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Leasing: 1%-Steuerlast senken durch hohe Anzahlung

Themenstarteram 13. September 2015 um 18:35

Moin Gemeinde,

als Freiberufler habe ich mir ein Auto geleast mit folgenden Konditionen:

- 0€ Anzahlung

- 36 Monate Laufzeit

- Monatliche Leasingrate 415 Euro

Bin Freiberufler und mein Steuerberater macht jährlich eine Einnahme-Überschußrechnung...

Das Fahrzeug läuft als "Geschäftswagen".

Jetzt hat mir ein befreundeter Anwalt (u.A. auch für Steuerrecht) gesagt, ich solle die Anzahlung möglichst hoch ansetzen. Das vermindert zum Einen die monatliche Rate (verstehe ich); zum Anderen wird aber bei der 1%-Regelung ein Art "Deckelung" wirksam, so dass ich die monatliche (private) Versteuerung senke kann.

Stimmt das? Habe im I-Netz nichts finden können.

Leider ist der Kumpel gerade nicht erreichbar, sonst hätte ich ihn noch einmal gelöchert...

Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema
am 15. September 2015 um 9:10

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 15. September 2015 um 10:44:50 Uhr:

Ich mache es klassisch mit Excel.

Gemäß einer BMF Durchführungsverordnung dürfen bei einem elektronischen Fahrtenbuch keine nachträglichen Änderungen der Einträge möglich sein. Demzufolge genügt eine Excel-Datei diesen Anforderungen nicht.

Wenn Dein FA eine Excel-Datei tatsächlich zulässt, dann ist dies sehr ungewöhnlich und stellt eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen; bereits ein Wechsel des Sachbearbeiters kann dazu führen, dass Du bei einer Betriebsprüfung für mehrere Jahre nachzahlen musst.

Gruß

Der Chaosmanager

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Weil hier wieder der Begriff Finanzierung bei Leasing auftaucht: Angenommen, ich lease ein Auto und kaufe es am Ende der Leasingdauer vom Leasinggeber ab. Birgt das immer die Gefahr, dass dadurch aus dem Leasing eine Finanzierung wird und wie kann das verhindert werden?

Zitat:

@Goify schrieb am 14. September 2015 um 17:25:57 Uhr:

Weil hier wieder der Begriff Finanzierung bei Leasing auftaucht: Angenommen, ich lease ein Auto und kaufe es am Ende der Leasingdauer vom Leasinggeber ab. Birgt das immer die Gefahr, dass dadurch aus dem Leasing eine Finanzierung wird und wie kann das verhindert werden?

Ein Leasingvertrag wird als Leasing nicht anerkannt, wenn von vornherein die Option besteht, dass der Leasingnehmer das Auto an Ende der Laufzeit kaufen kann. Unproblematisch ist, wenn nach dem Ende der Laufzeit das Auto gekauft wird, wenn der Kauf auf einen gesonderten Vertrag beruht, der nicht im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag steht.

Leute führt ein Fahrtenbuch, wenn ihr den Wagen tatsächlich viel beruflich nutzt. Ich bin auch Freiberufler und versteure nur 10% der Gesamtkosten, weil ich ihn zu 90% beruflich nutze. Das ist ein Bruchteil der 1% Reglung. Mittlerweile gibt es sogar eine App, die die Basisdaten für ein elektronisches Fahrtenbuch liefert.

Mache ich auch so. Ich fahre weit über 90 % beruflich und führe daher das Fahrtenbuch. Bei mir sind das dann aktuell etwa 45 € zu versteuernder geldwerter Vorteil - also quasi fast nix. Bei den 1% wären das dann 250 €.

Wenn es durchgeht, das ist das Fahrtenbuch die beste Lösung. Uns haben sie schon zwei Jahre aberkannt und rückwirkend auf 1% gedreht. Aber klar: wenn man alternativ ohnehin 1% machen würde, kann man es ja risikolos versuchen. Bei uns ist die Alternative: Sonderbetriebsvermögen mit KM-Pauschale nach Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Liegt irgendwo zwischen 1% und Fahrtenbuch aber ist dafür die sichere Variante.

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 15. September 2015 um 10:07:35 Uhr:

Leute führt ein Fahrtenbuch, wenn ihr den Wagen tatsächlich viel beruflich nutzt. Ich bin auch Freiberufler und versteure nur 10% der Gesamtkosten, weil ich ihn zu 90% beruflich nutze. Das ist ein Bruchteil der 1% Reglung. Mittlerweile gibt es sogar eine App, die die Basisdaten für ein elektronisches Fahrtenbuch liefert.

Welche App ist das denn?

Es gibt mehrere. Hier z.Bsp.

http://vimcar.de/?gclid=CIjhhdHS-McCFQblwgodMnwH6g

Bei Google "App, Fahrtenbuch, Android eingeben.

Ein Bekannter von mir nutzt das. Ich mache es klassisch mit Excel. Vielleicht stelle ich auch mal um.

Klassisch mit Excel? Und das wird anerkannt?

Ich habe ein ganz normales Fahrtenbuch, welches keine Lose-Blatt-Sammlung ist und im Nachhinein nicht manipuliert werden kann. Außerdem fülle ich es sehr gewissenhaft aus und trage sogar kleine Privatfahrten ein, die bei einer längeren geschäftlichen Fahrt nicht auffallen würde.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:37:15 Uhr:

Wenn es durchgeht, das ist das Fahrtenbuch die beste Lösung. Uns haben sie schon zwei Jahre aberkannt und rückwirkend auf 1% gedreht. Aber klar: wenn man alternativ ohnehin 1% machen würde, kann man es ja risikolos versuchen. Bei uns ist die Alternative: Sonderbetriebsvermögen mit KM-Pauschale nach Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Liegt irgendwo zwischen 1% und Fahrtenbuch aber ist dafür die sichere Variante.

Wie genau funktioniert das?

Seit 13 Jahren akzeptiert das mein Finanzamt. Zusammen mit der Steuererklärung gebe ich den vollständigen Ausdruck jedes Jahres ab. Ich habe nichtmals den Vorbehalt der Nachprüfung in meinem Bescheid. Wenn die sich tatsächlich einmal für eine Nachprüfung anmelden, dann habe ich auch schnell ein FB in Papierform produziert.

am 15. September 2015 um 9:10

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 15. September 2015 um 10:44:50 Uhr:

Ich mache es klassisch mit Excel.

Gemäß einer BMF Durchführungsverordnung dürfen bei einem elektronischen Fahrtenbuch keine nachträglichen Änderungen der Einträge möglich sein. Demzufolge genügt eine Excel-Datei diesen Anforderungen nicht.

Wenn Dein FA eine Excel-Datei tatsächlich zulässt, dann ist dies sehr ungewöhnlich und stellt eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen; bereits ein Wechsel des Sachbearbeiters kann dazu führen, dass Du bei einer Betriebsprüfung für mehrere Jahre nachzahlen musst.

Gruß

Der Chaosmanager

Ohne Vorbehalt einer Nachprüfung kommt gar NIX. ; ) Sollte der mal drin stehen, dann habe ich auch ein FB in Papierform. Außerdem kann ich jede Fahrt zusätzlich durch abgezeichnete Kundenbelege, Hotelrechnungen usw. nochmals belegen. Mein Finanzamt ist nicht doof. Der(die) Sachbearbeiter(in) hat schon häufiger gewechselt. Es gibt viele Finanzämter, die diese Verordnung nicht exakt so durchziehen.

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 15. September 2015 um 11:23:23 Uhr:

Ohne Vorbehalt einer Nachprüfung kommt gar NIX. ; ) Sollte der mal drin stehen, dann habe ich auch ein FB in Papierform. Außerdem kann ich jede Fahrt zusätzlich durch abgezeichnete Kundenbelege, Hotelrechnungen usw. nochmals belegen. Mein Finanzamt ist nicht doof. Der(die) Sachbearbeiter(in) hat schon häufiger gewechselt. Es gibt viele Finanzämter, die diese Verordnung nicht exakt so durchziehen.

Naja, ich würde mich darauf nicht verlassen. Meiner Erfahrung nach sind die Finanzämter in den letzten Jahren eher strenger bei der Überprüfung der Fahrtenbücher geworden. Eine einzige Unstimmigkeit genügt, um das Fahrtenbuch komplett zu verwerfen und die 1%-Regelun anzuwenden.

Unter bestimmten Umständen kann eine Festsetzung auch ohne einen Vorbehalt der Nachprüfung später noch geändert werden. Z.B. wenn dem Finanzamt eine neue Tatsache nachträglich bekannt wird, oder eine Steuerhinterziehung vorliegt.

Zitat:

Wie genau funktioniert das?

Das Fahrzeug wird im Sonderbetriebsvermögen geführt und umsatzsteuerrechtlich dem Unternehmen zugeordnet. Die Kosten ermittelt man einfach über die Summe aller Belege eines Jahres (bei Leasing die Leasingrate, bei einem Gebrauchten anhand der AfA) und rechnet diese gegenüber dem Unternehmen mit dem errechneten Satz ab. Allerdings darf der geschäftliche Nutzungsanteil die 50% nicht übersteigen. Für die private Nutzung muss die Umsatzsteuer abgeführt werden. Unabhängig davon kann man - sofern das der Fall ist natürlich - weitere Privatfahrzeuge (Sommercabrio, PKW der Ehefrau) wahlweise mit 30cent oder eben über eine reelle Kostenermittlung gegenüber dem Unternehmen abrechnen. Die Kosten sind für das Unternehmen steuerlich wirksam. Es könnte allerdings sein, dass dieses Modell nur für Gesellschafter eines Unternehmens funktioniert und/oder sinnvoll ist. In jedem Fall ist es aber günstiger, als 1% in Bezug auf den Bruttoverdienst, den man jeweils für das gleiche Fahrzeug haben muss. Der Einfachheit wegen machen die meisten 1% aber es kann sich ggf. lohnen, das mal mit seinem Steuerberater durchzusprechen. Hierzu gibt es auch von Haufe ein Dokument, welches das alles beschreibt.

Da ich bei uns nicht für die Finanzbuchhaltung zuständig bin, bitte ich eventuelle Fehler in meinen Ausführungen zu entschuldigen. Ich habe das nach bestem Wissen versucht zu beschreiben.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 12:19:57 Uhr:

Zitat:

Wie genau funktioniert das?

Das Fahrzeug wird im Sonderbetriebsvermögen geführt und umsatzsteuerrechtlich dem Unternehmen zugeordnet. Die Kosten ermittelt man einfach über die Summe aller Belege eines Jahres (bei Leasing die Leasingrate, bei einem Gebrauchten anhand der AfA) und rechnet diese gegenüber dem Unternehmen mit dem errechneten Satz ab. Allerdings darf der geschäftliche Nutzungsanteil die 50% nicht übersteigen. Für die private Nutzung muss die Umsatzsteuer abgeführt werden. Unabhängig davon kann man - sofern das der Fall ist natürlich - weitere Privatfahrzeuge (Sommercabrio, PKW der Ehefrau) wahlweise mit 30cent oder eben über eine reelle Kostenermittlung gegenüber dem Unternehmen abrechnen. Die Kosten sind für das Unternehmen steuerlich wirksam. Es könnte allerdings sein, dass dieses Modell nur für Gesellschafter eines Unternehmens funktioniert und/oder sinnvoll ist. In jedem Fall ist es aber günstiger, als 1% in Bezug auf den Bruttoverdienst, den man jeweils für das gleiche Fahrzeug haben muss. Der Einfachheit wegen machen die meisten 1% aber es kann sich ggf. lohnen, das mal mit seinem Steuerberater durchzusprechen. Hierzu gibt es auch von Haufe ein Dokument, welches das alles beschreibt.

Da ich bei uns nicht für die Finanzbuchhaltung zuständig bin, bitte ich eventuelle Fehler in meinen Ausführungen zu entschuldigen. Ich habe das nach bestem Wissen versucht zu beschreiben.

Ich habe knapp 90% geschäftliche Nutzung, daher für mich leider nicht möglich...

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