Launch Diagnose Gerät
Ich wollte mir ein Diagnose Gerät anschaffen um hauptsächlich Fehler auszulesen etc.
Ich hatte vor paar Tagen so ein Launch ding (geliehen und weiß nicht welches modell es war)und war relativ zufrieden damit.
Jetzt wollte Ich mir per Amazon so ein Diagnosegerät bestellen. Nur blick ich bei den Unterschieden nicht durch.
Was ist da der Unterschied?
CRP129X für 239 €
CRP129X V2.0 für 239€
CRP129E für 241€
CRP129X Plus für 263 €
CRP 129i für 240
CRP123E V2.0 für 168€
CRP123X fpr 199€
CRP 123 EVO für 190€
CRP 123i für 160€
32 Antworten
Mal so aus interesse: was ist so schlimm daran? Gläsern ist man doch eh schon. Außerdem werden Berichte doch eh ggf im Hintergrund zu deren Servern gesendet. Damit verbessern die ihre Software oder sowas. Beim Scandoc habe ich dem daher ausdrücklich zugestimmt. Mein Autel macht auch jedesmal einen Bericht und ich denke der wird auch versendet, aber mich kratzt das nicht weiter.
Tja, ULFX, Software verbessern oder so was …
So ist es nun mal, den einen kratzt es nicht und Mirolf stört es halt.
Ich kann es nachvollziehen und habe Verständnis dafür - letztlich möchte ich entscheiden, was mit meinen Daten passiert.
Diagnoseberichte können u.U. sensible Daten enthalten (z. B. Fahrzeugdaten, Fehlercodes, möglicherweise sogar personenbezogene Daten wie Kfz-Kennzeichen oder Standortdaten etc.)
Hallo Mirolf,
die Tatsache, dass Berichte automatisch in die Cloud (vermutlich in eine Launch-eigene Cloud, Google Drive oder eine andere Cloud-Lösung) hochgeladen werden, ohne dass du Zugriff darauf hast, wirft ernsthafte Datenschutzfragen auf.
Ja, fand es auch schade, dass dieser oben verlinkte Thread eingestellt wurde.
Diagnoseberichte können sensible Daten enthalten (z. B. Fahrzeugdaten, Fehlercodes, möglicherweise sogar personenbezogene Daten wie Kfz-Kennzeichen oder Standortdaten), und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) in der EU müsstest du als Nutzer:
1. Informiert werden, dass Daten in die Cloud hochgeladen werden.
2. Zugriff auf diese Daten haben (Recht auf Auskunft, Art. 15 GDPR).
3. Die Möglichkeit haben, die Daten zu löschen (Recht auf Löschung, Art. 17 GDPR).
Launchs Behauptung, dass der Euro 3 keine Cloud-Speicherung nutzt, widerspricht offensichtlich deiner Beobachtung.
Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass entweder der Support die Funktionsweise des Geräts nicht kennt oder bewusst irreführende Informationen gibt – beides ist problematisch.
Ich hatte mich bereits in Vergangenheit mit dem Thema „Chinas Transparenz zum Datenschutz“ etwas intensiver befasst und muss mich gar nicht mal so weit aus dem Fenster lehnen, um zu behaupten, dass Launch mit Sicherheit kein Einzelfall darstellt – nahezu alle elektronische Geräte werden dort hergestellt.
Deine Beobachtung, dass Berichte bei bestehender WLAN-Verbindung automatisch in die Cloud hochgeladen werden, deutet auf eine fest eingebaute Funktion hin. Solche automatischen Uploads ohne Nutzerkontrolle sind aus Datenschutzsicht kritisch, da sie gegen das Prinzip der Datenminimierung und Nutzerkontrolle verstoßen (Art. 5 GDPR).
Es könnte sein, dass die Berichte lokal zwischengespeichert werden (im Ordner „Local“) und bei der nächsten WLAN-Verbindung hochgeladen werden. Das würde erklären, warum die Berichte auch ohne WLAN sichtbar sind, aber nicht geöffnet werden können.
Die unkooperative Haltung des Launch-Supports ist besorgniserregend. Ein seriöses Unternehmen sollte in der Lage sein, klare Antworten zu geben, insbesondere wenn es um Datenschutz geht. Die Tatsache, dass deine Nachfragen ignoriert wurden, deutet darauf hin, dass Launch Europe entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Funktionsweise des Geräts zu erklären.
Launch ist bekanntlich ein chinesisches Unternehmen, und es ist möglich, dass die Server, auf denen die Berichte gespeichert werden, außerhalb der EU liegen (z. B. in China). Das würde gegen GDPR verstoßen, da personenbezogene Daten nur unter strengen Bedingungen außerhalb der EU übertragen werden dürfen (z. B. mit Standardvertragsklauseln oder einer Angemessenheitsentscheidung, Art. 44–49 GDPR).
Ohne Transparenz darüber, wo die Daten gespeichert werden und wer Zugriff hat, ist das ein klarer Verstoß.
Der Test ohne WLAN ist ein guter nächster Schritt, um die Funktionsweise zu bestätigen. Wie du selbst vorgeschlagen hast, führe eine Diagnose mit deaktiviertem WLAN durch.
Prüfe danach:
1. Ob der Bericht nur im „Local“-Ordner landet und nicht in der Cloud sichtbar ist.
2. Ob der Bericht beim nächsten Aktivieren des WLANs automatisch hochgeladen wird.
Das hilft zu bestätigen, ob der Upload tatsächlich nur bei aktiver Internetverbindung stattfindet.
Falls du technisches Know-how hast oder jemanden kennst, der sich auskennt, könntest du den Datenverkehr des Geräts analysieren (z. B. mit einem Tool wie Wireshark). Das würde zeigen, wohin die Berichte hochgeladen werden (z. B. IP-Adressen der Server) und ob die Daten verschlüsselt sind.
Das könnte auch helfen, die Behauptung von Launch zu widerlegen und den Support unter Druck zu setzen.
Du könntest zudem versuchen, den Cloud-Upload dauerhaft zu verhindern, indem du das WLAN deaktivierst.
Nutze das Gerät nur ohne Internetverbindung und lösche die Berichte manuell aus dem „Local“-Ordner.
Falls bei dir technisch möglich, könntest du den Datenverkehr des Geräts blockieren (z. B. über eine Firewall oder Router-Einstellungen), sodass es keine Verbindung zu den Launch-Servern herstellen kann – Das erfordert jedoch etwas technisches Wissen.
Da Launch keine Transparenz bietet und du keinen Zugriff auf die Cloud-Daten hast, könntest du parallel eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen (in Deutschland z. B. die Landesdatenschutzbehörde deines Bundeslandes). Beschreibe die Situation:
1. Automatischer Upload von Berichten in die Cloud ohne dein Einverständnis.
2. Kein Zugriff auf die Daten, keine Möglichkeit zur Löschung.
3. Mangelnde Transparenz seitens Launch über die Speicherung und den Zugriff.
Die Behörde kann Launch dazu zwingen, Auskunft zu geben und die Daten zu löschen, falls ein Verstoß gegen GDPR vorliegt. Du hast das Recht, eine Beschwerde einzureichen (Art. 77 GDPR).
Wünsche dir viel Erfolg
Beste Grüße
Heinz