lasierte rückleuchten....
hi
was haltet ihr vonschwarz lasierten rückleuchten?
ist es legal?
wo kann ich es gut und günstig machen lassen?
mfg
18 Antworten
Hi,
zu 100% illegal und sorgt nicht nur im Falle eines Unfalls für jede Menge ärger (Punkte und Fahrverbot) Bei einem Unfall verlierst du den Versicherungsschutz und das wird unter umständen so richtig teuer.
Legalisieren könntest du solche Rückleuchten nur durch ein Lichttechnisches Gutachten. Das kostet ca. 10000€ und es kann natürlich auch sein das die Rückleuchten es net bestehen und dann ist das Geld trotzdem weg😁
Also laß es lieber sein.
Gruß Tobias
Ich möchte noch hinzufügen, dass der Kenner lasierte Rückleuchten durchaus von original getönten und zulässigen Rückleuchten unterscheiden kann. Besonders dumm, wenn der Kenner hinter Dir dann zufällig ein Polizist im Dienst ist. Dann sind Mägelkarte, Auflage zur Rückrüstung und Vorführung beim TÜV, Bußgeld und Gebühren und ggf. den einen oder anderen Punkt in Flensburg fällig.
Da durch das Lasieren die Zulassung der Rückleuchte (zu erkennen am E-Prüfzeichen) erlischt, erlischt zugleich auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs und - wie von Tobias schon erwähnt - auch der Versicherungsschutz.
Sollte Dir jemand hinten drauf fahren und die lasierte Rückleuchte entdeckt werden, kann es gut sein, dass Du die Schuld auferlegt bekommst und den gesamten Schaden selbst bezahlen musst. Kommen noch Personenschäden hinzu, wird es richtig richtig teuer und die Versicherung freut sich, dafür nicht aufkommen zu müssen...
Gruß,
Christian
P.S.: @Maergulus: Du musst zwischen original gefärbten bzw. getönten Leuchten mit Zulassung und nachträglich gefärbten (lasierten) Rückleuchten unterscheiden. Generell ist die nachträglich Veränderung von Leuchten verboten und führt zum erlöschen der Betriebsgenehmigung - egal, was man daran verändert.
Hi,
weil es vielen einfach scheißegal ist was legal ist und was nicht.🙄 und sie net wissen,oder net wissen wollen,was für Folgen das haben kann.
Stell dir nur mal vor jemand fährt jemand fährt dir hinten drauf,selbst wenn er einfach gepennt hat braucht er nur zu behaupten er hat deine Bremslichter nicht erkennen können. Und schon bist du schuld an dem Unfall.
Falls dabei jemand nen Dauerhaften Schaden davon trägt mußt du dem unter umständen lebenslang eine Rente zahlen.
Ob eine paar "stylische" Rückleuchten das wert sind 🙄
Gruß Tobias
Mögliche Optionen:
1. Rückleuchten vom freien Zubehör mit Zulassung kaufen, legal und problemlos
2. Rückleuchten aus dem Ausland (größere Auswahl) kaufen, dann aber ohne Zulassung mit den oben erwähnten Konsequenzen
3. Rückleuchten lasieren (Spray im jedem Autozubehörladen), illegal und mit dem oben erwähnten Konsequenzen
4. die originalen Rückleuchten dran lassen, legal, problemlos und kostenlos
5. eigene Rückleuchten konstruieren und produzieren lassen; dürfte mit Prüfungen und Zulassung sicher dicke fünfstellig kosten
😉
Gruß,
Christian
die 1. variante hört sich ja am besten an .. .blos es gibt keine bzw ich hab noch keine andren leuchten für den mazda 323 c ba gesehn =( .
Lasierte Rückleuchten gibt`s bei Ebay! Habe mir welche erstanden.
Sehen super aus, aber was der Tüv davon hält...
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Summer
Lasierte Rückleuchten gibt`s bei Ebay! Habe mir welche erstanden.
Sehen super aus, aber was der Tüv davon hält...
ohgott. was ist das denn ? 😕
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von wirthensohn
Sollte Dir jemand hinten drauf fahren und die lasierte Rückleuchte entdeckt werden, kann es gut sein, dass Du die Schuld auferlegt bekommst und den gesamten Schaden selbst bezahlen musst. Kommen noch Personenschäden hinzu, wird es richtig richtig teuer und die Versicherung freut sich, dafür nicht aufkommen zu müssen...
ich bin kein freund von irgendwelchen seltsamen und nicht zugelassenen umbauten aber hier wird halbwissen verbreitet. selbst das fuehren eines kfz mit nicht funktionsfaehigen bremsleuchten wird nicht dazu fuehren, dass die versicherung des auffahrenden leistungsfrei wird, da der halter lediglich fahrlaessig handelt. es gibt nach meinem kentnisstand keine aktuelle rechtsprechung die derartiges ausfuehrt.
gruesse vom doc
Es ist allerdings schon ein deutlicher Unterschied, ob Du mit einem zugelassenen, grundsätzlich StVO-/StVZO-konformen Fahrzeug unterwegs bist, das zufällig einen kleinen Defekt besitzt oder ob man mittels "Tuning" mit unzulässigen Teilen das Erlöschen der Betriebsgenehmigung und des Versicherungsschutzes herbei führt.
Und es gab tatsächlich schon Fälle, wo dem Besitzer/Halter/Fahrer eines derart modifizierten Fahrzeugs bei einem unverschuldeten Unfall zumindest eine nennenswerte Teilschuld aufgebrummt wurde. Ist in meiner Bekanntschaft so passiert.
Gruß,
Christian
@wirthenson
versicherungen weisen bekanntlich sehr gerne eine teilschuld der gegnerischen partei zu, um ihre eigenen kassen zu schonen. ob das mit der geltenden rechtsprechung tatsaechlich kongruent ist, kann man mal dahingestellt lassen - bekanntenkreis oder nicht 😉
auch die haeufig getaetigte aussage, dass man quasi "in die hoelle kommt und seines lebens nicht mehr froh wird", da im falle einer erloeschenden zulassung das kfz nicht mehr haftpflichversichert ist, ist schlichtweg falsch. die akb deckeln selbst grobe fahrlaessigkeit bei 2.500 euro eigenbeteiligung.
gruesse vom doc
Moin,
Wenn du die manipulierte Beleuchtung einbaust ... handelst du mit Vorsatz ... das ist der entscheidende Unterschied. Ganz leistungsfrei bleibt die Versicherung, egal ob die eigene oder die gegnerische ... niemals. Iss nur ne Frage ... was zivilrechtlich noch auf einen zukommt (Regress, weitere Forderungen des Geschädigten).
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Wenn du die manipulierte Beleuchtung einbaust ... handelst du mit Vorsatz ... das ist der entscheidende Unterschied.
diese argumentation ist aus meiner sicht nicht haltbar. um von vorsatz sprechen zu koennen wuerde es dem willen beduerfen, durch handlung oder unterlassung einen entsprechenden schaden herbeifuehren zu wollen.
gruesse vom doc