Lasermessung und Verweigerung der Einsichtnahme!
Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe! Auch wenn sich das alles (wie so oft bei diesem Thema) wie eine billige Ausrede liest – fühle ich mich echt ungerechnet behandelt!!!!
Folgendes hat sich zugetragen:
Ich war auf der Autobahn A5 auf der Höhe Göttingen unterwegs und bin auf der dritten Spur gefahren. Neben mir waren Autos – vor und hinter mir in meiner Erinnerung nicht.
Ich habe gerade mit meinem Büro telefoniert und auch einen PKW gesehen, welcher auf einer Autobahnbrücke stand die ich unterquerte.
Unmittelbar danach taucht plötzlich ein Polizeimotorrad neben mir auf und gibt mir Zeichen. Da aber auf der Autobahn lediglich ein Seitenstreifen war, sind wir eine ganze Weile nebeneinander hergefahren bis zu einer Nothaltebucht. (ich war die ganze Zeit noch am Telefonieren)
Als wir dann standen kam der Polizist zu meinem Auto und ich begrüßte ihn gleich mit dem Hinweis, dass es sich bei meinem Telefonat um ein Bluetooth Headset handelt, welches jedoch ständig aus dem Ohr rutscht. Ich muss deshalb das kleine Ding genauso gegen mein Ohr pressen als ob ich das Handy gleich direkt benutzen würde.
Zu meiner ehrlichen Überraschung entgegnete mir jedoch der Polizist, dass es nicht um das Telefonieren geht sondern das ich zu schnell gefahren wäre!
Ich war echt perplex und fragte ihn, wie er das denn mit seinem Motorrad festgestellt hätte und ob dazu nicht ein geeichter Tacho notwendig wäre. Er sagte zu mir, dass ich von einer Brücke aus gemessen wurde. Ich dachte natürlich sofort an den PKW und stellte mich trotzdem blöd! Ich schaute nach hinten und fragte ihn:
„Was für eine Brücke?“
„Die kann man nicht mehr sehen – wir sind ja ein ganzes Stück gefahren um eine Haltemöglichkeit zu finden“ antwortete der Polizist.
Daraufhin entgegnete ich:
„Na dann schicken sie mir doch einfach das Foto!“
Polizist:
„Es gibt kein Foto! Sie wurden mit einem Lasergerät (Riegl LR 90-235) gemessen!“
Ich:
„Na dann würde ich gerne mal das Messergebnis sehen! Ich hab irgendwie in Erinnerung, dass ich durch das Ding durchsehen darf!“
Polizist:
„Das geht nicht! Wir können hier ja nicht zurückfahren!“
Dann verlangte der Polizist meine Personalien und eröffnete mir, dass ich statt der erlaubten 80 km/h – 125 km/h gefahren bin, also abzüglich der Toleranz 41 km/h zu schnell!!!!!
Jetzt war ich platt und sagte zu dem Polizeibeamten:
„Moment mal!!!! Sie werfen mir vor, dass ich von einer Brücke gemessen wurde die ich nicht mal mehr sehen kann – es gibt kein Foto und das Messergebnis kann ich auch nicht sehen????? Was wird das denn für eine Nummer??? Warum nicht gleich 60 km/h zu schnell?? Bringt mehr Geld in die Kasse und den Beweis bleibt ihr ja anscheinend schuldig!!!! Schickt den Vorwurf an meinen Anwalt!!!“
Der Polizist grinste mich nur hämisch an und entgegnete:
„Nicht ihr Anwalt bekommt Post sondern sie. Was sie dann damit machen ist ihr Problem! Schönen Tag noch und weiterfahren!“
Ich habe gekocht vor Wut - bin aber ruhig und höflich geblieben!!!!!!!
Gestern habe ich Post bekommen und bin gleich zu meinem Anwalt. Der ist nur (leider – Gott sei Dank) ein Freund von mir und gab mir den „kostenlosen“ Rat, dass Bußgeld zu akzeptieren da es wohl in Niedersachsen keine Möglichkeiten gibt, gegen diese Art der Verkehrsmessung vorzugehen!
Ich bin da echt sauer und leider ziemlich hilflos! Rechtsschutz habe ich nicht!
Mit solchen Messmethoden ist doch der Willkür Tür und Tor geöffnet!!! Ist das wirklich so einfach in diesem Verfluchten Staat????
Hat jemand einen Rat für mich????
Vielen Dank im Voraus,
Gruß Patrick
PS: mein Freund ist kein Anwalt für Verkehrsrecht........
Beste Antwort im Thema
natürlich hast Du das Recht, das Meßergebnis zu sehen und auch das Eichprotokoll der Laserpistole! Wenn ich gemessen wurde, hat man mir immer anstandslos den Wert auf der Laserpistole gezeigt und auch das Eichprotokoll. Bei der letzten Verhandlung konnte ich dann glaubhaft machern, daß nicht ich, sondern das Fahrzeug, was dicht hinter mir fuhr, gemessen wurde. Verfahren eingestellt. Wenn man Dir Einsichtnahme verweigert, dann aus gutem Grund. Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Polizei vermessen hat, gab bereits genügend Beiträge im TV und beim ADAC darüber. Ich würde den RA einschalten und alles genauestens prüfen. Laßt Euch von den Beamten unter Eid aussagen, was genau vorgefallen ist. Nur wenn Du eine Ungereimtheit nachweisen kannst und sie in Widersprüche verwickeln kannst, hast Du eine Chance und die Beamten ein echtes Problem. Geht aber nur mit einem cleveren Anwalt. Du bist nur so und so schnell gewfahren und kannst Dir das Ergebnis nicht erklären. Fertig.
Die Dich hier belehren, möchte ich mal reden hören, wenn sie in der gleichen Situation wären und die Fahrerlaubnis und der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Natürlich, Du frißt bestimmt auch kleine Kinder, wenn Du mal zu schnell gefahren bist 😉
Gruß
BB
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Eine Aufweitung des Laserstrahls ist erwünscht, da sonst der Laserpunkt zu klein ist in größerer Entfernung und somit das Zielen schwierig wird. Es sollte ja auch noch was zurück kommen vom weggesandten Laserlicht. Der Halbleiter-Laser wird also technisch durch eine Optik (Sendeoptik) absichtlich gebündelt bzw. geweitet. Die Entwickler haben sich gedacht, dass sie den "Strahl" des Riegl LR 90 auf die dort maximal zulässigen 500m auf 150cm (3mrad) aufweiten. Das wäre eigentlich so ziemlich eine Pkw-Breite. Die Theorie und die Gutachter machten dann halt in der Theorie leider 350cm draus (7mrad).
Eigentlich sind es beim alten Riegl sogar 2 Dioden und es entstehen (zur Sicherheit) zwei sich nahezu überlappende Rechtecke und nicht ein Kreis. Schematisch stellt man die maximale Ausweitung halt als Kreis dar.
In der angafrügten Skizze ist ersichtlich, wie sowas aussehen könnte. Es gibt "echte" Bilder der PTB, die ich gerade nicht mehr gefunden habe. In den Lehrunterlagen ist dies aber so dargestellt. Der Kreis stellt die 3 mrad dar. Das heißt ja auch wiederum, wenn man sich das Bild betrachtet, dass der Laser selbst nícht einmal 3 mrad Ausweitung hat, sondern je nach dem einiges weniger. Also da ist wirklich ne Toleranz drin das es knallt.
Ach ja. Es heißt Milliradiant und nicht Millirad wie ich geschrieben habe. Sorry.