Lasermessung und Verweigerung der Einsichtnahme!
Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe! Auch wenn sich das alles (wie so oft bei diesem Thema) wie eine billige Ausrede liest – fühle ich mich echt ungerechnet behandelt!!!!
Folgendes hat sich zugetragen:
Ich war auf der Autobahn A5 auf der Höhe Göttingen unterwegs und bin auf der dritten Spur gefahren. Neben mir waren Autos – vor und hinter mir in meiner Erinnerung nicht.
Ich habe gerade mit meinem Büro telefoniert und auch einen PKW gesehen, welcher auf einer Autobahnbrücke stand die ich unterquerte.
Unmittelbar danach taucht plötzlich ein Polizeimotorrad neben mir auf und gibt mir Zeichen. Da aber auf der Autobahn lediglich ein Seitenstreifen war, sind wir eine ganze Weile nebeneinander hergefahren bis zu einer Nothaltebucht. (ich war die ganze Zeit noch am Telefonieren)
Als wir dann standen kam der Polizist zu meinem Auto und ich begrüßte ihn gleich mit dem Hinweis, dass es sich bei meinem Telefonat um ein Bluetooth Headset handelt, welches jedoch ständig aus dem Ohr rutscht. Ich muss deshalb das kleine Ding genauso gegen mein Ohr pressen als ob ich das Handy gleich direkt benutzen würde.
Zu meiner ehrlichen Überraschung entgegnete mir jedoch der Polizist, dass es nicht um das Telefonieren geht sondern das ich zu schnell gefahren wäre!
Ich war echt perplex und fragte ihn, wie er das denn mit seinem Motorrad festgestellt hätte und ob dazu nicht ein geeichter Tacho notwendig wäre. Er sagte zu mir, dass ich von einer Brücke aus gemessen wurde. Ich dachte natürlich sofort an den PKW und stellte mich trotzdem blöd! Ich schaute nach hinten und fragte ihn:
„Was für eine Brücke?“
„Die kann man nicht mehr sehen – wir sind ja ein ganzes Stück gefahren um eine Haltemöglichkeit zu finden“ antwortete der Polizist.
Daraufhin entgegnete ich:
„Na dann schicken sie mir doch einfach das Foto!“
Polizist:
„Es gibt kein Foto! Sie wurden mit einem Lasergerät (Riegl LR 90-235) gemessen!“
Ich:
„Na dann würde ich gerne mal das Messergebnis sehen! Ich hab irgendwie in Erinnerung, dass ich durch das Ding durchsehen darf!“
Polizist:
„Das geht nicht! Wir können hier ja nicht zurückfahren!“
Dann verlangte der Polizist meine Personalien und eröffnete mir, dass ich statt der erlaubten 80 km/h – 125 km/h gefahren bin, also abzüglich der Toleranz 41 km/h zu schnell!!!!!
Jetzt war ich platt und sagte zu dem Polizeibeamten:
„Moment mal!!!! Sie werfen mir vor, dass ich von einer Brücke gemessen wurde die ich nicht mal mehr sehen kann – es gibt kein Foto und das Messergebnis kann ich auch nicht sehen????? Was wird das denn für eine Nummer??? Warum nicht gleich 60 km/h zu schnell?? Bringt mehr Geld in die Kasse und den Beweis bleibt ihr ja anscheinend schuldig!!!! Schickt den Vorwurf an meinen Anwalt!!!“
Der Polizist grinste mich nur hämisch an und entgegnete:
„Nicht ihr Anwalt bekommt Post sondern sie. Was sie dann damit machen ist ihr Problem! Schönen Tag noch und weiterfahren!“
Ich habe gekocht vor Wut - bin aber ruhig und höflich geblieben!!!!!!!
Gestern habe ich Post bekommen und bin gleich zu meinem Anwalt. Der ist nur (leider – Gott sei Dank) ein Freund von mir und gab mir den „kostenlosen“ Rat, dass Bußgeld zu akzeptieren da es wohl in Niedersachsen keine Möglichkeiten gibt, gegen diese Art der Verkehrsmessung vorzugehen!
Ich bin da echt sauer und leider ziemlich hilflos! Rechtsschutz habe ich nicht!
Mit solchen Messmethoden ist doch der Willkür Tür und Tor geöffnet!!! Ist das wirklich so einfach in diesem Verfluchten Staat????
Hat jemand einen Rat für mich????
Vielen Dank im Voraus,
Gruß Patrick
PS: mein Freund ist kein Anwalt für Verkehrsrecht........
Beste Antwort im Thema
natürlich hast Du das Recht, das Meßergebnis zu sehen und auch das Eichprotokoll der Laserpistole! Wenn ich gemessen wurde, hat man mir immer anstandslos den Wert auf der Laserpistole gezeigt und auch das Eichprotokoll. Bei der letzten Verhandlung konnte ich dann glaubhaft machern, daß nicht ich, sondern das Fahrzeug, was dicht hinter mir fuhr, gemessen wurde. Verfahren eingestellt. Wenn man Dir Einsichtnahme verweigert, dann aus gutem Grund. Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Polizei vermessen hat, gab bereits genügend Beiträge im TV und beim ADAC darüber. Ich würde den RA einschalten und alles genauestens prüfen. Laßt Euch von den Beamten unter Eid aussagen, was genau vorgefallen ist. Nur wenn Du eine Ungereimtheit nachweisen kannst und sie in Widersprüche verwickeln kannst, hast Du eine Chance und die Beamten ein echtes Problem. Geht aber nur mit einem cleveren Anwalt. Du bist nur so und so schnell gewfahren und kannst Dir das Ergebnis nicht erklären. Fertig.
Die Dich hier belehren, möchte ich mal reden hören, wenn sie in der gleichen Situation wären und die Fahrerlaubnis und der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Natürlich, Du frißt bestimmt auch kleine Kinder, wenn Du mal zu schnell gefahren bist 😉
Gruß
BB
32 Antworten
Das einzige Problem bei dir ist das du keine Rechtsschutzvers. hast.
Mit einer RV wäre ich zum Anwalt für Verkehrsrecht und hätte alle Register gezogen. Es kann ja nicht sein das man für etwas belangt wo keine 100% Beweise vorliegen. Und wenn 2 Polizisten da ober auf der Brücke stehen (quasi als Zeugen) soll doch mal bitte der 2. polizist der nicht durch das Messgerät guckt das Nummernschild sehen.
Der 1. Polizist visiert den wagen an und "drückt ab" schaut auf den Messwert, und sagt zum Kollegen der "silberne Golf" jetzt muss der 2. Polizist das Nr.Schild lesen, bei 40m/s ist für den ganzen Vorgang 4-6 sek. Zeit. Und dann kommt noch die Höhe der Brücke dazu, je höher umso schlechter kann man die Kennzeichn sehen.
Dazu kommt noch das der Polizist Nr. 3 benachrichtigt wird welches KfZ er verfolgen soll und dann losfährt.
- wie schnell kann es bei der Kennzeichenermittlung unter solchen Bedingungen zu Fehlern kommen.
Wenn der Messwert vor Ort gezeigt wird muss man den beiden Polizisten glauben das man ermittelt worden ist. Aber nicht wenn die da oben im Niergendwo stehen und xyz durch das Funkgerät druchgeben.
Da kann ja jeder kommen. Da glaube ich nicht das man mit sowas vor Gericht durchkommt von Seiten der Polizei.
Dafür braucht man schon einen guten Anwalt fürs Verkehrsrecht dann kann man sowas machen , was ich auch tuen würde. Die Polizei darf auch nicht alles , und es sind auch nur Menschen.
Leider hast du keine RV, deshalb must du dir genau überlegen ob du auf eigene Kosten es drauf anlegst.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Dazu kommt noch das der Polizist Nr. 3 benachrichtigt wird welches KfZ er verfolgen soll und dann losfährt.
- wie schnell kann es bei der Kennzeichenermittlung unter solchen Bedingungen zu Fehlern kommen.
Hi,
ich denke, dass in solchen Fällen gesagt wird:
Der silberene Golf der gerade durchgefahren ist. Falls es doch zwei geben sollte, die in diesem Moment durchgefahren sein sollten, wird vielleicht noch die Fahrspur oder zumindestens der Anfangsbuchstabe des Kennzeichen durchgegeben.
Grüße
globalwalker
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Der 1. Polizist visiert den wagen an und "drückt ab" schaut auf den Messwert, und sagt zum Kollegen der "silberne Golf" jetzt muss der 2. Polizist das Nr.Schild lesen, bei 40m/s ist für den ganzen Vorgang 4-6 sek. Zeit. Und dann kommt noch die Höhe der Brücke dazu, je höher umso schlechter kann man die Kennzeichn sehen.
Ich glaube du hast keine Ahnung wie das abläuft.Polizist A mißt dich und gibt die Werte an Polizist 2 weiter der sie ins Meßprotokoll einträgt.Dieser muß weder das Auto noch das Kennzeichen oder gar die Meßwerte sehen.Rein Rechtlich könnte ein einziger Polizist dich messen,anhalten und alles protokollieren und du hättest vor Gericht keine Chance.
eines sollte jedem klar sein.Der Polizist macht seine Arbeit und hat persönlich nichts davon wenn er jemanden mißt.Er bekommt sein geld jeden Monat überwiesen,egal ob er viel oder wenige mißt und im Regelfall gibt es auch keinerlei persönlichen Berührungspunkte aus denen man schliessen könnte das er jemandem eine reinwürgen will.Es fahren genügend überm Limit so das sie eher Stress bekommen würden wenn sie versuchen alle Zuschnellfahrer rauszufischen.
Wenn sich die Polizisten nicht allzudämlich anstellen kann der beste Anwalt nichts mehr machen,ein Guter wird nach Akteneinsicht abwägen ob sich eine Verhandlung lohnt und ein Schlechter wird dir immer raten Wiederspruch einzulegen.Denn er gewinnt immer.Die Lasermeßung,auch mit Abfangjäger,ist ein standartisiertes Meßverfahren das in der Praxis kaum auszuhebeln ist auch wenn das Anwälte immer wieder behaupten.
@BBB
Zitat:
Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Polizei vermessen hat, gab bereits genügend Beiträge im TV und beim ADAC darüber.
Wenn jemand gezielt falsch messen will schafft er das auch,dummerweise berufen sich TV-Sendungen oft auf Fehler die zwar in den 90ern vorkamen aber schon damals mit einem Softwareupdate schnell aus der Welt geschafft wurden.
Die Fehlmessungen die der ADAC mal schreierisch puplizierte hatten einen großen Fehler,sie sind nur schwer reproduzierbar da der Laser schon vorher die Messung verwirft.In einem anderen Forum hatten mal einige Skeptiker das Vergnügen selbst eine Messung probieren zu dürfen.Ergebnis war das sie anerkannten das entweder ein verwertbares Ergebnis rauskam oder die Meßung vom Gerät verworfen wurde.Man könnte es auch ganz hart ausdrücken,die Geräte sind mittlerweile fast Idiotensicher zu bedienen.Die einzige Chance ist wirklich das sich über die Akteneinsicht ein schwerwiegender Fehler finden lässt was schwer sein wird da die Polizei und die Bußgeldstellen ja auch nach jedem verlorenen Prozess die Fehler die dazu führten abstellen werden.In den knapp 20 Jahren dürften da die Allermeisten schon mal aufgedeckt worden sein.Um die Verbleibenden zu finden braucht es aber einen erfahrenen Anwalt und sicherlich auch Gutachter und dann wirds teuer.
@patsa
Zitat:
Und was soll denn diese Bemerkung zu dem Bluetooth Headset???? Ich hab die Dinger nicht erfunden! Und wenn ich mir den Bügel nicht fest an's Ohr presse verstehe ich kein Wort!
Von einem Bluetooth Headset hat ausser dir keiner was geschrieben.Es gibt auch Freisprecheinrichtungen die mit Bluetooth funktionieren und ein fest eingebautes Mikro haben und die Lautsprecher des Radios nutzen,dann hörst du auch deinen Gesprächspartner.Wenn dein Headset nur zu gebrauchen ist wenn man es gegen das Ohr drückt hätte ich es schon laange aus dem Fenster geworfen.Es gibt welche die sogar auf dem Fußballplatz beim laufen halten,somit muß deines Schrott sein.
2,99€ aus der Sonderpostenbox beim Blödelmarkt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Von einem Bluetooth Headset hat ausser dir keiner was geschrieben.Es gibt auch Freisprecheinrichtungen die mit Bluetooth funktionieren und ein fest eingebautes Mikro haben und die Lautsprecher des Radios nutzen,dann hörst du auch deinen Gesprächspartner.Wenn dein Headset nur zu gebrauchen ist wenn man es gegen das Ohr drückt hätte ich es schon laange aus dem Fenster geworfen.Es gibt welche die sogar auf dem Fußballplatz beim laufen halten,somit muß deines Schrott sein.2,99€ aus der Sonderpostenbox beim Blödelmarkt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ja nee, iss klaar das du keine Ahnung hattest wie schnell du warst, warst ja auch zu sehr mit dem blöden Bluetooth Headset beschäftigt was ja was gänzlich anderes ist als sich ein Telefon ans Ohr zu halten 😠!
Ich hatte das geschrieben 😉 und wiederhole es gern nochmal 😛
Sir Donald hat ebenso recht, bei mir wär das auch in den Müll gewandert!
Grüße
Steini
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Daß die Laserpistolen fehlerfrei funktionieren und alle Polizisten frei von Tadel sind wage ich jetzt mal zu bezweifeln.
Auch mir ist es schon mal passiert daß man mich mit einem utopischen Wert auf der Radarpistole mit schadenfrohem Gesicht aufgehalten hat.
Wir waren damals zu viert unterwegs, Landstraße, auf dem Dach 4! Mountainbikes als man uns rausholte, mich aussteigen ließ und mir eine Laserpistole präsentierte die 149 km/h anzeigte. Ich weiß nicht mehr was die Strafe gewesen wäre aber ich kann mich noch gut erinnern ich konnte nicht anders als zu fragen ob er weiß was er tut und ob er das Ding denn bedienen könne. Ich war mir 100% sicher nicht schneller als max. 105 gefahren zu sein, weil ich das letzte Stück mit Tempomat unter 110 unterwegs war. Davon ganz zu schweigen daß ich grundsätzlich nicht mit 150 über die Landstraße rase, mit vier Rädern auf dem Dach bei dem Tempo Angst hätte die Dachreling samt dem Rest zu verlieren und mein damaliges Auto mit dem Luftwiderstand wahrscheinlich nichtmal so schnell gefahren wäre.
Naja es ging dann eine ganze Zeite hin und her, bis ich ihm endlich plausibel machen konnte daß das ganz einfach nicht stimmen kann.
Naja wir durften dann weiterfahren und die Beamten wollten das Laserteil mal überprüfen lassen.
Nur meine kleine Geschichte von der Glaubwürdigkeit so wie sie einem weis gemacht werden soll.
DAMALS eben !
heute ist es mehr als schwer.
grade deswegen sind ueberwacher angewiesen ueber den aufbau und nutzung genau protokoll zu fuehren.
im uebrigen sollten mehrere falsche messungen in verbindung mit den entsprechenden widerspruechen, jedem auffallen
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Pannobile
Ich war mir 100% sicher nicht schneller als max. 105 gefahren zu sein, weil ich das letzte Stück mit Tempomat unter 110 unterwegs war.
Tja,das Gemeine am Laser ist das bestimmte Geräte bis auf 1000m Entfernung zulässig sind.In einem anderen Forum hat mal ein Polizist eine sehr schöne und gemeine Meßstelle gezeigt.Meßentfernung rund 600m,Fahrstrecke vom Meßpunkt bis zu der Stelle an der die Polizisten mit dem Laser standen und zur Kasse baten waren aber rund 2km.😁 Schön hügelig und kurvig diese Strecke.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
DAMALS eben !
Was einfach nicht bedeutet daß heute alles reibungslos abläuft.
Mir stinkt es einfach als Bürger immer mehr Kröten zu schlucken, am Besten noch mehr Steuern zu zahlen und noch weniger Rechte zu besitzen.
Das passt jetzt nicht zu 100% hier her aber ich kann mich einfach nicht damit abfinden im vom TE geschilderten Fall mir anzuhören die beiden Polizisten machen keine Fehler ergo "Maul halten und zahlen".
Wenn ich das nächste mal wenn ich irgendeine Behörde in der Firma habe das andersrum mache und sage "Bei uns werden keine Fehler gemacht, also Maul halten und OK erteilen." lachen die mich aus und wollen trotzdem die Bücher oder was auch immer sehen.
Gleiches Recht für alle - nicht mehr, nicht weniger!
Zitat:
Original geschrieben von Pannobile
Was einfach nicht bedeutet daß heute alles reibungslos abläuft.Zitat:
Original geschrieben von Harry999
DAMALS eben !
Mir stinkt es einfach als Bürger immer mehr Kröten zu schlucken, am Besten noch mehr Steuern zu zahlen und noch weniger Rechte zu besitzen.
Das passt jetzt nicht zu 100% hier her aber ich kann mich einfach nicht damit abfinden im vom TE geschilderten Fall mir anzuhören die beiden Polizisten machen keine Fehler ergo "Maul halten und zahlen".
Wenn ich das nächste mal wenn ich irgendeine Behörde in der Firma habe das andersrum mache und sage "Bei uns werden keine Fehler gemacht, also Maul halten und OK erteilen." lachen die mich aus und wollen trotzdem die Bücher oder was auch immer sehen.
Gleiches Recht für alle - nicht mehr, nicht weniger!
da widerspreche ich dir auch nicht.
ich bin da nur realist und bei gleichbehandlung muss ich auch lachen 🙂
war nicht grade ( ein fussballer) ein fahrverbot und 5xx EUR in eine strafe ohne fahrverbot fuer 1000EUR gewandelt worden?
jeder profi fussballer der 1.liga weint sicher ueber 1000EUR ^^
Harry
Ich kann mal wieder nur von Bayern reden. Es gibt hier kein Recht, das Messergebnis einzusehen. Ich selbst zeige aber in den allermeisten Fällen dem Betroffenen dieses Ergebnis und die Entfernung zum gemessenen Fahrzeug. Bisher habe ich nur Messungen durchgeführt, wo auch der Betroffene immer gleich angehört wurde.
Bei der Messung, die der TE beschrieben hat, hat der Polizist alles richtig gemacht. Der TE hat jedoch (wie leider so viele) diese Sache noch versucht ins lächerliche zu ziehen. Übrigens eine typische Argumentationsmethode, wenn einem aufgrund eigenem Fehlverhaltens und Uneinsichtigkeit nichts mehr einfällt. Der Polizist konnte in dem Fall nichts anderes als grinsen.
Des weiteren hat der TE hier alles falsch gemacht, was er machen kann, wenn es um die Anhörung geht. Ab und an schreibt die Auto-Schrott doch nette Beiträge (vorletzte Ausgabe wie man sich bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ggü. der Polizei verhält). Einfach ruhig sein, Personalien angeben und fertig. Spart uns Arbeit und ändert eh nichts an der Tatsache, dass der Bußgeldbescheid erlassen wird.
Witzig ist übrigens immer die Ausrede, dass sie es eilig hatten, aber vor Ort alle Zeit der Welt zu diskutieren 😁
Mit den Laserdingern kann man nicht falsch messen. Entweder misst es oder nicht. Aber Fantasiewerte produzieren die Geräte nicht heutzutage.
Und ein Auto auf 200 mit einem Rotpunktvisier, welches auf einem Stativ steht, anzupeilen, was genau auf einen zu fährt ist Pippifax. Kann wahrscheinlich jeder bestätigend der mal durch so ein Visier geschaut hat.
Ich wurde nur einmal gelasert. Da hat mir der nette Mann hat mit die Geschwindigkeit und die entfernung gezeigt und mir so ungefähr erklärt wie weit das weg war. Erst dann hat er wieder andere Autos gemessen. Dann hat sein Kollege meine Daten aufgenommen.
Lustig war nur das die dort zu fünft standen, aber waren wohl 2. Azubis. Als die nette dann auch nach meinen Alter gefragt hat , dachte ich die will ich kennenlernen. Aber leider wars nur für die Statistik :-(.
So sollte eine Messung verlaufen und nicht wie der TE beschreibt.
Sonst dürfen die Polizisten in Deutschland auch bald schätzen, wie unsere nachbarn.
ich wurde auch letzten freitag gelasert.. (auf der Landstraße (standen das erste mal seid 5 Jahren da) um 0:30uhr nachts das einzige auto *G) naja pech gehabt.... habe jedenfalls Führerschein und Fahrzeugschein abgegeben mir wurde die "Pistole" gezeigt und als die Dame den zettel Geschieben hat hat sich der Herr eher für mein auto begeistert *G
bin gespannt wann ich die post bekomme (müsste nach Abzug 22kmh sein (70ger und ich hatte laut Laser 95)
Jedes Bundesland hat ein wenig andere Vorschriften. Hier mal ein paar Einblicke, die sicherlich in jedem Bundesland annähernd gleich sein dürften:
1. Kein Recht das Ergebnis oder die Eichurkunde oder sonst was vor Ort anzusehen. Es sollte wenn möglich gewährt werden - dann sehen es viele auch vor Ort schon ein und nehmen das Bußgeld eher an. Es muss aber nicht. Es gibt oft abgesetzte Messstellen wo es gar nicht möglich ist.
2. Wenn Eichurkunde oder das Messprotokoll eingesehen werden will, Widerspruch einlegen und über Bußgeldstelle, Anwalt bzw. letzlich vor Gericht diese vorzeigen lassen. Vor Ort wird die Eichurkunde gar nicht mitgeführt. Diese ist i.d.R. auf der Dienststelle beim zuständigen Beamten oder in einem Ordner im Geschäftszimmer oder wo auch immer hinterlegt.
3. Es messen immer zwei Beamte. Der Messende muss geschult sein. Der "Schreiber", also Zeuge, muss nicht geschult sein. Beide müssen das Messergebnis ablesen und der Schreiber muss es im Protokoll vermerken. Beide müssen sich im klaren sein, welches Fahrzeug sie gemsessen haben (Kennzeichen usw.). Einer der Beiden gibt dies dann dem Angalteposten durch (falls dieser leicht abgesetzt stehen sollte - nicht die Regel). Es wird also nicht nur durchgegeben, welches Kennzeichen, sondern welcher Fahrzeugtyp und meist noch der Hinweise wie "der vor dem roten Fiat" oder was auch immer.
4. Im Protokoll wird die Messtelle, das Wetter, die Verkehrsdichte, die Mess- und Anhaltebeamten und die Daten vom Messgerät notiert.
5. Auf der Rückseite des Protokolls (bei uns die Rückseite) wird Uhrzeit des Verstoßes, Kennzeichen, Messentfernung, Geschwindigkeit und Sachbearbeiter zu jeder Messung notiert. Auch wird notiert, ob es sich um ein Einzelfahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug in einer Kolonne fuhr.
6. Vor und vor allem auch nach jedem Aufbau des Gerätes werden mehrere Tests durchgeführt. Das Gerät testet sich in einem Testlauf selbst (Display, Laser, Temperatur, Strom). Im Anschluss wird ein sog. Align-Test durchgeführt, bei dem sichergestellt wird, dass der Laser auch das anvisierte Ziel trifft und nicht 5m daneben. Der Test gibt das gut wieder. Dann wird anhand eines Nulltests (Eine Messung auf stehendes Ziel - z.B. Verkehrszeichen) getestet, ob das Gerät richtig misst. Erst dann darf das Gerät verwendet werden. Ergeben sich hier irgendwelche abweichungen, darf das Gerät nicht verwendet werden. Bringt dann auch nichts, da es aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen zu riskant wäre trotz eines Defektes zu messen. Das Gerät muss ja dann in Reperatur, was im Protokoll des Gerätes niedergeschrieben wird - wäre ne Anfechtung wert für den Anwalt, wenn er die Unterlagen nen Monat später anfordert.
7. Wenn einen eins eingehämmert wird im Lehrgang, dann, dass es kein Massenmessverfahren ist. Der Leitspruch lautet: Lieber bei einer einstündigen Kontrollstelle "nur" eine Anzeige die zweifelsfrei beweissicher vor Gericht standhält, als grenzwertige Messungen oder Massenmessungen, die bei Anzweiflung je nach dem eingestellt werden müssen. Für Massenmessungen ab 10,- Euro Bußgeld sind die Blitzer der Kommunen da und nicht die Laser der Polizei. Bei uns zumindest wird das auch so angewandt. Ich hab noch keine ein oder zweistündige Kontrollstelle erlebt, bei der mehr als 5 Fahrzeuge am Schluss auf dem Protokoll standen. Es wurden nur die genommen, die auch zweifelsfrei aufgrund der jeweiligen örtlichen Lage und Wetterverhältnisse zweifelsfrei dabei waren. Und man muss bedenken, dass man da so einige "zu schnelle" durchfahren lassen muss. Bringt mir nichts, in 500m einen zu messen, wenn hinter ihm in 5m Entfernung nen LKW fährt. Da kommt aufgrund der Rechtslage eigentlich mit Recht der Zweifel der Anwälte, ich hätte ja am Pkw vorbei den Lkw gemessen. Ist die Kolonne aber näher dran, siehts je nach dem anders aus.
8. Die Messgeräte wurden seit den massenhaften Verhandlungen und Gutachten in den 90ern mehrfach verändert und die Software angepasst. Wenns jemanden interessiert, kann ich hier irgendwann noch ein paar angebliche Fehler darstellen. Teilweise gab es die Fehler nur in der Theorie und wurden in der Praxis noch nie nachgewiesen (teilweise auch durch den ADAC bestätigt), zum anderen wurden bei nachgewiesenen Fehler die Software und die Verfahrensweise angepasst. Was meint ihr wieso man den o.g. Align-Test machen muss. War irgend nen Urteil in den 90ern. Die frühen Fehler werden teilweise von den Kritikern aber immer noch aufgeführt, obwohl schon längst abgeschafft.
9. Man bedenke, dass es verschiedene vor allem neue und alte Geräte gibt. Die neuen haben ein Zoomobjektiv, bei dem ich alle Daten im Display und sogar an den Zoom angepasst die Größe des Laserpunktes sehe (dieser weitet sich ja aus - siehe 12.). Mit einem guten Stativ ist da eine Messung eines Einzelfahrzeugs in 1km Entfernung gut und beweissicher möglich. Deshalb sind diese auch bis zu mehreren Km (je nach dem bis zu 3km) zugelassen. Unser altes Rigl ist nur bis 500m zugelassen, aber die Messungen erfolgen eh meist (da kein Zoomobjektiv und am beweissichersten) zu 99,9 % im Bereich 100 bis maximal 300m.
10. Betrifft eigentlich noch 8.: Unser Riegl misst innerhalb Millisekunden zwei Mal die Entfernung zum Ziel (PKw) um die Geschwindigkeit zu ermittel. Also Laserentfernungsmessung 1 und 2 ermitteln anhand schlichter Entfernungs- und Zeitberechnung die Geschwindigkeit des PKW. Die Meisten denken nur so weit und meinen das dies ja höchst angezweifelt werden könnte. Die beiden "Laserstrahlen" hätten ja auf den Nachfolgenden treffen können oder man hat verwackelt usw. ABER: Innerhalb der nächsten Millisekunden folgen sage und schreibe 28 Folgemessungen, also 28 Laserentfernungsmessungen innerhalb i.d.R. max. einer Sekunde (will mich nicht genau festlegen), die das Ergebnis der Messung 1 und 2 bestätigen müssen.
Weicht nur ein "Strahl", also eine Messung von den beiden ersten ab (in einer software vorgegebenen Relation), wird die Messung annuliert und es wird kein Wert angezeigt. Das nicht mal nen Wert angezeigt wird ist sehr wichtig. Sonst könnte es ja sogar sein, dass der Beamte den Fehlwert nimmt und die eigentliche Fehlmessung verleugnet. Es wird also nicht mal nen Wert angezeigt, obwohl bei der Messung "Laserstrahl" 1-29 viellichet Geschwindigkeit X zweifelsfrei ermittelt hätten. Wenn aber "Laserstrahl" 30 auf das Fahrzeug dahinter trifft (also plötzlich abweichende Entfernung in Entfernungsmessung 30), wird annuliert und kein Ergebnis angezeigt. Deshalb wird pro Pkw sicher 2-3 Mal gemsessen, bis man ein Ergebnis aufm Display hat.
11. z.B. Kritikpunkt Kolonnenmessung: Man kann sich alleine schon wegen 9. denken, dass es eigentlich nicht möglich ist, dass alle 30 Lasermessungen durch den anvisierten Pkw durchgehen und nur den z.B. Lkw dahinter messen. Denn trifft nur ein "Strahl" den Pkw (am Spiegel, am Dachhimmel, an der Innenseite der Heckklappe oder wo auch immer) und die 29 anderen das Fahrzeug dahinter wird ja wie erwähnt annuliert. Und der "Laserpunkt" hat in z.B. 300m Entfernung einen Durchmesser von 90cm. Wie soll das gehen? Egal. Gutachter wiesen es irgendwann angeblich nach weshalb die Messverfahren für Kolonnenmessung ein wenig angepasst wurden.
12: Es sind schon so viele Toleranzen vorgegeben worden u.a. durch Gerichtsurteile und findige Gutachter, dass man sich i.V. mit der softwaremäßigen Annulierung der Messfehler (die meist wahrscheinlich ja auch keine sind, aber halt sicherheitshalber so vorgegeben wurden) und der Toleranz von (bei Riegl) 3 Km/h bzw. 3% fragt, wass denn noch schief gehen kann. Denn zudem gibt es noch folgende Toleranz: Der Laser weitet sich pro 100m um 30cm auf (3 mrad). Man muss sich das wie einen Punkt vorstellen, der in 100m einen Durchmesser von 30cm hat. Also in 200m 60cm groß und in 300m 90cm ist usw. Die Bezeichnung lautet physikalisch mrad (Millirad). Jetzt kann das PTB aber nicht auf solch eine genaue Ausrichtung eichen, also hat man die Eichtolleranz (Gerät muss jedes Jahr zur Eichung) auf 5mrad hoch gesetz. Heißt also, dass der Laserpunkt in 100m Entfernung eichprüftechnisch (also in der Theorie) 50cm anstatt 30cm groß ist. Er ist aber de fakto trotzdem nur 30cm groß, da dies ja technisch vorgegeben ist. Beim eichen (also justieren bzw. einstellen) könne (in der Theorie) der Strahl auf 500m aber ein wenig nach links oder rechts / oben oder unten abweichen (so genau geht das wohl nicht), wieso man also die 5mrad eingeführt hat. Jetzt kamen findige Gutachter und nahmen die 5mrad vor Gericht als Maß der Dinge und forderten zusätzlich noch eine Toleranz, die dann mit 7mrad festgesetzt wurde. Also nochmal: Der Punkt hat also in nehmen wir mal 300m Entfernung gesetzlich gesehen 210cm Durchmesser. Messe ich da das vorderste Fahrzeug einer Kolonne, kommen Anwälte und begründen, der Hintermann hätte gemessen werden können, da Laserpunkt 210cm groß, Pkw aber nur 140cm breit. Tatsächlich hatte der Laserpunkt aber nur 90cm in 300m entfernung. Der Rest ist Tolleranz. Und er kommt sogar noch durch mit der Begründung - Schema siehe Anlage - Toleranz dort falsch geschrieben, aber egal.
Also Tolleranzen über Toleranzen. Und trotzdem glaubt man oft das Ergebnis nicht. Glaubts mir. Das Teil könnte man einem 10 jährigen in die Hand geben er würde verwertbare Ergebnise lasern. Und zur Beweiskraft: Handyverstöße, Gurtanlegepflicht usw. werden auch nicht durch Bild beweisen, sondern durch Aussagen. Straftaten(Beleidigungen, Körperverletzungen, usw.) werden bis zur langjährigen Gefängnisstrafe teilweise nur anhand von Aussagen verhandelt. Da hört man wenig widerspruch seltsamerweise, wie "es gibt ja gar kein Bild vom Tathergang. Wenns um das geliebte Auto geht, wird gleich behauptet, dass der Beamte lügt.
Ich könnte stundenlang weiterschreiben. Es gäbe noch so vieles zu sagen, aber ich lasse es hier mal bis ggf. die ersten tollen Einwände kommen. Und JA, mir war bei Erstellung des Beitrags langweilig (deshalb die Länge - tut mir leid).
Toller Beitrag 🙂
Aber ich bin gerade etwas verwirrt. Zeichnet es nicht gerade den Laserstrahl aus das er nicht größer wird egal wie weit er leuchtet? oder hab ich in Physik nicht genug aufgepasst 😕 Woher kommen diese 30cm/100m?
Bitte um ne erklärung 😉
Grüße
Steini