Lasermessung ohne Km/h zu sehen

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Hallo zusammen,
Ich wurde heute mit der Laserpistole gemessen. Leider konnte man mir das Ergebnis nicht zeigen. Nur das was man im Protokoll eingetragen hat. Außerdem hat man mir nur die Wahl gelassen vor Ort zu bezahlen oder es geht direkt vor Gericht. Was mich stutzig macht ist, dass man es nicht sehen konnte. Ich wurde schon mal geblitzt. Da hat mir der Polizist das Ergebniss gezeigt und erklärt wie er gemessen hat und mit welcher Entfernung. Leider gabe direkt vor Ort bdzahlt und kann wohl jetzt nichts mehr gegen machen. Leider habe auch keine Zeugen. Ich wüsste gerne für die zukunft, ob das Protokoll reicht oder ob sie mir das Messergebniss am Gerät zeigen müssen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@otto2111 schrieb am 12. Sep 2018 um 23:45:40 Uhr:


Ich bekomme gerade einen Hals.

Den bekomme ich bei deinem Beitrag auch.
Warum nicht einfach Mal die Frage beantworten? Nur die Moralkeule schwingen, ist halt viel einfacher...

Ja, das Protokoll ist ausreichend. Wenn du damit nicht einverstanden bist bleibt dir ja der Rechtsweg offen. Angehört wurdest du ja vor Ort bereits. Damit beginnen auch alle Fristen zu laufen. Dir steht frei keine Angaben zu machen und (in dem Fall gehe ich davon aus) das Verwarngeld nicht anzunehmen...

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Man kann sicher gegen den Bescheid vorgehen. Üblichweise wird aber einem Polizisten, der die Geschwindigkeit gemessen hat, vor Gericht geglaubt.

Zitat:

@lejockel schrieb am 13. September 2018 um 13:08:42 Uhr:


Man kann sicher gegen den Bescheid vorgehen. Üblichweise wird aber einem Polizisten, der die Geschwindigkeit gemessen hat, vor Gericht geglaubt.

Warum?

der Polizist ist Zeuge und als Beamter zur Wahrheit verpflichtet. Er hat keinerlei Interesse, jemanden zu Unrecht zu Beschuldigen. Als Beschuldigter darf man lügen, dass sich die Balken biegen. Man hat jedes Interesse, eine Tat abzustreiten.

Wessen Aussage ist wohl glaubwürdiger?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 13. September 2018 um 14:19:17 Uhr:



Zitat:

@lejockel schrieb am 13. September 2018 um 13:08:42 Uhr:


Man kann sicher gegen den Bescheid vorgehen. Üblichweise wird aber einem Polizisten, der die Geschwindigkeit gemessen hat, vor Gericht geglaubt.

Warum?

Ok, das Warum war nicht ganz eindeutig!

Warum sollte man (TE) gegen den Bescheid vorgehen, wenn er doch keinen bekommt. Er hat vor Ort gezahlt.

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und alles richtig gemacht. Sonst wäre die Sache noch um 28,50€ Verwaltungskosten teurer geworden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. September 2018 um 15:10:38 Uhr:


und alles richtig gemacht. Sonst wäre die Sache noch um 28,50€ Verwaltungskosten teurer geworden.

und hätte ihn noch wochenlang beschäftigt... 🙁
Kostet doch letztlich nur Lebensqualität!! 😁

Wenn die Messung doch nach eigenem Empfinden okay war, würde ich auch immer gleich zahlen... und abhaken!😎

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. September 2018 um 10:37:54 Uhr:



............
Du weißt doch, ich fahre immer nur mit Schrittgeschwindigkeit 😁.

😉 🙄 am liebsten "Ab durch die Mitte" (des Staus ....) 😉 😁 https://www.motor-talk.de/.../...ahrern-auf-der-autobahn-t6439603.html

Zitat:

@paelip schrieb am 13. September 2018 um 00:32:28 Uhr:


Außerdem hat man mir nur die Wahl gelassen vor Ort zu bezahlen oder es geht direkt vor Gericht.

Es wäre schon ziemlich unverschämt, wenn die Polizisten tatsächlich so eine Aussage getätigt haben sollten. Richtig ist, dass zwar kein Anhörungsbogen mehr zugeschickt werden muss, weil man ja schon vor Ort Angaben zur Sache machen konnte. Es kann dann direkt ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, aber ein Gericht hat zu diesem Zeitpunkt noch nichts damit zu tun.

Gegen die mündlichen Aussagen von Beamten ist es immer schwer. Dann wenigstens noch die Bearbeitung sparen.

Hallo.
Was steht denn auf dem Protokoll? Nicht auch die gefahrene Geschwindigkeit? Das muss doch ausreichend sein. Oder kommt dort nur ein Smiley ausgedrückt mit Mundwinkel nach unten? Fragen über Fragen.

Gruß

Grundsätzlich würde Ich einmal sagen, daß wenn mir ein Polizist, der mich per Laser gemessen hat, keinerlei Messergebnisse vorlegen kann, Ich auch nicht zahlen werde.
Wenn die Sache dann bei nicht sofortiger Bezahlung eh vor Gericht geht... umso besser !
Würde eh da so oder so den selben Schritt tun.

Soweit ich weiß gibt es da keine Meßunterlagen ( lasse mich aber gerne berichtigen). Deshalb habe ich bei diesem Verfahren immer ein sehr schlechtes Gefühl.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 13. September 2018 um 18:09:26 Uhr:


Wenn die Messung doch nach eigenem Empfinden okay war, würde ich auch immer gleich zahlen... und abhaken!😎

Weißt Du, ob die Messung "Ok" war ?!
Denn Ich würde es nicht wissen !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 14. September 2018 um 14:55:41 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 13. September 2018 um 18:09:26 Uhr:


Wenn die Messung doch nach eigenem Empfinden okay war, würde ich auch immer gleich zahlen... und abhaken!😎

Weißt Du, ob die Messung "Ok" war ?!
Denn Ich würde es nicht wissen !

Du weißt nicht wie schnell du gerade bist, wenn du fährst?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 14. September 2018 um 15:59:30 Uhr:


Du weißt nicht wie schnell du gerade bist, wenn du fährst?

Ich weiß nicht ob die Messung überhaupt korrekt durchgeführt wurde, ob das Gerät richtig aufgestellt war und ob der Messzeitraum auch eingehalten wurde.
Desweiteren, wenn mir nicht die Geschwindigkeit gesagt wird, mit der Ich gelasert wurde, ist es auch unmöglich das zu beurteilen.

Schaust Du denn die ganze Zeit auf den Tacho und kennst für jeden Meter auf der Straße deine genaue Geschwindigkeit ?!

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