Landkreis und datenschutz

Hallo, habe ich bekommen post von landkreis weil ich bin zu dicht aufgefahren auf Autobahn. Kann ich mich gut erinnern Abstand war zu klein weil fordermann hat gesehen camera auf brucke und hat dann gebremst hat stark. Könnte ich nicht so schnell reagieren und dan war abstand zu klein. Jetz ist gekommen Bogen Abstand war kleiner 5 centel. Habe ich angerufen und will sehen weitere bilder und video ob man kann sehen das vorher war Abstand okay. Frau von amt sagt muss ich hinfahren oder annwallt muss beantragen. Zu mir schicken geht nicht wegen dattenschutz. Das ist correct von amt so oder habe ich recht video zuhause zu bekommen?

do swidanja
Vitali

Beste Antwort im Thema

Sorry für meine deutsch. Erste beitrege mit ubersetzer 🙂. @8848 kannst du lustig machen wo anders.

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Zahle einfach. Das ganze messverfahren ist, trotz der bekannten und offensichtlichen fehler, als messverfahren anerkannt. Wie sieht denn dein poträtfoto aus? Das ist die einzige chance.

Peso

Foto ist schön 🙂 und man sieht das abstand ist zu klein aber ist nur das letzte bild was die meter vorher war kann man nicht sehen . Amt sagte das video noch nicht da ist und wollen mich anrufen wenn polizei das geschickt hat. Wenn man das auf Video nicht sehen wird habe ich Pech gehabt und bezahle das dan

Dann hast Du Pech gehabt. Also blitzer.de erwerben.

peso

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. September 2018 um 11:29:14 Uhr:



Zitat:

@Vitali_Sierend schrieb am 29. September 2018 um 09:53:03 Uhr:


Ist correct. Abstand bei 115 kmh war vorher +- ok. Ich hatte Kfz hinter mir und wollte nicht auch stark bremsen um hintermann in "gefahr" zu bringen. Bin ich deshalb nur von Gas gegangen und leicht gebremst. Als ich habe gesehen camera war schon zu spät. Ich hoffe man kann das auf Video gut erkennen, sonst habe ich Pech gehabt.


Ich kenne die Technik nicht genau, bin aber davon überzeugt, dass mehrere Bilder gemacht werden bzw. mit einem Video der Abstand über eine bestimmte Strecke gemessen wird. Eine kurzfristige, über wenige Meter anhaltende Unterschreitung, eben durch einen Lückenspringer oder ein Fahrzeug das plötzlich bremst, womit du aber jederzeit rechnen musst, würde vermutlich nicht beanstandet.
Aber vom Gas gehen ist auch nicht die richtige Maßnahme den richtigen Abstand so schnell wie möglich wieder herzustellen.

Du liegst einerseits daneben, und andererseis liegst du ein kleines bischen richtig...

Die Messtrecke liegt bei ungefähr 300 Metern, was nur wenige Sekunden Fahrzzeit sind. Der Vordermann hat die Kamera wohl für einen Blitzer gehalten und hat plötzlich gebremmst. In der Regel geht man als Nachfolger nur wenige Sekunden vom Gas, bis der Mindestabstand wieder stimmt. Da genau in diesen wenigen Sekunden die Messung war, liegst du mit deiner Überzeugung daneben.

Häufig wird der Mindestabstand innerhalb der Messung so weit unterschritten, dass es schon zum Fahrverbot kommen müsste. Da aber die Gesammtstrecke von 300 Metern genommen wird, wo man dank ausrollen den Abstand wieder (in diesem fall auf den 5/10 des halben Tachowertes) vergrößert, bleibt es beim Bußgeld und dem Punkt. Somit liegst du mit deiner Überzeugung auch ein kleines bisschen richtig.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 29. September 2018 um 19:29:36 Uhr:


Dann hast Du Pech gehabt. Also blitzer.de erwerben.

peso

Hätte in diesem Fall auch nicht viel gebracht. Der Abstand war ja richtig, nur die Vollbremsung des Vordermannes kam sehr überraschend. Blitzer.de ist eher was für Blindfische, die nicht in der Lage sind, die Blitzer am Straßenrand wahrzunehmen.

Man kann mit vorausschauendem Fahren etwas besser reagieren, und sich drauf einstellen. Aber dazu müsste man (wenn man ohne Radar-Warner unterwegs ist) wissen, dass man auf die zusätzlichen Markierungen auf der Fahrbahn achten muss, die bei den Messtrellen auf der Fahrbahn gezeichnet sind... Und die kennt fast keiser, und achtet deshalb nicht drauf... Und selbst wenn... Dann bleibt noch die plötzliche Bremmsung...

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Du verwirrst hier etwas.

Für gewöhnlich steht auf einer Brücke eine Übersichtskamera. Die nimmt den Messbereich (jeweils rechts und links drei geeichte weiße Markierungen) auf und den davor liegenden Bereich, insgesamt eine Strecke von zumindest 300m. Die zweite Videokamera steht im Mittelstreifen am Rand des zweiten markierten Feldes und die schaut schräg rüber. Das ist die Täterkamera. Wenn es legal läuft wird die Täterkamera manuell ausgelöst, wenn der überwachende Bedienstete den Verdacht hat, dass der Abstand herannahender VT zu gering ausschaut. In der Realität sind die Übersichtskameras aber häufig durchgehend in Betrieb und eine Täterkamera ist nicht aufgebaut. Das Dauervideo wird dann erst nachträglich durchgesehen. Eigentlich ist sowas dann nicht statthaft.

Zitat:

@MvM schrieb am 29. September 2018 um 22:38:13 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. September 2018 um 11:29:14 Uhr:



Ich kenne die Technik nicht genau, bin aber davon überzeugt, dass mehrere Bilder gemacht werden bzw. mit einem Video der Abstand über eine bestimmte Strecke gemessen wird. Eine kurzfristige, über wenige Meter anhaltende Unterschreitung, eben durch einen Lückenspringer oder ein Fahrzeug das plötzlich bremst, womit du aber jederzeit rechnen musst, würde vermutlich nicht beanstandet.
Aber vom Gas gehen ist auch nicht die richtige Maßnahme den richtigen Abstand so schnell wie möglich wieder herzustellen.

Du liegst einerseits daneben, und andererseis liegst du ein kleines bischen richtig...

Die Messtrecke liegt bei ungefähr 300 Metern, was nur wenige Sekunden Fahrzzeit sind. Der Vordermann hat die Kamera wohl für einen Blitzer gehalten und hat plötzlich gebremmst. In der Regel geht man als Nachfolger nur wenige Sekunden vom Gas, bis der Mindestabstand wieder stimmt. Da genau in diesen wenigen Sekunden die Messung war, liegst du mit deiner Überzeugung daneben.

Häufig wird der Mindestabstand innerhalb der Messung so weit unterschritten, dass es schon zum Fahrverbot kommen müsste. Da aber die Gesammtstrecke von 300 Metern genommen wird, wo man dank ausrollen den Abstand wieder (in diesem fall auf den 5/10 des halben Tachowertes) vergrößert, bleibt es beim Bußgeld und dem Punkt. Somit liegst du mit deiner Überzeugung auch ein kleines bisschen richtig.

Mag ja an mir liegen, aber ganz verstehe ich das nicht, was du so hier schreibst. Ich sagte, dass nicht der kurzfristige Verstoß geahndet wird, sondern der Verstoß muss über eine bestimmte Strecke nachgewiesen werden. Das ist genau das was du beschreibst und ich damit daneben liege😕
Genau das vom Gas gehen ist ja das Gefährliche. Da kann es dann pasieren, wie du beschreibst, dass der Abstand extrem gering ist und während der Messung wieder größer wird. Dann wird natürlich der Wert genommen, den man dem Betroffenen über die gesamte Meßstrecke nachweisen kann. Der kurzfristige, viel schwerwiegende Verstoß wird dann eben nicht geahndet.
Was habe ich anderes gesagt?
Aber egal.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. September 2018 um 23:14:35 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 29. September 2018 um 22:38:13 Uhr:


Du liegst einerseits daneben, und andererseis liegst du ein kleines bischen richtig...

Die Messtrecke liegt bei ungefähr 300 Metern, was nur wenige Sekunden Fahrzzeit sind. Der Vordermann hat die Kamera wohl für einen Blitzer gehalten und hat plötzlich gebremmst. In der Regel geht man als Nachfolger nur wenige Sekunden vom Gas, bis der Mindestabstand wieder stimmt. Da genau in diesen wenigen Sekunden die Messung war, liegst du mit deiner Überzeugung daneben.

Häufig wird der Mindestabstand innerhalb der Messung so weit unterschritten, dass es schon zum Fahrverbot kommen müsste. Da aber die Gesammtstrecke von 300 Metern genommen wird, wo man dank ausrollen den Abstand wieder (in diesem fall auf den 5/10 des halben Tachowertes) vergrößert, bleibt es beim Bußgeld und dem Punkt. Somit liegst du mit deiner Überzeugung auch ein kleines bisschen richtig.

Mag ja an mir liegen, aber ganz verstehe ich das nicht, was du so hier schreibst. Ich sagte, dass nicht der kurzfristige Verstoß geahndet wird, sondern der Verstoß muss über eine bestimmte Strecke nachgewiesen werden. Das ist genau das was du beschreibst und ich damit daneben liege😕
Genau das vom Gas gehen ist ja das Gefährliche. Da kann es dann pasieren, wie du beschreibst, dass der Abstand extrem gering ist und während der Messung wieder größer wird. Dann wird natürlich der Wert genommen, den man dem Betroffenen über die gesamte Meßstrecke nachweisen kann. Der kurzfristige, viel schwerwiegende Verstoß wird dann eben nicht geahndet.
Was habe ich anderes gesagt?
Aber egal.

Du hast geschrieben, dass solche momentanen unterschrieitungen nicht beanstandet werden, weil eine längere Strecke gemessen wird. Daraus interpretiere ich, dass man komplett ohne eine Strafe davon kommt, wenn man alles richtig macht. Der Gesetzgeber wünscht hierfür etwas, dass man in der Praxis nicht immer durchsetzen sollte.

Beim TE geht es nicht um eine mobile Messung.

Blitzer.de meldet auch diese Messstellen.

Es gibt auch schon Messstellen ohne Fahrbahnmarkierung. Desweiteren wird jeder Fotograf dir sagen, dass es optische Probleme gibt. Ab ca. 100 m haben wir optische Probleme. Nicht grundlos sollen einige Bundesländer das Verfahren schon eingestellt haben.

Soweit mit noch bekannt ist, haben wir nicht nur eine reine messstrecke von 300 m, sondern auch eine nachbeobachtungsstrecke von 200 m. Diese Möglichkeit haben die meisten Messstellen überhaupt nicht.

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 30. September 2018 um 00:46:36 Uhr:


Blitzer.de meldet auch diese Messstellen.

Ich verstehe nicht, warum du in dieser Sache Werbung für dein geliebtes blitzer.de machst. Hier geht es nicht um eine simple Geschwindigkeitsübertretung auf einer freien und übersichtlichen Strecke.... Wobei man an diesen Stellen den Scheiß auch nicht braucht, weil man die Blitzer gut erkennen kann...

Mir kommt es vor, dass es dir an Erfahrung im Straßenverkehr fehlt. Wer sich sicher im Straßenverkehr bewegen will, muss den Mindestabstand immer einhalten, und nicht nur an den Messtellen. Ein dichtes Auffahren bringt nichts. Manchmal verteitet es den Vordermann zum Fehlverhalten. Das kann ein panischer Spurwechsel nach rests sein, wo andere geschnitten werden. Dies kann aber auch zu einer unüberlegten unnötigen starken bremsung veranlassen, um dich zum abstanhalten zu bewegen, was aber in einem Auffahrunfall enden kann.

Wenn man mal "erwischt" wird, sucht man alle möglichen Gründe für das evtl. eigene Fehlverhalten.
Dann sind Messverfahren, der Vordermann, Polizisten die keine Ahnung haben usw. schuld.

Der TE hatte geschrieben, dass vor dem starken bremsen des Vordermanns (einer hat hier schon eine Vollbremsung draus gemacht) der Abstand ok. war, was immer das heißen mag?

Anscheinend sind auch noch beide zu schnell unterwegs gewesen, warum wurde sonst stark gebremst wegen der evtl. Blitzer auf der Brücke???
Also unschuldig war dann wohl keiner.

Kann sein, dass ich das war, mit der Vollbremsung. Da in diesem Forum sehr oft mit der Keule geschwungen wird, was man eventuell falsch gemacht hat, bin ich jetzt nur noch so unterwegs, was man eventuell richtig gemacht hat.

Ich habe jetzt die älteren Beiträge kein zweites mal durchgelesen, kann mich aber nicht erinnern, etwas von einer zu schnellen Fahrweise (Geschwindigkeitsübertretung) gelesen zu haben. Oft haben Autofahrer das Gefühl, ein TL-Schild übersehen zu haben, nicht wissen, wie schnell sie fahren dürfen, und dann vor der Kontrolstelle stark abbremsen, obwohl sie es gar nicht müssten.

Zitat:

@manvo schrieb am 30. September 2018 um 12:40:02 Uhr:



Der TE hatte geschrieben, dass vor dem starken bremsen des Vordermanns (einer hat hier schon eine Vollbremsung draus gemacht) der Abstand ok. war, was immer das heißen mag?

Anscheinend sind auch noch beide zu schnell unterwegs gewesen, warum wurde sonst stark gebremst wegen der evtl. Blitzer auf der Brücke???
Also unschuldig war dann wohl keiner.

Abstand "ok" meine ich das der abstand ca. gepasst hat bevor fordermann gebremst hat. Mit 115 kmh war ich auch nicht zu schnell Strecke strekke war offen. Fordermann hat aus reflex gebremst so wie in Stadt mit Radar wo mansche auf 40 kmh bremsen wenn 50 erlaubt ist. Und nochmal ich will nicht vor Strafe drücken will aber angemessene Strafe. Deshalb will ich prüfen lassen.

@Vitali_Sierend
"Abstand "ok" meine ich das der abstand ca. gepasst hat"

Das ist auch meistens der Punkt, viele haben eigene Regel für den passenden Abstand.

Das müssten dann ca. 60m gewesen sein, dann verstehe ich nicht, wie dein Abstand sich so verringert, dass die Anlage auslöst, auch wenn der Vordermann stark gebremst hat. Da ist nichts mit Gas wegnehmen, da muss man schon mal selber bremsen, auch wenn tatsächlich einer hinterher fährt, in 60m Abstand.

Weiter oben stand:
"Wer sich sicher im Straßenverkehr bewegen will, muss den Mindestabstand immer einhalten, und nicht nur an den Messtellen",
und zwar ohne Ausreden.

Z.B.: ACC hätte auch den Abstand gehalten, bei 60m hätte sich der Abstand höchstens auf 50m kurzzeitig verringert, weil das System auch nicht panisch reagiert.

Soll er sich entschuldigen, dass er einen thread aufgemacht hat?

Die Messung erfolgt unabhängig von einem Verstoß. In der Realität werden meist alle VT aufgenommen und da wo der Abstand unterschritten ist, die bekommen Verwarnungen / Anhörungen / Bußgeldbescheide. Mitunter ist der "Kollege Computer" ein bisschen schludrig und schaut sich das Zustandekommen der Situation nicht richtig auf dem "Übersichtsvideo" davor an.

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