Landesbetrieb will nicht zahlen
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit einen "Unfall" auf einem Rastplatz. Dort hat ein Mitarbeiter des Landesbetriebes für Mobilität Rheinland-Pfalz einen Lack und Blechschaden an meinem damals 6 Monate alten Fahrzeug verursacht. Dieser entstand durch einen Stein welcher bei Mäharbeiten gegen mein Fahrzeug geschleudert wurde.
Vor Ort wurde alles mit Hilfe der Polizei geklärt. Dann ging ich zu meinem Vertragshändler um einen Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser meinte, es müsse gespachtelt und lackiert werden. Ich habe den Kostenvoranschlag an den Landesbetrieb für Mobiliät RLP geschickt und vorgeschlagen auf einen Sachversändigen zu verzichten und dafür 20% der Rechnungsumme (1000 Euro) als Wertminderung zu veranschlagen. (Da ich schon befürchtet habe es gibt Probleme... kein Wunder... Koblenz halt)
Es wurde der Sache "im Grunde nach" entsprochen und ein Sachverständiger sei wegen der Höhe des Schadens nicht notwendig.
Inzwischen wurde das Fahrzeug gespachtelt und lackiert und auch die Reperaturkosten wurden übernommen. ABER jetzt heißt es auf einmal es gäbe keinen Ausgleich für die Wertminderung da der Rechnungsbetrag zu gering ist. Mit Verweis auf eine Randnotiz zu einem Kommentar aus 2011.
Ich hab denen gleich mal geschrieben, dass Sie mir das bitte genauer erklären sollen da laut gängiger Rechtsprechung (meines Wissens) der merkantile Minderwert nicht am Rechnungsbetrag festzumachen ist und da das Fahrzeug gespachtelt wurde (egal in welchem Umfang) auf jeden Fall ein Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung besteht. Es handelt sich wie gesagt um einen ziemlich teueren Neuwagen. Da zu sagen ein merkantiler Minderwert liegt erst ab 10% des Listenpreises vor ist ein Frecheit.
Aber die Leute dort sind stur, der Referentarsleiter behauptet jetzt sogar Dinge die nachweislich gelogen sind und ich solle doch einen Anwalt einschalten. Eine Frecheit ohnegleichen...
Meine Frage ist jetzt, wie ich den merkantilen Minderwert nachweisen kann. Auf einen Gutachter wurde ja in beidseitigen Einvernehmen verzichtet.
Und vor allem was ich unternehmen kann ohne einen Anwalt einzuschalten. Immerhin ist es eine Behörde... Kann ich verlangen die Sache an die nächst Höhere Instanz weiterzuleiten. Ein Referentatsleiter hat ja nicht wirklich was zu sagen... Und ein Anwalt wegen 200 Euro ist unwirtschaftlich. Aber genau darauf spekuliert die Behörde ja...
LG
Jens
25 Antworten
@rrwraith:
Das Urteil ist ja bereits etwas älter, in der Zwischenzeit dürfte sich durch die allgemeine Teuerungsrate der gleiche Schaden nur für mehr Geld reparieren lassen.
Von der Urteilsbegründung "geringfügige Lackschäden, keine Blechschäden" wäre ein Steinschlag meiner Meinung nach eine Bagatelle. Dies deckt sich auch mit meinem allgemeinen Verständnis, was eine Bagatelle ist (ich würde nicht erwarten, dass mir sowas beim Ankauf angegeben würde).
Dennoch wissen wir hier auch nicht, wie der Schaden letztendlich ausgesehen hat. Ich rede hier von einer hagelschadenartigen Delle inkl. Lackabplatzung, was auch zu den ~1000 Euro passen würde.
Zitat:
@querys schrieb am 24. September 2015 um 15:50:17 Uhr:
Dennoch wissen wir hier auch nicht, wie der Schaden letztendlich ausgesehen hat. Ich rede hier von einer hagelschadenartigen Delle inkl. Lackabplatzung, was auch zu den ~1000 Euro passen würde.
Wo dann auch schon eine Wertminderung in Frage kommt. Problem kommt ja später schneller als man denkt. Potentieller Käufer - egal ob privat oder Händler - macht Gebrauchtwagencheck, oh oh, das ist ja lackiert und gespachtelt, der hatte mal nen Unfall, neee, so viel kann ich dann nicht mehr zahlen ... und genau da sind wir beim merkantilen Minderwert.
Problem könnte aber ggf. die Unabwendbarkeit werden. Würde das noch mal mit schriftlicher Begründung und ggf. Androhung Anwalt probieren aber dann den Rechtsweg nicht mehr beschreiten. Sonst kommt noch ein Richter auf die Idee dass das unabwendbar war und man bekommt gar nichts und darf noch Prozesskosten zahlen.
Das persönliche Befinden, wann ein Bagatellschaden eingetreten ist oder nicht sowie das persönlichen Befinden darüber, ob ein merkantiler Mindert vorliegt oder nicht ist völlig belanglos, da Gerichte sachverständlich und nicht in Ihren Urteilen dem persönlichen Befinden des Geschädigten folgen.
Insofern wird hier fleißig am Thema vorbeidiskutiert, auch wenn die Diskussion wieder mal in die verkorkste Weltanschauung des BGH VorVorsitzenden Herrn rrwraith passt....
Fakt ist und auch diese triviale Sache scheint den meisten leider immernoch nicht verständlich zu sein, da der TE für jeden €, den er haben will, beweispflichtig ist.
Insofern hat der Landesbetrieb sogar - wenn man es genau nimmt - unnötigerweise den Gegenbeweis durch Verweis auf das Urteil und den Kommentar geführt. Man hat also das Pferd hier schon von hinten aufgezäunt.
Wenn der TE tatsächlich noch einen minderwert begeehrt, muss er das Vorliegen sachverständlich darlegen. rrwraith ist dabei keine sachverständliche Expertise.
gruß
Man muss zwischen den Beiden die Vorgeschichte kennen. Liegt nicht in diesem Tread.
Aber nochmal zu der Schadensminderung. Diese wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Gebrauchsgegenstand Fahrzeug am Wert gemindert ist. Dass ist i.d.R. bei einem Unfall so, an dem tragende Teile nach Verformung getauscht werden, und man laut Rechtsprechung von einem Unfallwagen spricht. Bagatellschäden sind zwar Schäden, aber keine Unfallschäden mit Wertminderung. Ich habe schon in anderen Themen den interessanten Link angehängt, so auch hier: http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78
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Zitat:
@romanusko schrieb am 26. September 2015 um 01:36:49 Uhr:
Aber nochmal zu der Schadensminderung. Diese wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Gebrauchsgegenstand Fahrzeug am Wert gemindert ist. Dass ist i.d.R. bei einem Unfall so, an dem tragende Teile nach Verformung getauscht werden, und man laut Rechtsprechung von einem Unfallwagen spricht.
In Deutschland spricht man im Allgemeinen von der merkantilen Wertminderung bzw. dem merkantilen Minderwert. Der bezeichnet gerade nicht einen verminderten Gebrauchswert, sondern eben den verminderten Marktwert des Fahrzeugs mit repariertem Schaden.
Zitat:
Ich habe schon in anderen Themen den interessanten Link angehängt, so auch hier: http://www.autorep.com/?siteID=6C247AE4A624EE61432FEA3DD4B9FD78
Ich halte es nicht für hilfreich in diesem Fall (in dem eindeutig deutsches Recht greift) einen Verweis auf eine Schweizer Seite zu posten.