Ladesäule ohne Schild: als Benziner parken?
Moin.
Vor der U-Bahn bei mir ums Eck steht an der Straße auf dem designierten Parkstreifen eine funktionierende Ladesäule (Anbieter EZ irgendwas). Ich konnte 50 m die Straße hoch und runter kein einziges Schild dazu entdecken und auch auf der Ladesäule selbst steht nichts. Der Parkstreifen ist voll bis auf die beiden Plätze direkt vor und hinter der Säule.
Darf ich dort meinen Benziner abstellen?
30 Antworten
Dürfen vielleicht ... aber stellt auch jemand die Frage, ob das klug ist?
Da kommt dann irgendein Depp ums Eck, der Verbrennerhasser ist, und tritt dir den Spiegel ab. Immerhin hat er es damit einem Verbrennerfahrer mal so richtig gezeigt, das man nicht auf E-Ladeplätzen parkt.
Alternativ kommt der Bruder vom Depp ums Eck, der E-Fahrzeuge hasst und tritt dir den Spiegel ab. Immerhin hat er es damit einem diese E-Auto-Fahrer mal so richtig gezeigt, dessen Ladeplatz hier jetzt Parkplätze wegnimmt.
Ich würde es jedenfalls nicht machen. Alleine schon aus Anstand.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 4. September 2025 um 19:31:55 Uhr:
Eine Straße ist auch kein Parkplatz, trotzdem darf ich dort parken.
Na dann zeige mir mal eine Straße, auf der man sein Fahrzeug aufladen bzw. betanken kann. In Deutschland gibt es so etwas nicht.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. September 2025 um 18:58:17 Uhr:
Nein, denn das ist kein Parkplatz, sondern ein Strom-Tankplatz, vergleichbar mit dem Platz vor einer Zapfsäule für Verbrenner-Kraftstoff.
Parkstreifen = öffentliche, Zapfsäule private Fläche. Ob Du da (wann) "parken" ebtscheidet der Tankstellenbetreiber nach seinem Gusto. Das hat nichts mit dem öffentlichen Parkstreifen zu tun wo das Ordnungsamt evtl. "interveniert".
Zitat:
@Knergy schrieb am 5. September 2025 um 16:59:11 Uhr:
Ich würde es jedenfalls nicht machen. Alleine schon aus Anstand.
Wenn ich nur 5m weiterfahren muß täte ich das. Ist der Parkraum knapp wäre mir das egal (ohne Schild).
Der Anstand gebietet auch das Ladesäulen nicht wild irgendwo hingepflanzt werden 😉
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Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 5. September 2025 um 18:10:00 Uhr:
Na dann zeige mir mal eine Straße, auf der man sein Fahrzeug aufladen bzw. betanken kann. In Deutschland gibt es so etwas nicht.
Darum geht es doch gar nicht, aber es gibt bzw. gab zwei Straßen in Deutschland wo man sein Fahrzeug aufladen kann/konnte und zwar die A1 bei Lübeck und die A5 bei Frankfurt, wobei diese vor kurzem abgeschaltet wurde.
Du hast geschrieben
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. September 2025 um 18:58:17 Uhr:
das ist kein Parkplatz,
Nur weil es kein Parkplatz ist, heißt das nicht automatisch das man dort nicht parken darf, daher das Beispiel mit der Straße. Und bitte zeige mir den § der das Parken an Tanksäulen und Ladesäulen grundsätzlich verbietet.
Es geht dabei rein um die gesetzliche Frage, Moral bleibt außen vor!
Naja, das Parken auf Schachtdeckeln ist auch verboten ohne dass da ein Schild stehen muss. Die Frage ist daher ob es ein Gesetz gibt dass das Parken vor Ladesäulen ohne deren Nutzung verbietet.
Grüße Alexander
Das Gesetz müsste dann aber auch so in der STVO zu finden sein,was ich bisher nicht entdecken konnte.
Ist das eine ausgewiesene Parkfläche ohne Zusatzzeichen oder aufgebrachter Kennzeichnung auf dem Boden ist es erst einmal eine ganz normale Parklücke.
Das es sich dabei eher um neu installierte Ladesäulen handelt an denen noch keine Kennzeichnung angebracht wurde sollte dabei aber jedem in den Sinn kommen,man weiß ja wofür die gedacht sind.
Aber solange das nicht gekennzeichnet ist bleibt es eine normale Parkfläche.
Ob man die nutzt oder eben auch nicht bleibt dann jedem selber überlassen,ist auch die Frage ob die überhaupt schon in Betrieb sind.
Fahre auch arbeitstäglich an zwei solcher neuen Parklücken vorbei,die sind aber gekennzeichnet.
Gestern aber gesehen das da jemand vergeblich versucht hat zu laden,die sind noch gar nicht im Betrieb.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 5. September 2025 um 18:13:23 Uhr:
Parkstreifen = öffentliche, Zapfsäule private Fläche.
Das ist allenfalls ein Ladestreifen, aber kein Parkstreifen. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Dann zeig uns doch mal die Stelle wo das in der STVO verankert ist das alleine durch die bloße Anwesenheit einer Ladesäule „dein“ Ladestreifen entsteht.
Gibt es nicht,also darf da jeder solange parken wie er möchte.
Ohne Kennzeichnung keine Einschränkung.
Hallo,
der ADAC hat die gültigen Regelungen sehr anschaulich erläutert. Im Video geht es sogar um genau diesen hier diskutierten Fall:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/parken-e-ladesaeulen/
Wer sich tiefergehende mit der Materie beschäftigen möchte, der klicke hier:
https://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Es ist sehr interessant zu lesen, wie eine Ladesäule beschildert sein muss und was man dabei alles falsch machen kann.
Grüße,
diezge
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. September 2025 um 17:08:32 Uhr:
Das ist allenfalls ein Ladestreifen, aber kein Parkstreifen. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ein "Ladestreifen" ist ein reines Phantasieprodukt. Geparkt werden muss nach der StVO auf dem Seitenstreifen, wozu auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen gehören, ansonsten am Fahrbahnrand. Der TE schreibt, dass es sich dort um einen "designierten Parkstreifen" handelt. Bevor du allen anderen irgendwelche Verständnisschwierigkeiten unterstellst, solltest du mal deine eigene, skurrile Theorie erklären.
Zitat:
@diezge schrieb am 6. September 2025 um 18:52:33 Uhr:
Es ist sehr interessant zu lesen, wie eine Ladesäule beschildert sein muss ...
Im Ausgangsfall gibt es aber keine Beschilderung. Was schließen wir daraus? Dass da jeder parken darf.
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. September 2025 um 18:59:30 Uhr:
Ein "Ladestreifen" ist ein reines Phantasieprodukt.
Bevor du allen anderen irgendwelche Verständnisschwierigkeiten unterstellst, solltest du mal deine eigene, skurrile Theorie erklären.
Du wirst mir sicherlich zustimmen, wenn ich behaupte, daß die Ladesäule dort nicht zur Dekoration steht.
Ja. Die steht dort, damit E-Fahrzeuge dort laden können. Ohne Beschilderung ist eine Reservierung und Privilegierung von E-Autos aber ein frommer Wunsch. Die Frage des TE war, ob er da mit seinem Benziner parken darf. Was kann man da anderes als "Ja" antworten?
Zitat:
@diezge schrieb am 6. September 2025 um 18:52:33 Uhr:
https://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Es ist sehr interessant zu lesen, wie eine Ladesäule beschildert sein muss und was man dabei alles falsch machen kann.
Hey die Info "Zeichen 365-65 regelt nichts" ist klasse. Das muß ich mir in die Hirnmasse einbrennen wenn mal wieder Not an Platz ist. ... und überhaupt muß man das ja quasi "studiert" und anschl. ein dickes Fell haben.
Und diese reichlichen "Negierungen" sind ja erschreckend. "Parken" die emisten E-Autos demnach wirklich falsch? ... ich glaub ich brauch gleich mal ein Bier 🙂