Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen

BMW

Hallo,

habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.
(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.
Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)

Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.

Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?

Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?

189 Antworten

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:17:17 Uhr:


Das hängt aber an der Beschilderung, oft reicht ein E-Auto.

Die Beschilderung war durch den TE definiert. Da hängt gar nichts.

Zitat:

@kartoffel911 schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:18:44 Uhr:


Da gelten die selben Regeln wie fuer eine oeffentliche Ladestationen. "E" only. Und es werden exakt die selben Fragen wie bei einer oeffentlichen Ladestation gestellt.

Nicht zwangsläufig. Hier kann der Grundstückseigentümer das definieren und zwar wie er lustig ist. Wenn er sagt "Schwarze Autos only, E = Egal", dann kann er das tun. Meine Firma sagt, nur mit orangener Parkmarke.

Quark schließlich gibt es da sogar einen eigenen Thread

Die Beschilderung hätte ich schon definiert. Es geht um eine Säule mit dem Schild Z 1010-66

Ich habe ja diesen langen Text

http://www.vzkat.de/.../Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

über die verschiedenen Schilder gelesen/überflogen und soweit verstanden:

Säule mit Verkehrszeichen 1010-66: Hier dürfen nur KFZ mit E-Kennzeichen parken/laden

Säule mit der verbalen Variante "Elektrofahrzeuge": hier auch Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen

Parken/Laden gehören für mich zusammen. Ich würde ja nur an eine Säule fahren, um dort zu laden, nicht um evtl. kostenlos parken zu können.

Ja klar das Schild Z 1010-66 oder Z 1024-20
Mit dem Auto und dem Steckdosenstecker 😉 Wird wohl als Äquivalent zum E-Kennzeichen betrachtet.
Da es dieser Beschluss von 2015 Unter Umständen nicht über das geplante Außerkrafttreten: am 31. Dezember 2026 hinaus schafft ist es nur folgerichtig dass dieses eh nicht auf dem Schild erkenntlich ist.

Ich halte diese ganze Definition für einen großen Problembehafteten Popanz Welcher wohl in erster Linie dem Beamten/Knöllchenverteiler vor Ort eine “Rechtssicherheit“ bieten soll. Letztlich können aber genauso Besucher aus dem Ausland kommen, will man denen das Laden verbieten? 😕 😠😰

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Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:55:41 Uhr:


Wird wohl als Äquivalent zum E-Kennzeichen betrachtet.

Nicht nur betrachtet, sondern das ist so definiert. Entweder E-Kennzeichen oder blaue Plakette (letztere für ausländische Fahrzeuge).
Und ob du das gut findest, als Popanz oder was auch immer betrachtest, war nicht die Frage, dafür gibt es einen anderen Thread (hast du richtig festgestellt). Und das ist ein anderer Thread, weil das Thema und die Fragestellung eine andere ist. Und wenn die Karre abgeschleppt ist, dann kannst du das HB-Männchen machen, was von sinnvoll und Popanz daher reden, es wird die nichts nutzen.

Dabei ist das jetzt nur der Status Quo. Ob, wie und wann sich das ggf. mal wieder ändert, keine Ahnung. Nicht morgen auf jeden Fall. Aber auch das war nicht die Frage.

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 21. Oktober 2021 um 07:42:20 Uhr:



Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:55:41 Uhr:


Wird wohl als Äquivalent zum E-Kennzeichen betrachtet.

Nicht nur betrachtet, sondern das ist so definiert. Entweder E-Kennzeichen oder blaue Plakette (letztere für ausländische Fahrzeuge)...

Letztere nicht nur für ausländische Fahrzeuge, trotzdem ernsthaft?

Die Dinger müssen ja genauso erhältlich sein wie ein Mautpickerl.

Die blaue Plakette gibt es doch nocht gar nicht, soweit ich weis?

Blaue mit dem E drauf

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 21. Oktober 2021 um 07:53:50 Uhr:


Letztere nicht nur für ausländische Fahrzeuge, trotzdem ernsthaft?

Doch, nur für ausländische Fahrzeuge. Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung ist diese nicht zuteilbar. Da muss sich der deutsche Halter ein E-Kennzeichen besorgen, wenn er den entsprechenden Effekt wünscht.

Zitat:

@Xentres schrieb am 21. Oktober 2021 um 08:30:36 Uhr:


Die blaue Plakette gibt es doch nocht gar nicht, soweit ich weis?

Doch, aber das ist vermutlich nicht die Plakette, die du im Sinn hast.

Zitat:

@mag2123 schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:13:39 Uhr:


Die Beschilderung hätte ich schon definiert. Es geht um eine Säule mit dem Schild Z 1010-66

Ich würde so sagen: Auf dem Schild ist ein Auto mit Stecker abgebildet, also würde ich davon ausgehen das jedes Auto mit Stecker dort laden darf. Egal ob es ein E-Kennzeichen, ein normales Kennzeichen oder ein ausländisches Kennzeichen hat.

Wenn man wirklich nur Autos mit E-Kennzeichen erlauben möchte, dann hätte man entweder dem Auto auf dem Verkehrsschild ein symbolisches E-Kennzeichen wie XY YX 1E verpassen sollen oder ein Zusatzschild "nur mit E-Kennzeichen" anbringen sollen.

Das wäre jetzt meine Logik.

Ansonsten denke ich sind Ladesäulen auf komplett öffentlichen Grund wo kommunale Parküberwacher oder Polizei patrollieren wohl ohnehin selten, die meisten Ladesäulen befinden sich ja eher auf Privatgrund von Unternehmen.

Das dumme ist nur das das E-Kennzeichen bald wieder aus läuft wenn es nicht verlängert wird, das Schild aber ein wenig länger da stehen soll.

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 22. Oktober 2021 um 06:23:48 Uhr:



Zitat:

@mag2123 schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:13:39 Uhr:


Die Beschilderung hätte ich schon definiert. Es geht um eine Säule mit dem Schild Z 1010-66

Ich würde so sagen: Auf dem Schild ist ein Auto mit Stecker abgebildet, also würde ich davon ausgehen das jedes Auto mit Stecker dort laden darf. Egal ob es ein E-Kennzeichen, ein normales Kennzeichen oder ein ausländisches Kennzeichen hat.

Wenn man wirklich nur Autos mit E-Kennzeichen erlauben möchte, dann hätte man entweder dem Auto auf dem Verkehrsschild ein symbolisches E-Kennzeichen wie XY YX 1E verpassen sollen oder ein Zusatzschild "nur mit E-Kennzeichen" anbringen sollen.

Das wäre jetzt meine Logik.

Ansonsten denke ich sind Ladesäulen auf komplett öffentlichen Grund wo kommunale Parküberwacher oder Polizei patrollieren wohl ohnehin selten, die meisten Ladesäulen befinden sich ja eher auf Privatgrund von Unternehmen.

Kannst dir ja Mal den Link von mir weiter oben durchlesen.

Die rechtliche Realität sieht wohl anders aus als du denkst.

Ansonsten gibt es durchaus viele Ladesäulen auf öffentlichem Grund, eben die ganzen AC-Ladesäulen in den Städten.

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:40:40 Uhr:


Das dumme ist nur das das E-Kennzeichen bald wieder aus läuft wenn es nicht verlängert wird, das Schild aber ein wenig länger da stehen soll.

Wieso soll das E-Kennzeichen „auslaufen“, wie kommst du zu der Erkenntnis?

Der Beschluss von 2015 hat ein Ende Datum.

Ist aber noch ne Weile hin bis 2026...

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