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Lackschaden /private Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 11:49

Hallo Leute,

hab da ne Frage an euch allen und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.

Habe heute nen Kumpel beim Endstufeneinbau geholfen und hatte nen Schlitzschraubenzieher in der Hosentasche gehabt dabei hat natürlich die Spitze Seite aus den Hintertaschen meiner Jeans rausgeguckt da ich ja vermeiden wollte, dass sich die Spitze Seite in die Tasche bohrt und ich nen Loch in der Hosentasche habe.

Bei meiner Tollpatschigkeit hab ich mich auch noch auf den Kotflügel des Wagen meines Kumpels gesetzt und was passierte? Hab es irgendwie geschafft mit den Schraubenzieher den Lack für ca. 2cm zu zerkratzen:-(

Mein Kumpel war natürlich stinkig und ich meinte, dass ich ja versuchen könnte den Schaden über die private Haftpflichtversicherung laufen lassen könnte.

Was meint ihr zu den Vorfall? Hat jemand schon sowas ähnliches erlebt? Wäre es möglich es über die private Haftpflicht laufen zu lassen? Wie geht man vor? Soll sich mein Kumpel sich von ne Werkstatt oder Gutachter sich nen Kostenvoranschlag machen lassen und das der Versicherung vorlegen?

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31 Antworten

Polo,

Deine Einlassung hat doch zu einer richtig guten Themenvertiefung geführt, oder?

Ich habe Dir auch mehrfach Komplimente gemacht,

sowie meine eigenen Posts korrigiert und vertieft.

Ich gehe davon aus, dass wir beiden nicht nur alle Beiträge gelsen haben, sondern auch die Feinheiten zwischen den Zeilen zur Kenntnis genommen und verstanden haben.

Deswegen kam es ja zu Deinem ersten Posting, oder?

imho:

Willkommen im Club.

Es wäre schön, wenn Du Dich öfters einbringen würdest.

Du bist eine Bereicherung.

am 30. Juni 2005 um 6:04

Ach nein, was ist es schön.

In der Praxis, wird es wie schon beschrieben, mit der Begründung der Gefälligkeit abgelehnt, den Anspruch wird man dann meist nur auf dem Klageweg durchsetzen können. Dies ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, anderer Richter anderes Urteil. Es gab schön öfter bei gleichen Fällen andere Urteile, siehe auch Berufungsentscheidungen die das Gegenteil hervorbrachten, weil es der Richter eben anders sah.

Christo

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