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Lackschaden /private Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 13:49

Hallo Leute,

hab da ne Frage an euch allen und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.

Habe heute nen Kumpel beim Endstufeneinbau geholfen und hatte nen Schlitzschraubenzieher in der Hosentasche gehabt dabei hat natürlich die Spitze Seite aus den Hintertaschen meiner Jeans rausgeguckt da ich ja vermeiden wollte, dass sich die Spitze Seite in die Tasche bohrt und ich nen Loch in der Hosentasche habe.

Bei meiner Tollpatschigkeit hab ich mich auch noch auf den Kotflügel des Wagen meines Kumpels gesetzt und was passierte? Hab es irgendwie geschafft mit den Schraubenzieher den Lack für ca. 2cm zu zerkratzen:-(

Mein Kumpel war natürlich stinkig und ich meinte, dass ich ja versuchen könnte den Schaden über die private Haftpflichtversicherung laufen lassen könnte.

Was meint ihr zu den Vorfall? Hat jemand schon sowas ähnliches erlebt? Wäre es möglich es über die private Haftpflicht laufen zu lassen? Wie geht man vor? Soll sich mein Kumpel sich von ne Werkstatt oder Gutachter sich nen Kostenvoranschlag machen lassen und das der Versicherung vorlegen?

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Dann such' das raus. Schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung sind zwei Paar Stiefel...

Nee, sind sie in diesem Fall nicht: Gleiche Anspruchsgrundlage.

@Schreddi

Grundsätzlich wird eben nicht davon ausgegangen, dass es sich um einen stillschweigenden Haftungsausschluss handelt. Der Fall ist entscheidend.

Leicht fahrlässig wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn "Big_Stylez" gestolpert wäre und in Folge dessen die Sache beschädigt hätte. Sich mit einem Schraubenzieher in der Tasche auf einen Kotflügel setzen ist ... naja ... dass mögen andere beurteilen.

Jedenfalls existiert einwandfrei ein Anspruch gegen ihn auf Schadenersatz; ob begründet oder nicht, wäre woanders zu entscheiden.

Hier aber völlig einwandslos davon auszugehen, dass der Kumpel Pech gehabt hat, ist eben falsch. Ob und wie die beiden das untereinander regeln spielt ebenfalls keine Rolle.

am 28. Juni 2005 um 20:41

Ohne mich wiederholen zu wollen:

Laut aktueller Rechtssprechung wird bei Gefälligkeiten zunächst von "stillschweigenden Haftungsausschluss" ausgegangen, das ist Fakt.

Dann hat auch immer der Geschädigte die Aufgabe, den Haftenden zu "finden".

Im vorliegenden Fall wird die Versicherung nicht zahlen - allein das zählt.

Allenfalls kann der Freund vor Gericht gehen und versuchen, seinen (keinesfalls einwandfreien) Anspruch durchzusetzen.

Grüße

Schreddi

s.u.

Kompliment PoloFunTFI,

ein aktuelles Urteil und das im Sinne des Schädigers.

Bei einem reinen Gefälligkeitsverhältnis haftet der Schadensverursacher in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Rechtsprechung (und nicht wie von mir zuvor stark vereinfachend und wörtlich genommen falsch behauptet das Gesetz) geht von einem stillschweigend geschlossenen Vertrag mit Haftungsbeschränkung aus.

Das entspricht letztendlich dem alten Grundsatz:

Dem, der mir hilft, den belange ich zumindest für kleine Fehler und Schäden nicht, da das undankbar wäre und mir demnächst keiner mehr helfen wird.

Keine Regel ohne Ausnahme.

Ausnahme von der Vermutung eines lebensnahen stillschweigendem Haftungsausschlusses werden in aller Regel von Richtern bei schweren Folgen gemacht.

Teilweise nach dem unverholenen Motto die Versicherung soll zahlen (also ansonsten nicht), teilweise unter dem Aspekt, einen Haftungsauschluß für so folgenreiche Schäden könne man nicht als stillschweigend getrroffen vermuten.

Ersteres Argument ist nicht nachvollziehbar, letzteres um so mehr.

 

Nun ist sicher nicht auszuschließen, dass sich die Auffassung kein stillschweigender Verzicht auch bei leichter Fahrlässigkeit zukünftig breiter oder gänzlich durchsetzen könnte.

Gerade im Kleinschadenbereich wird dann nicht mehr freundschaftlich poliert werden, sondern auf Kosten der Versicherung gleich mit Gutachter ein neuer Kotflügel berechnet und durchgesetzt. Polieren kann man ja dann trotzdem - völlig legal.

Aber auch ohne Versicherung werden sich dann Freunde und Nachbarn noch häufiger verklagen.

Wo diese Entwicklung hinführt ist aus allen großen Verbraucherschutzurteilen bekannt.

Die Zeche zahlt am Ende der kleine Kunde doppelt.

Bei Versicherungen steigen die Schadensfälle und damit die Prämien. Bei der Privathaftpflichtversicherung geht man bereits Heute davon aus, dass 50 % der Schäden bis 1.000 EUR Versicherungsbetrug sind.

Da nur ein Bruchteil für die wirklich großen Schäden ausgegeben werden muß, machen je nach Kalkulationsansatz diese Betrügereien rund 40 % der Prämie aus!

Wer das nicht glaubt, sei an das Wertstellungsurteil erinnert.

Der kleine Mann, der nur Pfennige durch diese Bankpraxis verlor, zahlt heute richtig Geld für die Kontoführung.

am 29. Juni 2005 um 6:36

Da gibts nicht mehr viel hinzuzufügen - danke madcruiser.

Grüße

Schreddi

stimme madcruiser hier auch zu

jetzt könnte man noch weiter gehen und fragen, wie das ist mit Krankenversicherung und Sportunfällen, aber das gehört wohl nicht hierhin ...

allgemeines Problem ist doch, daß die Leute meinen, ihre Versicherung auch mal in Anspruch nehmen zu MÜSSEN, wenn sie schon jahrelang Beiträge zahlen

Stichwort: "Rausholen"

am 29. Juni 2005 um 8:55

Zitat:

Gefälligkeitsverhältnis

Lit.: Palandt, BGB, vor § 241, 9 ff.; § 254, 70 ff. siehe auch: Haftungsausschluss

1. Fehlender Rechtsbindungswille

Eine Gefälligkeit liegt dann vor, wenn kein Rechtsbindungswille besteht. Folge:

= Keine Vertragsbindung (kein Erfüllungsanspruch),

= kein Auftragsverhältnis (kein Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB)

klick

etwas weitergehend, aber in die ähnliche richtung:

klick

letztendlich gibt es wiedersprüchliche rechtsprechung...es gibt immer wieder einen betrunkenen richter am amtsgericht, der auch bei gefälligkeiten volle haftung zuspricht...

wenn die versicherung nun nicht zahlt bleibt nur ein weg: klagen (der geschädigte muss den verursacher verklagen!), und schauen was der richter sagt...

im übrigen: es gibt mittlerweile versicherungen, die auf den einwand der gefälligkeit verzichten, und schäden trotz fehlender haftung bezahlen (ähnlich wie einige versicherer bei kindern unter 7 bzw. 10 jahren)...

am 29. Juni 2005 um 8:57

Zitat:

Stichwort: "Rausholen"

manche verwechseln eine versicherung auch mit einem sparvertrag und wollen "ein bisschen geld abheben" ;)

Das "ihr drei" euch einig seid, freut mich. Auch das Madcruiser an dieser Stelle noch einmal ausführlich seine Einstellung zu der Mentalität einiger Versicherungsnehmer dargelegt hat, ist recht schön zu lesen.

So schön ihr euch das auch zurecht legt, ihr geht von falschen Voraussetzungen aus!

Grundsätzlich ist es völlig unerheblich, ob der verursachte Schaden aufgrund einer Gefälligkeitshandlung entstanden ist oder nicht, der Anspruch besteht. Es wird eben nicht "Laut aktueller Rechtssprechung [...] zunächst von "stillschweigenden Haftungsausschluss" ausgegangen" (so wie Schreddi es schrieb), sondern es wird zunächst, als erstes, grundsätzlich oder wie immer ihr wollt, davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Allerdings, gibt es diverse Urteile, in denen die Richter die Auffassung vertreten, dass (immer bezogen auf den betreffenden Fall !) ein stillschweigender Haftungsausschluss vorlag und der Schädiger damit nicht haftet.

Mir geht es eigentlich nur darum, dass es in einem soweit öffentlichen Forum recht "gefährlich" ist, absolut vereinfachte und z.T. eben auch sachlich falsche Kommentare abzugeben.

Es gehört sich meiner Ansicht nach nicht auf die hier gestellte Frage zu posten:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Du hast Glück.

Nach deutschem Recht hat Dein Kumpel keine Chance und Du musst nicht zahlen.

Will er Dich verklagen kannst Du den Fall getrost an die Versicherung geben.

Die wird Dir die Klage vom Hals halten bzw. den Prozeß gewinnen.

oder

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Haftpflicht kommt von der gesetzlichen Pflicht zu haften und die besteht hier nicht.

Und weil Du nicht musst, zahlt die Versicherung auch nicht.

[...]

@talla

In deinem ersten Link steht es doch schwarz auf weiss:

"Bei Gefälligkeiten können die Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschusses gegeben sein, wodurch für leichte Fahrlässigkeit nicht gehaftet wird."

Eben, sie "können". Grundsätzlich besteht aber ein Anspruch!

am 29. Juni 2005 um 9:11

die gesetze geben den rahmen vor, die rechtsprechung füllt diesen rahmen aus.

und "herrschende" rechtsprechung kann man halt nicht einfach untern tisch fallen lassen, nur weil ein gesetz nichts gegenteiliges hergibt...oder andersrum: man kann nicht nur einen paragraphen rauszerren, und die rechtsprechung ausser acht lassen.

was wäre dann mit §828 BGB?

wenn es rein nach dem text geht, würde jeder schaden durch ein kind unter 10 an einem kraftfahrzeug unter den haftungsausshcluss fallen (keine aufsichtspflichtsverletzung vorausgesetzt). die rechtsprechung hat dann aber ergänzt, dass sich das nur auf den "fliessenden verkehr" bezieht...

@PoloFunTDI

natürlich "können"...aber meistens sind sie es eben nicht...wie gesagt, die rechtsprechung ist da ein bisschen unterschiedlich, aber meistens zu gunsten des (leicht fahrlässigen) verursachers...es kommt wohl sehr auf den jeweiligen einzelfall an...

Talla,

zum Thema Gefälligkeit und Schaden gibt es nach meienr Kenntnis zwei höchstrichterliche Urteile (BFH bzw. BGH).

In beiden Fällen wurde die Klage abgewiesen, da es sich um eine Gefälligkeit handelte. Im BGH Urteil ging es wie hier um eine Autoreparatur, bei der eine schwere Kopfverletzung gelegentlich der Gefälligkeit entstand. Eine Regulierung über die RVO und damit durch die Sozialversicherung wurde abgelehnt ...

Einige wenige Versicherer bieten mittlerweile solche Konzepte an.

Häufig auf kleine bis mittlere Summen begrenzt, manchmal mit prozentualer SB, und stets als Auffangregelung, d.h. wenn keine andere Versicherung leisten muss.

@madcruiser

Ich bezweifele doch garnicht, dass es Urteile gibt, die in (vielleicht sogar ähnlichen Fällen) einen stillschweigenden Haftungsausschluss unterstellen.

Lediglich deine Postings zu Beginn des Threads sind recht dürftig, sehr vereinfacht und zu weilen sogar falsch, im Sinne von "nicht den gesamten Kontext erläutern".

am 29. Juni 2005 um 9:57

auch deshalb unterschiedliche rechtsprechung, weil u.u. der eine richter einen sachverhalt als grob, der andere nur als leicht fahrlässig ansieht...

es gab praktisch den gleichen fall mit dem taxi nochmal (mein erster link) und da hat der richter grobe fahrlässigkeit unterstellt, ergo: volle haftung...

link

scrollen bis "Haftungsfall beim Nachfahren eines Taxis am Standplatz"

wie man das nun bei "auf kotflügel mit schraubezieher in der tasche setzen" sehen will...?

Polo,

in aller Ruhe.

Dies ist ein Forum und keine Anwaltspraxis oder gar ein Gerichtssaal.

Hier kommen Fragen und es gibt darauf Meinungen, Erfahrungen und vieles Anderes mehr.

Ganz selten werden Sachverhalte umfassend dargestellt, und wenn ja verstehen es Viele nicht mehr, die Nächsten finden es angeberhaft und Andere schlicht zu ausschweifend.

Mit anderen Worten:

Man kann es den Menschen selbst für Lau selten recht machen. Klage für Gefälligkeitsschäden vielleicht demnächst nicht mehr ausgeschlossen...

Der konkrete Einzelfall kann doch nur anhand der Bedingungen mit der Versicherung oder einem Anwalt fachkundig besprochen werden.

Da gehören Detaildiskussionen hin und nicht an den Stammtisch oder in das Forum. Da bespricht man das Grobe.

Das Dir mein Posting zu locker war: vertretbar.

Dein Einwand hat mehr Licht in die Sache gebracht, war in soweit belebend und gibt Big_Stylez mit Sicherheit neue Hoffnung.

Die Hoffnung, die Du ihm gemacht hast, würde ich im konkreten Fall nicht als herrschende Rechtssprechung darstellen wollen und Du wohl auch nicht.

Aber man kann es probieren.

Entscheidend für Ratsuchende ist in aller Regel nur der Erfolg und nicht der Weg dorthin. Am Weg interessieren ihn nur die persönlichen Risiken.

Was ich zu Big_Stylez und seinen zwei Lackschäden gepostet habe ist Fakt, seine bislang 4 Beiträge in MT sind nachlesbar. Jeder mag sich informieren und darüber denken was er will.

Was ich über Versicherungsbetrug geschrieben habe ist öffentlich bekannt und sollte durchaus in Erinnerung gerufen werden.

In den letzten 40 Jahren hat sich das Nettoeinkommen verfünffacht,

die Prämie für die private Haftpflicht teilweise mehr als verfünfzehnfacht.

Es sollte jedem klar sein, dass Solidarität bezahlbar bleiben muss. Sonst bekommst Du amerikanische Verhältnisse und kaum einer kann sich noch bestimmte Versicherungen leisten, Kündigungen kommen schnell und dann gibt es gar keinen Schutz mehr.

Wenn Dir das übertrieben erscheint, so schaue Dich beispielsweise in der Krankenversicherung um.

Kassen, Pharma- und Meidzintechnikunternehmen, Ärzte und Patienten haben sich jahrzehntelang fröhlich bedient.

Heute können sich die ersten Menschen wegen Armut (geringe Renten, Hartz IV, etc.) die SB für Medikamente nicht mehr leisten, Operationen werden nach Wirtschaftlichkeit und nicht nach Bedürftigkeit geplant, etc.

So enden alle Solidargemeinschaften, wenn keine Grenze gezogen werden.

Das sehe ich persönlich als ein wesentlich größeres Problem an als einen Lackkratzer von 2 cm.

By the way, Polo:

Welche Ansprüche könnte den BIG_Stylez gegen seinen Kumpel geltend machen?

Wir sollten auch das berücksichtigen, wenn wir gründlich vorgehen.

Stimme dir soweit zu.

Glaube allerdings auch, dass der Wert eines Forums sich deutlich steigert, wenn auch von den etablierten Usern, die, so wie du, sich irgendwie verpflichtet fühlen, zu anworten (bitte verstehe mich nicht falsch, dass ist sehr löblich) auf diverse Hinweise anderer nicht nur lustlos reagiert werden würde.

Getreu nach dem Moto: Och nö, schon wieder einer, der uns erzählen will wie es läuft. Aber das wissen wir schon längst.

Wenn ihr es genau so gut wisst, oder eben noch besser, dann teilt es auch mit und zwar gründlich und umfassend.

BTW:

Du hast aber schon das Eröffnungsposting gelesen, oder?

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