Lack platzt nach Spachteln und Lackieren immer wieder auf
Moin,
Ich habe vor zwei Jahren mein Golf 4 3-türer mit einem "Unfallschaden"(siehe Bild 1) hinter der Beifahrer Tür gekauft. Um diesen Schaden dann zu Reparieren hab ich versucht die Delle so weit wie möglich raus zu kriegen. Danach war sie aber immer noch ca. 2-3cm tief, dass hab ich dann mit Spachtel gefüllt und dann, beim ersten mal, der Dose lackiert. Leider ist die Stelle dann wieder aufgeplatzt und abgebröckelt, beim zweiten mal, alles wieder rausgeholt und wieder neu mit Polyester-Spachtel verspachtel, 3 Tage austrocknen lassen und dann mit Sprühlack und Pistole die komplette Seite Lackiert(das Metall sowie das fertig verspachtelte haben wir mit Grundierung besprüht). Das hat jetzt so ca. ein halbes Jahr gehalten und fängt jetzt auch wieder an zu reisen(siehe bild 2).
Kann mir jemand sagen woran das liegt und was ich besser machen kann?
Gruß Niclas
26 Antworten
Zitat:
@Bitboy schrieb am 9. Dezember 2021 um 21:47:07 Uhr:
Frag einfach mal bei einem Smartrepair nach. oder Dellendocktor
Das Wort "Smartrepair" ist wohl der am häufigsten falsch eingesetzte Begiff in diesem Bereich des Forums wenn es um Blech oder Lackschäden geht.
Und das was man da im Video sieht ist eine Reparatur eines versierten "Schraubers" wo Zeit anscheinend keine Rolle spielt. Aber das er weder Rad noch Radhausschale abbaut ist schon......🙄 Wenn man so einen Schaden in die Werkstatt gibt dann wird der Kotflügel ersetzt weil der neue so viel kostet wie ca. eine 1/2 Stunde Arbeitszeit. Wenn also die Kosten des ausbeulens höher sind als ein Neuteil dann ist das nicht Smart, sondern Dump. 😉
@ Bitboy mal etwas zum lesen.
https://www.adac.de/.../
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. Dezember 2021 um 10:11:27 Uhr:
Ist ja auch ein Unterschied ob das einer selber macht, welchen Anspruch er hat,
Ändert aber nichts daran das diese Reparatur NIX mit Smartrepair zu tun hat 😉
GreetS Rob
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 11. Dezember 2021 um 10:45:03 Uhr:
Ändert aber nichts daran das diese Reparatur NIX mit Smartrepair zu tun hat 😉
GreetS Rob
Richtig, und zwar weder der Schaden des TO noch der in dem Video.
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Nach offiziellen gesetzlichen Vorschriften ist "Smart repair" nur bis ca. oder maximal A4 Blatt Größe vom Gesetzgeber zulässig... hatte das vor vielen Jahren mit einem "wirklich" alteingesessenen Handwerkskammer-Meister bei meiner Zulassung durchgekaut...und er hat mir... aufgrund meiner Erfahrung und Qualifikationen von der "günstigen" Variante abgeraten...und hat mir bis Industrielackierung/komplette Autolackierung alles freigeschaltet...
Der auf dem Eingangsbild abgebildete Schaden umfasst ...auch mit guten Handwerkerhänden...eine Instandsetzung der kompletten Seitenwand... über Klempnerarbeiten/Spachtelarbeiten lasse ich mich mal nicht aus, kenne da auch mehr als genug Lackierer/Vorbereiter, die mit der zeitgemäßen Instandsetzung (mit Altteilen) überfordert sind...
Gruß
Zitat:
@lausitzerMB320 schrieb am 11. Dezember 2021 um 14:48:15 Uhr:
Nach offiziellen gesetzlichen Vorschriften ist "Smart repair" nur bis ca. oder maximal A4 Blatt Größe vom Gesetzgeber zulässig...
Von welchem 'Gesetz' schreibst Du da ?
GreetS Rob
Ja die Vollprofis haben völlig recht, und hat auch was mit Berufehre zu tun, dem fachlich richtigen reparieren, auch für korrekte Vers. abrechnungen.
Ob die im ersten Lehrjahr beim selbermachen diesen Maßstab angelegt hätten ?
Diese Vorgabe "Bis DIN A4" wurde von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung und dem Fachausschuss Metall- und Oberflächentechnik erarbeitet, an die sich die Spotrepairer halten sollen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es meines Wissens nicht.
Spot-Repairer sind i.d.R. nicht so ausgestattet wie ein Karosseriebetrieb und Lackiererei. Sie unterscheiden sich allein schon von den Räumlichkeiten und deren Ausstattung, verfügen beispielsweise kaum über Lackierkabinen oder Absauganlagen. Daher sind größere Lackierarbeiten dann nicht ganz ungefährlich, weder für die Gesundheit noch für die Sicherheit. Daher wurde berechnet, bis zur welchen Größenordnung Reparaturen ohne diese ganzen Anlagen "vertretbar" sind.
Das hat was mit der Betriebszulassung zu tun gehabt, wenn man "nur" stecknadelgroße/kleine Mini-Flächen bearbeitet, brauchst...oder brauchtest!...du keine besonderen Kenntnisse/Qualifikationen.
Wenn du als "Smart Repairer" zb ganze Teile bearbeitest und in seinen Urzustand zurückversetzt, ist dir das nicht gestattet und im E-Fall kannst du arge Probleme mit dem Finanzamt bekommen...und das geht heutzutage schneller, als einem lieb ist....es braucht dich bloß einer "anschwärzen", schon steht ein Finanzhai in der Tür und fragt nach deiner Zulassung für Lackierarbeiten...ist ja Meisterpflicht!...wenn du die entsprechende Zulassung... schriftlich mit Beglaubigung und Unterschrift...nicht vorweisen kannst, schließt er dir im E-Fall die Werkstatt sofort zu....bis du den Gegenbeweis lieferst.
Hab 1x live bei einem Handwerker erlebt, wenn nach mehrmaligen schriftlichen Forderungsversuchen keine Reaktion in Form von Zahlungen eintritt...wie sie persönlich in der Werkstatt aufschlagen...mit Polizei, Zoll und das Finanzamt persönlich...sie dich unter behördlicher Begleitung zur Sparkasse begleiten und den offen stehenden Betrag an Ort und Stelle einfordern.
Bei ihm ging es um 7000€, die er nicht aufbringen konnte!...die Werkstatt war für 14 Tage versiegelt!...erst, als seine Angehörigen die offene Rechnung beglichen hatten, bekam er wieder Zutritt.
Als Strafe wurden glaub um die 3000€ obendrauf fällig, die er aber in Raten abstottern konnte.
Was will ich damit sagen, mit dem Finanzapparat legt man sich besser nicht an...seine Vorsteuer hat er übrigens immer abkassiert... quasi, der Staat hat bezahlt und er wollte bei der Nummer mit (Null) rausgehen...
Wenn das Schriftstück wirklich wichtig sein sollte, muss ich es mal bei Gelegenheit raussuchen...
Gruß
Und hier gleich die nächste gesetzliche Vorgabe bei der smarten Scheibenreparatur.
https://www.iam-net.eu/.../pma_reparaturschablone.png
Zitat:
@lausitzerMB320 schrieb am 11. Dezember 2021 um 18:51:24 Uhr:
Wenn das Schriftstück wirklich wichtig sein sollte, muss ich es mal bei Gelegenheit raussuchen...
Nein, mich interessierte nur woher diese Regelung kommt, mein Eindruck (in D wird der Pinkelwinkel geregelt 😉) das es sich dabei um eine Regelung für die Branche der Werkstätten/Lackierer/Spengler im Sinne eines Gewerbe geht, somit ist ein Kleinschaden (Spot) offensichtlich auch in einem 'einfacheren' Gewerbe (Spotrepair) möglich.
Hat aber nix zu tun das 1 A4 Blatt großer Schaden nicht in einer Lackiererei repariert werden darf.
GreetS Rob