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KVA oder Gutachten bei unverschuldetem Parkrempler?

Themenstarteram 10. März 2021 um 18:30

Hallo zusammen, ich fahre einen Polo GTI BJ 2019. Vor ein paar Tagen ist ein Nachbar in mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat dabei die hintere Stoßstange beschädigt. Für mich als Laie sind es "nur" 3—4 Kratzer, wobei der schlimmste zwar klein in der Fläche ist, aber doch sehr tief geht. Schuldfrage ist natürlich 100% klar, das habe ich auch schon schriftlich von der Versicherung mit prinzipieller Zusage der Regulierung.

Nun war ich bei meinem Händler zwecks Einschätzung. Dieser hat einen KVA erstellt (kein Gutachten) und kam bei satten 2.400€ brutto raus. Angeschaut hatte er das Ganze für zehn Sekunden von außen, im KVA ist von Stoßstange, Lackierung, Sensoren und Clips gefühlt alles pauschal einfach mit drin.

Da dieser KVA nun doch deutlich über der Bagatellegrenze liegt: wäre es ratsam, hier pauschal ein Gutachten machen zu lassen? Oder sollte ich das der Versicherung erstmal so geben und schauen was sie sagen?

Weitere Fragen wären: was passiert denn, wenn das Gutachten kleiner ausfällt als der KVA — muss die Werkstatt dann zu diesem Preis reparieren? Was würde passieren, wenn man auf KVA reparieren lässt und dann doch ein größerer Schäden zu Schein kommt?

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76 Antworten

Bagatellschaden ... Watt weiß ich. Der von mir beauftragte Gutachter sagt: "Keine Wertminderung".

Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 12. März 2021 um 18:56:09 Uhr:

Bagatellschaden ... Watt weiß ich. Der von mir beauftragte Gutachter sagt: "Keine Wertminderung".

Dann ist er wohl ein Schlechtachter...:D

Die "Bagatellschadengrenze" liegt (immer noch) bei 750 € Es gibt auch schon Urteile die sagen bis 1000 € ist es ein Bagatellschaden. Aber bei über 2000 € ?

never............

Zitat:

@Schnitzelesser96 schrieb am 12. März 2021 um 18:43:34 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 12. März 2021 um 17:32:34 Uhr:

 

Ist übrigens Schwachsinn!

Den Unfug hast du wahrscheinlich vom SV deiner VAG-Werkstatt!

Nö, stand so im Gutachten.

Dann hast du ja alles richtig gemacht!

Ob sich der simple Tausch eines Stoßfängers unter Vorlage von Gutachten und Nachweis der vollständigen Reparatur in einer Vertragswerkstatt später wertmindernd auswirkt? Dass es sich um einen angabepflichtigen Schaden handelt bei Wiederverkauf sollte unstrittig sein.

Was wäre denn eine angemessene zu erstattende Wertminderung in so einem Fall, bei angenommen realtiv neuem Fahrzeug in mittlerer Preisklasse wie der des TE? Um 500 ?

Eine merkantile Wertminderung ist abhängig von:

Schadenintensität, Alter/Laufleistung, WBW, Vorschaden ja/nein, Marktgängigkeit.

Die Aussage, des SVs, dass bei Schraubteilen keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist, ist einfach Unfug.

Der Austausch des Stoßfängers ist bei Verkauf offenbarungspflichtig und dafür hat der TE Anspruch auf eine Wertminderung!

Themenstarteram 12. März 2021 um 20:33

@Pfuschwerk Aussage meines Gutachters war 200—300€, aber bisher nur Tonspur und noch ohne Gutachten. Das habe ich am Montag, dann weiß ich es genauer.

Ich würde eine Wertminderung in Höhe von 300,— für korrekt und angemessen erachten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. März 2021 um 21:35:21 Uhr:

Ich würde eine Wertminderung in Höhe von 300,— für korrekt und angemessen erachten.

da bin ich bei dir. In der Regel kommt das dabei rum.

 

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 12. März 2021 um 21:25:58 Uhr:

Eine merkantile Wertminderung ist abhängig von:

Schadenintensität, Alter/Laufleistung, WBW, Vorschaden ja/nein, Marktgängigkeit.

Die Aussage, des SVs, dass bei Schraubteilen keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist, ist einfach Unfug.

Der Austausch des Stoßfängers ist bei Verkauf offenbarungspflichtig und dafür hat der TE Anspruch auf eine Wertminderung!

Auf den Punkt gebracht. Was wäre denn, wenn wir von einen "Schraubschaden" vom 6000 € sprechen würden? (geht ja mal ganz schnell bei einem Frontreffer bei den heutigen Fahrzeugen)

Gibt es dann auch keinen Minderwert?

Das ist typisches Geschwafel von den Auftragsstreicher- Wasserträgern der Versicherungswirtschaft.

Ohne Substanz und Praxisbezug.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 12. März 2021 um 21:25:58 Uhr:

Die Aussage, des SVs, dass bei Schraubteilen keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist, ist einfach Unfug.

An ungeraden Dienstagen gibts für grüne Autos auch keine Wertminderung, das wäre also nur logisch. Hat der TE nochmal Glück gehabt.

:p

Nein, ernsthaft, das hört sich alles plausibel an.

@Airblader

Wäre schön wenn du das Ergebnis mitteilen würdest. Noch recht neuer GTI, also in seiner Klasse am oberen Ende, da bin ich mal gespannt.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 13. März 2021 um 10:23:52 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 12. März 2021 um 21:25:58 Uhr:

Die Aussage, des SVs, dass bei Schraubteilen keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist, ist einfach Unfug.

An ungeraden Dienstagen gibts für grüne Autos auch keine Wertminderung, das wäre also nur logisch. Hat der TE nochmal Glück gehabt.

:p

Nein, ernsthaft, das hört sich alles plausibel an.

Ich möchte fast darauf wetten, dass der SV des TEs im grauen Hausmeisterkittel rumläuft, geziert mit grün-weißen Logo auf der Brust.

Eine Wertminderung gibt’s bei ihm nur, wenn zur Reparatur ein Dozer nötig ist!

Zitat:

@Franklyn67

Ich möchte fast darauf wetten, dass der SV des TEs im grauen Hausmeisterkittel rumläuft, geziert mit grün-weißen Logo auf der Brust.

Eine Wertminderung gibt’s bei ihm nur, wenn zur Reparatur ein Dozer nötig ist!

 

ich krach mich weg........:D

Themenstarteram 13. März 2021 um 9:44

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, auch einfach falls das in Zukunft Mal jemand findet und liest so wie ich erst gesucht hatte.

Themenstarteram 15. März 2021 um 13:25

Das Gutachten ist nun da, knapp 2200 (netto) für den Schaden, 300 Wertminderung und 43 pro Tag Nutzungsausfall.

Mal schauen ob das so durchgeht.

Themenstarteram 15. März 2021 um 13:37

Kleiner Spaß an der Sache, den ich bisher ganz zu erwähnen vergessen hatte: erst vor einem Monat hat jemand die Stoßstange sehr deutlich (aber nicht tief) zerkratzt (vermutlich ein Einkaufswagen) und ist abgehauen. Habe damals gesagt "mei, das reparieren lohnt sich nicht, früher oder später passiert eh wieder was".

Timing.

Dafür gab's im Gutachten natürlich auch einen Abzug (ich hatte das selbst angezeigt, dass der Schaden nicht neu war — man ist ja ehrlich), aber Wertminderung etc gleicht das wieder locker aus.

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