Kurzzeitkennzeichen und Vollkasko
Hallo zusammen,
endlich habe ich bei einem EU-Wagenhändler meinen Skoda Octavia bestellt. In 4 Monaten (ich rechne mit 6) soll ich es am anderen Ende von Deutschland abholen können (einfache Strecke 850 KM).
Ich habe mich ein wenig informiert und gelernt, dass ich für die Fahrt nach Hause ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen benötige. Dazu ein paar Fragen:
1. Wo bekomme ich es her? Versicherung oder Zulassungsstelle?
2. Wie teuer ist es?
3. Ich brauche unbedingt eine Vollkaskoversicherung (schließlich fahre ich 19.000€ quer durch Deutschland). Ist das üblich bei einem Kurzzeitkennzeichen?
4. Welche Unterlagen benötige ich?
Und wie geht es danach weiter?
5. Ich muss doch danach mit dem COC-Papier erst zur Versicherung, ganz normal die Versicherung abschließen und anschließend zur Zulassungsstelle, oder?
6. Benötigt die Versicherung nicht die Fahrzeugbescheinigung Teil I und 2 oder ist das COC-Papier ersatzweise ausreichend?
Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Danke und LG
schwukele
22 Antworten
ok, danke schon mal für die Antworten.
Und was für Dokumente benötigt die Versicherung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens? Ich bekomme das COC-Papier erst, wenn ich das Auto vor Ort abhole und bezahlt habe.
Ich kann ja nicht hingehen und sagen, einmal Vollkasko für irgendeinen Skoda Octavia bitte!?
Die Versicherung braucht erst mal nichts von dir aber du von der Versicherung eben die EVB für Kurzzeitkennzeichen.
Also einfach anrufen, vorbei gehen oder mailen und dein Anliegen mitteilen.
Die EVB ist dann oft schon nach Minuten per Mail oder SMS bei dir.
Dann bekommst du zu den Kennzeichen einen entperchenden Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle den du VOR der Fahrt ausfüllen musst.
@TE
Sofern du die Versicherung für das KKZ als auch für das "richtige" Kennzeichen beim gleichen Versicherer beantragst, benötigt der Versicherer für das KKZ keine Angaben.
Für die Beantragung des endgültigen Versicherungsschutzes solltest du schon Wissen, was es genau für ein Fahrzeug es wird. Das stellt ja wohl kaum ein Problem dar. Dein Makler/Agent wird dich auch schon entsprechend beraten können. Beim Onlineversicherer könnte es schon eher Verständigungsprobleme geben.
@hacklschorsch
In der Versicherungswirtschaft wird unterschieden zwischen formellen, technischem und materiellem Versicherungsbeginn. Wenn es interessiert, kann das u.a. bei Wikipedia nachlesen
Zitat:
Original geschrieben von elmiM
Es gibt auch den VK-Schutz beim Kurzzeitkennzeichen. Sogar mit 0 EUR SB. Es bietet halt nicht jeder Versicherer an. Und wenn ja: Es bekommt nicht jeder Kunde.
Dem stimme ich zu
Ich habe schon VK beim Kurzzeitkennzeichen gehabt
Diese ging aber nur weil ich dort schon lange versichert bin und über 30 Jahre unfallfrei
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Hi,
die Regelungen für das Kurzzeitkennzeichen wurden wohl verschärft. Das heißt du bekommst das Kennzeichen nur noch in deiner Zulassungsstelle am Wohnort und du mußt die Fahrzeugpapiere vorlegen,die daten werden dann sofort in die Papiere der Kurzzeitkennzeichen eingetragen.
Total schwachsinnige Regelung die aber wohl nicht in allen Zulassungsstellen so hart gehandhabt wird. Wenn du auf deiner Zulassungstelle die Fahrzeugpapiere brauchst um die kennzeichen zu bekommen hast du ein Problem.
GRuß Tobias
§ 16 FZV ist da recht eindeutig:
Zitat:
(2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (...)
Vor der ersten Fahrt vor der ersten Fahrt und nicht vorher. Und das macht der Empfänger und sonst niemand!
Mir sind auch schon Berichte begegnet, in denen das von @Turbotobi28 beschriebene passiert ist. Aber ich hätte mich da nicht abwimmeln lassen. Die Gesetzeslage ist da schon eindeutig.
Tach,
ich habe vor 3 Wochen ohne Fahrzeugpapiere KZK bekommen (Kreis LB) Klick .
Hier mal die notwendigen Unterlagen des Nachbarkreises.
Salve,
remarque
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,die Regelungen für das Kurzzeitkennzeichen wurden wohl verschärft. Das heißt du bekommst das Kennzeichen nur noch in deiner Zulassungsstelle am Wohnort und du mußt die Fahrzeugpapiere vorlegen,die daten werden dann sofort in die Papiere der Kurzzeitkennzeichen eingetragen.
Total schwachsinnige Regelung die aber wohl nicht in allen Zulassungsstellen so hart gehandhabt wird. Wenn du auf deiner Zulassungstelle die Fahrzeugpapiere brauchst um die kennzeichen zu bekommen hast du ein Problem.
GRuß Tobias
Wenn ich die kompletten Papiere für das KZK benötige, dann kann ich das KFZ auch gleich zulassen und benötige dann kein KZK mehr.