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Kurzzeitkennzeichen ?

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 16:20

Habe mir einen neuen Wagen ebstellt und möchte diesen mit Kurzzeitkennzeichen abholen.

Was benötige ich genau um diese zu bekommen ?

An wen wende ich mich damit ?

Wie läuft das überhaupt ab ?

Beste Antwort im Thema

Achtung!

Bei Kurzkennzeichen bekommst Du weder Voll- noch Teilkaskoschutz.

Bei einem Neuwagen sehr riskant.

Ich würde ihn vorher an Deinem Wohnort anmelden, mit Kasko, Schilder einpacken und abholen.

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das stimmt natürlich..., wobei natürlich die Nutzung des KKZ eingeschränkt ist, aber vom Prinzip kann der Versicherer das Risiko schon eingehen, da in der Regel keiner hergeht und versucht, in fünf Tagen möglichst oft anzuecken! Ich meine auch, von einem Bekannten, der in so einer Schadenkommision vom GDV sitzt, gehört zu haben, dass diese Thematik nicht nur einmal Thema war hinsichtlich Versicherungsbetrug, da natürlich einige auf die Idee gekommen sind, mit irgendeiner alten Schrottkarre in ein bereits geschädigtes Fahrzeug zu fahren, das nicht kaskoversichert war und/oder der Verursacher der Beschädigung nicht ermittelbar war und so den Schaden über die KH-Versicherung des KKZ abzuwickeln... (Hab ich aber wie gesagt nur über drei Ecken) Ich kann mir schon vorstellen, dass relativ genau geprüft wird, aber vom Prinzip bist Du mit dem KKZ ganz normal und ohne SFR KH-(Pflicht-)Versichert!

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 9:49

Achso, habe vergessen zu sagen mit dem SF ist kein Problem. Meinen Wagen fährt mein Opa dann weiter, ich nehme meine SF-Klassen aus der Versicherung meines Motorrades.

Ging sich hauptsächlich nur drum dass ich ne andere Versicherung nehmen werde, als bei denen die wir jetzt sind.

Werde nächste Woche mal nachhören welche Versicherungen dass so anbieten.

am 10. Juli 2010 um 11:06

gehst du wieder zu der Versicherung des Motorrades?

Den generell wird man dir eher die Vollkasko geben wenn du schon Kunde bist.

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 11:14

Nein wahrscheinlich zu einer ganz fremden, da das einfach das günstigste wäre für die Versicherung hinterher.

am 14. Juli 2010 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Achtung!

Bei Kurzkennzeichen bekommst Du weder Voll- noch Teilkaskoschutz.

Falsch. Es gibt Gesellschaften da geht es.

Edit: Falls Du keinen Wert darauf legst, dass Du den Beitrag den Du für das Kurzzeitkennzeichen bezahlst wieder erstattet bekommst, dann besorg Dir die evB Nummer für das Kennzeichen hier. Denke billiger geht es nicht.

[url=http://www.autos-versichern.de/[/url]

Zitat:

Original geschrieben von Makler Nr. 1

 

Edit: Falls Du keinen Wert darauf legst, dass Du den Beitrag den Du für das Kurzzeitkennzeichen bezahlst wieder erstattet bekommst, dann besorg Dir die evB Nummer für das Kennzeichen hier. Denke billiger geht es nicht.

[url=http://www.autos-versichern.de/[/url]

Guter Tipp! Danke. Hast Du Erfahrung mit denen?

am 15. Juli 2010 um 8:21

Hallo Mimro,

Ist bis jetzt reibungslos gelaufen. Habe nie eine Beschwerde gehört.

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