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Kurzzeitkennzeichen problem

Hallo meine lieben,

ich komme hie als neuer User mal mit einem Problem auf euch zu.
Die Suche habe ich schon benutzt, leider erfolglos, da das hier einfach riesig ist und ich nicht das passende Thema finde.

Ich bin sehr, sehr, sehr genervt vom Staat.
Ich möchte mein Auto verkaufen und hatte schon einen Käufer. Der Wagen war abgemeldet und so besorgte ich mir Kurzzeitkennzeichen. Der Käufer stellte sich als unseriös heraus und meine Kennzeichen liefen nach 5 Tagen wieder ab. Nun habe ich einen neuen Interessenten. Das Amt möchte mir aber keine neuen Kennzeichen geben, da " ich schon mal welche für das Auto hatte". Was soll denn das?
Ich will keine Urkundenfälschung begehen und meine laufenden Kennzeichen nutzen (anderer Wagen), kann den Alten aber nicht vom Fleck bewegen. Ich habe keinen privaten Stellplatz, nun gammelt der Wagen auf offener Straße mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen und komme nicht weg. Ich warte nur auf neue Post vom Amt, dass ich aus dem Grund auch noch "ge****t" werde.

Wie soll ich denn ohne Kennzeichen mein Auto an einen Händler verkaufen? Der bewegt seinen Arsch ja nicht zu meinem Wagen. Die Dame sagt mir ich müsste den Wagen nun komplett neu zulassen. Das sehe ich aber irgendwie nicht ein? Sollte ich einfach nochmal hin und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen?

Soll ich mit einem Freund einen falschen Kaufvertrag aufsetzen, damit ich neue Kennzeichen erhalte? Das ist doch auch total bescheuert und keiner will es machen, da sie "da nicht reingezogen werden wollen".

Bin ratlos und kurz davor dort irgendwem aufs Maul zu hauen.
Sorry, dass ich so ausfällig werde, aber dieses Amt stiehlt mit systematisch Zeit und Geld, da es auch noch eine unfassbare Vorgeschichte zu der ganzen Nummer gibt. Dort sind alle Themen zwar ausgeraeumt, aber das war auch schon schwachsinnig teuer.

Beste Grüße und vorab Danke!

Beste Antwort im Thema

Was für n Quatsch Thread. Die Story stimmt so never.
Tipps, wie man eine strafrechtliche Prävention umgehen kann, bekommst Du hier hoffentlich nicht weiter.
Hosen runter oder es bleiben lassen.
Auch Dein Schreibststil sagt schon alles.

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eben, da ist jemand präventiv tätig.
Das du heutezutage zum Leidwesen aller anderen keine Blanko-Kurzzeitkennzeichen bekommst, liegt am in D zunehmenden Missbrauch selbiger.... Tatarata.. bestes Beispiel findet man hier.

Für meinen Dafürhalten ist der Berlin-Paul auf der richtigen Fährte.

Diese Konstellation hatte ich mir auch bereits zurechtgelegt.

Denn Geldmangel kann es ja nicht sein sonst hätte er ja nicht eine gültige Versicherung.

Irgendwas stimmt da an der Mär aber nicht.

Also sollten wir hier nur mal so warten bis 1335 sich meldet, wenn er sich meldet .... alles andere ist vergeudete Zeit und ......

"Wie soll ich denn ohne Kennzeichen mein Auto an einen Händler verkaufen? Der bewegt seinen Arsch ja nicht zu meinem Wagen. Die Dame sagt mir ich müsste den Wagen nun komplett neu zulassen. Das sehe ich aber irgendwie nicht ein? Sollte ich einfach nochmal hin und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen? "

Wenn der Wagen laut Dame komplett neu zugelassen werden muss oder kann, brauchst du da eine neue TÜV Abnahme oder ist nur gemeint, einfach wieder anmelden?
Wenn das geht, mach das und verkaufe das Auto angemeldet umd mache einen ordentlichen KV und melde danach den Verkauf der Versicherung und auch der Zul.stelle.
Dann kann nix passieren.

Ein Händler der Interesse hat der kommt auch und hat auch rote Nummern.

Wenn er Tüv hat, kannst du ihn anmelden. Ohne Tüv kannst du mit KZK nur zum Tüv fahren

Es gibt doch genügend Kärtchenhändler, die ein Auto vor Ort besichtigen, kaufen und abholen.
Bei geringwertigen Autos ist das ein denkbarer Weg.
Wie auch immer, wenn ein Auto abgemeldet wird, hat es aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu verschwinden und wenn das nicht geschieht, wird das Ordnungsamt tätig, sobald das auffällt.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Februar 2020 um 11:13:06 Uhr:


Wenn du eine eVB hast und dein Auto TÜV hat, kriegt man auch ein Kurzkennzeichen. Hab noch nie gehört, das das 2x hintereinander nicht gehen soll.
2x eine Kurzzeit eVB, dafür kann man es 2 monatelang anmelden

Verstehe ich auch nicht . Hab ich selbst schon mehrfach so gemacht.
EVB+TÜV und es gibt die Kennnzeichen . Auch mehrfach hintereinander.

Gruss

In Deutschland kocht jede Zulassungsstelle gerne mal ihr eigenes Süppchen. Ob das immer 100% korrekt ist kann man bezweifeln einen gewissen Ermessungsspielraum haben die Leiter der Zulassungsstellen aber wohl.

Ich vermute aber auch das hier noch ein teil der Geschichte fehlt, nicht unwahrscheinlich das der TE auf der Zulassungsstelle ein unbeschriebenes Blatt ist.

GRuß Tobias

Die meisten Zulassungsstellen kochen nicht ihr eigenes Süppchen, sondern halten sich konsequent an die einheitlichen Vorgaben.
In vielen Fällen gibt es gar keinen Ermessensspielraum. Und das ist gut so.

Im vorliegenden Fall sehe auch ich Ungereimtheiten, die nur der TE aufklären kann.

Das mit dem Spielraum sehe ich auch nicht und darf es auch nicht geben, jeder muss gleich behandelt werden.

Aber wer weiß ob die Dame den vollen Durchblick hatte.

In dem Falle gehe ich zum Vorgesetzten und lasse das klären.

Die Begründung so ist hanebüchend

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 17. Februar 2020 um 14:53:19 Uhr:


In Deutschland kocht jede Zulassungsstelle gerne mal ihr eigenes Süppchen. Ob das immer 100% korrekt ist kann man bezweifeln einen gewissen Ermessungsspielraum haben die Leiter der Zulassungsstellen aber wohl.

Ich vermute aber auch das hier noch ein teil der Geschichte fehlt, nicht unwahrscheinlich das der TE auf der Zulassungsstelle ein unbeschriebenes Blatt ist.

GRuß Tobias

Du meinst sicher: "kein unbeschriebenes Blatt".

Zitat:

@UliBN schrieb am 17. Februar 2020 um 15:05:34 Uhr:


Die meisten Zulassungsstellen kochen nicht ihr eigenes Süppchen, sondern halten sich konsequent an die einheitlichen Vorgaben.
In vielen Fällen gibt es gar keinen Ermessensspielraum. Und das ist gut so.

Im vorliegenden Fall sehe auch ich Ungereimtheiten, die nur der TE aufklären kann.

Das entspricht leider nicht der Praxis.

Natürlich hast Du insoweit Recht, dass es so sein sollte.

Schau doch allein nur mal auf die Seiten einzelner Zulassungsämter. Da wirst Du schon die ersten Nuancen finden.

Einzelne Zulassungsstellen sind eben nicht die meisten!
Und Nuancen betreffen dann nicht die grundsätzlichen Verfahren, sonden die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen im erlaubten Rahmen, so z. B. die Vorlage von Unterlagen im Original oder als Kopie.

Und da sich der TE in dieser für ihn so dringenden Angelegenheit überhaupt nicht mehr meldet, lohnt eine Diskussion eigentlich nicht mehr.

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