Kurzzeitkennzeichen plus Saison
Hallo, mein KZK läuft von 04-10. Bleibt auch so. Kann ich parallel an Weihnachten mit einem KZK ein paar Tage in Urlaub fahren? (SaisonKZ wird natürlich abgeschraubt).
Beste Antwort im Thema
Da es sich nicht um eine Probe- oder Überführungsfahrt handelt. Nein.
17 Antworten
Moin,
Ich musste letztes Jahr mein Winterauto ausserhalb der Saison umparken auf einen anderen Platz, der Versicherung kurz geschildert (HUK) da war sogar dann die Prämie fürs KZK ohne Berechnung....ich wollte nix riskieren und irgendwas verbotenes tun...
war alles überhaupt kein Problem, einfach die Saisonschilder abmontiert und die KZK dran
Gruss aus Kassel
Das Umparken wäre dann wohl eine zulässige Überführungsfahrt.
Urlaubsfahrten sind aber weiterhin mit KZK nicht zulässig.
Ich hatte neulich dasselbe Problem, der ADAC gab dazu folgende Antwort
Zitat:
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Kurzkennzeichen dürfen nur an abgemeldeten Fahrzeugen angebracht werden. Das ist bei einem Saisonkennzeichen nicht der Fall, da das entsprechende Fahrzeug nicht i.S.v. § 14 FZV außer Betrieb gesetzt ist. Auch außerhalb des Saisonzeitraums, darf daher kein Kurzkennzeichen verwendet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Juristische Zentrale
Verkehrsrecht
ADAC e.V.
Anzumerken ist die Versicherung hätte mir auch einfach ne Zweitversicherung für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt.