Kurzzeitkennzeichen pauschal beantragen, ohne Fahrzeug anzugegen?
Servus!
Muss ich bei dem Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens schon direkt das Fahrzeug angeben?
Hintergrund ist, dass ich mir in den nächsten Tagen ein Auto kaufen will, aber noch nicht weiß was es für eins wird.
Früher musste man das glaube ich nicht, oder hat sich da was geändert?
Beste Antwort im Thema
Die Angabe von Fahrzeugdaten ist noch nicht erforderlich !
Ab dem 01.04.2015 wird sich dahingehend jedoch einiges ändern.
25 Antworten
Zitat:
@burbaner schrieb am 11. Februar 2015 um 12:34:37 Uhr:
Was mir immer noch nicht ganz klar ist, wie es nach dem 1.4. aussehen wird. Muss ich, wenn ich mir an einem Tag mehrere Fahrzeuge ansehen/probefahren will, gleich mit einem Stapel an Kurzzeitkennzeichen antreten? Ist doch totaler Blödsinn? Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Hi,
ja das mußt du. Aber das ist jetzt auch nicht anders. Du darfst mit den KZK nur ein einziges Fahrzeug fahren. Vor Fahrtantritt sind die Fahrzeugdaten in die Papiere der KZK einzutragen.
Die gänige Praxis mit den KZK an einem WE mehrere Fahrzeuge probezufahren ist illegal und wohl mit ein Grund dafür das die Regelungen verschärft werden.
Gruß Tobias
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Februar 2015 um 11:57:01 Uhr:
keine Ahnung, warum Du meinst, mich angreifen zu müssen. Tatsache ist:1. wenn man ein Kurzzeitkennzeichen will, nützt es einem nichts, mit einer schriftlichen Ablehnung nach Hause zu gehen. Deine Meinung in Ehren, natürlich könnte man klagen, aber was hat man davon?
2. nur die Zulassungsstelle in dem Landkreis, wo man gemeldet ist, darf einem die Kennzeichen ausgeben. Und wenn diese "nein" sagt, dann bleibt es auch zunächst dabei. Dann kann man sich entweder unterwerfen und die Fahrgestellnummer mit Typ angeben, oder man muss das Fahrzeug halt anders Probefahren oder Überführen.
Das sollte keinesfall ein Angriff sein. Es fällt nur auf, dass Du immer nur mit Punkt schreibst und keine andere Meinung gelten lässt. 😉
Vielleicht fällt Dir ja hierzu noch was ein: " Muß ich denn wieder aufräumen " 😉
Falls Du nicht darauf kommst, dann helfe ich Dir gern.
Es mag ja durchaus sein, dass Deine Zulassungsstelle so arbeitet, aber das bedeutet doch nicht, dass es dann alle so machen. In meinem Wohnbereich und daran angrenzende Zulassungsstellen machen es nicht so.
Es ging auch nicht um die Zuständigkeiten; die sind geregelt.
Es ging um die Eintragung der Fahrzeugdaten !
Zitat:
@burbaner schrieb am 11. Februar 2015 um 13:03:23 Uhr:
... bin ich froh, dass ich noch ein 06er bekommen habe! Das Ding hüte ich wie meinen Augapfel.
Unbedingt 😉
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Zitat:
@derbeste44 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:04:37 Uhr:
Es fällt nur auf, dass Du immer nur mit Punkt schreibst und keine andere Meinung gelten lässt. 😉
ist halt manchmal so, dass es in juristischen Dingen ein richtig und ein falsch gibt
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:04:37 Uhr:
Vielleicht fällt Dir ja hierzu noch was ein: " Muß ich denn wieder aufräumen " 😉
ich schrieb: geht ja wieder durcheinander hier. Das mit dem Aufräumen kam von Dir, würde ich mir nicht anmaßen
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:04:37 Uhr:
Es mag ja durchaus sein, dass Deine Zulassungsstelle so arbeitet, aber das bedeutet doch nicht, dass es dann alle so machen. In meinem Wohnbereich und daran angrenzende Zulassungsstellen machen es nicht so.
habe ich auch nicht behauptet. Ich schrieb "bei den meisten Zulassungsstellen" und "bei uns wird das so gehandhabt."
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:04:37 Uhr:
Es ging auch nicht um die Zuständigkeiten; die sind geregelt. Es ging um die Eintragung der Fahrzeugdaten !
Anders als beim TÜV, wo man überall hinfahren kann, hat man beim KZK aber nicht die Alternative, zu einer anderen Zulassungsstelle zu fahren. Daher muss man das so hinnehmen, weil einem eine Klage auch nichts nützt. Darauf bezog sich mein Hinweis mit dem Wohnsitzprinzip.
Und jetzt Ende OT Diskussion
Zitat:
@Kai R. [url=http://www.motor-talk.de/.../kurzzeitkennzeichen-pauschal-beantragen-
Und jetzt Ende OT Diskussion
Tja, wieder ein Sache mit einem Punkt !
Ich lasse mir von Dir nicht vorschreiben, wann ich die Tastatur still zu halten habe. Damit wir uns da verstehen ! 😉
Ich möchte sagen, dass Eure Zulassungsstelle da etwas verlangt, was unter umständen nicht möglich ist.
Auch Zulassungsstellen müssen die Kirche im Dorf lassen und sollten nicht schalten und walten wie es ihnen beliebt. Dafür haben wir doch auch eine FZV z.B..
Nochmal, es ging hier im Thema um die Fahrzeugdaten und nichts anderes. Vielleicht sollte man dann nicht Dinge dazu bringen die nicht gefragt sind !
Die " Meisten " von wieviel ? In Deutschland gibt es m.W. ca. 250 Zulassungsstellen ! Man sollte mit solchen Äußerungen Zurückhaltung wahren, wenn man es überhaupt nicht weiß.
OK, sorry. Ich meinte: für mich ist hier Ende.
Du kannst gerne weiter Apelle an Zulassungsstellen schreiben.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Februar 2015 um 14:00:58 Uhr:
OK, sorry. Ich meinte: für mich ist hier Ende.Du kannst gerne weiter Apelle an Zulassungsstellen schreiben.
Es gibt Menschen, die denken auch nur von 12:00 h bis Mittag ! Vielleicht kannst Du da ja zustimmen ?
Mein Gott was soll das denn jetzt hier?
Ich habe weiter vorne als erstes geschrieben, dass leider nicht alle Zulassungsstellen so kulant sind und bereits heute direkt bei der Ausstellung der KZK die expliziten Fahrzeugdaten haben wollen. Das ist Fakt.
Kai R. hat geantwortet, dass dem tatsächlich so ist und man gerne klagen kann, aber am Ende trotzdem ohne Kennzeichen heim geht. Auch das ist Fakt.
Wo also ist das Problem? 😕
Zitat:
@pico24229 schrieb am 11. Februar 2015 um 08:15:28 Uhr:
Servus!
Muss ich bei dem Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens schon direkt das Fahrzeug angeben?
Hintergrund ist, dass ich mir in den nächsten Tagen ein Auto kaufen will, aber noch nicht weiß was es für eins wird.
Früher musste man das glaube ich nicht, oder hat sich da was geändert?
Ob DIESE Jungs ihr Kurzzeitkennzeichen VORHER beantragt haben?