Kurzzeitkennzeichen ohne HU ?

Hallo,

bin neu hier weil ich ein paar Tipps benötige für den Gebrauchtwagenkauf.
Und zwar möchte ich einen Wagen kaufen ohne TÜV, um ihn ein bisschen herzurichten.
Es sollte sich hier nur um ein möglichst günstiges Auto handeln, um 6 km Arbeitsweg zurückzulegen.
Mehr will ich damit nicht fahren, also bin ich sehr anspruchslos.

Wie läuft es nun ab, da ich ja ohne HU kein KZK bekomme oder?
Ausnahme: Fahrten zur HU und Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, in dem dass KZK ausgestellt wurde.
Bedeutet das, dass ich in meinem Bezirk (also Landkreis) das Auto kaufen müsste und heimfahren oder könnte ich auch aus einem anderen Landkreis ein Auto kaufen, um es zu mir zu fahren für die Reparatur?

Wer kann hier was sagen?

Bin gespannt!

Beste Antwort im Thema

warum wohl ist das Gesetz so verschärft worden, es hat genug Leute gegeben die die Vorschriften ignoriert haben und ausgenutzt haben bis zum äußersten, also braucht man sich nicht zu wundern.
Gruß

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warum wohl ist das Gesetz so verschärft worden, es hat genug Leute gegeben die die Vorschriften ignoriert haben und ausgenutzt haben bis zum äußersten, also braucht man sich nicht zu wundern.
Gruß

Dann muss man die Leute bestrafen die die Gesetze ausnutzen und misachten. .aber nicht wieder alle. .! Ich könnte dir auch den Personenkreis ganz genau benennen, die diese Vorschriften ausgenutzt und misachtet haben. ..leider würde das hier bei MT gegen die AGB verstoßen. ..lg Michael

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:21:01 Uhr:


Der Passus auf der Rückseite der ZB I mit der Begrenzung wird dann gestrichen von der Prüforganisation.

Ich werde mich hüten, amtliche Eintragungen zu ändern 😉

Es kommt ein HU-Stempel in den Fahrzeugschein (es ist keine ZB, weil das Fahrzeug nicht zugelassen ist...) und fertig.

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 00:42:20 Uhr:

Zitat:

Nein, nur wenn HU mängelfrei bestanden wurde. Mit Mängeln darf man vom TÜV in die nächste Werkstatt (juristisch korrekt: "geeignete Einrichtung", ich weiß aber nicht, ob da auch die eigene Hofeinfahrt mit abgedeckt ist) zur Mängelbeseitigung und wieder zurück zum TÜV fahren.

Auch wenn einzelne Diskussionsteilnehmer hier anderer Meinung sind:

Man geht überwiegend davon aus, dass eine "bestandene" HU reicht, um die Beschränkung des KZK aufzulösen. Lediglich mit EM und mit "GM ohne Plakette" ist die Benutzung auf die Fahrt zur "Werkstatt" beschränkt.

Das Problem ist halt das lockere Regelungen wie früher das kzk dann eben gerne mißbraucht werden. Mit den alten kzk wurden in den 5 Tagen oft mehrere Fahrzeuge bewegt und einige Zulassungsstelle haben vor allem freitags hunderte wenn nicht tausende von den Dingern ausgestellt die dann oft weiterverkauft wurden usw. usw.

War nur eine Frage der Zeit bis gegen den Mißbrauch vorgegangen wird. Mag sein das hier etwas übertrieben wurde aber ohne den massenhaften Mißbrauch gäbe es das kzk nach altem Muster wahrscheinlich noch.

Gruß Tobias

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Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Dezember 2015 um 14:49:42 Uhr:



Auch wenn einzelne Diskussionsteilnehmer hier anderer Meinung sind:

Man geht überwiegend davon aus, dass eine "bestandene" HU reicht, um die Beschränkung des KZK aufzulösen. Lediglich mit EM und mit "GM ohne Plakette" ist die Benutzung auf die Fahrt zur "Werkstatt" beschränkt.

Du verwechselst glaube ich die Begriffe einzelne und überwiegend. Denn genau andersrum wird ein Schuh draus, zumal das auch von Anfang an so propagiert wurde. Aber du kannst ja auch nicht alles wissen...

Ja. ..es wird halt auch immer wieder bestätigt, daß man mit dem deutschen Michel alles machen kann. ...man findet sogar bei den Betroffenen noch Unterstützung. ..komisch ist nur das es in anderen EU Staaten auch funktioniert. ..nur hier nicht " Jeder bekommt was er verdient " lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 26. Dezember 2015 um 16:20:10 Uhr:


Ja. ..es wird halt auch immer wieder bestätigt, daß man mit dem deutschen Michel alles machen kann. ...man findet sogar bei den Betroffenen noch Unterstützung. ..komisch ist nur das es in anderen EU Staaten auch funktioniert. ..nur hier nicht " Jeder bekommt was er verdient " lg Michael

ähh ?

In welchem EU Staat läuft alles viel besser ?

Meine Erfahrungen mit anderen EU Staaten zeigen das nicht so auf, aber gern lasse ich mich mit dem einen oder anderen Beispiel von Dir überraschen. Ist ja auch Weihnachten hohoho 😉

...ganz einfaches, ähnliches Beispiel, Wechselkennzeichen (Österreich)

"...Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden...."

dagegen ist dieser ScheiXXdreck hier in D nichts als eine Alibi-Veranstaltung & Abzocke ala "Zahl das Doppelte und nutz die Hälfte" (klick)

"...Da für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer entrichtet werden muss und die Versicherungsindustrie keine nennenswerten Vergünstigungen einräumt, wird in Pressemitteilungen prognostiziert, dass das deutsche Wechselkennzeichen unter den gegebenen Bedingungen von der Bevölkerung nicht angenommen werden wird...."

PS:... Schweiz... "In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[6] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teureren Fahrzeug...."

In Frankreich ist es auch möglich mit dem dortigen pedant. ..ohne Tüv...lg Michael

....auch cool, in Österreich kann man statt der in D üblichen aufwändigen & kostenintensiven Abmeldung und Wiederzulassung oder statt dem unflexiblen Saisonkennzeichen die Kennzeichen einfach auf der Zulassungstelle hinterlegen, damit das entpsrechende Fahrzeug stillegen und zwar gebührenfrei - das nenn ich mal flexibel und bürgerfreundlich.
Nach mind. 45 Tage fällt keine Steuer mehr an - einzige Auflage, spätestens nach einem Jahr sollte man sich dort spätestens mal wieder blicken lassen um die Kennzeichen abzuholen und kann se ggf. auch gleich wieder abgeben... klick

Das ist ja wirklich mal gut......und halt bürgerfreundlich....lg Michael

Nachdem ich bis jetzt immer mein KFZ-Kennzeichen behalten habe war die Möglichkeit des Wechselkennzeichens in A sehr praktisch.
Die neuen Tafeln (gleiche Nr. bei der Versicherung bestellt) ans alte Fahrzeug 60 km zum Händler gefahren dort kurzer Anruf bei der Versicherung Tafeln an's neue Fahrzeug und die Sache war erledigt.

Mag sein das die Zulassung in Österreich einfacher und unkomplizierter ist. Allein das wechselkennzeichen ist ja schon Gold wert verglichen mit Deutschland. Dafür sind Steuer und Versicherung meistens teurer und umbauten deutlich schwieriger einzutragen wenn überhaupt möglich.

Immer sie Sahnestücke einer Gesetzgebung herauspicken und das als Argument zu benutzen wie schlecht es doch in Deutschland ist, ist ziemlich kurzsichtig.

Gruß Tobias

Noch dazu, wenn Äpfel und Birnen verglichen werden (KZK vs. Wechselkennzeichen). Egal, wir sind ab vom Thema, die korrekte Antwort steht, ich bin raus, möge der TE entscheiden, was er kauft und wem er glaubt 🙂

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 26. Dezember 2015 um 17:38:12 Uhr:


Das ist ja wirklich mal gut......und halt bürgerfreundlich....lg Michael

Schau dir mal die Össi Regelungen genau an, danchj wirst du in Deutschland schweigen und genießen😉

Ich sage nur KFZ Anmeldung pauschal~200 EUR 😰 u.s.w....Österreicher werden es genauer beschreiben können. Da ist bei weitem nicht alles bürgerfreundlicher!

Und großer Punkt an alle Verkäufer so weit wie möglich das Fahrzeug angemeldet verkaufen, stillgelegte Fahrzeuge sind, wenn nicht in direkter Nachbarschaft zumindest für mich völlig uninteressant geworden, siehe KzK Problemetik.

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