Kurzzeitkennzeichen an andere vergeben
Hallo an Alle!
Folgende Schwierigkeit ist in unserem Kundenkreis aufgetaucht... Der Kunde ist ein Autohändler, der im Jahr rd. 1.000 Kurzzeitkennzeichen an seine Kunden ausgibt.
Seit 01.11. existiert nun eine Regelung bei der hiesigen Zulassungsstelle (und vermutlich nicht nur dort), das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an Dritte weiter gegeben werden dürfen!
Bisher war die Weitergabe auf das Fahrzeug beschränkt, das in der rosa Karte eingetragen war...
Kann das stimmen?
Was machen denn tausende von Autohändlern, die bislang so ihre Gebrauchten vom Hof bekamen?
Wir stehen jetzt vor der Problematik, dass der Versicherer, der prinzipiell weiterhin Versicherungsschutz gewähren würde, schlicht keinen Versicherungsschutz gewähren kann, da die Weitergabe ja gesetzlich nicht mehr zulässig ist!
Ich habe jetzt so viele Aussagen bekommen, das ich überhaupt nicht mehr weiss, was ich glauben soll...
Wer weiss hierzu Genaueres?
Beste Antwort im Thema
Die Änderung der FZV ist zum 01.11. in Kraft getreten und gilt genau so, Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weitergegeben werden, § 16 Abs. 2 Satz 3 FZV. Eigentlich dürften Kurzzeitkennzeichen sogar nur von der örtlich zuständigen Behörde ausgegeben werden (Satz 1), somit nach § 46 FZV also nur von der Zulassungsstelle, wo ein Deutscher seinen Wohnsitz hat. Ausländen dürfen dagegen überall hingehen.
Das Missbrauchspotential ist natürlich sehr wohl vorhanden, auch wenn einige die Augen davor verschliessen wollen. Und um den Vortrieben einzelner Firmen, vor allem in Ba-Wü, Einhalt zu gebieten, wurde die FZV halt so geändert und darunter müssen jetzt eben alle leiden.
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Ach? Ich musste letztens ein Fahrzeug für einen Kumpel abholen...
Daraufhin wollte die Zulassungsstelle mindestens eine Kopie des Fahrzeugscheins, die Daten wurden sofort gedruckt, nix mehr mit "Rotem Schein"...
Haben die mich also veräppelt?
Kann es sein, dass man hier aneinander vorbei redet?
Dass die Eintragung in den roten Schein SOFORT zu erfolgen hat, war imho schon immer so, wurde bloß nicht immer drauf geachtet.
Hier im Thread gehts doch aber darum, dass die Weitergabe (des z.b. auf mich ausgestellten) 5-tageskennzeichen nicht an Herrn Maier erfolgen darf. So zumindest lautet der Eingangspost.
Und da stellt sich dann tatsächlich die Fragen:
- muss die eingetragene Person zwingend Fahrer sein?
- darf sie auch lediglich Mitfahrer sein?
- und was machen Firmen (so wie wir z.B.), die täglich Hunderte von 5-Tageskennzeichen auf sich ausstellen lassen, aber andere Personen damit fahren lassen? (eine juristische Person kann per se ohnehin nicht fahren, sondern immer nur eine natürlich lebende Person)
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
@onkel-howdy: Dein konstruierter Fall ist natürlich Quatsch und darum gehts auch gar nicht 🙄 Es geht um die Fälle, in denen massenhaft durch Firmen unter irgendwelchen Namen Kurzzeitkennzeichen beantragt werden und diese dann verkauft, also weitergegeben, werden.
natürlich ist mein beispiel quatsch....aber jetzt nehmen wir das beispiel mal:
person x beantragt ein kkz und person y fährt das ganze...und dann nehmen wir deine firmen:
firma x beantragt ein kkz und person y fährt das ganze...ausser das ich meinen beifahrer umsonst fahren lasse und firma y das ding dann vertickt ist da doch meiner meinung nach nix schlimmes bei?! eher das gegenteil. durch die abnahme von firmen die dann ggf auf den kosten sitzen bleiben wen sie nicht alle verkaufen ist doch der zulassungsstelle ein gewisser umsatz und somit geld gutzuschreiben.
allerdings frage ich mich wer den kkz von einer firma kaufen will/soll/muss. die firma will ja gewinn machen. somit zahlen die fürs kkz wie ich oder andere leute auch eine summe x. beim weiterverkauf zahlt dann kunde y eben die summe von 2*x. wer macht sowas? und die vermeintliche a karte liegt ja bei der firma wen z.b. mit dem kkz etwas nicht zulässiges getrieben wird oder gar ein unfall mit gebaut wird.
somit ist ja deiner meinung nach die weitergabe von den kkz das dumme an der sache. wen ich jetzt aber ein kkz brauche und keine zeit hab um aufs amt zu gehen und meine frau losschicke...dann ist das ja auch eine weitergabe. oder versicherungen. früher hab ich immer meinen versicherungsfachverkäufer angerufen und ein kkz bestellt (bzw gabs das zum nulltarif) und dann mittags abgeholt. solch einen service gibts dann auch nicht mehr?
@martin
die daten zum fahrzeug müssen(ten) vor fahrtantritt ausgefüllt werden. wen ich in 5 tagen ein auto kaufen will. mir kkz hole dann weiss ich ja nichtmal welches auto ich mir kaufe und unterm strich dann auch mit den kkz überführe.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@martin
die daten zum fahrzeug müssen(ten) vor fahrtantritt ausgefüllt werden. wen ich in 5 tagen ein auto kaufen will. mir kkz hole dann weiss ich ja nichtmal welches auto ich mir kaufe und unterm strich dann auch mit den kkz überführe.
Ah ok, ja da bin ich bei dir. Das macht natürlich in der Konstellation keinen Sinn.
Also was genau wurde nun mit der neuen Verordnung geändert?
Der Ausfüllzeitpunkt oder das Verbot der Weitergabe der KZKZ? 😕
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ah ok, ja da bin ich bei dir. Das macht natürlich in der Konstellation keinen Sinn.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@martin
die daten zum fahrzeug müssen(ten) vor fahrtantritt ausgefüllt werden. wen ich in 5 tagen ein auto kaufen will. mir kkz hole dann weiss ich ja nichtmal welches auto ich mir kaufe und unterm strich dann auch mit den kkz überführe.
Natürlich machts Sinn. Vor Fahrtantritt heisst ja nicht bei Übergabe des roten Scheins...Und das war schon immer so und bleibt bisher auch so. Wenn ich ein Auto ausgesucht, gekauft und die Papiere bekommen habe, dann fülle ich den Schein aus. Man muss da nicht versuchen, künstlich ein Problem zu konstruieren, wo es keins gibt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Also was genau wurde nun mit der neuen Verordnung geändert?
Der Ausfüllzeitpunkt oder das Verbot der Weitergabe der KZKZ? 😕
Das Verbot der Weitergabe.
@o-h: Und wenn ich jemanden beauftrage, für mich KKZ zu beantragen, dann geschieht das mit einer Vollmacht, somit wird es auf mich ausgestellt und ich nutze es auch, auch wenn es jemand anders holt. Das ist KEINE Weitergabe. Auch nicht, wenn ich dabei bin und jemand anders fährt. Es geht um die konkrete Überlassung von Person A an B. Und natürlich können auch weiterhin juristische Personen KKZ beantragen, da wurde nichts geändert und das hat auch niemand behauptet. Bloß dürfen Firmen die KKZ eben nicht mehr an ihre Kunden weitergeben. Das wurde halt deswegen eingeführt, weil einige wenige Firmen genau damit Missbrauch betrieben haben.
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Natürlich machts Sinn. Vor Fahrtantritt heisst ja nicht bei Übergabe des roten Scheins...Und das war schon immer so und bleibt bisher auch so.
Hi Tecci,
ja da hab ich mich evtl. unglücklich ausgedrückt. Oder bin vom Eingangsposting verwirrt...
Vor Fahrtantritt macht Sinn udn war schon immer so. Da bin ich bei Dir.
Der TE schrieb jedoch, die Neuregelung lautet, es muss nun sofort bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden. Das macht dann keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das Verbot der Weitergabe.@o-h: Und wenn ich jemanden beauftrage, für mich KKZ zu beantragen, dann geschieht das mit einer Vollmacht, somit wird es auf mich ausgestellt und ich nutze es auch, auch wenn es jemand anders holt. Das ist KEINE Weitergabe. Auch nicht, wenn ich dabei bin und jemand anders fährt. Es geht um die konkrete Überlassung von Person A an B. Und natürlich können auch weiterhin juristische Personen KKZ beantragen, da wurde nichts geändert und das hat auch niemand behauptet. Bloß dürfen Firmen die KKZ eben nicht mehr an ihre Kunden weitergeben. Das wurde halt deswegen eingeführt, weil einige wenige Firmen genau damit Missbrauch betrieben haben.
Moment...da komm ich nicht ganz mit.
Im ersten Teil sprichst du davon, dass die Weitergabe verboten ist. dann wieder davon, dass Firmen es doch dürfen.
Konkretes Beispiel: Mein Arbeitgeber beantragt täglich hunderte von Kurzzeitkennzeichen, alle ausgestellt auf die juristische Person.
KZKZ und roter Schein gehen dann an Privatpersonen (keine Mitarbeiter unseres Hauses! es handelt sich um eigenständige Subunternehmer), die dann mit dem Fahrzeug fahren.
Erlaubt? Verboten? Verwirrt? 😁
Zu 1: der Schein muss selbstverständlich nicht auf der Zulassungsstelle ausgefüllt werden.
Zu 2: Dein Beispiel: verboten. Mein Beispiel: erlaubt, weil ich von einem Mitarbeiter ausgegangen bin 😉 Ein Mitarbeiter der Firma darf das Fahrzeug natürlich im Auftrag der Firma überführen, die Firma kann ja schlecht selbst fahren 😁 Aber es darf kein Außenstehender sein.
Gruß Tecci
Welchen normalen Menschen (Privatperson) betrifft das denn?
Die nehmen sowieso lieber die EVB von ihrer Versicherung da die Versicherungskosten meistens angerechnet werden bei Zulassung und Abschluß eines normalen Vertrags.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zu 1: der Schein muss selbstverständlich nicht auf der Zulassungsstelle ausgefüllt werden.
Ich kann dir definitiv 3 Ämter nennen, wo dies der Fall ist...
- Dortmund
- Lünen
- Marl
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Ich kann dir definitiv 3 Ämter nennen, wo dies der Fall ist...Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zu 1: der Schein muss selbstverständlich nicht auf der Zulassungsstelle ausgefüllt werden.- Dortmund
- Lünen
- Marl
was ja aber kompletter quark ist. du kannst ja (weil den wagen ja erstnoch kaufen/abholen musst) keine daten. weder fin noch sonstiges. den wen ich daten und somit die papiere hätte dann bräuchte ich ja keine kkz.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zu 2: Dein Beispiel: verboten. Mein Beispiel: erlaubt, weil ich von einem Mitarbeiter ausgegangen bin 😉 Ein Mitarbeiter der Firma darf das Fahrzeug natürlich im Auftrag der Firma überführen, die Firma kann ja schlecht selbst fahren 😁 Aber es darf kein Außenstehender sein.
Du willst mir jetzt nicht sagen, dass unser gesamtes Geschäftsmodell illegal ist...? 😰 😕
Subunternehmer (i.d.R. eingetragene Handelskaufleute) fahren mit auf unsere Firma ausgestellten KZKZ. Sie sind in dem Fall zwar in unserem Auftrag unterwegs, aber sind keine Angstellten, sondern arbeiten auf eigene Rechnung.
Okay, dann lüge ich wohl...
Ich erzähl dir mal die Story von vor ca. 3 Wochen...
Ein Kumpel will ein Fahrzeug aus Hannover abholen, ist aber noch auf Arbeit und schickt mich Kurzzeitkennzeichen holen...
Ich zu unserem Amt, und im Warteraum hängt schon ein Din-A4 Blatt "Kurzzeitkennzeichen nur mit Fahrzeugschein".
Den hatte ich natürlich nicht. Wollte dann aber noch persönlich nachfragen wie das funktionieren soll...
"dank" einer Computerumstellung konnte mann dann aber an dem Tag (Freitag) in ganz Dortmund keine Kurzzeitkennzeichen mehr beantragen.
Ich also wie ein blöder rumtelefoniert, und vom Amt Marl haben sie mir am Telefon bestätigt, das sie noch welche ausstellen könnten.
Ich also nach Marl gebrezelt, natürlich immer noch ohne Fahrzeugschein... Vor Ort sagte man mir dann
1. KZK nur mit Fahrzeugangaben, die sofort eingetragen werdn
2. KZK nur für Kreisbewohner...
Daraufhin bin ich so ausgetickt, das ich zum Amtsleiter wollte, so verarscht kam ich mir vor.
Dann ist die Mitarbeiterin dort etwas entgegenkommender geworden, und nachdem ich mir von
dem Verkäufer den Fahrzeugschein zu nem copyshop hab faxen lassen, ging es dann auf den letzten Drücker... 15min. vor Geschäftsschluss...
Vielleicht hab ich das aber auch nur geträumt! 🙄
Vielleicht muss ich ja für dich auch nochmal ein Foto von dem Zettel im Amt machen...
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Vielleicht hab ich das aber auch nur geträumt! 🙄
Vielleicht muss ich ja für dich auch nochmal ein Foto von dem Zettel im Amt machen...
Dass es bei Dir so war, bestreitet sicherlich auch niemand, bedeutet aber nicht, dass die Gesetzeslage auch so ist.
Es ist ja leider bekannt, dass nahezu jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Oftmals auch ganz anders, als es die Regelung vorgibt. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Dass es bei Dir so war, bestreitet sicherlich auch niemand, bedeutet aber nicht, dass die Gesetzeslage auch so ist.Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Vielleicht hab ich das aber auch nur geträumt! 🙄
Vielleicht muss ich ja für dich auch nochmal ein Foto von dem Zettel im Amt machen...
Es ist ja leider bekannt, dass nahezu jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Oftmals auch ganz anders, als es die Regelung vorgibt. 🙁
Ich versteh' nicht worin der Sinn sein soll, da müsste man doch gegen angehen können?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Ich versteh' nicht worin der Sinn sein soll, da müsste man doch gegen angehen können?Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Dass es bei Dir so war, bestreitet sicherlich auch niemand, bedeutet aber nicht, dass die Gesetzeslage auch so ist.
Es ist ja leider bekannt, dass nahezu jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Oftmals auch ganz anders, als es die Regelung vorgibt. 🙁
ich sehe da auch keinen sinn drin. deshalb meine aussage 😉
das mit dem nur "kreisintern" stimmt. das hab ich schon öfters gelesen. aber die daten is doch mist. wie du sagtest: man KANN die daten meistens garnicht haben. den genau aus diesem grunde brauch ich ja ein kkz. hab ich schein und brief da brauchst kein kkz. widerspruch insich.
€dit
in der tat...gibts bei mir auch. zitat von der hompage der zulassungsstelle kreis göppingen:
Zitat:
Nach Änderung des § 16 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen ab 01.11.2012 von der Zulassungsbehörde nur noch an Personen bzw. Firmen vergeben werden, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz innerhalb des Landkreises Göppingen haben. Da die Fahrzeugdaten unverzüglich in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens einzutragen sind, ist es erforderlich die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II mit zur Zulassungsstelle zu bringen.
total bescheuert!
Bei uns ist das schon seit mindestens nem halben Jahr akut...
Kundenunfreundlicher und weltfremder gehts jetzt aber wirklich nicht mehr...
Ich denke der Gesetzgeber (wenn der dahintersteckt) setzt extra hochkompetente Teams drauf an, den eigentlichen Zweck einer einrichtung (Kurzzeitkennzeichen, Wechselkennzeichen) ad absurdum zu führen.
Zum Frückstück-in-den-Rückwärtsgang-schalten!