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Kurzzeitkennzeichen als Österreicher

Themenstarteram 30. April 2015 um 15:08

Hallo Leute,

was ich so mitbekommen habe, kann man seit April, Kurzzeitkennzeichen auch wieder am Fahrzeugstandort beantragen, daher stellt sich mir die Frage ob ich mir diese auch als Österreicher ausstellen lassen kann, oder brauche ich zwingend einen Wohnsitz in Deutschland?

Ich möchte am 08.05. von Augsburg ein Fahrzeug nach Österreich überführen.

Zollkennzeichen sollen es nicht werden, da es ja auch eine grüne Karte gibt mit der ich nach Österreich fahren darf.

Im schlimmsten Fall könnte ich ab der Grenze dann auch mit den Österreichischen "Werkstadtkennzeichen" weiterfahren.

Kann mir bitte jemand den genauen Prozess zur Beantragung erklären?

Alsooo, ich habe mir bereits einen Online-Termin im Bürgerbüro Lechhausen ausgemacht und bekam dann folgende Liste zugesandt.

Bitte bringen Sie zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen folgende Unterlagen mit:

•elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) speziell für dieses Kennzeichen

•Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters

•Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder Kaufvertrag (Angabe der Fahrzeugidentnummer notwendig)

•Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)

•Bei Erledigung durch Dritte: wir benötigen eine schriftliche Vollmacht (mit Personalausweis/Reisepass des Halters, ggf. in Kopie) und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

•Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des Sorgeberechtigten

•Bei Firmen: Gewerbeanmeldung

Mir geht es nun speziell um die eVB.

Wo soll ich die am Besten beantragen?

Übers Internet oder kann ich mir diese auch im Bürgerbüro holen?

Wie geht es weiter wenn ich im Bürgerbüro fertig bin?

Muss ich dann noch extra zu einem Schildermacher oder bekomme ich die auch direkt dort.?

Wäre toll wenn mir diese Fragen jemand beantworten könnte.

Vielen Dank.

Bürgerbüro Lechhausen: http://www.augsburg.de/.../

 

Grüße..

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Mai 2015 um 7:29

Habe das Fahrzeug gestern überstellt und hat alles wunderbar geklappt.

Die eVB inkl. grüner Karte habe ich im Internet von nondos um 38€ gekauft.

Grüße..

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Die EVB bekommst du bei jeder Versicherung! Such dir eine Versicherung und beantrage diese und da du ja das Auto in im Ösiland anmelden wirst kommt ja in D kein längerer VS-Vertrag zustande und so wirst du die Kosten gleich bei der VS zahlen müssen denk ich mal.

Themenstarteram 30. April 2015 um 15:25

Okay, vielen Dank.

Da ich gleich an der Grenze zu Deutschland wohne, wäre es kein Problem, dass ich gleich vorab einen Versicherer aufsuche.

Mir stellt sich halt die Frage ob die mir als Österreicher die Kennzeichen geben.?

Grüße..

Ja das dürfte kein Problem sein, notfalls im Internet bestellen. Kostet so um die 60-70€

Wird bei einer Versicherung vor Ort wohl auch nicht viel billiger da kein folgevertrag.

Die Kennzeichen bekommst du nach dem Behördengang beim Schildermacher.

Gruß Tobias

Themenstarteram 30. April 2015 um 15:43

Okay, über die Versicherung mach ich mir keine Sorgen mehr, die werde ich bestimmt bekommen, aber können die mir die Schilder verweigern, da ich kein Deutscher bin.?

Sind die Schildermacher dann direkt in der nähe der Behörde oder kann dies ein weiterer Weg auch werden.?

Der 08.05. ist ein Freitag und ich habe um 10:50 einen Termin im Bürgerbüro. (Öffnungszeit bis 12:30)

Nicht dass der Schildermacher dann nach dem Behördengang schon geschlossen hat.

Grüße..

Um die Zulassungsstelle sind eigentlich immer mehrere Schildermacher verteilt und die Preise für die kzk sind meines Wissens vorgeschrieben,von daher egal zu welchem du gehst;)

Das du Ausländer bist dürfte kein Problem sein schon vor dem 1.4 hättest du in ganz Deutschland ein kzk bekommen im Gegensatz zu deutschen ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 30. April 2015 um 16:10

Super, danke für die Hilfe. :)

Wie meinst du das im Gegensatz zu deutschen.?

Vor dem 1.4 musste man ja vom eigenen Bezirk die Schilder mitbringen und da ich aus Österreich komme konnte ich ja keines mitbringen.?? :confused:

Grüße..

Du bekommst IMO kein Kurzzeitkennzeichen in D, wenn du dort keinen Wohnsitz hast.

Schilder vielleicht, die Zulassung aber nicht.

Du solltest bei der vorgesehenen Zulassungsstelle anrufen und dich informieren.

Themenstarteram 30. April 2015 um 16:38

Hmm okay, könnte dies von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich sein.?

Kann leider erst am Montag dort anrufen, wegen dem Feiertag morgen.

Grüße..

 

EDIT: Laut diesem Schreiben müsste es schon möglich sein oder.?

Ist zwar Bielefeld aber naja.

https://www.bielefeld.de/.../a40.html

Du musst das richtig lesen.

Dort steht:

•Kann für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden, muss der Standort des Fahrzeuges in Bielefeld sein.

•Die KFZ- Zulassungsbehörde Bielefeld ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Bielefeld bzw. Firmen mit Sitz in Bielefeld oder für Fahrzeuge mit Standort in Bielefeld zuständig.

Lies mal hier:

-> § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

-> (2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen ...

Hier bei uns steht das auch noch mal.

Themenstarteram 30. April 2015 um 16:55

Hier steht doch "oder für Fahrzeuge mit Standort in Bielefeld".

Weiter unten dann noch..

•Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen, sofern die Anschrift nicht dem Pass entnommen werden kann. Ggf. ist eine amtlich anerkannte Übersetzung vorzulegen.

Oder versteh ich das ganze Falsch.? :confused:

Grüße..

Zitat:

@RBS-Fan_1992 schrieb am 30. April 2015 um 18:55:50 Uhr:

Hier steht doch "oder für Fahrzeuge mit Standort in Bielefeld".

Weiter unten dann noch..

•Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten.

...

Kann sein, ist mir aber so nicht geläufig.

Daher auch mein Rat, dass du bei der vorgesehenen Zulassungsstelle anrufen und dich informieren sollst.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Themenstarteram 30. April 2015 um 18:05

Ok, aber danke für deine Mithilfe.

Ich werde gleich am Montag anrufen und dann hier bescheid geben.

Falls noch jemand mehr weiß bzw. schon Erfahrungen gemacht hat kann gerne Antworten. :)

Grüße..

Wie Tobi schon geschrieben hat, bekommst Du ganz normal die KzKz. Hierfür ist kein deutscher Wohnsitz erforderlich.

Bislang war es so, dass Deutsche nur an ihrem Wohnort KzKz beantragen könnten, seit 01.04. auch am Fahrzeugstandort. Ausländer bekommen hingegen in jedem Zulassungsbezirk die Schilder.

Nachdem aber eine "persönliche Vorsprache" lt. Deinem Zitat zwingend erforderlich ist, kommst Du um den Anruf trotzdem nicht rum! Vielleicht heißt das aber auch nur, dass Du sie Dir nicht schicken lassen kannst!

Themenstarteram 30. April 2015 um 21:43

Das wäre Bombe wenn ich diese bekommen würde.

Ich war mir nicht sicher ob ich die Schilder als Österreicher bekomme, weil ich im Internet schon mehrmals gelesen habe dass diese seit einem gewissen Zeitraum nur noch Deutsche beantragen können (auch auf Motortalk), jedoch wusste es auch niemand 100%ig.

Mit der "persönlichen Vorsprache" meinen die, glaube ich, dass die Kennzeichen nicht durch Dritte beantragt werden können.

Was ich noch Fragen wollte.

Der Kaufvertrag wurde auf meine Schwester geschrieben, jedoch muss ich die eVB auf mich machen, da ich das Fahrzeug überstelle.

Kann es hierzu zu Problemen kommen.?

Wir werden beide im Bürgerbüro vor Ort sein.

 

Danke und Grüße..

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