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Kurzzeitkennzeichen als Interessent

Hallo zusammen,

ich möchte ein Auto, das 500km weit entfernt steht und abgemeldet ist, besichtigen, Probefahrt machen und das Auto dann auch ggf. kaufen und mit dem Auto nach Hause fahren. Rote Nummernschilder bekomme ich leider nicht.. Die einzige Möglichkeit wären demnach Kurzzeitkennzeichen oder? Ich konnte keine genaue Beschreibung finden, wie man das als Interessent am Besten macht.. Ich besitze das Auto ja nicht und hab demnach auch den Brief nicht vorliegen, und ohne den kann ich mir auch keine eVB Nummer von der Versicherung geben lassen oder? Fordere ich als Interessent und möglicher Folgebesitzer bei meiner Versicherung eine eVB an oder muss der aktuelle Besitzer der den Wagen auch versichert hat die eVB anfragen und an mich weitergeben? In jedem Beitrag dazu wurde immer nur geschrieben, dass man bei der Versicherung wo man die eVB beantragt dann danach bei der Zulassung auch versichert bleiben sollte.

Also lange Rede kurzer Sinn: Was muss ich anfordern und was muss der Verkäufer tun um ein Kurzzeitkennzeichen zu organisieren?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Also, wenn du dir nicht zu 100% sicher bist, das es das Auto deiner Träume ist, würde ich mir den Aufwand nicht ans Bein binden. Der Verkäufer will schließlich was von dir, nämlich das du sein Auto kaufst, dann soll er sich auch mal schön um die Probefahrt kümmern. Wenn du erstmal 80€ für KZK ausgegeben hast ist die Chance auch größer, das Auto trotz Mängeln zu kaufen weil du nicht so weit gefahren und so viel Geld für nichts und wieder nichts ausgegeben haben willst.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. Apr. 2019 um 06:32:09 Uhr:


Es wird seinen Grund haben, dass das Auto abgemeldet ist. Die Neuanschaffung ist für mich kein Grund, weil fast alle Versicherungen den Altwagen bis zu 2 Monaten weiterversichern, ohne den Neuwagen als z. B. Zweitwagen einzuordnen. Da entstehen also keine Mehrkosten.

Wenn so ein Auto nicht vor dem Neukauf an den Mann gebracht werden konnte, die Inzahlungnahme wohl ausschied und das Auto nun immer noch zu haben ist, weckt das in mir eine gewisse Skepsis. Und dann treibe ich einen solchen Aufwand auf meine Kosten?

Es hat sicher seinen Grund. Nur kennen wir den nicht und können deshalb auch nicht sage, ob es ein schlechtes Zeichen ist. Dass der Käufer deshalb Aufwand treiben sollte, habe ich nicht geschrieben. Da müsste ich n.m.M. als Käufer wiederum sehr gute Gründe haben. Es hängt letztlich vom konkreten Fall ab, was da für wen lohnt. Das kann und muss jeder selbst entscheiden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. April 2019 um 06:32:09 Uhr:


@Kai R.
Vielen Dank, dass Du in Deiner üblichen herablassenden Art Andersdenkende so süffisant als "Schlaumeier" bezeichnest.

was ich als Schlaumeierei bezeichne, ist, dass hier wieder in der üblichen V+T Art über Nebenkriegsschauplätze diskutiert wird (ob der Verkäufer ein Auto abmelden soll, was eh nicht mehr zu ändern ist, und ob man sich für so ein Auto interessieren sollte, was sicherlich Gründe hat) anstatt auch nur ein bisschen auf die Fragen des TE einzugehen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. April 2019 um 15:53:31 Uhr:


es gibt Autos, die es in einem bestimmten Zustand und mit einer bestimmten Laufleistung nicht an jeder Ecke gibt. Wenn so ein Auto irgendwo steht, kann man es als Käufer oftmals dann günstiger bekommen, wenn man es gleich mitnimmt. Die ganzen Schlauberger, die sich hier so sicher sind, dass die KZK Verkäufersache sind, müssten halt damit leben, dass sie bestimmte Autos nicht kaufen können.

Richtig so ists. Und natürlich gilt das auch und vor allem umgekehrt:
Denn auch die Verkäufer die den Aufwand auf den Interessenten abwälzen möchten müssen halt damit leben, dass bestimmte Käufer gar nicht kommen.

Nicht nur der Interessent schränkt sein Angebot ein, vor allem der Verkäufer schränkt seinen Käuferkreis ein.
Beim SL190 verschieben sich die Verhältnisse sicherlich im Vergleich zum Golf TDI.
Man KANN vieles: Urlaub nehmen, zweimal fahren, mit dem Hänger kommen. Technisch alles lösbar.
Wenn sich ein Interessent diesen nicht unerheblichen Aufwand antut weil der Käufer meint 50€sparen zu müssen, dann funktioniert das wie immer natürlich nur über den Preis.
Somit zahlt am Ende IMMER der Verkäufer die Rechnung.
Ob ers wahr haben will oder nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. April 2019 um 09:41:11 Uhr:



was ich als Schlaumeierei bezeichne, ist, dass hier wieder in der üblichen V+T Art über Nebenkriegsschauplätze diskutiert wird (ob der Verkäufer ein Auto abmelden soll, was eh nicht mehr zu ändern ist, und ob man sich für so ein Auto interessieren sollte, was sicherlich Gründe hat) anstatt auch nur ein bisschen auf die Fragen des TE einzugehen.

Die Frage ist längst beantwortet.

Der TE kennt die Kosten, der TE kennt die Bedingungen und der TE hat sich bereits dafür entschieden, dass der Verkäufer unter diesen Randbedingungen sein Auto gern behalten darf.

Ist alles gut, einfach tief durchatmen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2019 um 23:26:34 Uhr:


Der Grund für die Abmeldung vor dem Verkauf ist für den Verkäufer manchmal auch schlicht darin begründet, dass er bereits einen Nachfolger gekauft hat aber nicht für zwei Fahrzeuge gleichzeitig, wenn auch nur vorübergehend, Steuer und Versicherung zahlen will. Es muss also nicht immer Misstrauen gegenüber dem Käufer sein.

Grüße vom Ostelch

Verstehe ich dass er das nicht will.
Würde ich auch nicht wollen.
Aber andererseits will er halt auch ein Produkt möglichst gewinnbringend verkaufen.
Da muss man ab und an auch Dinge machen die man eigentlich nicht will.

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