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Kurzzeitige Kfz Anmeldung

Themenstarteram 23. März 2008 um 23:47

Hallo!

Ich besitze nun schon seit einigen Jahren einen stillgelegten Fiesta, den ich, bevor ich ihn verschrotte, noch ein paar Tage fahren will. Da es ja hierzulande (leider) so üblich ist, muss der Wagen ja selbst für eine solch kuze Zeit angemeldet werden. Nun meine Frage: wie stelle ich das am einfachsten und vor allem kostengünstigsten an (Versicherung, Kennzeichen etc.)?

Schonmal danke im Vorraus für Eure Antworten!

P.S.: Bin Privatperson, daher fällt das rote Kennzeichen flach.

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29 Antworten
am 14. Mai 2004 um 6:03

Hallo,

ich will mir ein neues Auto kaufen und dieses dann auf mich anmelden. Mein altes soll aber auch noch für ein paar Wochen angemeldet sein, um es besser verkaufen zu können.

Muss ich jetzt den umständlichen Weg über Zweitwagentarif gehen und den neuen später als Erstwagen eintragen lassen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Danke im voraus,

Gruß Marvin

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

am 14. Mai 2004 um 6:49

Hi,

also ich kenns so, dass dein neues schon automatisch als Erstwagen übernommen wird, der andere automatisch an zweite Stelle rückt (mit Zweitwagentarif) bis zum Zeitpunkt der Abmeldung...

Is natürlich schon ein Weilchen - ein paar Wochen zwei parallel laufen lassen, kann dann ganz schön teuer werden.

Alternativen?

Mir fällt (leider) ehrlich gesagt grad keine ein.

Kurzzeitkennzeichen fällt raus.

Rotes Nr-Schild ebenso.

Also an sich würd ich ihn vielleicht wirklich derweil stilllegen (was aber ja bei Probefahrten problematisch wird, was du bestimmt damit meinst)...

Neee, also sorry - aber vielleicht fällt ja anderen was ein :)

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

am 14. Mai 2004 um 21:59

Tip

 

Kauf dir das neue Auto, fahr aber am besten bis zum Verkauf noch mit dem alten. Ist das einfachste.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

am 15. Mai 2004 um 11:20

Danke für eure Antworten!

Eigentlich ein ganz guter Vorschlag, nur ist das neue Auto wohl noch angemeldet und Ab/An-melden ist viel teurer als ummelden...

Trotzdem wahrscheinlich die günstigste Möglichkeit, oder?

Gruß Marvin

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

Frag einfach mal bei Deiner Versicherung nach...

Bei der Volksfürsorge ist es z.B. so, daß man zwei Autos bis zu 4 Wochen parallel laufen lassen kann...

Meisten kann man ganz gut mit den Vers. reden (auch, wenn viele anderer Meinung sind...)

Gruß, jens

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurze Zeit 2 Autos anmelden' überführt.]

ohne dass du "ein paar " tage definierst kann dir das keiner sagen.

es gäbe kurzzeitkennzeichen ( 5 tage)

ausfuhrkennzeichen ( weiss nicht ob der monat auch genutzt werden darf wenn hier verschrottet wird)

oder normal anmelden und den zuviel gezahlten betrag nach verschrottung von der VS zurueckerhalten.

das LEIDER in deinem satz kann ich nun gar nicht verstehen. nicht angemeldet = nicht versichert.

und die haftpflicht sollte wohl fuer alle minimum sein.

Harry

Themenstarteram 24. März 2008 um 0:45

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Mit "ein paar Tagen" meinte ich einen kurzen Zeitraum. Maximal einen Monat, wenn überhaupt. Da hab ich mich nicht genau festgelegt. Wenn die Karre den Geist aufgibt, ist halt schluss.

Da stellt sich mir doch mal erst die frage ob das<Auto denn eine HU und AU schafft, weil beides zwingend notwendig ist für eine zulassung. Nur mit einem Kurzeitkennzeichen brauchst du beides nicht.

grüße

Steini

am 24. März 2008 um 12:41

Und wenn er sagt "seit einigen Jahren stillgelegt", könnte sogar eine Vollabnahme (früher Baurat) fällig sein...

Angenommen das Auto hat noch TÜV und ist absoulut Straßentauglich, wie gehts dann weiter ?

(darauf bezog sich ja seine Frage)

am 24. März 2008 um 16:16

Versicherung suchen, Doppelkarte beantragen, Vertrag abschließen...

Dann mit Doppelkarte, Fahrzeugbrief, TÜV- und AU-Bericht zur Zulassung und zulassen...

Wenn das Auto verreckt ist, abmelden, verschrotten und der Zulassungsbehörde den Verschrottungsnachweis übergeben.

Gruß

milliway42

Restsummen von Finanzamt und Versicherung bekommen (evtl abzüglich Kurzzeitzuschlag) und fertig ist das ding, ganz normal halt ;)

grüße

Steini

am 25. Juli 2008 um 9:53

Hi all,

bin grad über google auf das thema hier gestoßen und hab ein ähnliches Problem. Und zwar werde ich in ein paar Tagen 18 und bekomm dann automatisch den richtigen Führerschein weil ich seit einem Jahr mit dem 17er fahre. Kurz vor meinem Geburtstag fahren allerdings meine Eltern mit dem einen Auto in den Urlaub (das Auto was auch U23 versichert ist). Jetzt steht noch ein 2. Auto von uns hier, was auch angemeldet und versichert ist, allerdings dürfen damit nur Personen über 23 fahren weil sonst der Versicherungsschutz wegfällt. Da ich ein Auto sehr gut gebrauchen kann in diesen 2 Wochen (einkaufen etc) wollte ich eine kurzversicherung auf das Auto für mich abschließen. Könnt ihr mir sagen ob so etwas möglich ist?

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