Kurzkennzeichen abgelaufen

Hallo

Bitte kann mir jemand sagen was kann vor kommen nach das ich mit abgelaufene französische kurzkennzeichen erwischt? Mach mir echt Gedanken und sorgen ..

27 Antworten

Weiterlesen dann nebenan?!

https://www.motor-talk.de/.../...che-kurzkennzeichen-t7271065.html?...

Warum das nun in einem spezifischemBenzforum weitergeht?

Hallo

Nach 25 Tagen kam erst den Schreiben von Gericht! Geld straffe .. so spät gekommen ! Ich hatte Evb Nummer und wollte selbe zur Polizei gehen und Bescheid sagen es hat heute nicht geklappt mit kurzkennzeichen zu holen weil Kein Termin beim Zulassungsstelle hate .. und vor der Polizei Tür wurde Auto kontrolliert.. was kann Gericht antworten und gegen den Strafbefehl tun ?

Du wurdest ohne Zulassung,ohne Versicherungsschutz fahrend erwischt.

Dass Du keinen Termin bekommen hast, ist dafür keine Begründung von der Strafe abzusehen

Zitat:

@Avesta schrieb am 28. Juni 2022 um 18:06:39 Uhr:


was kann Gericht antworten und gegen den Strafbefehl tun ?

Sehr wahrscheinlich nichts... ausser zahlen.

Bist du gefahren, oder stand das Auto nur einfach irgendwo rum? Falls du gefahren bist -> Keine Chance da was zu machen.

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Du könntest explizit NUR GEGEN DIE hÖHE
der Geldstrafe Einspruch einlegen.
Das wäre das einzig sinnvolle was Du tun kannst, also die Strafe lediglich zu reduzieren versuchen.
Musst halt angeben welche Einkünfte Du hast, aber auch Belastungen, Härten, sonstige Sachen angeben die Deine Strafe mindern klnnten.
Gegen den Tatbestand an sich Einspruch einzulegen scheint aussichtslos.

Er hat gerade ein Kfz erworben, mangelndes Vermögen ist hier sicher kein Argument, für eine Verringerung der Geldbuße.
Wo wir noch nicht mal die Höhe kennen, bei der spärlichen Beteiligung des TE

Zitat:

@Avesta schrieb am 28. Juni 2022 um 18:06:39 Uhr:


Hallo

Nach 25 Tagen kam erst den Schreiben von Gericht! Geld straffe .. so spät gekommen ! Ich hatte Evb Nummer und wollte selbe zur Polizei gehen und Bescheid sagen es hat heute nicht geklappt mit kurzkennzeichen zu holen weil Kein Termin beim Zulassungsstelle hate .. und vor der Polizei Tür wurde Auto kontrolliert.. was kann Gericht antworten und gegen den Strafbefehl tun ?

Sorry!
Aber ich verstehe nur Bahnhof!
Was ist genau passiert und was wirft man dir vor?
Du bist mit dem Auto gefahren? Das Auto stand geparkt?
Gibt dir bitte einmal etwas Mühe und formuliere ein paar Sätze, in dem du beschreibst was passiert ist und was genau in dem Schreiben vom Gericht steht.

@all
Ist ein Französischer KURZZEIT Kennzeichen hier überhaupt gültig?

MfG Günter

Die EU hat sich wohl mal darauf verständigt,dass man Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anerkennt. D macht das wohl, andere erkennen das deutsche KZK nicht an.

Hier waren die Franz. KZK aber schon abgelaufen.

Vom TE kommen nicht viele Details.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Juli 2022 um 19:58:40 Uhr:


Hier waren die Franz. KZK aber schon abgelaufen.

Vom TE kommen nicht viele Details.

Und da sind wir beim Absatz unten, fehlende Details ..!
Wenn er mit den abgelaufenen Kennzeichen gefahren ist, ist das etwas ganz anders, als wenn das Fahrzeug im Öffentlichen Verkehrsraum geparkt stand ..!
Mal sehen ob sich Avesta noch einmal meldet.

MfG Günter

Das war auf Straßen und nicht gestanden!

Zitat:

@Avesta schrieb am 3. Juli 2022 um 17:23:44 Uhr:


Das war auf Straßen und nicht gestanden!

Du bist also damit auf einer Öffentlichen Straße gefahren?
Was das Bedeutet wurde ja schon geschrieben, kannst du vermutlich auch dem Schreiben vom Gericht entnehmen!
Was steht in dem Schreiben von Gericht ?????

Und noch etwas: (Zitiert Beitrag Avesta 28.Juni 18:06Uhr)
"Ich hatte Evb Nummer und wollte selbe zur Polizei gehen und Bescheid sagen es hat heute nicht geklappt mit kurzkennzeichen zu holen weil Kein Termin beim Zulassungsstelle hate .. und vor der Polizei Tür wurde Auto kontrolliert.. was kann"

Erkläre das bitte einmal, was soll das obige Bedeuten?
Du bist MIT dem Auto zur Polizei gefahren? Einfach so oder bist du schon einmal aufgefordert worden, das Fahrzeug in Deutschland "anzumelden"?
Kurz, du fährst doch nicht OHNE Grund bei der Polizei vorbei, um der Polizei mitzuteilen, dass das Ummelden nicht funktioniert hat, weil du keinen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen hast??

Schreib bitte, das du das nicht gemacht hast!

Wenn dem so sein sollte, das du schon vorher einmal von der Polizei wegen dem abgelaufenen (?) Französischen KKZ "angesprochen" wurdest, dann könnte man dir das nochmalige Inbetriebnehmen im Öffentlichen Straßenverkehr als VORSATZ auslegen und dann könnte das Strafmaß ganz anders ausfallen.

Also was steht im Schreiben vom Gericht?😕

MfG Günter

Was hast Du mit dem Auto eigentlich vor? Wenn ich das richtig gelesen habe, dann versuchst Du im Anschluss an das französische Kurzzeitkennzeichen ein deutsches Kurzzeitkennzeichen zu erhalten und gedenkst, mit diesem weiterzufahren. Da dieses deutsche Kurzzeitkennzeichen aber nur 5 Tage gültig ist, willst Du also alle 5 Tage ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen und auch bezahlen? Alle 5 Tage zur Versicherung rennen und Dir eine neue eVB-Nummer besorgen?

Also ein 9 Euro-Ticket für den ÖPNV ist deutlich günstiger 😉

Alle 5 Tage ein KZK holen, wäre missbräuchliche Verwendung.

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