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Kurzkennzeichen abgelaufen

Themenstarteram 5. April 2022 um 0:47

Hallo

Bitte kann mir jemand sagen was kann vor kommen nach das ich mit abgelaufene französische kurzkennzeichen erwischt? Mach mir echt Gedanken und sorgen ..

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27 Antworten

1 Jahr Gefängnis und das Fahrzeug ist auch weg. (§6 PflVG)

 

 

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Geh mal davon aus, dass es bei einem Ersttäter eingestellt wird, aber nicht ohne eine saftige Strafzahlung (ca. ein halbes Monatsgehalt).

das vergehen ist :

Fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung.....................

Zitat:

@FocusMk2 schrieb am 5. April 2022 um 05:35:33 Uhr:

1 Jahr Gefängnis und das Fahrzeug ist auch weg. (§6 PflVG)

ich vermute eher das er zur Fremdenlegion muß ;)

Ich denke

wenn es französische Kurzzeit-Kennzeichen sind, wird einem in -D- das Fahrzeug still gelegt bzw. aus dem Verkehr gezogen. Bis eine rechtliche Lösung gefunden ist.

Zitat:

Mach mir echt Gedanken und sorgen ..

Wenn du ein Kind in den Rollstuhl fährst, darfst du für den Rest deines Lebens bezahlen.

Ich denke der TE sollte mal äussern ob er vielleicht die Rechtslage in Frankreich geklärt haben will oder ob es um das Szenario Ex-France geht.

Wenn der Wagen hier im öffentlichen Verkehrsraum (auch die meisten Parkplätze) rumsteht oder Du sogar mit den abgelaufenen Pappen rumfährst, dann kommt richtig Ärger auf Dich zu:

 

Fahren ohne KFZ-Haftpflicht und somit Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz:

 

Da Du diese Straftat ja hier mit Vorsatz und schon länger begehst, drohen Geld- oder Freiheitsstrafe. Das sind dann ein Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze (12 Monats Einkommen).

 

Das Fahrzeug kann entzogen werden, was besonders bei ausländischen Fahrzeugen bzw. Eigentümern als notwendige Sicherheitsleistung noch wahrscheinlicher wird.

 

Ein Fahrverbot wird dann auch sehr wahrscheinlich auf Dich zukommen.

 

 

Und hoffe bei Gott oder sonst wem, das Du keinen Unfall mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug verursachst - dann zahlst Du bis zum Sankt Nimmerleinstag !!

Das ist keine Rechtsberatung sondern ein Erfahrungsbericht eines Bekannten.

Aber nur wenn kein regelmäßiger Standort in D begründet ist.

Wenn doch, ist das Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. April 2022 um 08:35:08 Uhr:

Aber nur wenn kein regelmäßiger Standort in D begründet ist.

Wenn doch, ist das Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

… ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.

 

Von dauerhafter oder regelmäßigen Verbringen hat er ja „noch“ nicht geredet. Geht ja um weitere 4 Monate WW Kennzeichen

Zitiere alles,dann siehst du den Teilsatz.

Was ist ein WW Kennzeichen für 4 Monate.?

Westerwald :D

Gut das wäre eine Möglichkeit.

Dann wäre das Fahrzeug aber richtig zugelassen und der TE müsste sich keine. Gedanken zu abgelaufenen Französischen Kurzzeitkennzeichen machen.

Macht den Post von hf noch verwirrender

Französische Kennzeichen mit einem "W" vorne sind Händlerkennzeichen, mit zwei "WW" vorne sind provisorische Kennzeichen.

 

Quelle: wikipedia, KFZ-Kennzeichen Frankreich

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