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Kurz vor schluss >Unfall >Finanzierung

Themenstarteram 27. September 2019 um 20:54

Hallo zusammen,

Heute ist ein LKW 40 t auf meine Spur gelandet und hat meine komplette linke Seite beim linksabbiegen mitgenommen. Beide Fahrertüren+ felgen + hinterer flügel stark zerbeult und zerschrammt (evtl. gestell verzogen?)

Laut Polizei war ich unschuldig und der Gegner Lkw fahrer hat zugegeben, dass er mich übersehen hatte.

Das Auto wäre im Dezember 19 mit einer niedrigen Schlussrate (2 k abbezahlt).

Die große Frage ist: Wie mache ich das mit der Audi Bank? Informieren und den Unfall zugeben? danach um die vorzeitige Begleichung des Kredites bitten? Oder ohne Vorinfo drum bitten?Nicht, dass die sich quer stellen.

Ich habe mit vielen gesprochen die Frage, wie komme ich aus der Sache am besten raus?

Mein Plan ist es den Differenzbetrag sich einzustecken (wiederbeschaffungswert - Restwert) ohne Mwst + das kaputte Auto an einem Schrotthändler zu verkaufen. Dafür brauche ich aber den Fahrzeugbrief.

Der Weg über die audi bank und die das in einer Audi Werkstatt zu reparieren, empfinde ich als schlechtesten Deal. Das würde nur Sinn machen, wenn ich den wagen tot fahren würde. Dann kann ich es aber auch genauso billig reparieren bei no name werkstatt.

Laut DAT wert = 12 -13 k. Bei Mobile 15-16 k gehandelt. bzgl des Zeitwertes ohne Schaden

danke.

 

 

Beste Antwort im Thema

Im Regelfall den GA selbst bestellen, nicht auf den von der Versicherung warten. Ist das Teil noch fahrbereit, kannst du auch direkt zum GA fahren.

Fast immer unterschreibst du beim GA eine Abtretungserklärung, damit der sein Honorar direkt bei der Versicherung geltend machen kann. Ändert aber nichts daran, dass du ihm gegenüber der Zahlungspflichtige bist.

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Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 17:10

@guruhu danke für die ausführliche Antwort.

Der Fahrzeugbrief ist heute angekommen, also ich habe mich fix rausgekauft.

Der WDW ist tatsächlich in Brutto ausgewiesen.

Die große Frage erstellt die Gegnerversicherung ein weiteres Gutachten bei klarer Schuldfrage. Ich möchte ungern das Fahrzeug zu früh verkaufen und auf den Differenzbetrag warten. Sprich wann kann ich loslegen? Erstmal auf die Gegnerversicherung warten? Angebote sind bis 22.10 gültig

Gefühlt macht verkaufen mehr Sinn, da billig im Süden geschossen und im Westen werden diese höher gehandelt, sprich der WDW ist höher angesetzt.

grundsätzlich gilt: du hast ein Gutachten, im Idealfall von ienem öffentlich vereidigten und bestellten SV, dann kannst du dich auf das, was dadrin steht auch verlassen. Du kannst den Wagen verkaufen, wärst sogar unter bestimmten Vorraussetzungen dazu "verpflichtet", bezogen auf die Schadenminderungspflicht.

Wenn du den Wagen verkaufst und die Versicherung mit einem neuen Angebot ums Eck kommt, ist das ihr Problem.

Du kannst mit deinem Wagen machen, was du willst. Wenn das Angebot vorher reinkommt, ... da scheiden sich die Geister. Du wirst vornehmlich hier Leute finden, die dir sagen "das ist gegen jedes Gesetz, die Versicherung betuppt dich nur", du wirst aber auch Gerichtsurteile finden, die in dem Fall zu Gunsten der Versicherung entschieden haben ;)

Das ganze wird natürlich dann zum "Problem", wenn sich im Falle eines Totalschadens und einer Abrechnung auf fiktiver Basis die Werte zu deinen Ungunsten ändern, sprich ein höherer Restwert angesetzt wird und die Versicherung dann weniger an dich auszahlt.

Ich persönlich vertrete die Meinung: Wer die Karre am Ende kauft ist mir egal, wenn die Bedingungen für mich gleich sind. Da ich als geschädigter aber am Ende den gleichen Betrag bekomme, sähe ich keinen Anlass nicht jetzt schon auf die bestehenden Angebote einzugehen. Sprich: die Versicherung kann mir den Wagen gerne bis zum 21. Oktober zu mehr Geld abkaufen (bzw. deren Aufkäufer) dann habe ich noch am 22. das Backup des offiziell ermittelten Käufers, wenn die Sache schief läuft.

Alles in allem würde ich derartige Sache nicht ohne Anwalt angehen, denn: ein "Gegengutachten" wird, mindestens in Form einer willkürlichen Gutachtenkürzung zu 99,95% kommen (die 0,05% Rest sind die, die die Post verschlampt ;) ). Dann haben wir wieder die altbekannten Probleme. Und wenn bei Beträgen über 10k€ mal einstellige Prozente gekürzt werden, sind wir schnell bei hundert(en) Euros, denen man beschwerlich und auf eigenes Risiko hinterherläuft.

Das SV-Gutachten dient dazu, dem Geschädigten den richtigen Weg aufzuzeigen. Du kannst und solltest umgehend an den Höchstbieter verkaufen. Die gegnerische Versicherung hat im Grundsatz kein Recht zur Nachbegutachtung.

Und du bist auch nicht verpflichtet, der gegn. Versicherung vor dem Verkauf des Fahrzeuges das Gutachten zur Verfügung zu stellen (damit die dann mit dem Aufkäufer xy.ungelöst aus Timbuktu ankommt, der mind. 5.000,- € mehr für den Fahrzeugbrief und/oder das Fahrzeug, zahlen möchte).

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 18:57

@guruhu Ok, interessant. Mein Anwalt ist parallel auch eingebunden. Merke aber gerade, dass ich "nur" einen freien Sachverständiger habe, der nicht öffentlich bestellt wurde. Anwalt und Gutachter kennen sich, daher empfand ich das aus kommunikativen Gründen vorteilhaft.

@berlin-paul / @PeterBH ist verstanden. Nur ohne den Geldeingang der Gegnerversicherung wird es mit der Anzahlung für ein neues Auto schwierig. Daher fühle ich momentan ein wenig in den Seilen befindend. Wahrscheinlich hilft erstmal ein Aufklärungsgespräch mit dem Anwalt.

Ich hoffe, dass du bereits anwaltlich vertreten wirst. Und dann sollte der Anwalt auf deine finanzielle (Not)-Lage hinweisen, dass du keinen Kredit bekommst und deshalb der Nutzungsausfall hoch ausfallen wird, wenn nicht ganz schnell gezahlt wird.

Alternativ Versicherung darauf hinweisen, dass du nur mit einem Kredit den Schaden vorfinanzieren kannst und sie dir die Zinsen erstatten "dürfen".

Falls noch nicht geschehen solltest Du direkt zum Anwalt gehen. Das ist alles beherrschbar.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:28

Anwalt am Tag eins eingeschaltet. Kreditbewilligung sollte ich bekommen. Mir gehts darum, möchte ungern ein Auto kaufen mit niedrigerer Anzahlung ohne den Differenzbetrag. Ich sehe nicht ein, warum ich es jetzt mit mehr Zinskosten einkaufen sollte, wenn der Restbetrag zu tilgen höher ausfällt. Zudem bin ich auf das Auto angewiesen Verkauf und Neukauf sollten eng beieinander liegen zeitlich.

Die gesammten Zinsen und die Rennerei gehören zum Schadensaufwand. Sollte dir dein Anwalt aber schon gesagt haben. ;)

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 20:08

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:39:01 Uhr:

Die gesammten Zinsen und die Rennerei gehören zum Schadensaufwand. Sollte dir dein Anwalt aber schon gesagt haben. ;)

Da bekomme ich immer nur zu hören: "Herr K... lehnen Sie sich zurück und schalten in den Auto Piloten-Modus"

:D

Ich werde mich erkundigen. Danke für den Moment.

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