Kunde will das Auto nach einem Jahr zurück geben, da damals mobile Inserat fehlerhaft
Hallo zusammen,
zunächst erstmal geht es nicht um mich, sondern um einen guten Kumpel, der ein Autohandel betreibt.
Meist sind die Autos maximal 5 Jahre alt und Top gepflegt. Er hat sehr gute Bewertungen bei Google und mobile. Kurz gesagt: Ist ein vernünftiger und seriöser Verkäufer.
Letztens als wir uns gesehen haben, hat er mir was erzählt und da war ich völlig geschockt.
Vor ziemlich genau einem Jahr hat er einen Mercedes CLA Diesel bei mobile inseriert und anschliessend verkauft.
Er meinte, dass er zum Inserieren eine Nummer eintippt (Fahrgestellnummer oder Schlüsselnummer - keine Ahnung) und mobile übernimmt automatisch die komplette Ausstattung in die Beschreibung.
Ganz unten steht wie üblich Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten oder so ähnlich.
Danach meldet sich jemand, schaut sich das Auto an, handelt etwas runter und kauft es.
Jetzt hat er mittels eines Anwalt ihn aufgefordert, den Wagen entweder zurück zu nehmen oder es in den Zustand zu versetzen, wie es bei mobile stand.
Bei mobile stand Euro 6 Motor mit SCR Kat Adblue.
In Wirklichkeit ist es zwar ebenso ein Euro 6, aber ohne Adblue.
Dies hat er zu 100% nicht manuell eingetippt, sondern kam von mobile zusammen mit den Rest der Ausstattung. Spielt ja keine Rolle.
Im Kaufvertrag stand lediglich Euro 6.
Der Käufer hat wohl das Foto der Inserat 1 Jahr aufbewahrt und will jetzt das Auto zurück geben.
Gefahren ist er in der Zeit für den Diesel untypische 8.000 Km.
Meine Frage hierzu: Ist sowas Rechtens?
Muss der Verkäufer den Wagen tatsächlich zurücknehmen? Eine Umrüstung auf Adblue wäre nicht nur Blödsinn und unnötig, sondern auch unbezahlbar.
In meinen Augen ist der Käufer einfach nur dreist und sucht einen Grund, den Wagen zurück zu geben.
Die Frage ist eben, kommt er damit durch?
Beste Antwort im Thema
Mich wundert das ein solcher Vorgsng hier im Forum angesprochen wird.
1. Was ist das für ein Gewerbetreibender der keinen Anwalt an der Hand hat um das zu klären.
2. Hier wird man gar keine verbindliche Auskunft bekommen.
Meine ganz persönliche subjektive Meinung dazu: Der Kunde soll die Füße still halten und wieder spielen gehen. Sein Anwalt will einfach nur Kohle abgreifen. Das Angebot war unverbindlich und im KV stand nix über Adblue drin. Und nach einem Jahr ist das zudem noch extrem dreist.
42 Antworten
Falls sich der Käufer vorab mit dem W117er beschäftigt hätte, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass es ihn nie mit SCR Kat und Adblue Tank gab.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 25. Juli 2020 um 22:29:03 Uhr:
Falls sich der Käufer vorab mit dem W117er beschäftigt hätte, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass es ihn nie mit SCR Kat und Adblue Tank gab.
Sehe ich auch so... wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe, vor allem einen Diesel, würde ich den Käufer auf das Thema "Adblue" ansprechen
Vor allem entsteht dem Käufer im Normalfall doch eher ein Vorteil ...
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Grundsätzlich sind die Angaben verbindlich. Wie es mit der Ergänzung "Irrtümer vorbehalten" in der Anzeige ist, weiss ich nicht.
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Zitat:
@xavair1 schrieb am 25. Juli 2020 um 22:57:38 Uhr:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../Grundsätzlich sind die Angaben verbindlich. Wie es mit der Ergänzung "Irrtümer vorbehalten" in der Anzeige ist, weiss ich nicht.
Irrtümer sind grundsätzlich immer vorbehalten, dafür gibt es ja § 119 BGB.
Das heißt aber nicht, dass der Händler irgendeinen Blödsinn ins Inserat schreiben kann und sich dem durch diesen Passus entzieht.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 25. Juli 2020 um 21:22:31 Uhr:
....
Hat mit Adblue oder SCR Kat, das/den es bisher noch nie bei mobile auszuwählen gab, aber nichts zu tun.
Meinen alten E350 Bluetec mit Euro 6 und Adblue habe ich vor ziemlich genau 18 Monaten inseriert.
Einmal mit Eingabe der Schlüsselnummer, einmal durch manuelle Auswahl des Modells.
In keinem Fall gab es ein Feld mit Adblue oder SCR Kat, auch nicht bei der automatischen Suche, somit wurde das nach Fertigstellung des Inserat natürlich auch nirgends angezeigt.
Ergo gab es das vor einem Jahr auch nicht.Ich hätte das ausschließlich durch manuelle Eingabe im Freitextfeld der Fahrzeugbeschreibung aufführen können. So wie es der Bekannte des TE offensichtlich gemacht hat.
Hoffe das ist jetzt geklärt.
So einen Eintrag in einer Liste kann man in wenigen Minuten erstellen und wenn vorgesehen quasi noch schneller deaktivieren. Wenn nicht vorgesehen, dann kann man den Text schnell editieren. Z.B. von "Euro6 Addblue" zu "Euro6d-Temp".
Wer sich mit Datenbanken auskennt und die Zugriffsrechte hat, der macht das etwa so schnell wie das ändern eines Feldes in Excel.
Und auch wenn es ein Handeintrag war, so ein Fehler wie "Euro 6, dass muss Addblue sein" kann unglaublich schnell passieren. Auch kein Grund irgendwie Absicht anzunehmen.
Ich kann also nur wiederholen was ich schon geschrieben hatte.
Grundsätzlich diesen Informationen nicht trauen.
Alles beim Fahrzeug selbst überprüfen.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 25. Juli 2020 um 22:57:38 Uhr:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../Grundsätzlich sind die Angaben verbindlich. Wie es mit der Ergänzung "Irrtümer vorbehalten" in der Anzeige ist, weiss ich nicht.
Ein Interessanter Link.
Ich zitiere hier mal auszugsweise.
Zitat:
....
Zum Hintergrund: Der Beklagte inserierte auf der Onlineplattform Mobile.de im Jahr 2015 einen gebrauchten Opel Adam Slam 1.4 Ecoflex.
....
Der Kläger besichtigte den Opel beim Beklagten und erwarb diesen sodann mit schriftlichem Vertrag vom 29.7.2015. Im Vertrag wurde der Pkw nur als „Opel“ mit der Typenbezeichnung „Adam“ beschrieben. Ein Hinweis auf eine bestimmte Ausstattungsvariante (Slam oder Jam) fehlte. Der Vertrag beinhaltete nachfolgende Bestimmung:„Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.“
Infolge erfuhr der Kläger, dass er einen Opel Adam Jam erworben hatte. Hierauf forderte der Kläger letztendlich vor dem BGH (Vorinstanzen: AG Velbert, Urteil vom 08.04.2016, AZ: 12 C 314/15 und LG Wuppertal, Urteil vom 08.11.2016, AZ: 16 S 44/16) Wertminderung in Höhe von 2.000,00 € ein. Der Kläger blieb in allen Instanzen erfolglos.
Nochmal.
Als Kunde genau prüfen.
Letztlich konnte der Wagen nur wegen Sachmängelausschluss bezogen auf die Ausstattung nicht zurückgegeben werden.
Oder hier nochmal vom OLG:
https://www.google.de/amp/s/autokaufrecht-frankfurt.de/490-2/amp/
Also bei flaschen Angaben im Inserat sieht es grundsätzlich schlecht aus für den Verkäufer.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 26. Juli 2020 um 10:05:22 Uhr:
Oder hier nochmal vom OLG:https://www.google.de/amp/s/autokaufrecht-frankfurt.de/490-2/amp/
Also bei flaschen Angaben im Inserat sieht es grundsätzlich schlecht aus für den Verkäufer.
Erst mal den Link ohne Google.
https://autokaufrecht-frankfurt.de/490-2/
Ein "Grundsätzlich" hilft erst mal dem Kunden wenig.
Der sollte trotzdem das Fahrzeug genau prüfen.
OK, der Verkäufer hat bei dieser Sicht auch gute Gründe aufmerksam zu sein.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 26. Juli 2020 um 10:11:11 Uhr:
Erst mal den Link ohne Google.
https://autokaufrecht-frankfurt.de/490-2/...
da sehe ich aber ZWEI wesentliche Unterschiede:
"durch ein Internet-Inserat erzeugte Erwartungshaltung, dass ein PKW mit einer Freisprecheinrichtung ausgestattet sein würde":
also eine Ausstattung, die der Käufer nutzen will bzw. deren Fehlen diesen beeinträchtigt
und
"Am 05.03.2015 begab der Kläger sich mit einem bei Europcar gemieteten Fahrzeug zu der Beklagten und bekam dort den gekauften BMW X1 übergeben.
In der Folgezeit meldete der Kläger sich bei der Beklagten und beanstandete, dass der BMW entgegen den Angaben im Internet nicht über eine Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle verfüge.
...
In der Folgezeit wurden zwischen den Parteien Telefonate geführt und Emails gewechselt. ...
Am 01.04.2015 ließ der Kläger über seine Prozessbevollmächtigten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären"
hier wurde ZEITNAH reklamiert!
--> welche Beeinträchtigung hat der Käufer dadurch, dass die Euro Xy-Norm ohne Adblue eingehalten wird?
Zitat:
@benzerbenz schrieb am 25. Juli 2020 um 22:24:59 Uhr:
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 25. Juli 2020 um 21:55:51 Uhr:
Es geht um den CLA und nicht irgendwelche Modelle, die den Stutzen irgendwo haben.Einige Modelle habem den Stutzen im Kofferraum, wie viele andere Modelle von anderen Herstellern auch, Beispiele:
W204, W212, W207
Mit der Zeit wanderte der Stutzen für Adblue neben den, für Kraftstoff.
W205, W213, G Klasse und GL, zBUnd zu deiner Frage. Würde der Stutzen fehlen, hätte ich als Kunde gefragt, wo bzw wie ich Adblue einfüllen kann
Naja dafür muss man aber ein Grundverständnis oder bisschen Ahnung von Fahrzeugen haben. Wir gehen aber von einem Laien aus. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass der am Fahrzeug steht und sagt hier fehlt der AdBlue Stutzen. Vor allem wer würde das bei einer Besichtigung primär danach suchen? Da sind andere Teile am Fahrzeug wichtiger bei einer Besichtigung.
Man kann ja laut Inserat davon ausgehen dass es vorhanden ist.
Auch bei einem Laien sollte man davon ausgehen, er beschäftigt sich ein ganz klein wenig mit dem, wofür er vllt recht viel Geld ausgeben will. Bei einem Inserat kann alles drinstehen, vor allem private träumen doch recht oft von "sehr gutem Zustand" bis hin zu "hat mich nie im Stich gelassen". Dazwischen ist noch sehr sehr viel Raum.
Ein Klick kann schnell daneben gehen.
Nur davon auszugehen was in einem Inserat steht, halte ich doch wohl für riskant, BESONDERS wenn ich Laie bin. Und besonders bei der Betankung des FZ sollte ein fehlender Tank, wenn er tatsächlich nicht gleich auffällt, nicht erst ein Jahr später auffallen. Dann kann mit dem FZ-Führer irgendwas nicht stimmen. Und genau das halte ich hier für den Fall. Er will die Karre wieder loswerden...
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 29. Juli 2020 um 09:20:05 Uhr:
Zitat:
@benzerbenz schrieb am 25. Juli 2020 um 22:24:59 Uhr:
Naja dafür muss man aber ein Grundverständnis oder bisschen Ahnung von Fahrzeugen haben. Wir gehen aber von einem Laien aus. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass der am Fahrzeug steht und sagt hier fehlt der AdBlue Stutzen. Vor allem wer würde das bei einer Besichtigung primär danach suchen? Da sind andere Teile am Fahrzeug wichtiger bei einer Besichtigung.
Man kann ja laut Inserat davon ausgehen dass es vorhanden ist.Auch bei einem Laien sollte man davon ausgehen, er beschäftigt sich ein ganz klein wenig mit dem, wofür er vllt recht viel Geld ausgeben will. Bei einem Inserat kann alles drinstehen, vor allem private träumen doch recht oft von "sehr gutem Zustand" bis hin zu "hat mich nie im Stich gelassen". Dazwischen ist noch sehr sehr viel Raum.
Ein Klick kann schnell daneben gehen.
Nur davon auszugehen was in einem Inserat steht, halte ich doch wohl für riskant, BESONDERS wenn ich Laie bin. Und besonders bei der Betankung des FZ sollte ein fehlender Tank, wenn er tatsächlich nicht gleich auffällt, nicht erst ein Jahr später auffallen. Dann kann mit dem FZ-Führer irgendwas nicht stimmen. Und genau das halte ich hier für den Fall. Er will die Karre wieder loswerden...Gruß Jörg.
Das der Zeitpunkt nach einem Jahr falsch ist habe ich bereits geschrieben.
Zustand und Eigenschaften sollte man trotzdem trennen können. Den Zustand sollte auch ein Laie überprüfen oder am besten überprüfen lassen...
Wir gehen hier aber von einer Eigenschaft aus, die nicht vorhanden ist.
Muss auch nicht speziell auf diesen Fall bezogen sein, sondern generell bei einem Kauf von einem Händler