Kulanz oder Rechnung bezahlen ???
Hallo!
Ich war vor kurzem beim freundlichen und habe mein Türfangband reparieren lassen. Der annehmende Werkstattmeister sagte mir, die Rechnung würde von Opel zu 100% auf Kulanz übernommen, weil mein Auto noch jünger als 6 Jahre alt ist und ich willigte ein. Um aber eine "gepflegtes" Scheckheft zu haben, habe ich noch eine Inspektion mache lassen (die wollen ja auch leben).
Na drei Tagen konnte ich mein Auto abholen und ein anderer Meister sagte mir, von Opel würden sie das Geld für die Reparatur des Türfangbandes nicht wiederbekommen, weil mein Auto über 100tkm gefahren hat, also müsste ich die Rechnung von rund 250 Eu bezahlen.
Ich habe denen nun erstmal nicht geglaubt, und habe dem Meister gesagt, er solle mit seinem Chef reden, das das Autohaus eine geschlossene Meinung hat. Danach wisse man ja mehr. Und heute hatte ich die Rechnung in meinem Briefkasten. Muss ich die den jetzt bezahlen??? Ich habe es ja nur reparieren lassen, weil ich dachte, es geht auf Kulanz, jede freie Werkstatt hätte es billiger gemacht, wenn ich es überhaupt dann hätte reparieren wollen. Ausserdem habe ich nie einen Auftrag darüber unterschrieben, bzw. einen Kostenvoranschlag erhalten.
Was soll ich jetzt machen, ich habe ne Rechnung und 5 Tage Zeit zum bezahlen, aber irgendwie fühle ich mich hintergangen. Ich kann doch nicht bezahlen, wenn die sich nicht korrekt informieren können.
Habt ihr ein paar Verhaltenstipps??? Wäre echt dankbar für alle Infos.
7 Antworten
Ansichtssache..
Hi.
Im Prinzip musst du die 250 Euro nicht bezahlen, weil du den Auftrag nur mündlich gegeben hast!
Und irgendwie ist es Beschiss, weil die ohne dein Wissen eine Reperatur durchgeführt haben, die plötzlich nicht für dich umsonst war, sondern 250 Euro kostet. Die hätten erst mal sich und vor allem dann dich informieren (anrufen etc.) müssen, bevor sie diese Arbeit durchführen.
Ich weiss nicht wie sinnvoll es ist, mit einer Opelwerkstatt zu streiten, aber reden würde ich mit denen trotzdem nochmal! Es ist deine Auslegungssache, ob du denen mit deinem Anwalt drohst, aber soweit muss es ja nicht kommen. Wenn sie dir gegenüber kulant sind, übernehmen sie die Hälfte von den Kosten. Wenn sie sich stur stellen: Kohle bezahlen und beim nächsten mal zum anderen Opelfuzzi fahren. Basta!
Viel Glück,
Pascal, Trier
Hallo,
die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig: ohne unterschriebenen Auftrag wird es für die Werkstatt schwierig, das Geld von Dir zu fordern.
Ich würde die Inspektionskosten abzüglich der Kosten für das Türfangband überweisen und mir den Meister greifen, der Dir die kulanzmäßige Reparatur des Türfangbands in Aussicht gestellt hat. Diesen würde ich bitten, den Rest der Rechnung zu stornieren.
Er wird es letztendlich wahrscheinlich tun, da er sicher weiß, daß eine zwangsweise Beitreibung des Restbetrags ohne unterschriebenen Auftrag praktisch unmöglich ist.
Gibt es allzugroße Probleme, dann würde ich ein Einschreiben mit dem sinngemäßen Text an den Chef des Autohauses schicken, daß eine Reparatur von Dir nicht gewollt worden wäre, wenn man Dir gesagt hätte, daß diese Kulanzleistung womöglich nicht zu 100% von Opel übernommen würde. Dann nochmal um die Stornierung des Restbetrags bitten und eine Frist von 14 Arbeitstagen setzen, innerhalb der Dir diese Stornierung bestätigt wird. Dazusetzen kann man auch, daß Du eine schiedsgerichtliche Klärung der Angelegenheit angestrebt wird, wenn Deinem Wunsch nicht entsprochen wird.
Ich bin mir sicher, daß diese Angelegenheit damit für Dich erledigt sein dürfte.
Gruß Senatorman
Kulanzreparatur
@PascalTR
Meinst du das echt, Opel die Hälfte und ich die Hälfte? Ich wollte eigentlich gar nichts bezahlen! Die Inspektion habe ich bezahlt, es geht nur noch um 250 Eu (abzüglich 20% vom Arbeitslohn-war ein entgegenkommen des Werkstattmeisters :-)
Bitte klärt mich nochmal auf, wie ich mich verhalten muss. Ich will die Rechnung nicht bezahlen und habe aber eine Rechnung hier vor mir liegen mit der Bitte um Bezahlung.
Vielen Dank an Alle!
hallo @bienezopf
Zitat:
Was Kunde und Werkstatt festlegen
Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Um späteren Streitigkeiten über den Auftragsumfang vorzubeugen, sollte der Kunde darauf bestehen, dass die durchzuführenden Arbeiten möglichst genau angegeben werden. Außerdem sollte der voraussichtliche Preis - in Bezug auf Ersatzteilpreislisten und Arbeitswertkataloge - angegeben werden.Führt die Werkstatt mehr als die in Auftrag gegebenen Arbeiten aus und verlangt für das "Mehr" Geld, muss der Auftraggeber diese Posten nicht bezahlen, Er kann sogar verlangen, dass die Werkstatt die eingebauten Teile wieder entfernt und die alten einsetzt.
Dies ist aus
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,2021222,00.htmlHoffentlich hilft Dir diese Info weiter.
Gruß
Harald
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Hier habe ich noch was
http://www.adac.de/.../default.asp?...
Zitat:
Preisangaben im Auftragsschein sind rechtlich als Kostenvoranschlag im Sinne von § 650 Abs. 1 BGB zu werten. Insofern spielt es diesbezüglich auch keine Rolle, ob das Gesetz oder die Kfz-Reparaturbedingungen gelten.
In beiden Fällen muss die Werkstatt den Kunden unverzüglich unterrichten, sobald mit einer wesentlichen Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises zu rechnen ist. Als wesentlich sieht die Rechtsprechung dabei eine Überschreitung von mehr als 15% an.
Unterlässt die Werkstatt die eigentlich erforderliche Anzeige, so gilt folgendes: Der Kunde müsste rechtlich so gestellt werden, wie wenn er rechtzeitig über die zu erwartende Kostenüberschreitung unterrichtet worden wäre. Dann hätte er den Vertrag kündigen können, so dass die Arbeiten nach diesem Zeitpunkt nicht vergütet worden wären. Zumindest gilt dies für die Lohnkosten. Was die Materialkosten anbelangt, so ist darauf abzustellen, ob die durchgeführten Arbeiten für den Betroffenen nützlich waren und in seinem Interesse lagen. Ist dies der Fall, muss der Kunde wenigstens die Materialkosten tragen.
Da Du ja eine mündliche Preisabsprache (Kulanz) hattest, ist die bindent. Das Problem ist nur, daß Du es nicht beweisen kannst.
Hast Du einen schriftlichen Auftrag über den Kundendienst? Wenn ja, und es steht da nichts von dem Türfangband drauf, dann würde ich den Spieß umdrehen. Kein Auftrag von mir --- keine Bezahlung.
Das ist zwar dann nicht die feine englische Art (und ich bin auch kein Verfechter solcher Methoden), aber schließlich hat ja die Werkstatt ihre Zusagen nicht eingehalten.
Vieleicht findest Du auch hier noch was schlüssiges
http://www.strafzettel.de/
Für die Zukunft --> mach alles schriftlich und am besten mit Kostenvoranschlag.
Drück Dir die Daumen, daß Du Dich mit der Werkstatt vernünftig einigen kannst.
Gruß
Harald
damit aber auch Du auf der sicheren Seite bist, solltest Du die Rechnung abzüglich des Betrages für die Türfanggitter bezahlen (es handelt sich ja um einen strittigen Posten). Zahlst Du gar nix, bist Du im Zahlungsverzug. Sollte der Händler immer noch auf stur stellen würde ich die Schiedsstelle anrufen.
Gruß
Bommel
Türfangband
Hallo bienezopf
hatte vor kurzem das gleiche Problem, in der Fahrertür war die Befestigung für das Türfangband hin ( ist ne Omega Krankheit ), habe mich aber bei verschiedenen freundlichen ... vorher erkundigt.
Richt ist daß Opel, sofern das Auto nicht älter als 6Jahre, sowie Scheckheft gepflegt und vor allen Dingen nicht über 100000Km Laufleistung hat, die Reparaturkosten auf Kulanz übernimmt, nun sag mir mal wer sich einen Omega kauft und in 6Jahren KEINE 100000Km fährt ? Das ist Opel.
Ich muß aber sagen, daß der Preis von 250,-Euro trotz allem Ärger noch recht Preiswert war, denn der freundliche ... bei mir wollte ganze 500,-Euro haben, habe es dann aber bei einem Karosseriebauer privat machen lassen für 150,-Euro.
Aber der gute Mann deines freundlichen..., der Dir nur die halbe Wahrheit gesagt hat, den würde ich mir mal zur Brust nehmen, was er denn hier für eine Falschaussage getroffen hat und ihn die Rechnung zahlen lassen.
Ich hoffe Du kommst in Deiner Angelegnheit weiter.
m f g Uwe