Kündigen nach Änderung des Versicherungsumfangs

Moin,
der Sohn ist 18 geworden und soll jetzt die Fahrzeuge der Familie mit benutzen dürfen. Natürlich gibt man das bei der Versicherung an und die eine will für das zusätzliche Risiko ca. 110 Euro mehr für Haftpflicht und Vollkasko haben. Aber die Andere will anstatt 250 Euro jetzt über 900 Euro. Da besteht jetzt natürlich der ganz starke Wunsch, sofort die Versicherung zu wechseln.
Und die hatte ja auch auf der Rückseite geschrieben:

7. Sie haben die folgende Möglichkeit den Vertrag zu kündigen
....
Kündigung bei gänderter Verwendung
Ändert sich die Art und Verwendung Ihres Fahrzeugs und erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Siue den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist kündigen.

Leider hat die Versicherung unsere Kündigung erst zum 1.1.2014 angenommen. Das halte ich für falsch.

Bei dem Preis für die Nachzahlung, müsste ich meinen Sohn aus diesem Auto wieder austragen. Und wenn er dann doch mal fährt, was ist dann?

Freue mich auf Eure Kommentare. Danke Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wolfgear schrieb am 17. Mai 2017 um 21:12:01 Uhr:


Und was möchtest Du dem geneigten Leser im Forum jetzt mitteilen?

Ach, eigentlich nichts weiter. Ich schreibe nur, weil ich lustig bin!
Nichts für ungut, aber was soll die Frage?
Auf der erste Seite dieses Themas steht eine definitive Frage, dann folgen 4 Seiten lang einige Vermutungen und einige Möchtegerneregelungen.
Ich bin in selbiger Situation und schildere mein Vorgehen.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur mitteilen, dass dies eine Möglichkeit ist, aus einem laufenden Vertrag zu kommen. Weil einfach den jungen Fahrer wieder auszutragen, ist ja auch nicht die beste Lösung.

Und dass das Thema schon einige Jahre alt ist, ändert nichts an der Regelung der Versicherungen.

Vielleicht kann man hiermit jemandem helfen, der noch nicht in die Situation gekommen ist, sondern sich evtl. etwas früher informiert, als z.B. auch ich.

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Sehe bei einer Nutzungsänderung auch keine Tarifänderung.

Für mich ist Tarifänderung, wenn dadurch die Leistungen abgändert bzw eingeschränkt werden.

Die Änderung der weichen Merkmale soll wohl heißen, wenn diese sich ändern. Also z.B. wenn Fragen zur Garage oder Hausbesitzer nicht mehr gestellt werden oder neue Fragen hinzu kommen.

Neue Fragen z.B. wäre "wohnen sie mehr als 5 km von einem der großen Flüsse (Rhein, Elbe, Donau, Weser, usw) weg ? "  (Flutrisiko).

Zitat:

Original geschrieben von Greenix


Jetzt mal ganz unabhängig vom möglichen Kündigungstermin. Lohnt sich das überhaupt, da einen Riesenwirbel zu machen?

Wenn ein anderer Versicherer in der Jahresprämie für die neue Nutzung beispielsweise nur 100 Euro abweicht, dann wären das für das halbe Jahr bis Jahresende 50 Euro, die man jetzt mehr ausgeben müßte. Auch ein anderer Versicherer wird ja seinen Preis verlangen.

Moin,

Fahrzeug a bei CosmosDirekt versichert (125kw) Haftpflicht + Vollkasko. Der Betrag erhöht sich von 308,28 auf 417,99 Euro / Jahr. Kein Thema! Das ist nachvollziehbar und wird bezahlt.

Fahrzeug b bei DA direkt versichert (63kw) Haftpflicht + Vollkasko. Der Betrag erhöht sich von 256,25 auf 912,40 / Jahr und das bei SF21. Das ist jetzt nicht eine Erhöhung von 10%, sondern von ganz trockenen 250% !!! Also nur die Nachzahlung für 2013 sind schon mehr als 100%.

Sorry, aber das ist Wucher.

Nebenbei gesagt. Beide Versicherungen haben für das begleitende Fahren ab 17 keinen Zuschlag erhoben. Ansonsten wäre man ja tatäschlich im letzten Jahr schon wachsam geworden.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Sehe bei einer Nutzungsänderung auch keine Tarifänderung.

Fakt ist, dass bei vielen Gesellschaften (ehrlich gesagt bei allen, bei denen ich geschaut habe), inkl. der von mir eingestellten Bedingungen des HDI, schlicht ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Beitrag nach einer Änderung des Fahrerkreises erhöht.

Ob das beim TE so ist und ob es ihm irgendwas bringt, weiss ich nicht, da die Zuschläge bei 18-jährigen Fahrern ja überall sportlich sind!

Ich hab gerade einem 18 jährigen sein erstes Auto für 607 € Jahresbeitrag (plus Teilkasko und Automobilclubmitgliedschaft dann knapp 700 €) versichert. Find ich sehr erträglich.

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Zitat:

Fakt ist, dass bei vielen Gesellschaften (ehrlich gesagt bei allen, bei denen ich geschaut habe), inkl. der von mir eingestellten Bedingungen des HDI, schlicht ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich der Beitrag nach einer Änderung des Fahrerkreises erhöht.

Da hättest Du jetzt aber die Hintertür für alle gefunden, die sich unterjährig von ihrer bisherigen Versicherung trennen wollen. Einfach den Fahrerkreis auf Fahranfänger erweitern und beim Erhalt der neuen Rechnung (die wahrscheinlich bei allen Anbietern die 10%-Marke knacken dürfte) kündigen.

Ich denke, das ist einfach das persönliche Problem des TE, da er sich nicht informiert hat. Muss er damit leben und am 01.01. die Versicherung wechseln - oder den Sohn wieder aus dem Vertrag nehmen und nicht mehr fahren lassen. Wird der bestimmt begeistert sein :-)
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich hier nicht... Aber ich lass mich da gern eines besseren belehren.

@Baer

Das sehe ich auch so.

Ich kaufe mir einen Neuwagen und frage nicht nach dem Preis.
Hinterher bekomme ich eine Rechnung, die ich wiederrufen will, ist schon komisch.

Für die Zweifler:

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Ich kaufe mir einen Neuwagen und frage nicht nach dem Preis.
Hinterher bekomme ich eine Rechnung, die ich wiederrufen will, ist schon komisch.

Sorry, aber der Vergleich hinkt!

Es gibt Leute, die machen sich Gedanken, wenn sie einen (Versicherungs-)vertrag unterschreiben, was oft zur Folge hat, dass sie mit der Wahl der recht gut fahren und dementsprechend relativ selten den Anbieter wechseln. Ich kann aber nicht bei Vertragsabschluss alle Eventualitäten berücksichtigen: wenn ich heute eine KFZ-Versicherung abschliesse, kann ich doch noch nicht wissen, ob ich in einem halben Jahr oder in drei Jahren vielleicht einen neuen Job habe und schlicht täglich 200km in die Arbeit fahre. Wieso ist das bei einem Kind das 18 wird anders? Klar, weiss ich, dass sich die Führerschein- und Auto-Frage mit 18 stellen wird, aber in welcher Form nicht. Ausserdem wissen wir doch nicht, wann der TE den Vertrag abgeschlossen hat. Vielleicht ist das schon drei Jahre her?

@Baer70
Ich habe den Auszug aus den Bedingungen nochmals in leserlicher Form eingestellt. Ich denke, der geschriebene Wortlaut sollte Dich vom Sonderkündigungsrecht überzeugen?

@Mimro ich sehe hier nach wie vor kein Kündigungsrecht. Da der Versicherer die Tarifbedingungen ja nicht geändert hat. Geändert hat sich nur der Fahrerkreis.
Wirksam würde der von Dir markierte Bedingungspunkt z. B. in diesem Fall:
Der Versicherer hat bisher junge Fahrer unter 23 Jahren mit einem Zuschlag belegt. Der Versicherer ändert die Bedingungen gemäß des markierten Paragraphen so ab, dass ab Stichtag junge Fahrer unter 30 Jahre den Zuschlag zahlen müssten und der fiktive VN (dessen fiktiver Sohn 25 Jahre alt ist) dadurch eine Beitragserhöhung in Rechnung gestellt bekommt.

Update: Da die Versicherung, wie hier schon von einigen vermutet, kein Sonderkündigungsrecht einräumt, habe ich mich entschlossen den Sohn aus dem Vertrag wieder austragen zu lassen.
Und zwar nachdem die nette Dame im Callcenter erklärte, dass damit der Sohn sehr wohl das Auto noch fahren darf. Die Aussage war "... so einmal im Monat...".
Ich habe die Vertragsänderung jetzt ab August beantragt, da in den nächsten Wochen diese Grenze deutlich überschritten wird. Danach können wir diese Grenze einhalten. Aber leider finde ich zu diesem Sachverhalt nix Kleingedrucktes und auf die verbale Aussage einer Call Center Mitarbeiterin zu vertrauen, ist jetzt auch nicht so ganz mein Ding (auch wenn hier schon der Ein oder Andere als Halodri dargestellt hat, der blauäugig seinen Vertrag bei seiner Versicherung geändert hat, bei der er schon 4 Jahre ist, und sich über die etwas dreiste Prämie wundert).

Für das begleitende Fahren ab 17 hat die Gesellschaft keinen Zuschlag erhoben. Darf man annehmen, dass wenn ich beim 18-jährigen mit im Auto sitze, dass das dann auch durch den Vertrag gedeckt ist, oder ist das schon wieder unrechtmäßig.
Tschuldigung, aber ich finde das alles verwirrend.

Tach,

die Aussage der Mitarbeiterin ist schlichtweg falsch. Nicht eingetragene Personen dürfen nur in Notfällen fahren.

Es gibt allerdings Versicherer, die lassen Kinder beitragsfrei mitfahren, wenn man das vorher unter Angabe von Namen und Geburtsdatum für einen definierten Zeitraum ein paar Tage vorher telefonisch beantragt.

Das begleitete Fahren endet mit dem 18. Geburtstag.

Salve,
remarque

Es gibt aber auch Versicherer, bei denen dürfen die FS17 Fahrer auch nach dem 18. Geburtstag beitragsfrei das KFZ weiternutzen.

@stoppelfreund und Baer70
...wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein! Ich habe in der Tat überlesen, dass hier die Tarifänderung vom Versicherer ausgehen muss. Gut, kein bedingungsgemäßes Sonderkündigungsrecht. Ich muss zu meiner Verteidigung sagen, dass ich in dem seltenen Fall, dass eine Umdeckung wirklich Sinn gemacht hat, bisher immer eine Vertragfreigabe vom besitzenden Versicherer bekommen habe...

@TE
In den Bedingungen sind die "Strafen" genannt, was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer mit dem Auto fährt: meist ein bis zwei Jahresbeiträge als Strafe und Kündigung durch den Versicherer. Versicherungsschutz hast Du selbstverständlich trotzdem.

Vom Prinzip, würde ich mit den geänderten Voraussetzungen, dass Dein Kind jetzt Auto fahren darf, einfach die Karten mal neu mischen (lassen), zur Not zum 01.01. bzw. zum nächsten Kündigungstermin (Schaden?)!

@ Mimro kein Thema, es geht ja um die Klärung der Sachfrage und um nichts anderes.

Update:
Nach dem ich jetzt noch mal beim Call.Center angerufen hatte, habe ich, nachdem die Call-Center-Dame intern sich rückversichert hatte, das Angebot bekommen, den Vertrag in den alten Zustand zurück zu setzen. Weiterhin habe ich eine Email bekommen, die aussagt, dass ich keine Nachteile zu befürchten habe "... sofern lediglich eine geringe Nutzung durch einen weiteren Fahrer erfolgt..." . Mündlich wurde das präzisiert mit der Aussage: "... maximal 5% der jährlichen Fahrleistung (welche für das Fahrzeug versicherungstechnisch vereinbart ist)...".

Jetzt bietet mir die Versicherung am Ende doch genau das an, was ich brauche und ist damit auch wieder so günstig, wie ich sie es war, als ich sie vor 4 Jahren ausgewählt hatte.
Aber wie sauber das jetzt rechtlich ist, ist mir völlig unklar. Auf meiner Seite geht es tatsächlich nur um eine geringe Nutzung und häufiger um den Sachverhalt, wie er beim begeleitenden Fahren ab 17 schon ohne Mehrkosten möglich war.

Jetzt warte ich noch 2 Monate Eure Kommentare ab und dann überlege ich mir, ob ich die Kündigung nicht zurückziehe, denn ich habe ja alles bekommen, was ich wollte.

Vielen Dank für die Diskussion, die mich motiviert hat, hier nicht locker zu lassen.

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