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Kündigen nach Änderung des Versicherungsumfangs

Moin,
der Sohn ist 18 geworden und soll jetzt die Fahrzeuge der Familie mit benutzen dürfen. Natürlich gibt man das bei der Versicherung an und die eine will für das zusätzliche Risiko ca. 110 Euro mehr für Haftpflicht und Vollkasko haben. Aber die Andere will anstatt 250 Euro jetzt über 900 Euro. Da besteht jetzt natürlich der ganz starke Wunsch, sofort die Versicherung zu wechseln.
Und die hatte ja auch auf der Rückseite geschrieben:

7. Sie haben die folgende Möglichkeit den Vertrag zu kündigen
....
Kündigung bei gänderter Verwendung
Ändert sich die Art und Verwendung Ihres Fahrzeugs und erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Siue den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist kündigen.

Leider hat die Versicherung unsere Kündigung erst zum 1.1.2014 angenommen. Das halte ich für falsch.

Bei dem Preis für die Nachzahlung, müsste ich meinen Sohn aus diesem Auto wieder austragen. Und wenn er dann doch mal fährt, was ist dann?

Freue mich auf Eure Kommentare. Danke Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wolfgear schrieb am 17. Mai 2017 um 21:12:01 Uhr:


Und was möchtest Du dem geneigten Leser im Forum jetzt mitteilen?

Ach, eigentlich nichts weiter. Ich schreibe nur, weil ich lustig bin!
Nichts für ungut, aber was soll die Frage?
Auf der erste Seite dieses Themas steht eine definitive Frage, dann folgen 4 Seiten lang einige Vermutungen und einige Möchtegerneregelungen.
Ich bin in selbiger Situation und schildere mein Vorgehen.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur mitteilen, dass dies eine Möglichkeit ist, aus einem laufenden Vertrag zu kommen. Weil einfach den jungen Fahrer wieder auszutragen, ist ja auch nicht die beste Lösung.

Und dass das Thema schon einige Jahre alt ist, ändert nichts an der Regelung der Versicherungen.

Vielleicht kann man hiermit jemandem helfen, der noch nicht in die Situation gekommen ist, sondern sich evtl. etwas früher informiert, als z.B. auch ich.

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Zitat:

Original geschrieben von Greenix


?? Der VN selbst hat doch die Veränderung herbei geführt, nicht die Versicherung. Er hat sich vermutlich vorher nicht informiert, was die Veränderung kostet.

Naja, aber die anderen Veränderungen, wie Nutzungsänderung usw. hat doch auch der Versicherungsnehmer herbeigeführt und da gibt es das Kündigungsrecht.

Und ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es mir als Versicherungsnehmer nicht möglich ist schon im letzten Jahr heraus zu bekommen, was eine Versicherung in diesem Jahr kosten wird, wenn der Sohn überraschend 18 Jahre alt wird. Erstens gibt es keine Aussage, das der Fahrer ab 18 den Beitrag über 200% in die Höhe treiben wird und zweitens gibt es für mich keine Garantie, dass der Betrag, der letztes Jahr durch den Onlinerechner ausgeworfen wurde, heute überhaupt verwendet wird.

Entschuldigung, aber ich empfinde die aktuellen AGB als sehr einseitig zum Nachteil des Kunden.

Wer hat Erfahrungen mit Schiedsstellen? Kümmern die sich um solche Fälle?

Zitat:

Original geschrieben von BesserOhne

Zitat:

Original geschrieben von BesserOhne



Zitat:

Original geschrieben von Greenix


?? Der VN selbst hat doch die Veränderung herbei geführt, nicht die Versicherung. Er hat sich vermutlich vorher nicht informiert, was die Veränderung kostet.
Naja, aber die anderen Veränderungen, wie Nutzungsänderung usw. hat doch auch der Versicherungsnehmer herbeigeführt und da gibt es das Kündigungsrecht.

Der Versicherungsnehmer ist Du und Du hast die Beitragssteigerung selbst veranlasst, ohne vor der Veranlssung nach dem Mehrbeitrag zu fragen.

Du hast immer noch die Möglichkeit zu sagen, ich will nicht, dass mein 18 jähriger Sohn damit fährt und dann wird der Mehrbeitrag zurückgenommen.

Hallo,

auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der nicht ohne weiteres einseitig geändert werden kann.
Daß Dein Sohn dieses Jahr 18 Jahre alt wird, weißt Du seit eben so vielen Jahren.
Du hast im vergangenen Jahr versäumt, diesem Umstand Rechnung zu getragen.
Erwartest Du von einer Schiedsstelle, daß die aus Unrecht Recht macht?
Nimm die Änderung der teuren Versicherung zurück und lasse Deinen Sohn dieses Jahr nur mit einem Auto fahren. Zum nächsten Jahr kannst Du dann ggf. zu einer günstigeren Versicherung wechseln.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von BesserOhne



Entschuldigung, aber ich empfinde die aktuellen AGB als sehr einseitig zum Nachteil des Kunden.

Wer hat Erfahrungen mit Schiedsstellen? Kümmern die sich um solche Fälle?

Es gilt das Geetz. Das ist durch AGB nicht einschränkbar. Ich würde den Versicherer anrufen (soweit möglich) und ihn nochmal direkt auf die Kündigungsmöglichkeit nach Gefahrerhöhung ansprechen. Es ist ja auch gut möglich, dass die Kündigungsbestätigung zum 1.1.2014 verschickt wurde, weil der SB einen falsch Knopf gedrückt hat. (ob versehentlich oder nicht sei mal dahingestellt)

Meine Erfahrung mit Versicherungen ist, dass sie es gern mal versuchen, aber dann, wenn man mit Ihnen noch einmal das Gespräch sucht, zurückrudern, wenn sie wissen, dass sie nicht 100% sauber gearbeitet haben.

Bevor ich eine Schiedsstelle anrufen würde, würde ich zunächst mal klären, ob ein Versehen vorliegt.

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Korrigiert mich, aber:

Das versicherte Objekt ist das KFZ.
Eine Gefahrerhöhung betrifft eine Veränderung am versicherten Objekt, also z.B. duch Tuningmaßnahmen, andere Bremsen, abgelaufenen TÜV, oder andere Nutzung.

Durch einen zusätzlichen Fahrer, andere KM-Leistungen, Garagenparker, usw. ändert sich nichts am versicherten Objekt selbst. Das KFZ selbst wird dadurch nicht risikoreicher oder besser gesagt technisch verändert, da keine Änderung daran vorgenommen wurde und um das geht es nach meinem Verständnis (und meiner Erfahrung) bei Gefahrerhöhung.

Somit fliegt die 10% Klausel raus und der Vertrag existiert weiterhin.

MFG

Auch wenn ich mich wiederhole, der Einschluß eines weiteren Nutzers ist keine Gefahrenerhöhung und kein geändertes Risiko.

Die Änderung hat der TE selbst veranlaßt, ohne sich zu informieren, wie hoch der Mehrbeitrag ist.

dem habe ich doch gar nicht widersprochen?

MFG

Jetzt mal ganz unabhängig vom möglichen Kündigungstermin. Lohnt sich das überhaupt, da einen Riesenwirbel zu machen?

Wenn ein anderer Versicherer in der Jahresprämie für die neue Nutzung beispielsweise nur 100 Euro abweicht, dann wären das für das halbe Jahr bis Jahresende 50 Euro, die man jetzt mehr ausgeben müßte. Auch ein anderer Versicherer wird ja seinen Preis verlangen.

Was mich (unabhängig von der rechtlichen Lage) interessieren würde:
War es dem TE überhaupt möglich bei Vertragsabschluss einsehen zu können, wie sich eine etwaige Änderung des berechtigten Fahrerkreises auf die Prämie auswirkt?

Der TE hätte in dem zitierten dämlichen Vergleichsrechner.

"Und diese dämlichen Vergleichsrechner heutzutage geben mir ja garnicht mehr die Möglichkeit zu erkennen, was sie wie verändern wird. Früher hat man 5% Rabatt bekommen, wenn man einen Garagenparkplatz nachweisen konnte. Heute kann man die Tatsache nur noch im Rechner angeben und kriegt danach den Preis genannt. Wie viel es dann teuer wird, wenn einem die Garage gekündigt wird, kann man doch nirgends nachlesen."

Einfach nur mal den jüngsten Fahrer anders als zu dem Zeitpunkt eingeben müssen, da es ja vorhersehbar war, dass dieses Kfz sehr wahrscheinlich im nächstem Jahr von einem Fahranfänger gefahren wird.

Ein Versicherungsmakler macht das jedenfalls so, da er ja seinen Kunden kennt und da fragt er natürlich nach dem Sohn und wie es da mit Führerschein und Fahrzeug aussieht.

Prozente kann man nicht mehr erkennen (ist meiner Meihnung nach auch nicht wichtig), aber Beitragsdifferenzen schon und da sollte schon jeder erkennen, wie hoch der Mehrbeitrag ist.

Wenn ich eine Vertragsänderung vornehmen will, frage ich erst mal per Mail an, wie hoch der Mehrbeitrag ist. Wenn ich einen Fachmann vor Ort habe, kann der mir auch den Mehrbeitrag mitteilen.

Und dann entscheide ich mich oder auch nicht.

Ich habe noch etwas geblättert.

Der Versicherungsnehmer hat eine Anzeigepflicht für vertragsrelevante Umstände. Wenn sich daraus resulierend die Prämie um mehr 10 % erhöht, besteht ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.

Für mich wären das gute Gründe, noch einmal das Gespräch zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Einfach nur mal den jüngsten Fahrer anders als zu dem Zeitpunkt eingeben müssen, da es ja vorhersehbar war, dass dieses Kfz sehr wahrscheinlich im nächstem Jahr von einem Fahranfänger gefahren wird.

Ein Versicherungsmakler macht das jedenfalls so, da er ja seinen Kunden kennt und da fragt er natürlich nach dem Sohn und wie es da mit Führerschein und Fahrzeug aussieht.

Also hier muss ich sagen,

ich

mache das nicht so, schon allein deshalb, weil ich die gültigen Tarife zum Zeitpunkt der Änderung nicht habe...

In den AKB (z.B. HDI §9) ist im Übrigen geregelt, dass wenn sich eine Beitragserhöhung aufgrund Tarifänderung gem. TB (HDI TB 6.), also u.a. auch der Fahrerkreis ergibt, durchaus ein Sonderkündigungsrecht besteht. Hier sollte der TE mal seine AKB lesen, auf welche Punkte sich in seinem Vertrag das "ausserordentliche Kündigungsrecht" bezieht. Hier zahlt sich allerdings ein guter Vermittler aus, der das auf einfachen Zuruf vermutlich bereits erledigt hätte...

Ich finde es übrigens ganz witzig, dass hier alle dem TE vorhalten, er hätte sich vor Vertragsabschluss informieren müssen, wie sich der Beitrag entwickelt, wenn sein Sohn das Auto fährt... Mal ehrlich, wer macht das denn bitte? Ich weiss doch bei Vertragsabschluss noch nicht mal, ob ich das Auto überhaupt noch habe, ob mein Sohn einen Führerschein hat, ob er beim Work&Travel in Australien ist, usw.

Eine Fahrerkreisänderung ist doch keine Tarifänderung. Ich mache das auch nur, wenn ein Fahrerkreiswechsel in den nächsten 1-2 Jahren bevorsteht. Außer der Kunde sagt, dass der Sohn ohnehin sein eigenes FZ bekommt und mit dem Papaauto eh nicht fahren darf.

Ist doch genauso, als wenn ich ein Gebäude versichere, bei dem ich im nächsten Frühjahr eine Photovoltaikanlage auf´s Dach machen lassen will, da erkundige ich mich doch auch nach den "dann" Konditionen und richte mich nicht nach dem vorläufigen "ist" Preis.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Eine Fahrerkreisänderung ist doch keine Tarifänderung.

Also ich habe mir jetzt mal einige AKBs raus gesucht und hier wird explizit ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung aufgrund "Tarifänderung wegen Tarifbestimmungen" erwähnt.

Diese Tarifbestimmungen beinhalten u.a. die "weichen Tarifierungsmerkmalen".

Um beim zitierten Beispiel HDI zu bleiben, siehe Anlage (sorry für die schlechte Qualität, mein Scanner spinnt gerade) §9bAKB und TB 6(3).

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