Kündigen nach Änderung des Versicherungsumfangs
Moin,
der Sohn ist 18 geworden und soll jetzt die Fahrzeuge der Familie mit benutzen dürfen. Natürlich gibt man das bei der Versicherung an und die eine will für das zusätzliche Risiko ca. 110 Euro mehr für Haftpflicht und Vollkasko haben. Aber die Andere will anstatt 250 Euro jetzt über 900 Euro. Da besteht jetzt natürlich der ganz starke Wunsch, sofort die Versicherung zu wechseln.
Und die hatte ja auch auf der Rückseite geschrieben:
7. Sie haben die folgende Möglichkeit den Vertrag zu kündigen
....
Kündigung bei gänderter Verwendung
Ändert sich die Art und Verwendung Ihres Fahrzeugs und erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10%, können Siue den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist kündigen.
Leider hat die Versicherung unsere Kündigung erst zum 1.1.2014 angenommen. Das halte ich für falsch.
Bei dem Preis für die Nachzahlung, müsste ich meinen Sohn aus diesem Auto wieder austragen. Und wenn er dann doch mal fährt, was ist dann?
Freue mich auf Eure Kommentare. Danke Jens
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wolfgear schrieb am 17. Mai 2017 um 21:12:01 Uhr:
Und was möchtest Du dem geneigten Leser im Forum jetzt mitteilen?
Ach, eigentlich nichts weiter. Ich schreibe nur, weil ich lustig bin!
Nichts für ungut, aber was soll die Frage?
Auf der erste Seite dieses Themas steht eine definitive Frage, dann folgen 4 Seiten lang einige Vermutungen und einige Möchtegerneregelungen.
Ich bin in selbiger Situation und schildere mein Vorgehen.
Ich wollte mit meinem Beitrag nur mitteilen, dass dies eine Möglichkeit ist, aus einem laufenden Vertrag zu kommen. Weil einfach den jungen Fahrer wieder auszutragen, ist ja auch nicht die beste Lösung.
Und dass das Thema schon einige Jahre alt ist, ändert nichts an der Regelung der Versicherungen.
Vielleicht kann man hiermit jemandem helfen, der noch nicht in die Situation gekommen ist, sondern sich evtl. etwas früher informiert, als z.B. auch ich.
57 Antworten
Hallo,
die Fahrzeugart hat sich nicht geändert.
Fahrzeugarten sind:
Krafträder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger und sonstige Kraftfahrzeuge.
Auch die Verwendung hat sich nicht geändert.
Liebe Grüße
Herbert
Moin,
die Verwendung ist der private Gebrauch ohne Vermietung.
Nun ja, wir haben da noch...
Kündigung zum Ablauf
Kündigung nach einem Schadensereignis
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
Kündigung bei Beitragserhöhung
Kündigung bei geänderter Verwendung
Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
Kündigung bei Bedingunsänderung
Das sieht doch eigentlich alles sehr kundenfreundlich aus, scheint es aber nicht zu sein.
Ich teile der Versicherung mit, dass sich eine Bedinung aus dem Vertrag geändert hat und die hauen mir eine Prämie um die Ohren, dass die Wände wackeln.
Für die Prämiennachzahlung kann man eine ganze Menge Sachen auf die Beine stellen.
Verkaufen des Autos an meine Frau / meinen Sohn, Schadensfall, Vermieten, ....
Es schmerzt mich physisch, wenn ich von einem Versicherungskonzern über den Tisch gezogen werde.
Und diese dämlichen Vergleichsrechner heutzutage geben mir ja garnicht mehr die Möglichkeit zu erkennen, was sie wie verändern wird. Früher hat man 5% Rabatt bekommen, wenn man einen Garagenparkplatz nachweisen konnte. Heute kann man die Tatsache nur noch im Rechner angeben und kriegt danach den Preis genannt. Wie viel es dann teuer wird, wenn einem die Garage gekündigt wird, kann man doch nirgends nachlesen.
Hat einer eine Idee, wie ich am günstigesten aus dem Vertrag raus komme? Jens
Das KFZ abmelden (aber erst im Juli).
Die Kündigung zum 01.01.14 habe sie Dir ja schon bestätigt, daher zum 01.01.14 bei anderer Versicherung wieder zulassen.
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Hallo,
Paragraf 25 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung.
Danach besteht bei mehr als 10%-iger Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats ein Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. Der Versicherer hat darauf hinzuweisen.
Das dürfte doch auf diesen Fall zutreffen. Ich würde direkt nochmal unter Bezugnahme auf diese Vorschrift mit sofortiger Wirkung kündigen. Allerdings nicht, ohne vorher mit dem neuen Versicherer nochmal den genauen Ablauf für den Wechsel besprochen zu haben.
Gruss
Greenix
Zitat:
Original geschrieben von Greenix
Hallo,Paragraf 25 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung.
Danach besteht bei mehr als 10%-iger Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats ein Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. Der Versicherer hat darauf hinzuweisen.
Das dürfte doch auf diesen Fall zutreffen. Ich würde direkt nochmal unter Bezugnahme auf diese Vorschrift mit sofortiger Wirkung kündigen. Allerdings nicht, ohne vorher mit dem neuen Versicherer nochmal den genauen Ablauf für den Wechsel besprochen zu haben.
Gruss
Greenix
Eine Gefahrenerhöhung wäre gegeben, wenn das KFZ z.B. gewerblich Öl oder andere Gefahrengüter transportiert.
Das liegt hier nicht vor.
Ein 18-jähriger Fahranfänger bringt ein größeres Risiko. Das will man sich bezahlen lassen.
Wenn es keine Gefahrerhöhung ist, was ist dann die Grundlage für die Prämienerhöhung?
Zitat:
Original geschrieben von Greenix
Ein 18-jähriger Fahranfänger bringt ein größeres Risiko. Das will man sich bezahlen lassen.Wenn es keine Gefahrerhöhung ist, was ist dann die Grundlage für die Prämienerhöhung?
Für den Versicherer ist Gefahrenerhöhung etwas anderes.
Hier ist nur eine Nutzererweiterung gewünscht und das kostet halt Mehrbeitrag lt Tarif.
Wir sind uns einig, dass eine Erweiterung des Nutzerkreises gewünscht ist. Dies ist notwendig, weil vermutlich bei Vertragsabschluss der Kreis der möglichen Fahrer auf eine kleine Gruppe eingegrenzt wurde (z.B. nur Versicherungsnehmer und Ehefrau, keine anderen Personen).
Dafür berechnet die Versicherung eine Prämie. Wenn sich das versicherte Risiko ändert, kann es entweder eine Verringerung des Risikos sein oder eine Erhöhung.
Eine Verringerung (hier sogar Wegfall) des Risikos wäre z.B. ein Fahrzeugverkauf. Der Versicherer kann davon ausgehen, dass er nach der Ummeldung auf einen neuen Halter/Versicherer bei einem Schaden nicht mehr eintreten muss. Er trägt kein Risiko mehr. Die Prämie verringert sich auf 0.
Im Gegensatz dazu kann sich das Risiko erhöhen. Dies wäre der Fall wenn das Fahrzeug zukünftig von noch wenig erfahrenenen Fahrern gefahren wird. Oder, wenn das Fahrzeug getuned wird und sich beispielsweise die Leistung verdoppelt. Das ist dann eine Gefahrerhöhung.
Wenn aus diesem Grunde die Prämie angehoben wird, so ist das das gute Recht des Versicherers. Steigt die Prämie mehr als 10% darf der Kunde den Versicherer auch unterjährig wechseln.
Vom Risiko wird hier gar nicht gesprochen.
Vorher war es bei dem Vertrag ein Nutzerkreis, dafür hat der VN Betrag X gezahlt.
Er hat den Vertrag auf weitere Nutzer ausgedehnt (also selber beantragt) und dafür zahlt er nun Betrag Y.
Das er sich vermutlich nicht vorher informiert hat, welcher Mehrbeitrag dafür zu zahlen ist, dafür kann der Versicherer ja nichts.
Hallo,
eigentlich ist es doch logisch, daß so ein Grund nicht zur Kündigung berechtigen kann.
Ansonsten könnte man jederzeit aus den Verträgen aussteigen.
Das Kind ist sicherlich nicht ganz unerwartet 18 geworden, da hätte man auch in vorigen Jahr schon entsprechend reagieren können.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
eigentlich ist es doch logisch, daß so ein Grund nicht zur Kündigung berechtigen kann.
Ansonsten könnte man jederzeit aus den Verträgen aussteigen.
Wir reden hier immerhin über eine mehr als Verdreifachung der Prämie. Das ist ja kein Bagatellbetrag. Gäbe es für diesen Fall kein Kündigungsrecht wäre der Versicherer in der Lage die Prämie einseitig bindend zu verhundertfachen wenn es ihm gefiele.
Zitat:
Original geschrieben von Greenix
Wir reden hier immerhin über eine mehr als Verdreifachung der Prämie. Das ist ja kein Bagatellbetrag. Gäbe es für diesen Fall kein Kündigungsrecht wäre der Versicherer in der Lage die Prämie einseitig bindend zu verhundertfachen wenn es ihm gefiele.Zitat:
eigentlich ist es doch logisch, daß so ein Grund nicht zur Kündigung berechtigen kann.
Ansonsten könnte man jederzeit aus den Verträgen aussteigen.
?? Der VN selbst hat doch die Veränderung herbei geführt, nicht die Versicherung. Er hat sich vermutlich vorher nicht informiert, was die Veränderung kostet.
Alte Weisheit meines Vaters:
Versuch macht kluch! 😁