KTM EXC gekauft ohne Fahrzeugschein, Verkäufer nicht kontaktierbar..
Hallo zusammen,
ich habe etwa vor einem Monat eine KTM EXC 200 gekauft. Der Verkäufer hat in der Anzeige geschrieben, dass alle Papiere vorhanden sind. Nun vor Ort sagt er mir am ende, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 fehlt, da sie verloren wurde. Ebenso erzählt er mir, das es ganz einfach sei, man bräuchte nur seine Eidesstattliche Erklärung auf Papier und das wars. Vor Ort hatte ich leider gedacht, es stimmt so. Noch ein Problem ist, dass er nicht der letzte Halter ist, sonder sozusagen nur der Händler. Zu dem Halter habe ich nun gar keine Kontakt Möglichkeit. Im Kaufvertrag steht nun nichts davon, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 fehlt. Wird mir das Probleme machen? Ich besitze alle Zulassungbescheinigungen Teil 2, also von allen Vorbesitzern sowie den Kaufvertrag und einen Gültigen Tüv-Bericht. Was kann ich nun machen, um den Fahrzeugschein neu zu erwerben?
Vielen Dank schon mal
11 Antworten
Der Teil 1 ist der Brief und damit das Eigentumsdokument, so lange du den nicht hast gehört dir das Motorrad nicht.
Du könntest den höchstens als verloren melden und die Zulassungsstelle prüft ob es gestohlen wurde und wer der Halter ist.
Das müsste allerdings auch auf dem Teil 2 stehen, rufe den einfach mal an wo der Brief ist.....
Moin,
das ist höchstwahrscheinlich Betrug! Geh zur Polizei und zwar schnell. Die Wahrscheinlichkeit, das Du Diebesgut besitzt ist hoch! Da hat jemand das Motorrad geklaut und verkauft. Die Kohle ist in diesem Fall höchstwahrscheinlich weg. Wenn du was wiederbekommst, dann nur mit Hilfe der Polizei.
Viel Erfolg
Make
leider 2 Falschaussagen in einem Satz:Zitat:
@sPeterle schrieb am 24. April 2025 um 12:09:16 Uhr:
Der Teil 1 ist der Brief und damit das Eigentumsdokument, so lange du den nicht hast gehört dir das Motorrad nicht.
die ZB1 ist der früher genannte Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief ist die ZB2.
Die ZB2 (alter Fahrzeugbrief) ist nebenbei kein Eigentumsnachweis sondern der Halternachweis, Eigentümer ist derjeneige, der im Kaufvertrag als Käufer steht.
@artktm
lass dich nicht verrückt machen, der Verkäufer soll eine eidestattliche Versicherung über den Verlust zur Vorlage bei der Zulassungsstelle abgeben, die wird bei der Wiederzulassung verlangt.
Vordrucke dafür bekommt man beim Amt, passende Texte dazu findet man aber auch im Internet.
Ansonsten hilft ein Anruf bei der Zulassungsstelle.
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 24. April 2025 um 13:18:34 Uhr:
der Verkäufer soll eine eidestattliche Versicherung über den Verlust zur Vorlage bei der Zulassungsstelle abgeben, die wird bei der Wiederzulassung verlangt.
Gelesen, dass sich der Verkäufer nicht mehr kontaktieren lässt?
Ähnliche Themen
Vom "Händler" ist nichts bekannt? Name? Adresse? Ausser Telefon und email gibt es noch die uralte Version der Briefpost. Nur blöd wenn man nicht mal diese Daten vom Händler hat.
Zumindest vom Vor-Halter ist die Adresse bekannt, die steht in der ZB2.
Wie ich auch schon geschrieben hab: Zulassungsstelle kontaktieren, da arbeiten keine Unmenschen, und dass mal eine ZB2 verloren wird, ist ja nichts Aussergewöhnliches. Die haben mit Sicherheit die Lösung dafür parat.
hier
Zitat:
@artktm schrieb am 24. April 2025 um 11:53:47 Uhr:
.....
Noch ein Problem ist, dass er nicht der letzte Halter ist, sonder sozusagen nur der Händler.
....
Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben, denn erst dann kannst du das Eigentum beweisen. Wo hast du es gekauft? Kannst auch vorbeifahren beim Verkäufer
schon wieder der gleiche Käse, lies mal weiter oben.
ich zitier mich mal selber:
leider 2 Falschaussagen in einem Satz:
die ZB1 ist der früher genannte Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief ist die ZB2.
Die ZB2 (alter Fahrzeugbrief) ist nebenbei kein Eigentumsnachweis sondern der Halternachweis, Eigentümer ist derjeneige, der im Kaufvertrag als Käufer steht.