Kreuzungsfrage: wer hat hier Vorrang/Vorfahrt
wollt mal Fragen wer hier eigentlich Vorrang/Vorfahrt hat?
https://picload.org/image/wolciri/gruenauerwegeckewaldstrasse.jpg
So stellt sich die auf meiner Skizze abgebildete Kreuzung dar
0. straßen sind gleichberechtigt. also eine klassische rechts vor links Kreuzung
1. schwarz: die beiden straße. die quer verlaufenden liegt im kreuzungsbereich minimal versetzt aber mit gleichem straßennamen
2. blau: fußweg mit einen 'radfahrer frei'
3. rot: reiner fußweg
4. gelb: im fußweg weiß eingelassene steine mit einer breite von ca 30cm (wirkt wie eine art haltelinie)
Verkehrsteilnehmer
5. der pinke Pfeil ist ein Kfz
6. der grüne Pfeil ist ein Radfahrer
7. der braune Pfeil ist ein Fußgänger
Was trifft hierzu:
a) der grüne Pfeil (radfahrer) kommt von rechts und darf vor dem pinken Pfeil (kfz) die Kreuzung passieren?
b) der grüne Pfeil (Radfahrer) ist wartepflichtig und der pinke Pfeil (kfz) darf zuerst fahren?
c) der braune Pfeil(Fußgänger) darf die Straße überqueren bevor der Pinke Pfeil (kfz) geradeaus weiterfährt
d) hat die weiße linie(gelb) eine Relevans für den grünen Pfeil (radfahrer) oder den braunen Pfeil (Fußgänger) oder können sie diese getrost ignorieren?
e) würde sich für Antwort a und b etwas ändern, wenn das blaue kein Fußweg mit 'radfahrer Frei' wäre sondern ein Radweg? Hinweis dazu: der pinke Pfeil(kfz) kann aus seiner Position ohne Ortskenntnis nicht wissen ob der grüne Pfeil (Radfahrer) von einem 'Radweg' kommt oder von einem 'Fußweg mit Radfahrer Frei'
Ich stelle bewußt genau diese 5 Fragen. bitte in entsprechender Reihenfolge abcde antworten und mit KURZER Begründung. eine der 5 antworten ist in meinen Augen sowieso eindeutig. die anderen 4 werfen halt Fragen auf.
19 Antworten
Habe gestern mal einen Bekannten vom Ordnungsamt gefragt.
Der meinte, dass es zu unterscheiden sei, ob
1. Der Radweg am Ende abgesenkt ist. Falls ja, muss sich der Radfahrer unter Berücksichtigung des fließenden Verkehrs einfädeln (§ 10 StVO)
oder ob
2. Eine Radwegfurt als Markierung über die Vorfahrtstraße eingezeichnet ist. Nur in diesem Falle wäre der Radfahrer vorfahrtberechtigt.
Wie gesagt, es ist die Aussage eines hauptberuflichen Ordnungsbeamten der Stadt Gießen, die ich hier lediglich weiter gebe.
1. ->es geht bei meinen eingangsfragen nicht um einen 'Radweg'. und demnach ist da auch kein 'Radweg zu Ende'
->und das mit dem 'einfädeln in den fließenden verkehr' hat nicht wirklich was mit querverkehr auf einer kreuzung zu tun. bzw wenn ich das als begründung hernehme heißt das der radfahrer fädelt sich am ende seines radwegs auf die kreuzung und hat dort natürlich vorfahrt vor dem von links kommendem fahrzeug.
2. ->wir haben es hier nicht mit einer 'vorfahrtsstraße' zu tun sondern mit gleichberechtigten Straßen.
Sprich entweder hat dein Bekannter vom Ordnungsamt das Thema verfehlt oder du hast ihm halt andere Fragen gestellt als zur Klärung der eingangs genannten Fragen (incl zugehöriger Skizze) nötig gewesen wären.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 10. Februar 2016 um 17:43:13 Uhr:
... Bekannten vom Ordnungsamt ...
was macht der denn beruflich, so?
Zitat:
@newt3 schrieb am 10. Februar 2016 um 19:15:26 Uhr:
1. ->es geht bei meinen eingangsfragen nicht um einen 'Radweg'. und demnach ist da auch kein 'Radweg zu Ende'
->und das mit dem 'einfädeln in den fließenden verkehr' hat nicht wirklich was mit querverkehr auf einer kreuzung zu tun. bzw wenn ich das als begründung hernehme heißt das der radfahrer fädelt sich am ende seines radwegs auf die kreuzung und hat dort natürlich vorfahrt vor dem von links kommendem fahrzeug.
Nein, wenn der 10er Anwendung findet, hat derjenige, der sich einfädelt, keine Vorfahrt. Das ist ja eben der Unterschied.
Einfach mal nachlesen.
Wie ich schon vorher geschrieben habe: Für mich gilt dort ebenfalls rechts vor links - auch für Radfahrer auf dem Rad/Gehweg oder wie auch immer die genaue Bezeichnung dafür ist.
Die Bezeichnung "Blindenplatten" sagt mir jetzt nichts.
Schon mal beim zuständigen Amt für Straßenbau nachgefragt? Die müssten es eigentlich genau wissen.
@Kai: Beamter im gehobenen Dienst auf dem Ordnungsamt.
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es geht ja nicht ums einfädeln.
ich hab in meiner skizze kein auto drin welches die richtung des radfahrer fährt und in dessen fließenden verkehr sich der radfahrer einfäden könnte.
er fährt eben einfach in die kreuzung ein so wie das der von links kommende pkw ja auch macht.
daher schrieb ich hier auch im konjunktiv "wenn ich das als begründung hernehme....."
für die vorfahrtsreglung zwischen radfahrer und pkw auf meiner skizze spielt es in meinen augen also einfach keine rolle ob der radfahrer sich
1>auf der straße befindet (eindeutig rechts vor links)
2->sich auf einem radweg befindet der weitergeht
3->sich auf einem radweg befindet der dort an der kreuzung endet
4->sich auf einem fußweg befindet auf dem radfahrer zugelassen sind (radfahrer frei)
5->sich auf einem fußweg befindet auf dem radfahrer zugelassen sind (radfarer frei) und auf der gegenseite der kreuzung nur noch ein einfacher fußweg ohne radfahrer frei (siehe skizze)
--->in allen fällen 2-4 sieht der von links kommende autofahrer nur einen radfahrer neben der straße von rechts kommend. der autofahrer kann gar nicht wissen ob das radweg, fußweg, fußweg+radfahrer frei oder irgendwas dergleichen ist und auch nicht ob der weg dort für radfahrer endet oder nicht.