Kratzer durch Waschstraße

Guten abend euch,
Ich War am 2.2. Um ca 12 Std bei Cosy Wash in Berlin mein Auto waschen
Nach dem Waschvorgang bin ich ausgestiegen um die Fenster zu trocknen da fiel mir auf das meine Stoßstange v.l,,Kotflügel links, Fahrertür, Tür h.l., Hinten am Radkasten alles zerkratz ist.
Schaden sofort gemeldet, musste etwas ausfüllen.
Werde Montag zum Anwalt und Gutachter gehen.
Wird die Versicheing von Cosy Wash meinen Schaden bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir helfen

Beste Antwort im Thema

leute, jetzt mal ehrlich.
der TE fragt in einem normalen ton nach der möglichen regulierung des schadens durch die waschstraße.
gleich zu beginn muss der TE erstmal beweisfotos hochladen... dann wird ihm in zig verschiedene weisen erklärt, dass der schaden nicht durch die waschstraße erfolgt ist und nachdem nun der TE, verständlicherweise, sich aus diesem forumbereich zurückzieht, wird er auch noch im forum verfolgt..
das finde ich furchtbar!

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


Also bei Anwalt und Gutachten bist du ja zuerst mal im Kostenrisiko. Beides kannst du jetzt über eine bestehende Teilkasko, bzw mMn besser Vollkasko abmildern.

Das Gutachten wurde schon erstellt und das Schiebedach auch schon erneuert... Den Glasschaden kann ich natürlich über die Teilkasko abrechnen (VK besteht nicht), allerdings habe ich dann immer noch Kratzer in Dach, Motorhaube und Seitenteil, Nutzungsausfall und einen, glücklicherweise nicht allzu gravierenden Personenschaden.

Ich werde morgen mal mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen und den Schaden dann entsprechend mit seiner Hilfe geltend machen. Ich hoffe, er bestätigt mich in meinem Denken, dass in diesem Fall der WA-Betreiber haften muss (andernfalls wäre es eine sehr teure Autowäsche gewesen).

Ich kann zwar nicht nachweisen, dass ein Fremdkörper in den Lappen war; allerdings war das Auto vor Einfahrt in die Waschstrasse ohne ersichtliche Beschädigung (sonst hätte mich der Mitarbeiter ja nicht einfahren lassen) und der Schaden ist nachweislich in der Waschstrasse entstanden!

@amed-89
Kannst Du mir sagen, weshalb es (auch in Deinem Fall?) von Belang ist, ob man im Auto war oder nicht? Mir erschliesst sich der Zusammenhang nicht wirklich!
Schade, dass Deine Geschichte immer noch in Bearbeitung ist...

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von steini111
Also bei Anwalt und Gutachten bist du ja zuerst mal im Kostenrisiko. Beides kannst du jetzt über eine bestehende Teilkasko, bzw mMn besser Vollkasko abmildern.

Das Gutachten wurde schon erstellt und das Schiebedach auch schon erneuert... Den Glasschaden kann ich natürlich über die Teilkasko abrechnen (VK besteht nicht), allerdings habe ich dann immer noch Kratzer in Dach, Motorhaube und Seitenteil, Nutzungsausfall und einen, glücklicherweise nicht allzu gravierenden Personenschaden.
 
Ich werde morgen mal mit dem Anwalt meines Vertrauens sprechen und den Schaden dann entsprechend mit seiner Hilfe geltend machen. Ich hoffe, er bestätigt mich in meinem Denken, dass in diesem Fall der WA-Betreiber haften muss (andernfalls wäre es eine sehr teure Autowäsche gewesen).
 
Ich kann zwar nicht nachweisen, dass ein Fremdkörper in den Lappen war; allerdings war das Auto vor Einfahrt in die Waschstrasse ohne ersichtliche Beschädigung (sonst hätte mich der Mitarbeiter ja nicht einfahren lassen) und der Schaden ist nachweislich in der Waschstrasse entstanden!
 
@amed-89
Kannst Du mir sagen, weshalb es (auch in Deinem Fall?) von Belang ist, ob man im Auto war oder nicht? Mir erschliesst sich der Zusammenhang nicht wirklich!
Schade, dass Deine Geschichte immer noch in Bearbeitung ist...

Was haben denn am Tag der Wäsche für Temperaturen vorgelegen? War dein Auto aufgeheizt ?

Ich sag mal in der Spitze so um die 26°C... Allerdings war das Auto nicht aufgeheizt, da ich zuvor mit halb geöffneten Seitenscheiben rd. 10km Landstrasse hinter mich gebracht habe!

Ich persönlich gehe davon aus, dass keine besonders hohe Temperatur am Glasdach, geschweige denn Temperaturunterschiede beim Einfahren in die Waschstrasse vorlagen...

Auch ein Vorschaden war nicht erkennbar und ich wage die Behauptung, dass das Dach seit dem letzten Waschanlagenbesuch nicht bewegt wurde, so dass ich mir nicht erklären kann, wie eine hohe Spannung entstanden sein könnte?

Ein Vorschaden war ebenfalls nicht zu erkennen, weder von innen, noch von aussen...

Die einzige plausible Erklärung, die mir einfällt, ist die Variante die Steini bereits geschildert hat, nämlich, dass irgendein Fremdkörper in den Lappen war, der das Dach zu Bruch gehen liess.

OK.

Ist das ein V70 ?

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Jupp! Ein V70II T5 (9101/827)...

Das Problem mit den explodierenden Glasdächern bei deinem Typ ist bekannt.

Ist eigentlich ein Problem des Herstellers der Glasdächer.

Bei der Produktion einiger Linien (nicht bei allen) kam es zu ungewollten Spannungen in der Glasfläche.

Das Explodieren im Betrieb hat verschiedene Auslöser.

Es gibt Fahrzeugbesitzer, die berichten von einen plötzlichen Platzen bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn.
Anderen ist das beim durchfahren eines Schlagloches passiert.

Die "Kollaltealschäden" sind auch ähnlich wie bei dir, Lackschäden auf dem Dach, Schnittwunden bei den Insassen.

Volvo will davon natürlich nichts Wissen (ist ja klar) und führt an, das Steinschläge für die Zerstörung verantwortlich sind, was natürlich völliger Mumpitz ist. Der Aufprallwinkel ist dafür gar nicht gegeben.

Bei dir könnte ich mir schon vorstellen das die Temperatur des schwarzen Daches (nicht die Innenraumtemperatur) und das kalte Waschwasser hier der Auslöser war.

Aber das ist natürlich nur eine Vermutung von mir.

Ich befürchte mal, dass es sehr schwer für dich werden wird, hier den Vollbeweis gegen den Waschstrassenbesitzer zu führen.

Wen du mich fragst, rechne den Glaschaden über die TK ab. Für die Lackgeschichte gugst du mal nach einem guten Lackierer und deine Schnittwunden verheilen auch ohne Geld 😉

Ist zwar ziemlich blöd für dich das ganze, weil du hier die Arschkarte hast.

Aber besser so, als gute Geld dem schlechten hinterher werfen.

Ein Stein kann ja auch von oben runter fallen.

Was ist dann?

Lach.

A: Ein Stein kann ja auch von oben runter fallen. Was ist dann?

B: Lach.

So ungefähr hab ich mir mir Fachgespräche unter Versicherungsexperten immer vorgestellt.

Danke.

Das "Lach" bezog sich auf die Situation, was Delle beschrieben hat und dem, was von Delle folgt.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Ich kann zwar nicht nachweisen, dass ein Fremdkörper in den Lappen war;

Genau aber diesen Beweis müsstest du erbringen.

Angesichts dieser Tatsache und den Ausführungen von Delle, kann ich mich dem auch nur anschliessen.

Glasschaden über TK, den Rest günstig instandsetzen lassen - mehr wird dir dein Anwalt vermutlich auch nicht raten können.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Ein Stein kann ja auch von oben runter fallen.
 
Was ist dann?

Was dann ist?

Dann wird man so wie HacklSchrosch1

Nämlich ein klein wenig dämlich in der Birne.... 😠

Wir sind doch nicht in Gallien, wo die Hinkelsteine vom Himmel fallen !!

Seit wann fallen in einer Waschstraße Steine von der Decke ?

ps: Ein Stein fällt immer von oben nach unten, nie umgekehrt. 
nur falls dich mal einer fragen sollte, deswegen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Ich kann zwar nicht nachweisen, dass ein Fremdkörper in den Lappen war;
Genau aber diesen Beweis müsstest du erbringen.

Genau das war ja meine Frage... Ich habe in Erinnerung, dass bei Schäden, die nachweislich während des Waschvorgangs entstanden sind (ist bei mir vom Betreiber schriftlich bestätigt) eine Beweislastumkehr vorgesehen ist.

Ich werde diesbezüglich hoffentlich zeitnah Auskunft vom Rechtsanwalt bekommen und berichten, wie die Sache ausgeht...

Beweislastumkehr ist kein Freibrief!

Die Rechtsprechung unterscheidet bei den Waschanlagenschäden (mittlerweile) zwischen den sog. Portalanlagen (also Auto einfahren, aussteigen, Waschkarte einstecken und warten, bis Auto gewaschen ist) und den Waschstrassen (durch die das Fahrzeug mit dem darin befindlichen Personen gezogen wird).

Gerade bei den Waschstrassen (in einer solchen hat sich ja der vorliegende Schadenfall auch ereignet)
sehen die Gerichte einen Rückschluss einer Schädigung auf die Pflichtverletzung des Waschstrassenbeetreibers nur dann, wenn ein Geschädigter darlegen und beweisen kann, dass die Schadensursache einzig und allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrühren könne - also jede andere Schadensursache ausgeschlossen werden kann.

Und genau das ist hier nicht der Fall.

Somit wird hier jeder Anspruch gegen den Betreiber der Waschstrasse scheitern.

Danke für die Antwort...

Kannst Du mir erklären, wo hier der Zusammenhang besteht (ich hatte die Frage ja auch schon an den ursprünglichen TE gerichtet)? Ich meine, ich kann den Schaden am Dach ja schlecht selbst verschuldet haben...

Wird in meinem Fall ja noch richtig spannend, da der Betreiber mehrere, nahezu identische Waschstrassen betreibt und man bei einem Teil im Fahrzeug sitzen bleibt (wie in meinem Fall) und im anderen Teil das Auto "durchgezogen" wird und der Fahrer nebenher geht.

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