Kraftstoffsteuer für Standheizung rückerstatten lassen

Hallo Leute,

mir geht folgende Frage durch den Kopf. Kann man sich vom Finanzamt die Kraftstoffsteuer erstatten lassen, die man für die Standheizung verbraucht?

Sagen wir mal, ich brauche im Jahr 50 Liter Diesel für meine Standheizung. Darin enthalten ist Pi Mal Daumen 25 Euro Kraftstoffsteuer (Mineralölsteuer + Ökosteuer) gegenüber Heizöl.

Ist irgendjemand schon mal auf die crazy Idee gekommen, das vom Finanzamt zurückzufordern?

Ist das realistisch? Wie ist es rechtlich einzuschätzen?

Danke 😁

Beste Antwort im Thema

Bau dir doch nen externen Tank ein, den du mit Heizöl befüllst. 😉

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Korrekt. Der Zoll ist zuständig.

Siehe http://www.zoll.de/.../verbrauchsteuern_node.html

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Januar 2017 um 11:22:12 Uhr:


Korrekt. Der Zoll ist zuständig.

Siehe http://www.zoll.de/.../verbrauchsteuern_node.html

na, jetzt werden die sogenannten Fachleute hier aber ins Grübeln kommen wieso man nicht selber darauf gekommen ist.
Gruß

Naja, es gehört noch nicht unbedingt zum Allgemeinwissen, dass es da eine Verschiebung gegeben hat bei der behördlichen Zuständigkeit.

Viele wissen ja inzwischen zumindest, dass der Zoll die KFZ-Steuer verwaltet.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Verbrennen zum Zwecke des Heizens steuerbegünstigt. Also ist auch die Frage des TE durchaus gerechtfertigt. Bei den mobilen Stromaggregaten, Kompressoren, Bau- und Gartenmaschinen greift die Steuervergünstigung allerdings nicht.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Januar 2017 um 14:12:15 Uhr:


Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Verbrennen zum Zwecke des Heizens steuerbegünstigt. Also ist auch die Frage des TE durchaus gerechtfertigt. Bei den mobilen Stromaggregaten, Kompressoren, Bau- und Gartenmaschinen greift die Steuervergünstigung allerdings nicht.

Dann steht es dem TE auch frei, seine Standheizung mit einem Zusatztank auszustatten. Zu versuchen, für den Anteil des zu Heizzwecken verbrauchten Diesels die Steuer zurückerstattet zu bekommen, dürfte allerdings beim Finanzamt eher Heiterkeit verursachen.

Wenn doch werde ich auch versuchen, für den zu Heizzwecken verwendeten Calvados (Flambieren) die Branntweinsteuer zurückzubekommen. Die zahle ich für Brennspiritus ja schließlich auch nicht.

----

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Januar 2017 um 20:11:52 Uhr:


§2 EnergieStG sagt: "(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beträgt die Steuer [hier kommen die ermäßigten Steuersätze], wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden."

§3 sagt: "(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, […]"

– Deine Standheizung ist nichts ortsfest
– Deine Standheizung ist keine begünstigte Anlage

Damit ist dein Ansinnen leider zum Scheitern verurteilt. 😰

FALSCH!

Ich hab nämlich ne Standheizung, die nur den Innenraum wärmt, nicht aber den Motor selbst vorwärmt.

Der Paragraph greift also nicht 😁

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Januar 2017 um 21:45:28 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Januar 2017 um 21:09:18 Uhr:



Nö, 'nen Dieselagregat dürftest du meines Wissens nach schon mit Heizöl betreiben.

Gruß Metalhead


Es ging nicht darum, was darf ich und was nicht, sondern wozu dient Treibstoff. Er soll etwas antreiben und da ist es wirklich erstmal egal, was er antreibt, solange er seine Aufgabe erfüllt.

Die Argumentation ist doch falsch. Diesel und Heizöl ist physikalisch gesehen das gleiche. Glaubst du das Heizöl in deiner Heizung treibt nichts an? Treibt eben deine Heizung an.

Treibstoff wird erst zu Treibstoff, wenn ich ihn zum Antrieb nutze. Tue ich aber nicht, wenn ich Diesel für eine Standheizung nutze. Da nutze ich de facto Heizöl.

Noch interessanter wird die ganze Thematik vielleicht wenn ich ein Auto habe, das mit Super Plus fährt. Da verpulvere ich im Endeffekt irrsinnige Summen Kraftstoffsteuer für eine Heizleistung.

Nimm halt gleich Heizöl zum Heizen. Dann musst Du auch keine Steuer bezahlen, die Du später zurück haben willst. Frage geklärt. Kann zu hier. 😁

Oder stell eine Ghettotonne auf die Beifahrerseite, Holz rein, anzünden, gut is 😁

Schmarrn, die sind doch alle bei der 4 Schanzentournee. 🙂

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Januar 2017 um 11:22:12 Uhr:

Korrekt. Der Zoll ist zuständig.

Siehe http://www.zoll.de/.../verbrauchsteuern_node.html

Zitat:

@d118bmw schrieb am 6. Januar 2017 um 17:11:15 Uhr:


Oder stell eine Ghettotonne auf die Beifahrerseite, Holz rein, anzünden, gut is 😁

Tja, da wär wieder das Problem mit der Steuer 😁

http://www.nordbayerischer-kurier.de/.../...rfeuertes-brennholz_438828

Zitat:

@QuattrofoglioVerde schrieb am 6. Januar 2017 um 19:05:12 Uhr:



Zitat:

@d118bmw schrieb am 6. Januar 2017 um 17:11:15 Uhr:


Oder stell eine Ghettotonne auf die Beifahrerseite, Holz rein, anzünden, gut is 😁

Tja, da wär wieder das Problem mit der Steuer 😁

http://www.nordbayerischer-kurier.de/.../...rfeuertes-brennholz_438828

Wie wird eigentlich Brennholz besteuert, welches zur Fortbewegung verbrannt wird? 😎

https://youtu.be/VOA0CsN5UWU?t=43

Äh - das muss sofort der volle Steuersatz drauf! Ganz klar.

Holzvergaser gab es schon, da waren wir alle noch nicht mal flüssig. Aber als Breitenanwendung ...

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