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Kraftstoffsteuer für Standheizung rückerstatten lassen
Hallo Leute,
mir geht folgende Frage durch den Kopf. Kann man sich vom Finanzamt die Kraftstoffsteuer erstatten lassen, die man für die Standheizung verbraucht?
Sagen wir mal, ich brauche im Jahr 50 Liter Diesel für meine Standheizung. Darin enthalten ist Pi Mal Daumen 25 Euro Kraftstoffsteuer (Mineralölsteuer + Ökosteuer) gegenüber Heizöl.
Ist irgendjemand schon mal auf die crazy Idee gekommen, das vom Finanzamt zurückzufordern?
Ist das realistisch? Wie ist es rechtlich einzuschätzen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Bau dir doch nen externen Tank ein, den du mit Heizöl befüllst.
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46 Antworten
Wie würde denn deine Begründung lauten? Denn Treibstoff ist Treibstoff, egal was er antreibt. Und er besteht in diesem Fall aus Mineralöl.
Bau dir doch nen externen Tank ein, den du mit Heizöl befüllst.
Die Frage ist garnicht mal so ohne,baue dir einen extra Tank für die Standheizung ein dann kanste Heizöl tanken für die Heizung.
Option ,baue dir ein Verbrauchsmesser für die Heizung ein,dann wirste wohl Erfolg haben.
Wegen 25 Euro habe ich mir noch nie en Kopp gemacht,verbuchen und sich den schönen Dingen des Lebens zuwenden.
B19
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 5. Januar 2017 um 19:46:24 Uhr:
Wie würde denn deine Begründung lauten? Denn Treibstoff ist Treibstoff, egal was er antreibt. Und er besteht in diesem Fall aus Mineralöl.
Naja die Argumentation ist ja klar, Treibstoff ist für Mobilität gedacht. Eine Standheizung hat aber nichts mit dem Antrieb zu tun sondern ich benutze sie als stationäre Zuheizung.
Dass sie ins Auto eingebaut ist, wäre also eigentlich gar nicht notwendig.
Die Steuererklärung ist ja gerade dazu da, um unnötige bezahlte Steuer am Ende wieder zurückzufordern, also...
Dann fordere bitte auch die Steuer zurück, die du bezahlst, um den Innenraum mit der normalen Heizung anzuwärmen. Dazu die Wärme, die durch den Auspuff entschwindet ... nach deine Theorie kannst du auch die Mineralölsteuer für Ampelwartezeiten zurückfordern ...
§2 EnergieStG sagt: "(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beträgt die Steuer [hier kommen die ermäßigten Steuersätze], wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden."
§3 sagt: "(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, […]"
– Deine Standheizung ist nichts ortsfest
– Deine Standheizung ist keine begünstigte Anlage
Damit ist dein Ansinnen leider zum Scheitern verurteilt.
Endlich spricht das mal Jemand an! Ich denke auch, daß ein Zusatztank für Heizöl die beste Lösung ist. Nur ist bei modernen Fahrzeugen kaum noch Platz dafür vorhanden. Früher, als der Hut noch durch den Motorraum auf die Straße gefallen ist, gab es sowas, da wurde u.a. mit Leichtbenzin für 10 Pfennige/Liter vorgeheizt.
Auch für Stromaggregate und Kompressoren ist Diesel eigentlich viel zu schade...
Den großen Tank könnte man auch benutzen. Dann braucht man sich auch nichts erstatten lassen zu wollen. Ist nur ein kleines bisschen illegal.
Haha, dann vergesst nicht die Steuer auf den Sprit für euren Rasenmäher mit zurückzufordern ;-)
Moin Moin !
Zitat:
§2 EnergieStG sagt: "(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beträgt die Steuer [hier kommen die ermäßigten Steuersätze], wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden."
§3 sagt: "(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, […]"
– Deine Standheizung ist nichts ortsfest
– Deine Standheizung ist keine begünstigte Anlage
Damit ist dein Ansinnen leider zum Scheitern verurteilt.
Deine Argumentation ist falsch. Die ermässigten Steuersätze gelten , "wenn sie zum Verheizen oder..."
Deine Argumentation mit dem §3 trifft nicht zu , da sich diese auf den Satz nach dem "oder" bezieht.
Auf den Zweck des Verheizens hat der §3 keinen Einfluss.
Trotzdem freut sich der TE zu früh.
Man braucht gar nicht bis zum §3 zu lesen , die Lösung findet sich schon in Absatz 4 des §2.
Dort steht:
" Der Steuersatz nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 kommt nur bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Energieerzeugnisse zur Anwendung."
Im Klartext : Der ermässigte Steuersatz gilt nur für entsprechend gekennzeichnete Erzeugnisse, also z.B. Heizöl.
Die einzige Möglichkeit wäre also tatsächlich ein Extratank.
Mfg Volker
Zitat:
@QuattrofoglioVerde schrieb am 5. Januar 2017 um 19:57:12 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 5. Januar 2017 um 19:46:24 Uhr:
Wie würde denn deine Begründung lauten? Denn Treibstoff ist Treibstoff, egal was er antreibt. Und er besteht in diesem Fall aus Mineralöl.
Naja die Argumentation ist ja klar, Treibstoff ist für Mobilität gedacht.
Sagt wer? Treibstoff soll etwas antreiben, in der Regel einen Motor. Ob sich der Motor dann fortbewegt wie in einem Auto oder stationär bleibt wie in einem Stromaggregat, ist egal. Du versuchst, auf den indirekten Zweck abzustellen, das klappt leider nicht Von anderen gesetzlichen Regelungen mal abgesehen...
Hat sich der TE denn einmal ausgerechnet,wie hoch die Ersparnis bei dem relativ geringen Dieselverbrauch ist?
Die Idee mit dem Zusatztank hatte ich vor ca. 10 Jahren und dann verworfen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 5. Januar 2017 um 20:06:57 Uhr:
Dann fordere bitte auch die Steuer zurück, die du bezahlst, um den Innenraum mit der normalen Heizung anzuwärmen.
Quatsch, das ist ja genutzte Verlustleistung.
Zitat:
Dazu die Wärme, die durch den Auspuff entschwindet ...
Coole Idee, die Kraftstoffsteuer auf den Wirkungsgrad runterrechnen.
Könnte man mal probieren, würde man wohl >75% zurück bekommen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 5. Januar 2017 um 20:46:30 Uhr:
Ob sich der Motor dann fortbewegt wie in einem Auto oder stationär bleibt wie in einem Stromaggregat, ist egal.
Nö, 'nen Dieselagregat dürftest du meines Wissens nach schon mit Heizöl betreiben.
Gruß Metalhead