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Kraftfahrzeug-Hilfe

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 12:09

Hi Leute,

ich habe zum Thema Kraftfahrzeughilfe mal eine Frage.

1. Ich bin Angestellter, habe ein Netto-Einkommen von etwa habe einen GdB von 950 €.

Daten zur Behinderung:

GdB 90, G, AG

Benötigt wird lediglich ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe.

Da müsste ich doch theoretisch die vollen 9500 € bekommen können oder?

2. Ich weis, dass es von VW zum Beispiel bei Behinderung 15% Rabatt gibt. Gilt das nur für Deutschland oder auch für Fahrzeuge, die in beispielswese Dänemark gekauft werden und muss ich wenn ich KfZ Hilfe habe das Fahrzeug in Deutschland kaufen oder gehts auch in anderen Ländern?

Ich habe nämlich gehört, dass ein Reimport aus Dänemark teilwese noch günstiger ist als hier in Deutschland direkt zu kaufen.

Beste Antwort im Thema

Hallo Mertiferus,

also bei deinem Nettoeinkommen von 950 € monatlich wirst du sicher den vollen Zuschuss von 9.500 € bekommen. Ich habe eine höhere Rente und bekam nur sehr geringe Abzüge beim Grundzuschuss. Zu diesem Zuschuss kommen - wie hier schon gesagt - weitere Zuschüsse hinzu für die behindertengerechte Zusatzaustattung, die so oder so voll übernommen werden. Teilweise müssen dies behindertengerechten Zusatzaustattung per ärztliches Attest begründet werden, teilweise werde die automatisch gewährt.

Ein Automatikgetriebe müßte übernommen werden, da gibt es aber die Klausel, dass die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe bis maximal 1.200 € übernommen werden. Es kommt aber auch sehr darauf an, was für ein Fahrtzeug du brauchst. Beispiel :

Ich benötigte für den Transport meines Elektrorollstuhles (der ist recht groß) einen Caddy und da das längere Modell Maxi. Die Mehrkosten für den Maxi wurde schon mal voll übernommen. Dann gab es den Caddy mit Automatikgetriebe nur als Dieselversion. Also wurden auch die Mehrkosen für die Dieselversion übernommen. Maxi + Diesel kamen auf die 9.500 Euro (letztere bei mir geringfügig gekürzt) voll hinzu - ohne Abzüge.

Es folgt die behindertengerechte Zusatzaustattung :

Dazu dann die vollen Kosten für das Direktschaltgetriebe, weil es kein anderes für mich passendes Auto gab. Daher wurde auch das Direktschaltgetriebe voll übernommen (auch mehr als den normalerweise gedeckelten Zuschuss von 1.200).

Dann kamen behindertengerechte Zusatzaustattungen :

- eine Klimaanlage (ich zahlte den Mehrpreis zur Klimaautomatik)

- Sitzheizung (wurde ohne weiteren Nachweis voll übernommen)

- abgedunkelte Scheiben im Heck

- eine Warmwasserzusatzheizung (s.g. kleine Standheizung) - hier wurde als Grund ergänzt, dass ich Laternenparker bin

und es keine Tiefgarage oder Garage hier gab. In solchen Fällen kann die übernommen werden, weil man ja schlecht die

Scheiben bei so einem Auto vom Rolli aus freikratzen kann. (ich übernahm die Mehrkosten für die Funkfernbedienung).

- höhenverstellbarer Fahrersitz

- der Tempomat

Abgelehnt wurde z.B. :

- eine leichtgängigere Servolenkung (das muss man sowieso mit Vorsicht genießen, weil man damit zum TÜV muss und es ggf. einen Eintrag in deinen Führerschein gibt und dann darfst du nur noch Fahrzeuge mit extra Servolenkung fahren.)

- Parksensoren wurden abgelehnt (ich habe einen Rollstuhlkran nachgerüstet bekommen und der versperrt lt. Bescheid nicht die

Sicht nach hinten, wie z.B. eine Klapp-Plattform).

Kleiner Haken :

Alles, was man an behindertengerechter Sonderaustattung in einem Austattungspaket bei VW kaufen kann (z.B. Warmwasserzusatzheizung im Winterpaket II und dort mit anderen Sonderausstattungen zusammen gefaßt ist - z.B. beheizbare Scheibenwaschdüsen) wird nicht bezuschußt. Da muss man ggf. sehen, dass man keine Ausstattungspakete bucht und auch drauf achten, dass VW die dnan nicht in der Endabrechnung doch so aufführt. In letzterem Fall ist der Zuschuss dafür nämlich futsch. Da gibt es regelmäßig Probleme, über die man sich besser vor Antragstellung informiert.

Zusammen kam dann in meinem Fall ein sehr sehr hoher Zuschuss zustande. Damals gab es aber auch kein preiswertere Fahrzeug ggf. eines anderen Hersteller : entweder keine Automatik oder keine Langversion.

Zu deiner Frage nach EU-Reimporten oder Auslandskäufen :

VW wird dir keinen 15 % Schwerbehindertenrabatt auf einen Re-Import oder Kauf in Dänemark oder oder oder geben. Toll wäre nämlich, wenn man einen neuen amerikanischen Passat mit Superausstattung aus den USA reimportiert. Der Wagen soll da 15.500 Euro kosten - ein ähnlicher in Deutschland über 30.000 Euro. Da bekommst du sicher nicht noch 15 % oben drauf. VW gewährt den Schwerbehindertenrabatt NUR für deutsche VWs ab Werk.

Berücksichtigen mußt du noch eins, was mir derzeit große Probleme bereitet : Wenn du bei VW einen Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmst, dann kaufst du den Wagen nicht beim Händler ! Der ist dann nur Vermittler. Du kaufst bei VW direkt und zwar über eine Abteilung Großkunden die die Schwerbehindertenförderung abwickelt. Das hatte bei mir zur Folge, dass ich der Händler vor Ort nachher ganz und gar nicht mehr um meinen Wagen gekümmert hat, denn das konnte und wollte der bei seiner kleinen Vermittlerprovision nicht auch noch leisten. Dabei hätte er das gemußt und er hätte Gewährleistungsreparaturen selbstverständlich von VW erstattet bekommen. Mein Neuwagen hat mich dann 2 Jahre mit elektronischen Mängeln genervt - das Ende vom Lied : ich mußte Klage gegen den VW-Vorstand beim Landgericht einreichen. Also nicht der Händler wird verklagt, sondern VW direkt. Und versuch du mal einen bei VW zu erwischen, der dir bei solchen Dingen hilft. Diese Abteilung Großkunden bekommt man nämlich nicht ans Telefon. Selbst Händler haben da angeblich Schwierigkeiten. Also darf ich nun als David gegen Goliath (VW) kämpfen. Und das ist angesichts der Beweisführung kein Zuckerschlecken. Ob es bei anderen Fahrzeugherstellern anders ist, kann ich nicht sagen. Aber bei VW würde ich keinen Wagen mehr kaufen. Schon weil man mich sprichwörtlich im Regen hat stehen lassen, als es Probleme gab. Tatsächlich haben die mich dann bei einer Panne auch noch im Regen stehen lassen bei 5 Grad und Regen + Wind. Da sah sich der VW-PAnnennotdienst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme über das nächstgelegene VW-Autohaus außer Stande mir bei Elektronikproblemen zu helfen. Letztendlich haben die mir den ADAC geschickt - aber auf meine Kosten ! Und das in der Gewährleistung. Bei der nächsten Panne stand ich bei minus 9,5 Grad und Schnee und Eis fast 2 Stunden in der Kälte. Beziehungsweise : ich saß im Auto, das auf einer Kreuzung während der Fahrt ausging und nicht wieder anging. Natürlich funktioniert da auch keine Heizung mehr. Schönen Dank an VW.

Daher sollte man vorher wissen, dass man es mit VW direkt zu tun bekommt, wenn man den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmt. Dabei bekommt man bei Internet-Händlern heutezutage als ganz normaler unbehinderten Kunde schon 13,5 bis max. 14 Prozent - je nach Fahrzeug.

Was ich nicht verschweigen möchte ist, dass ich nunmal ein Montagsauto bekommen habe. Generell baut VW keine schlechten Autos und sicher sind 98 % der Caddyfahrer mit ihrem Wagen höchst zufrieden. Mir gefällt er ja auch - insbesondere für meine Verwendung als Rollitransporter. Aber das VW nicht den Schneid hat, so ein Montagsauto zurückzunehmen und sich immer wieder darauf beruft, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist ein starkes Stück und ich bin da von VW sehr enttäuscht. Das müßte bei einem großen deutschen Automobilhersteller nicht sein. Montagswagen ok - das kann überall passieren - aber dann den Käufer (insbesondere wo es hier um ein gefördetes Behndertenfahrzeug geht) so über 2 Jahre abzuwimmeln und im Regen stehen zu lassen, das gehört isch nicht. Da hätte ich mehr Anstand von VW erwartet ! Jetzt muss ich schaun, wie der Prozess ausgeht.

Wenn es hier so anklingt, dass es nur schlechte VW-Autohäuser gibt, in denen man sich nicht um den Kunden kümmert, dann kann ich berichten, dass ich recht spät - aber immerhin - auch auf ein Autohaus gestroffen bin, wo man sich sehr ehrlich - sehr talentiert und sehr angagiert um mein PRoblem gekümmert hat. Diesem Autohaus kann man durchaus für alles eine "1" geben. Jedenfalls gewinnt man da dann doch wieder einen etwas besseren Eindruck von VW. Leider sind solche Autohäuser rar gesäht.

Soweit mal mein Kommentar zu deinen Fragen. Mein letzter Rat wäre, dass du ausführlich und ehrlich mit deinem Reha-Betreuer über den Kfz-Zuschussantrag reden solltest. Mir hat meiner damals wirklich sehr sehr geholfen und es mir erst ermöglicht, dass ich ein neues Auto kaufen konnte.

Schau dir mal ein Auto an, welches deiner Meinung nach für dich passend ist und welches dir gefällt. Dann sprichst du mit deinem Rehabetreuer - auch über die behindertengerechte Sonderausstattung. Dass dir das Auto gefallen muss, ist schon wichtig, denn ihr werdet sehr wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre sehr gute Freunde werden :-)

LG JoJoMS

P.S.: Wo ich gerade nochmal über dein Einkommen nachdenke: da wirst du wohl keine großen Sprünge machen können. Daher lohnt sich vielleicht auch er Hinweis, dass man auch auf einen Gebrauchtwagen einem solchen Zuschuss bekommen kann. Solltest du das anstreben, solltest du hier im Forum nochmal fragen, denn da gibt es dann ein paar zusätzliche Hürden, die du vorher wissen mußt - also VOR Antragstellung.

 

35 weitere Antworten
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35 Antworten
am 25. Juni 2013 um 10:35

Hallo Leute,

nach etwas mehr als 3 Monaten habe ich gestern meinen Bescheid von der DRV Bund erhalten. Neben einem einkommens- und restwertabhängigen Zuschuss erhalte ich 1615 € fürs Automatikgetriebe (die aktuellen Höchstbeträge sind übrigens 1636 € für die Automatik und 1074 € für jede andere Zusatzausstattung ab Werk).

Erst mal bin ich froh, dass es endlich geklappt hat, auch wenn ich mir eine schnellere Bearbeitung erhofft hatte. Denn durch die aktuell zu erwartende Lieferzeit meines Wunschfahrzeugs (Golf 7 GTD) werde ich an meinem Altwagen (Golf 4 TDI, 178 Tkm) noch den teuren Zahnriemenwechsel durchführen lassen müssen. Ich überlege gerade, ob ich die Karre in dem Fall noch über Winter fahren soll, damit ich wenigstens noch was von dem investierten Geld hab :(

Auf dem Bescheid steht, dass er neun Monate gilt. Heißt das, ich müsste den Neuen bis zum 20. März erhalten und bezahlt haben? Oder reicht es, wenn ich bis dahin bestellt habe? Darüber hinaus hat VW ja kürzlich die Preise erhöht, d.h. das Angebot, das ich meinem Antrag beigefügt hatte, passt ohnehin nicht mehr, zumal ich noch ein paar weitere Extras ordern möchte, die es damals noch gar nicht gab (z.B. Dynaudio, S&S-Paket). Muss ich den Reha-Träger vorab darüber informieren und ggf. ein aktualisiertes Angebot vorlegen oder bedeutet der Bescheid sinngemäß: „Den Zuschuss und die 1615 € für die Automatik kriegst Du auf jeden Fall, den Wagen kannst Du Dir ansonsten ausstatten wie Du willst!“ Ich würde sagen, dass letzteres der Fall ist, aber weiß es jemand genau?

Und noch was: Es könnte sein, dass meine Frau in den nächsten Monaten ihre Teilzeitstelle verliert und stattdessen einen 450-Euro-Job annimmt. Dadurch würde sie ja in die Kategorie „von mir unterhaltene Personen“ fallen, so dass mein Zuschuss sich erhöhen würde. Kann ich das dann nachträglich noch korrigieren lassen oder müsste ich dafür einen komplett neuen Antrag stellen?

Viele Fragen, ich weiß. Aber es ist mein „erstes Mal“ (was die Kfz-Hilfe angeht ;) ) und ich möchte ungern Geld verschenken. Ob man nun unbedingt einen GTD braucht oder ob es nicht auch z.B. ein Skoda Fabia TDI getan hätte, um von A nach B zu kommen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber wir wären alle nicht hier registriert, wenn wir nicht auch ein bisschen autoverrückt wären :cool:

Freue mich auf Eure Antworten und Meinungen.

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Hallo Leute,

nach etwas mehr als 3 Monaten habe ich gestern meinen Bescheid von der DRV Bund erhalten. Neben einem einkommens- und restwertabhängigen Zuschuss erhalte ich 1615 € fürs Automatikgetriebe (die aktuellen Höchstbeträge sind übrigens 1636 € für die Automatik und 1074 € für jede andere Zusatzausstattung ab Werk).

Erst mal bin ich froh, dass es endlich geklappt hat, auch wenn ich mir eine schnellere Bearbeitung erhofft hatte. Denn durch die aktuell zu erwartende Lieferzeit meines Wunschfahrzeugs (Golf 7 GTD) werde ich an meinem Altwagen (Golf 4 TDI, 178 Tkm) noch den teuren Zahnriemenwechsel durchführen lassen müssen. Ich überlege gerade, ob ich die Karre in dem Fall noch über Winter fahren soll, damit ich wenigstens noch was von dem investierten Geld hab :(

Auf dem Bescheid steht, dass er neun Monate gilt. Heißt das, ich müsste den Neuen bis zum 20. März erhalten und bezahlt haben? Oder reicht es, wenn ich bis dahin bestellt habe? Darüber hinaus hat VW ja kürzlich die Preise erhöht, d.h. das Angebot, das ich meinem Antrag beigefügt hatte, passt ohnehin nicht mehr, zumal ich noch ein paar weitere Extras ordern möchte, die es damals noch gar nicht gab (z.B. Dynaudio, S&S-Paket). Muss ich den Reha-Träger vorab darüber informieren und ggf. ein aktualisiertes Angebot vorlegen oder bedeutet der Bescheid sinngemäß: „Den Zuschuss und die 1615 € für die Automatik kriegst Du auf jeden Fall, den Wagen kannst Du Dir ansonsten ausstatten wie Du willst!“ Ich würde sagen, dass letzteres der Fall ist, aber weiß es jemand genau?

Und noch was: Es könnte sein, dass meine Frau in den nächsten Monaten ihre Teilzeitstelle verliert und stattdessen einen 450-Euro-Job annimmt. Dadurch würde sie ja in die Kategorie „von mir unterhaltene Personen“ fallen, so dass mein Zuschuss sich erhöhen würde. Kann ich das dann nachträglich noch korrigieren lassen oder müsste ich dafür einen komplett neuen Antrag stellen?

Viele Fragen, ich weiß. Aber es ist mein „erstes Mal“ (was die Kfz-Hilfe angeht ;) ) und ich möchte ungern Geld verschenken. Ob man nun unbedingt einen GTD braucht oder ob es nicht auch z.B. ein Skoda Fabia TDI getan hätte, um von A nach B zu kommen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber wir wären alle nicht hier registriert, wenn wir nicht auch ein bisschen autoverrückt wären :cool:

Freue mich auf Eure Antworten und Meinungen.

Ob du einen neuen Antrag stellst oder nicht würde ich von der Geschichte mit deiner Frau abhängig machen. Das erhöht deine Belastung und damit unter Umständen die Zuschüsse. Das kannst du aber selber im entsprechenden § der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung nachlesen und ausrechnen.

Was du dir noch an Extras reinpackst hat den Reha-Träger nicht zu interessieren. Dem mußt du alles stecken was bezuschußt werden kann. Da ist auch der Ansatzpunkt ob du Geld verschenkt hast oder nicht.... Und was bezahlt wird hängt zu nahezu 100% von der Behinderung und der Argumentation ab, warum du das haben musst.... Meine Frau hat sogar Nettigkeiten wie Sitzheizung und Klima bezahlt bekommen.... Braucht sie, weil ihre Kälte-Wärme-Empfinden durch die Behinderung massiv gestört ist.

Da hätte man vorher hier schon anfragen sollen.... Genug der Moralpredigt.... Geh zum www.bbab.de und lass dich dort beraten. Habe ich auch in Anspruch genommen und mir wurde absolut fachkundig und professionell geholfen.

Wir haben damals auch den Wagen dann etwas anders geordert als beantragt. War aber nix was den Kostenträger hätte interessieren müssen.... Von daher sollte das auch hier egal sein. Rechne nach was sich für ein Basis-Zuschuss ergibt wenn deine Frau nur noch den Minijob hat und du siehst ob sich ein neuer Antrag lohnt oder nicht.

Nach meinen Erfahrungen / Verständnis reicht die Zusendung des Kaufvertrags an den Reha-Träger. Bei uns war es das Arbeitsamt wegen der Jahre die wir in die Rentenkasse gezahlt haben... Danach haben die das gesamte Geld an uns überwiesen. Du kannst allerdings das Ding auch an den Autohändler abtreten. Dann rechnet VW direkt mit dem Reha-Träger ab.

Das haben wir bei den Spezialumbauten so gemacht. Wenn du noch Fragen hast.... Frag....

am 25. Juni 2013 um 11:30

Hi Hoschi,

ja nee, also informiert hab ich mich hier (und anderswo) in den letzten Jahren reichlich, von daher keine Moralpredigt nötig ;) Was die Ausstattungen angeht, bin ich mit dem DSG bestens bedient. Klimaautomatik, Sitzheizung und weitere Nettigkeiten hat der GTD ja serienmäßig, sonst hätte ich die natürlich auch beantragt. Und dass die DRV sich an meinen individuellen Vorlieben wie Hifi-Anlage, 18-Zöllern oder rot lackierten Bremssätteln beteiligt, glaube ich eher nicht. Ich fürchte, da werden auch die kreativsten Argumente nicht ziehen :p

Mir ging es lediglich um die drei von mir gestellten Fragen, welche ja eher Spezialfälle sind. Daher hab ich auch hier noch nix dazu finden können. Und eineinhalb davon hast Du ja schon in Rekordgeschwindigkeit beantwortet, vielen Dank dafür!

:)

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Hi Hoschi,

ja nee, also informiert hab ich mich hier (und anderswo) in den letzten Jahren reichlich, von daher keine Moralpredigt nötig ;) Was die Ausstattungen angeht, bin ich mit dem DSG bestens bedient. Klimaautomatik, Sitzheizung und weitere Nettigkeiten hat der GTD ja serienmäßig, sonst hätte ich die natürlich auch beantragt. Und dass die DRV sich an meinen individuellen Vorlieben wie Hifi-Anlage, 18-Zöllern oder rot lackierten Bremssätteln beteiligt, glaube ich eher nicht. Ich fürchte, da werden auch die kreativsten Argumente nicht ziehen :p

Mir ging es lediglich um die drei von mir gestellten Fragen, welche ja eher Spezialfälle sind. Daher hab ich auch hier noch nix dazu finden können. Und eineinhalb davon hast Du ja schon in Rekordgeschwindigkeit beantwortet, vielen Dank dafür!

:)

Das Problem an solchen "Sondermodellen " ist sogar, dass bestimmte Ausstattungen schon drin sind. Uns kam es in Summe günstiger eine niedrigere Ausstattungslinie zu wählen und die in der höheren Linie enthaltenen Dinge extra zu ordern... Weil das Amt Sonderausstattung nur dann bezahlt wenn sie nicht im Serienumfang des Fahrzeugs enthalten sind....

Die höhere Ausstattung hätte z.B. die sitzheizung drni gehabt, die niedrigere nicht. Amt hat die Sitzheizung bezahlt weil sie bei unserem Trendline nicht drin war... Beim Highline wäre sie drin gewesen und wir hätten vom Amt keinen Cent bekommen....

am 26. Juni 2013 um 20:44

Aus dieser Überlegung heraus hatte ich mir auch Anfang des Jahres mal nen A3 konfiguriert. Aber obwohl ich da so Sachen wie Klimaautomatik, Sitzheizung oder elektrisch verstellbare Außenspiegel rausrechnen konnte, war das gute Stück immer noch 4000 Ocken teurer als der GTD - und das bei 34 Minder-PS! Aber wie schon gesagt, im Prinzip tut's ja auch ein Dacia, daher ist das kein Grund zum Jammern. Wenn ich nen schickeren Wagen will, muss ich halt dafür bezahlen :)

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Aus dieser Überlegung heraus hatte ich mir auch Anfang des Jahres mal nen A3 konfiguriert. Aber obwohl ich da so Sachen wie Klimaautomatik, Sitzheizung oder elektrisch verstellbare Außenspiegel rausrechnen konnte, war das gute Stück immer noch 4000 Ocken teurer als der GTD - und das bei 34 Minder-PS! Aber wie schon gesagt, im Prinzip tut's ja auch ein Dacia, daher ist das kein Grund zum Jammern. Wenn ich nen schickeren Wagen will, muss ich halt dafür bezahlen :)

Bei mir rennst du da offene Türen ein. Auch ein körperlich eingeschränkter hat Wünsche und Vorlieben die nicht immer "vernünftig" sind.

Bei uns lag die Sache ein wenig anders.... Wir brauchten was mit viel Platz und da kam nur ein Caddy oder vergleichbares in Frage...

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