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Kraftfahrzeug-Hilfe

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 12:09

Hi Leute,

ich habe zum Thema Kraftfahrzeughilfe mal eine Frage.

1. Ich bin Angestellter, habe ein Netto-Einkommen von etwa habe einen GdB von 950 €.

Daten zur Behinderung:

GdB 90, G, AG

Benötigt wird lediglich ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe.

Da müsste ich doch theoretisch die vollen 9500 € bekommen können oder?

2. Ich weis, dass es von VW zum Beispiel bei Behinderung 15% Rabatt gibt. Gilt das nur für Deutschland oder auch für Fahrzeuge, die in beispielswese Dänemark gekauft werden und muss ich wenn ich KfZ Hilfe habe das Fahrzeug in Deutschland kaufen oder gehts auch in anderen Ländern?

Ich habe nämlich gehört, dass ein Reimport aus Dänemark teilwese noch günstiger ist als hier in Deutschland direkt zu kaufen.

Beste Antwort im Thema

Hallo Mertiferus,

also bei deinem Nettoeinkommen von 950 € monatlich wirst du sicher den vollen Zuschuss von 9.500 € bekommen. Ich habe eine höhere Rente und bekam nur sehr geringe Abzüge beim Grundzuschuss. Zu diesem Zuschuss kommen - wie hier schon gesagt - weitere Zuschüsse hinzu für die behindertengerechte Zusatzaustattung, die so oder so voll übernommen werden. Teilweise müssen dies behindertengerechten Zusatzaustattung per ärztliches Attest begründet werden, teilweise werde die automatisch gewährt.

Ein Automatikgetriebe müßte übernommen werden, da gibt es aber die Klausel, dass die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe bis maximal 1.200 € übernommen werden. Es kommt aber auch sehr darauf an, was für ein Fahrtzeug du brauchst. Beispiel :

Ich benötigte für den Transport meines Elektrorollstuhles (der ist recht groß) einen Caddy und da das längere Modell Maxi. Die Mehrkosten für den Maxi wurde schon mal voll übernommen. Dann gab es den Caddy mit Automatikgetriebe nur als Dieselversion. Also wurden auch die Mehrkosen für die Dieselversion übernommen. Maxi + Diesel kamen auf die 9.500 Euro (letztere bei mir geringfügig gekürzt) voll hinzu - ohne Abzüge.

Es folgt die behindertengerechte Zusatzaustattung :

Dazu dann die vollen Kosten für das Direktschaltgetriebe, weil es kein anderes für mich passendes Auto gab. Daher wurde auch das Direktschaltgetriebe voll übernommen (auch mehr als den normalerweise gedeckelten Zuschuss von 1.200).

Dann kamen behindertengerechte Zusatzaustattungen :

- eine Klimaanlage (ich zahlte den Mehrpreis zur Klimaautomatik)

- Sitzheizung (wurde ohne weiteren Nachweis voll übernommen)

- abgedunkelte Scheiben im Heck

- eine Warmwasserzusatzheizung (s.g. kleine Standheizung) - hier wurde als Grund ergänzt, dass ich Laternenparker bin

und es keine Tiefgarage oder Garage hier gab. In solchen Fällen kann die übernommen werden, weil man ja schlecht die

Scheiben bei so einem Auto vom Rolli aus freikratzen kann. (ich übernahm die Mehrkosten für die Funkfernbedienung).

- höhenverstellbarer Fahrersitz

- der Tempomat

Abgelehnt wurde z.B. :

- eine leichtgängigere Servolenkung (das muss man sowieso mit Vorsicht genießen, weil man damit zum TÜV muss und es ggf. einen Eintrag in deinen Führerschein gibt und dann darfst du nur noch Fahrzeuge mit extra Servolenkung fahren.)

- Parksensoren wurden abgelehnt (ich habe einen Rollstuhlkran nachgerüstet bekommen und der versperrt lt. Bescheid nicht die

Sicht nach hinten, wie z.B. eine Klapp-Plattform).

Kleiner Haken :

Alles, was man an behindertengerechter Sonderaustattung in einem Austattungspaket bei VW kaufen kann (z.B. Warmwasserzusatzheizung im Winterpaket II und dort mit anderen Sonderausstattungen zusammen gefaßt ist - z.B. beheizbare Scheibenwaschdüsen) wird nicht bezuschußt. Da muss man ggf. sehen, dass man keine Ausstattungspakete bucht und auch drauf achten, dass VW die dnan nicht in der Endabrechnung doch so aufführt. In letzterem Fall ist der Zuschuss dafür nämlich futsch. Da gibt es regelmäßig Probleme, über die man sich besser vor Antragstellung informiert.

Zusammen kam dann in meinem Fall ein sehr sehr hoher Zuschuss zustande. Damals gab es aber auch kein preiswertere Fahrzeug ggf. eines anderen Hersteller : entweder keine Automatik oder keine Langversion.

Zu deiner Frage nach EU-Reimporten oder Auslandskäufen :

VW wird dir keinen 15 % Schwerbehindertenrabatt auf einen Re-Import oder Kauf in Dänemark oder oder oder geben. Toll wäre nämlich, wenn man einen neuen amerikanischen Passat mit Superausstattung aus den USA reimportiert. Der Wagen soll da 15.500 Euro kosten - ein ähnlicher in Deutschland über 30.000 Euro. Da bekommst du sicher nicht noch 15 % oben drauf. VW gewährt den Schwerbehindertenrabatt NUR für deutsche VWs ab Werk.

Berücksichtigen mußt du noch eins, was mir derzeit große Probleme bereitet : Wenn du bei VW einen Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmst, dann kaufst du den Wagen nicht beim Händler ! Der ist dann nur Vermittler. Du kaufst bei VW direkt und zwar über eine Abteilung Großkunden die die Schwerbehindertenförderung abwickelt. Das hatte bei mir zur Folge, dass ich der Händler vor Ort nachher ganz und gar nicht mehr um meinen Wagen gekümmert hat, denn das konnte und wollte der bei seiner kleinen Vermittlerprovision nicht auch noch leisten. Dabei hätte er das gemußt und er hätte Gewährleistungsreparaturen selbstverständlich von VW erstattet bekommen. Mein Neuwagen hat mich dann 2 Jahre mit elektronischen Mängeln genervt - das Ende vom Lied : ich mußte Klage gegen den VW-Vorstand beim Landgericht einreichen. Also nicht der Händler wird verklagt, sondern VW direkt. Und versuch du mal einen bei VW zu erwischen, der dir bei solchen Dingen hilft. Diese Abteilung Großkunden bekommt man nämlich nicht ans Telefon. Selbst Händler haben da angeblich Schwierigkeiten. Also darf ich nun als David gegen Goliath (VW) kämpfen. Und das ist angesichts der Beweisführung kein Zuckerschlecken. Ob es bei anderen Fahrzeugherstellern anders ist, kann ich nicht sagen. Aber bei VW würde ich keinen Wagen mehr kaufen. Schon weil man mich sprichwörtlich im Regen hat stehen lassen, als es Probleme gab. Tatsächlich haben die mich dann bei einer Panne auch noch im Regen stehen lassen bei 5 Grad und Regen + Wind. Da sah sich der VW-PAnnennotdienst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme über das nächstgelegene VW-Autohaus außer Stande mir bei Elektronikproblemen zu helfen. Letztendlich haben die mir den ADAC geschickt - aber auf meine Kosten ! Und das in der Gewährleistung. Bei der nächsten Panne stand ich bei minus 9,5 Grad und Schnee und Eis fast 2 Stunden in der Kälte. Beziehungsweise : ich saß im Auto, das auf einer Kreuzung während der Fahrt ausging und nicht wieder anging. Natürlich funktioniert da auch keine Heizung mehr. Schönen Dank an VW.

Daher sollte man vorher wissen, dass man es mit VW direkt zu tun bekommt, wenn man den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmt. Dabei bekommt man bei Internet-Händlern heutezutage als ganz normaler unbehinderten Kunde schon 13,5 bis max. 14 Prozent - je nach Fahrzeug.

Was ich nicht verschweigen möchte ist, dass ich nunmal ein Montagsauto bekommen habe. Generell baut VW keine schlechten Autos und sicher sind 98 % der Caddyfahrer mit ihrem Wagen höchst zufrieden. Mir gefällt er ja auch - insbesondere für meine Verwendung als Rollitransporter. Aber das VW nicht den Schneid hat, so ein Montagsauto zurückzunehmen und sich immer wieder darauf beruft, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist ein starkes Stück und ich bin da von VW sehr enttäuscht. Das müßte bei einem großen deutschen Automobilhersteller nicht sein. Montagswagen ok - das kann überall passieren - aber dann den Käufer (insbesondere wo es hier um ein gefördetes Behndertenfahrzeug geht) so über 2 Jahre abzuwimmeln und im Regen stehen zu lassen, das gehört isch nicht. Da hätte ich mehr Anstand von VW erwartet ! Jetzt muss ich schaun, wie der Prozess ausgeht.

Wenn es hier so anklingt, dass es nur schlechte VW-Autohäuser gibt, in denen man sich nicht um den Kunden kümmert, dann kann ich berichten, dass ich recht spät - aber immerhin - auch auf ein Autohaus gestroffen bin, wo man sich sehr ehrlich - sehr talentiert und sehr angagiert um mein PRoblem gekümmert hat. Diesem Autohaus kann man durchaus für alles eine "1" geben. Jedenfalls gewinnt man da dann doch wieder einen etwas besseren Eindruck von VW. Leider sind solche Autohäuser rar gesäht.

Soweit mal mein Kommentar zu deinen Fragen. Mein letzter Rat wäre, dass du ausführlich und ehrlich mit deinem Reha-Betreuer über den Kfz-Zuschussantrag reden solltest. Mir hat meiner damals wirklich sehr sehr geholfen und es mir erst ermöglicht, dass ich ein neues Auto kaufen konnte.

Schau dir mal ein Auto an, welches deiner Meinung nach für dich passend ist und welches dir gefällt. Dann sprichst du mit deinem Rehabetreuer - auch über die behindertengerechte Sonderausstattung. Dass dir das Auto gefallen muss, ist schon wichtig, denn ihr werdet sehr wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre sehr gute Freunde werden :-)

LG JoJoMS

P.S.: Wo ich gerade nochmal über dein Einkommen nachdenke: da wirst du wohl keine großen Sprünge machen können. Daher lohnt sich vielleicht auch er Hinweis, dass man auch auf einen Gebrauchtwagen einem solchen Zuschuss bekommen kann. Solltest du das anstreben, solltest du hier im Forum nochmal fragen, denn da gibt es dann ein paar zusätzliche Hürden, die du vorher wissen mußt - also VOR Antragstellung.

 

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Genau :

DSG = Direktschaltgetriebe hier mit 7 Gängen, es gibt aber auch eins mit 6 Gängen (weiss aber nicht,

ob es beim Golf der fall ist). Stärkere Maschinen haben wohl noch das 6-Gang DSG. Bei 6-Gang DSG liegt

das Getriebe wie bei jedem Automatikgetriebe früher in Öl. Das 7-Gang ist eine Trockenkupplung.

Beide Getriebe 6 oder 7-Gang lassen sich auch manuell schalten. Wahlhelbel nach rechts und dann

mit + oder - hoch- oder runterschalten.

Also richtig : Bei VW erst den Motor mit dem Getriebe wählen und dann ab zur Farbe, Sonderausstattung

etc.. Rechne noch etwas für die Anschlussgarantie im 3. und 4. Jahr drauf.

Die Zulassungskosten und Überführungskosten trägt höchst wahrscheinlich dein Reha-Träger. Behinderten-

gerechte Sonderausstattung ab Werk findest du auch teilweise im Konfigurator oder du fragst mal bei

VW Umbauten.de an, was für deine Behinderung enpfohlen wird. Die können noch mehr nachrüsten.

Denk dran, dass es noch andere Fahrzeughersteller als VW gibt. Die solltest du mal neutral durchprüfen !

Die haben nämlich oft ab Werk schon eine höhere Komfortaustattung und stehen einem VW in nichts nach.

Gut - natürlich nicht die letzte Reisschüssel, die vielleicht sogar dies Jahr den europäischen Vertrieb einstellt.

Evtl. kannst du bei einem Modellwechsel eines Herstellers ein Schnäppchen machen. VW hat auch Sondermodelle

z.B. derzeit den Style.

Alles klar ?

LG JoJoMS

 

Sagt mal kann ich über den Kostenträger auch ein Darlehen beantragen?

Kniffelige Fragestellung mit dem Darlehn. Wenn dein Leistungsträger z.B. eine Berufsgenossenschaft wäre und du dort eine Verletztenrente beziehen würdest, dann könntest du dort ein Darlehn bekommen. Allerdings wird die Höhe so berechnet, dass dir

noch genügend zum Lebensunterhalt nach der monatlichen Darlehnsrate übrig bleibt.

Ich bin aber der Meinung, dass die Kfz-Hilfe auch ein Darlehn vorsieht. Wie aber genau die Modalitäten sind, dass solltest du mit deinem Leistungsträger direkt abstimmen. Hast du denn nun raus, wer genau dein Leistungs-/Rehaträger ist ? Hast du mit dem Arbeitsamt gesprochen ? Wie schaut es mit dem Integrationsamt aus ? Ich denke, dass die evtl. auch die Möglichkeit hätten, dir zusätzlich zu helfen. Das bekommst du aber nur raus, wenn du mit denen auch endlich mal sprichst.

Ich kenne das hiesige Integrationsamt als Organisation daher, weil wir früher öfter mal Schwerbehinderte eingestellt haben. Da ging es dann aber um Arbeitsplatzförderung, Umbauten im häuslichen Bereich bei Schwerbehinderten, aber auch einmal um Kfz-Hilfe. Die wurde damals in einem besonderen Fall neben einem Zuschuss des Arbeitsamtes gewährt, weil deren Zuschuss allein nicht ausgereicht hätte um ein angemessenes Fahrzeug zu beschaffen. Die Arbeitnehmerin war auf ein Fahrzeug angewiesen um den Arbeitsplatz bei uns zu erreichen. Die Dame hatte eine Erkrankung von Kindheit an.

Die Problematik mit einemn Darlehn ist eben, dass du es irgendwann zurückzahlen mußt. Ein Zuschuss hingegen nicht. Du solltest endlich mal ein konkretes Zahlenbeispiel für ein konkretes Fahrzeug mit konkreten Angeboten vorlegen. Dann fällt es uns etwas leichter dir zu helfen und du kennst deine Finanzierungslücke besser.

Wenn alles scheitert kann du auch auf den Kfz-Zuschuss zurückgreifen und den durch einen Herstellerratenkredit oder freien Kredit zurückgreifen. Ich schrieb ja schon mal, dass du ind er Regel bei einer Förderung eines KRaftfahrzeuges für die Dauer von 5 Jahren einen Sicherungsübereignungsvertrag mit deinem Rehaträger wirst abschließen müssen. Dazu wird er für diese 5 Jahre die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehalten ohne die du das Auto gar nicht wieder verkaufen kannst. Inso einem Vertragwird auch geregelt, die du das Fahrzeug zu versichern hast und und und.. Wenn du aber zeitgleich einen Kredit zur Fahrzeugfinanzierung auf-

nimmst, dann wird es wohl so sein, dass dein Rehaträger zunächst von der Einbehaltung der Zulassungsbescheinigung Teil II absieht und dem Kreditgeber den Vorrang einräumt.

Übernimm dich nicht - nur wegen einem Auto ! Wenn du einen Golf rechnest, dann kann bei der üblichen behindertengerechten Zusatzausstattung nicht viel an Kosten an dir hängen blieben. Die behindertengerechte Zusatzausstattung wird ja komplett übernommen. Das haben wir ja nun durchgekaut. Glaub mir - es ist sehr hilfreich, wenn du deinen Antrag mal bildlich in Form eines konkreten Autos mit konkreten Kosten durchspielst.

LG JoJoMS

Themenstarteram 8. März 2011 um 11:44

Ähm, ich weis net, obs dir aufgefallen ist aber die letzte Frage zum Thema Darlehen war nicht von mir aber macht nix, ist dennoch gut zu wissen :D

Ich habe jetzt mal in die Richtung Polo geschaut, da dieser doch noch um einiges günstiger ist und er von der größe meinem Golf ähnlicher ist als die aktuellen Golf.

Habe mir auch eine kleine Kalkulation in Excel gemacht und ich kam bei meinen Wünschen auf einen Eigenanteil von knapp 6200, vorrausgesetzt alles wird bewilligt.

am 8. März 2011 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Mortiferus

Ähm, ich weis net, obs dir aufgefallen ist aber die letzte Frage zum Thema Darlehen war nicht von mir aber macht nix, ist dennoch gut zu wissen :D

Ich habe jetzt mal in die Richtung Polo geschaut, da dieser doch noch um einiges günstiger ist und er von der größe meinem Golf ähnlicher ist als die aktuellen Golf.

Habe mir auch eine kleine Kalkulation in Excel gemacht und ich kam bei meinen Wünschen auf einen Eigenanteil von knapp 6200, vorrausgesetzt alles wird bewilligt.

Deine Calculation passt nicht ganz. Die 15% Rabatt gibt es bei VW auf alle Zusatzaustattungen, außer den Einbauten durch die Quattro-GmbH (also die Behindertenumbauten etc.). Rabatt-fähig sind also auch Komfortpaket, Sitzhöhenverstellung, Klimaanlage,....

Ciao,

Sven

und die Automatik - vermutlich ein DSG ? - mußt du aus dem Grundzuschuss / den Grundkosten für das Fahrzeug herausrechnen. Dann setzt du es in voller Höhe als behindertengerechte Sonderausstattung ab. Das könnte nochmal ein etwas günstigeres Ergebnis für dich geben. Die Argumentation lautet, dass es keine günstigere Automatik bei diesem Kleinwagen für dich gibt. Dann ist die ggf,. auch bis zur vollen Höhe bezuschussbar.

Also : Auto mit DSG minus Auto ohne DSG = Kosten DSG

dann ggf. höhere Bezuschussung über dem Festbetrag von 1.200 Euro möglich.

(Kenne grad die Preisliste vom Polo nicht.)

Du kannst evtl,. auch noch anführen, dass ein Auto mit DSG eine stärkere Maschine haben muss, als ohne Automatik. Deshlab bittest du auch um die Übernahme der Kosten für die stärkere Maschine. In meinem Fall ging das in Ordnung.

Und richtig : Auf die werksseitige normale Sonderaustattung bekommst du auch den 15 % Schwerbehindertenzuschuss - mit Ausnahme der bereits erähnten Quattro Sondereinbauten.

Bitte beachte aber unbedingt, dass du keine Ausatttungspakete beantragst. Das hatte ich hier im Forum schon mal erklärt und begründet. Da lauert eine Falle, die zum Ausschluss von darn enthaltenen behindertengerechten Sonderaustattungen führen kann.

LG JoJoMS

Themenstarteram 9. März 2011 um 12:41

Ok, ich stell grade die neue Kalkulation zusammen. Mir ist aber grade aufgefallen, dass es beim Polo im Konfigurator keinen separaten Parkpiloten gibt. Der existiert nur im Fahrkomfortpaket für 420 €.

Ich glaube, du hast noch Denkfehler in deiner Excelberechnung ! Stichwort Mehrpreis Autonatgikgetriebe. Du mußt darlegen, dass du wegen dem Automatikgetriebe einen stärkeren Motor nehmen mußtest. Dann machst du den Mehrpreis als behindertengerechte Zusatzausstattung geltend. Dann setzt du die Differenz zwischen einem Wagen ohne und ein Wagen mit Automatikgetriebe als Kosten für das Direktschaltgetriebe an. Da ist es dann teurer als der eigentlich gedeckelte Maximalzuschuss für ein Automatikgetriebe von 1.200 Euro. Die genauen Preisdifferenzen und Leiferbarkeiten hängen aber von den Modellen Startline/Trendline, comfortline und highline ab.

Dazu solltest du meinen Tipp befolgen und KEINE Ausstattungspakete beantragen. Fällt eine behindertengerechte Zusatzausstattung nämlich in so ein Paket, fällt der Zuschuss bzw. die Kostenübernahme dafür weg ! Auch ein Herausrechnen wird als nicht zulassig betrachtet !

Dann hast du noch vergessen einen Tempomat bzw. eine Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) vergessen zu beantragen. Diese würde wohl in deinem Fall problemlos übernommen.

Beim Parkpiloten kann ich dir nicht weiterhelfen. Da mußt du erstmal die Ausstattungsversion (trend-, comfort oder highline) festlegen und hier angeben. Dann kann man weitersehen. Für Spezialfragen wende dich doch bitte auch an das Poloforum ! Da sitzen die Fahrzeug- und Technikexperten.

Im Moment ist deine Zuschussberechnung noch nicht richtig und reichst du die so ein, mußt du mit Streichungen rechnen.

Es hat ja auch keiner gesagt, dass so ein Antrag einfachzu berechnen ist. Nur nutze deine Chancen, bevor du den Antrag einreichst!

LG JoJoMS

Was ist im Komfortpaket und anderen ins Auge gefaßten Paketen enthalten ? Notfalls mußt du einen Händler suchen, der dir die Pakete auseinanderrechnet und dann bitte aber auch verbindlich zusagt, dass die Rechnung dann genau so getrennt wird. Da liegt nämlich die Krux, dass der Verkäufer dir vorher das Blaue vom Himmel verspricht und nachher tut es ihm dann leid und er kanns nicht einhalten. Du bleibst dann auf den dann ggf. tatsächlich aus dem Zuschuss herausgefallenen Positionen sitzen und zahlst dafür!

Vielleicht solltest du auch nochal die Rechtssprechnung und die Zuschusspraxis mit deinem Rehaträger hinsichtlich der Bezuschussung von Ausstattungspaketen besprechen. Kann ja sein, dass dies bereits überholt ist. Ichwäre damals beinahme drauf reingefallen, konnte das allerdings nachher noch hinbiegen. (z.B. Übernahme der Mehrkosten zwischen bezuschußter Klimaanlage und der gewünschten Klimatronik. Insbesondere solltest du schaun, inwieweit Sondermodelle hnsichtlich bereits enthaltener Sonderausstattungen für dich ungünstig sind.

Ergänzung zu oben :

Übernommen werden in der Regel noch :

- Überführungskosten oder Selbstabholerkosten mit Anreisekosten

- Zulassungskosten incl Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kennzeichen

Wie immer : Erst die Kosten ermitteln und dann auch gleich in den Antrag mit reinsetzen. Ein nachträglicher Zusatzantrag wird ungern gesehen!

Schon mal überlegt, ob dir ein Recarositz evtl. helfen könnte ?

Beachte, dass Parkpiloten bei VW z.T. auch über ein Radio mit OPS funktionieren (RCD310, RCD510, RNS315, RNS510). Wie du das in einen Antrag hineinbekommst, ist schwierig. Dder Parkpilot wurde übrigens damals bei mir gestrichen, obwohl des Caddy riesig ist und der Rollstuhlkran mit Rollstuhl dran z.T. die Sicht nach hinten nimmt.

Dann gebe ich dir nochmal den Tipp, falls du Laternenparker bist, ob du nicht doch eine Warmwasserzusatzheizung (Standheizung) ab Werk mit beantragst, damit du im Winter nicht die Scheiben freikratzen mußt. Bei mir wurde die bewilligt mit der Maßgabe, dass diese ab Werk eingebaut sein muss und nicht als nachgerüstete bezuschußt wird. Das sind wohl individuelle Feinheiten. Es kann dir ja auch nur passieren, dass die WWZHg später aus deinem Antrag gestrichen wird.

LG JoJoMS

 

Hallo zusammen,

wie sieht das ganze denn bei einem Gebrauchtwagen aus.

Wenn ich mir einen neuen nicht leisten kann bzw. die finanziellen Eigenmittel nicht so hoch sind, kann ich dann einen höheren Zuschuß beantragen oder evtl. irgendwo eine zinsloses Darlehen?

Wie kann ich die benötigte Sonderausstattung rausrechnen?

Einfach den Neupreis prozentual zum Kaufpreis aufrechnen und dann die ganze Zusatzausstattung mit den Prozentsatz beziffern, oder wie funktioniert das dann?

Ich habe mir jetzt vom Arbeitsamt mal den Antrag schicken lassen und da muss man eben angeben ob gebraucht oder neue und auch den Preis. Jetzt hat mir der Händler gesagt, dass er einen Gebrauchten nicht ewig reservieren kann bis der Antrag durch ist, kann ich dann im Antrag eine Preisspanne oder circa Wert angeben?

Wie mach ich das dann mit dem Angebot bei einem Gebrauchten, sollte das Fahrzeug für das ich das Angebot habe dann schon weg sein?

Mein Rehaberater will mich dann auch zu einem Gespräch einladen, deshalb die vielen Fragen ich will mir ja nicht selbst ein Bein stellen. Am Ende zieht mich der Berater über den Tisch, wenn ich was falsches sage und ich bekomme weniger Zuschuss!

Jetzt schon Danke für Eure Hilfe!

Grüße Rufus

am 12. Mai 2011 um 14:13

Hallo

Es gibt ja nicht nur VW. Wie wäre es denn mit einem Ford?

Bei Fiegl in Nürnberg ( http://www.auto-fiegl.de/ ) gibt es auf Fiesta und Focus 24%.

Nur so als kleiner Tip. Auf unseren Mondi gabs 25% ohne handeln.

Kannst dir von denen ja auch ein Angebot machen lassen und dann bei deinem VW Händler ein wenig druck ausüben.

Gruß McHeier

am 17. Juni 2013 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Dann hast du ja erstmal alle Informationen beieinander, denn die gelten fahrzeugunabhängig. Was ist denn nun genau deine Frage ? Du bist ja soweit gut dran, da dir fast alle Fahrzeughersteller eine Lösung in Form eines Kleinwagens mit Automatik anbieten können.

Empfehlenswert sind die Direktschaltgetriebe (ein Automatikgetriebe, dass sich auch ohne Kupplung manuell schalten läßt) ovn Volkswagen. Andere Hersteller bieten ähnliches an. Bei VW bekommst du das unabhängig von Diesel oder Benzin. Achten mußt du auf den gedeckelten Zuschuss für Automatikgetriebe auf 1.200 Euro. Was drüber geht, mußt du bezahlen. Es gibt je nach Motorisierung ein 6 oder 7 Gang Direktschaltgetriebe. Es schaltet stufenlos, ohne dass du ein Schaltruckeln bemerkst. Außerdem ist ein Fahzeug mit DSG sparsamer als die normalen Automatikgetriebe.

Abgesehen davon kannst du versuchen eine Sitzheizung und eine Klimaanlage zu beantragen. Erstere wird oft ohne - die Klimaanlage mit ärztlichem Attest übernommen. Mach ich schlau, was sonst noch übernommen wird. Der Tempomat dürfte kein Problem werden - der wurde bei mir auch problemlos übernommen. Der ist auch sehr wichtig - alles was ermüdungsfreies Fahren ermöglicht ist für deinen Antrag wichtig.

Bei 950 Euro netto wirst du mit dem vollen Kfz-Zuschuss von 9.500 Euro zzgl. Automatik (bis 1.200 Euro) und weitere Sonderausstattungen (Sitzheizung ...) rechnen. Letztere werden voll übernommen, wenn sie als behindertengerechte Zusatzausstattungen anerkannt werden. Du kannst versuchen spezielle Sitze zu beantragen.

Rein theoretisch kann der Restwert deines Fahrzeuges vom Kfz-Zuschuss abgezogen werden. Da solltest du ermitteln, wie hoch der noch ist und ggf. eine DAT-Bewertung mit einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob das letzte Fahrzeug bezuschußt wurde oder nicht.

Noch ein Hinweis : Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden oft nur mit einer stärkeren Motorisierung - mitunter auch höherwertiger Komfortausstattung angeboten. In meinm Fall gab es ein passendes Fahrzeug mit Automatik nur mit Dieselmotor dessen Mehrkosten dann auch übernommen wurden. Diese Mehrkosten können bezuschußt werden. Daher solltest du deinem Antrag die Basismotorisierung des gewünschten Modells zugrunde legen und nicht gleich den Wunsch nach einem stärkeren Motor vortragen. Erfordert die Automatik dann einen stärkeren Motor, müßten diese Mehrkosten übernommen werden. Es kann aber auch sein, dass man dich diesbezüglich auf günstigere Vergleichsfahrzeuge anderer Hersteller verweist. Dann hast du ein Problem.

Welche Fragen hast du denn konkret ?

LG JoJoMS

Weils mir gerade so auffällt : Hier werden immer recht mühevoll von allen gute Tipps gegeben hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und Spezialausrüstungen. Das wird dann beantragt, aber er es gibt dann hier im Forum keine Rückmeldung. So verlieren wir hier an Informationskraft auch über Dinge, die abgelehnt wurden. Daher wäre eine abschließende Mitteilung über den Erfolg / Mißerfolg schon Fairplay. Auch können wir ggf. bei Antragsproblemen oder Spezialfragen noch vermittelnd helfen. :)

Hallo JoJoMS,

ich habe gelesen, dass Du meinst "die Klimaanlage wird mit ärztlichem Attest übernommen".

Dies ist mir neu - ich weiß so schnell auch nicht, was in dem Attest stehen sollte / müsste, damit es übernommen würde - hast Du einen Vorschlag...??

Herzlichen Dank!

Zitat:

Hallo JoJoMS,

ich habe gelesen, dass Du meinst "die Klimaanlage wird mit ärztlichem Attest übernommen".

Dies ist mir neu - ich weiß so schnell auch nicht, was in dem Attest stehen sollte / müsste, damit es übernommen würde - hast Du einen Vorschlag...??

Herzlichen Dank!

Bei meiner Frau wurde die Klima übernommen. Es kommt halt auf die Behinderung an ob eine Klima erforderlich ist um die Fahtüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Bei einem Tetraspastiker wie meiner Frau ist ein gestörtes Temperaturempfinden wissenschaftlich erwiesen und somit wird die Klima bezahlt. Der medizinische Dienst des Kostenträgers wird die Sache überprüfen und dem Sachbearbeiter sagen ob das bezahlt werden kann oder nicht. Ggfls. Widerspruch einlegen bei nicht eindeutigen Diagnosen. Oftmals wird bei einem Widerspruch doch etwas mehr übernommen. Der www.bbab.de gibt da wertvolle Tips.

am 18. Juni 2013 um 5:52

Hallo ronCaddy,

herzlichen Dank!

Das hilft mir doch schon sehr weiter!

Zitat:

Original geschrieben von Feldi-1896

Hallo ronCaddy,

herzlichen Dank!

Das hilft mir doch schon sehr weiter!

Bitte gerne. Die haben uns damals auch sehr geholen... Und das ohne bestehende Mitgliedschaft. Ich bin dann hinterher eingetreten um einen so guten Verein zu unterstützen.

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