Kostenerstattung trotz Eigeneinbau ?
Liebe Leute,
der ein oder andere erinnert sich dass ich neulich die Benzinpumpe gewechselt habe und die dann laute Brummgeräusche von sich gab.
Hab das nun in einer Werkstatt aus- und eine neue wieder einbauen lassen - Alles Bestens, keine Geräusche. Die Leute von der Werkstatt sagten mir auch dass die (neue) Benzinpumpe die "ICH" eingebaut habe definitiv defekt wäre und deshalb das Brummgeräusch machte.
Nun sitze ich vor dem Gewährleistungsantrag und die wollen Ein- und Ausbaurechnung haben damit nachvollzogen werden kann dass der Einbau "professionell" war.
Heißt das nun im schlimmsten Fall dass ich die Kosten für das Teil nicht zurück bekomme weil die evtl. argumentieren könnten dass ich das beim Einbau beschädigt hätte ?
Hat jmd. Erfahrung mit sowas ?
Es geht um ein original Bosch-Ersatzteil das ich von KFZteile24.de gekauft habe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Schon lustig, daß eher von einem Kundendienstgau ausgegangen wird als das der Umtausch eines defekten Teils einfach und problemlos über die Bühne geht 😁
...im Zweifelsfall am Benztresen kaufen dann schlummert man ruhiger 😉
Bei Dir scheint Geld keine Rolle zu spielen, das du obendrein fürs Auto sehr gerne ausgibst. Nur ist bei vielen anderen Geld leider nicht im Überfluss vorhanden. Wenn ein Händler diese Tatsache ausnutzen und etwas billiger verkaufen will, um etwas zu verkaufen und Geld einzunehmen, dann muss das Zeug trotzdem funktionieren. Ganz einfach. Wenn das Teil defekt ist, dann zurücknehmen und fertig. Und nicht versuchen sich mit fadenscheinigen Begründungen um die Gewährleistung zu drücken.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wolv O.
In den AGB kann drinstehen, was will. Um die gesetzliche Gewährleistung kann sich der Verkäufer nicht drücken, und die besagt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware mängelfrei geliefert wurde. Kann er das nicht (was die Regel sein dürfte), wird davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Eine Ausnahme wäre höchstens ein Defekt, der ausschliesslich durch Fehler beim Einbau entstehen kann, und niemals schon bei Auslieferung bestanden haben könnte. Auch hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht.
sach ich doch!
@karthago
verstehe ich nicht, wieso wird hier "..eher von einem Kundendinestgau ausgegangen"?? Der GAU ist für den TE doch tatsächlich bereits eingetreten, indem Gewährleistung erst einmal (und wohl zu unrecht) abgelehnt wurde.
So wie ich das sehe, stimmt das leider nicht ganz, Chefrocka, es geht darum, dass er einen Reklamationsschein ausfüllen muss und die Werkstatt für den Einbau benennen soll. Damit wurde die Erstattung der Kosten noch nicht abgelehnt, er vermutet dies lediglich, da er für den ursprünglichen Einbau nichts vorweisen kann, lediglich für die Beseitigung des Fehlers durch diesmaligen Werkstattbesuch mit Neuteilmontage.
Allerdings sollte man auf dem Boden der Tatsachen bleiben. So wie ich es aus meinem Berufsleben kannte, werden bei Selbstmontage im berechtigten Fall nur die reinen Ersatzteilkosten erstattet, nicht jedoch Einbau- Ausfall und Nachfolgekosten, dieses trifft meines Erachtens nur, wenn das E-Teil in einer Fachwerkstatt montiert wurde und der Kunde auf umfassenden Ausgleich Anspruch hat. In den USA ist die Produkthaftung mit Folgeerscheinungen anders geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von nogel
ein interessante urteil, paßt aber in keinster weise zu der fragestellung in diesem thread 😕Zitat:
Original geschrieben von ANBec
Ist recht neu das Urteil vom EuGH.http://www.autohaus.de/...nerstattung-beim-teiletausch-zu-1047646.html
im übrigen dürfte bei bauteilen wie motorelektronik auch nachvollziehbar sein: es geht doch nicht an, dass hobbybastler
hänschen müller ein steuergerät (das von seinen defekten zündspulen etc. verglüht wurde) neu kauft oder reparieren läßt und dann das neue/reparierte teil wieder verheizt (weil er nicht nach der eigentlichen ursache gesucht hatte) und dann das defekte gerät zurückgeben will....nogel
Teilweise geb ich dir schon recht, aber es geht hier um eine Benzinpumpe, die von beginn an Geräusche machte und nicht durch einen anderen Fehler im System defekt gegangen ist. Nun hat er die Benzinpumpe durch eine neue in einer Werkstatt tauschen lassen und diese Kosten sollen erstattet werden.
was auch sein gutes Recht ist.
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Liebe Leute,
bloß kein Streit hier 😉
Meine Frage wurde jedenfalls mehr als beantwortet.
Ich wollte nur mal Eure Meinung dazu wissen, denn am Telefon sagte mir ein MItarbeiter dass "FALLS, nach der Überprüfung, kein Mangel blablabla..." Aber die Werkstatt würde mir das auf jeden Fall bestätigen dass das Teil defekt war und ist! Man siehts so ner Benzinpumpe halt einfach nicht an.
Das mit dem Gesetz zur Begleichung der Aus- und Einbaukosten finde ich klasse, habe ich natürlich mitgeschickt ;o)
Ich berichte dann wies ausgegangen ist...
sorry, falsch verstanden. Dachte, die hätten schon abgelehnt, weil der TE den Einbau selber versucht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Chefrocka!
sach ich doch!Zitat:
Original geschrieben von Wolv O.
In den AGB kann drinstehen, was will. Um die gesetzliche Gewährleistung kann sich der Verkäufer nicht drücken, und die besagt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware mängelfrei geliefert wurde. Kann er das nicht (was die Regel sein dürfte), wird davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Eine Ausnahme wäre höchstens ein Defekt, der ausschliesslich durch Fehler beim Einbau entstehen kann, und niemals schon bei Auslieferung bestanden haben könnte. Auch hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht.@karthago
verstehe ich nicht, wieso wird hier "..eher von einem Kundendinestgau ausgegangen"?? Der GAU ist für den TE doch tatsächlich bereits eingetreten, indem Gewährleistung erst einmal (und wohl zu unrecht) abgelehnt wurde.
Nö, wo hast Du das denn gelesen? - Er schreibt doch lediglich das er vor einem Formular sitzt - von einer Ablehnung ist in dem Eingangsbeitrag nichts zu lesen - das eine Firma erst mal nachfragt was abging ist nicht unbedingt ungewöhnlich - oder ist es eher üblich ein als defekt reklamiertes Teil einfach zurückzunehmen und das Geld zurück zu überweisen? - Ist dumm gelaufen aber sicher nichts ungewöhnliches - eine neue Benzinpumpe die platt ist dürfte auch äußerst selten sein - ich hoffe das geht alles problemlos über die Bühne ...aber der Verkäufer wird wissen wie schnell eine trocken laufende Pumpe kaputt ist und auch eine verpolung kann auch fix zu Pumpentod führen - deswegen ist deren Nachfrage bestimmt nicht gleich als Ablehnung zu werten.
Viel Glück bei der Abwicklung! 🙂
...ah, @87KW hat auch schon was klar gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Nö, wo hast Du das denn gelesen? - Er schreibt doch lediglich das er vor einem Formular sitzt - von einer Ablehnung ist in dem Eingangsbeitrag nichts zu lesen - das eine Firma erst mal nachfragt was abging ist nicht unbedingt ungewöhnlich - oder ist es eher üblich ein als defekt reklamiertes Teil einfach zurückzunehmen und das Geld zurück zu überweisen? - Ist dumm gelaufen aber sicher nichts ungewöhnliches - eine neue Benzinpumpe die platt ist dürfte auch äußerst selten sein - ich hoffe das geht alles problemlos über die Bühne ...aber der Verkäufer wird wissen wie schnell eine trocken laufende Pumpe kaputt ist und auch eine verpolung kann auch fix zu Pumpentod führen - deswegen ist deren Nachfrage bestimmt nicht gleich als Ablehnung zu werten.
Viel Glück bei der Abwicklung! 🙂
Nu lies doch den Faden mal aufmerksam, Chefrocka hat sich doch längst berichtigt!🙄 Also nach meiner Erfahrung ist es gut möglich, dass der TS sein Geld für die Bepu zurückerhält, er aber wahrscheinlich die neue Pumpe und Werkstattleistung nicht erstattet bekommt. Das ist ansich auch ein gewollter "erzieherischer" Faktor, dagegen könnte (soweit meine Annahme eintrifft) auch rechtlicher Widerspruch geltend gemacht werden, was dann ein noch höheres Aufwand-Nutzen-Verhältnis hervorruft, mit noch höheren Risikofaktor (mit entsprechendem Rechstschutz nicht), die Rennereien und Zeitaufwendungen sind jedoch hinzuzurechnen. Wie Karthogo richtig meint, sollte man das unter "Pech gehabt" abbuchen, was dennoch kein Grund ist, zukünftig den "Freundlichen" mit Reichtum zu beehren!😛
Allerdings fällt mir dazu noch ein, dass man gut bedient ist Ersatzteile über Paypal zu kaufen, was ich schon seit Jahren ohne Ausschluss für Internetkäufe bevorzuge und sich mehr als 1x bewährt hat! Und dennoch waren über 80% meiner "Schnäppchenkäufe" kein Reinfall! Wichtigste Voraussetzung ist: genaue Produktrecherche (jut, was soll an Bosch falsch sein?) und möglichst viele Infos zum Händler. Man liegt nur falsch, wenn man glaubt aus einem schief gelaufenen Deal, als Kunde einen Reibach machen zu können, dies lässt sich kein Hersteller oder Händler gefallen, der wäre schneller Pleite, als es gelänge von dem was zu erstehen!😁
Paypal bietet Käuferschutz nur bei Käufen über ebay.
Außerhalb von ebay hat paypal nur den Vorteil schneller und bequemer zu sein als eine Banküberweisung.
Das nur als Anmerkung, falls es hart auf hart kommen sollte.
Aber: Natürlich hat paypal selbst ein Interesse daran nicht zur Western Union zu verkommen, so dass es ein gewisser Mini-Indikator für Seriösität ist, dass ein Händler auch paypal-Zahlung anbietet.
Liebe Leute,
tatsächlich ist es nun so, dass kfzteile24.de von mir den ERsteinbau-WERKSTATT-Beleg verlangt.
ohne diesen werden sie mir die Einbaukosten die "danach" stattfanden nicht zurück erstatten.
also mit diesem Laden bin ich fertig....
Zitat:
Original geschrieben von brumbrum2
Liebe Leute,tatsächlich ist es nun so, dass kfzteile24.de von mir den ERsteinbau-WERKSTATT-Beleg verlangt.
ohne diesen werden sie mir die Einbaukosten die "danach" stattfanden nicht zurück erstatten.also mit diesem Laden bin ich fertig....
Bedeutet dies das die davon ausgehen das Du nicht selber geschraubt hast?
Sternengruß
Zitat:
Original geschrieben von brumbrum2
Liebe Leute,tatsächlich ist es nun so, dass kfzteile24.de von mir den ERsteinbau-WERKSTATT-Beleg verlangt.
ohne diesen werden sie mir die Einbaukosten die "danach" stattfanden nicht zurück erstatten.also mit diesem Laden bin ich fertig....
Das habe ich mir leider schon so denken können, aber den Materialwert hast Du doch wenigstens zurückerstattet bekommen? Jetzt im Nachhinein mit "hätte, könnte, sollte" zu kommen, bringt natürlich nichts, aber irgendwie muss man auch in Relationen denken können. Wenn Du mit "dem Laden fertig" bist, ändert das nix, denn jeder andere Laden hätte eine so gewünschte Gewährleistung nicht gegeben! Der richtige Weg wäre gewesen, eine weitere Pumpe vom Anbieter zu fordern, diese einzubauen, oder auch einzubauen lassen und das defekte Teil zurückzusenden. Einbaukosten werden nun mal nur an gewerbliche Betriebe erstattet. Dahinter verbirgt sich keine Logik, sondern ein Interesse!😉
Ich wollte Euch mal darüber informieren dass KFZTeile24.de es noch immer nicht hinbekommen hat mir das Geld für die defekte Benzinpumpe zurück zu erstatten.
Habe heute dort nach langer Zeit mal wieder angerufen und gefragt wie lange es denn noch gehen soll.
Es kamen natürlich nur Sätze die darauf ausgelegt waren dass mal wieder alle anderen nur nicht kfzteile24.de daran Schuld wäre.
Ich habe denen den Vergleich mit Amazon.de gegeben, bei denen bekommt man innerhalb 1 woche sein Geld zurück wenn man Ware zurück sendet, bei KFZteile24.de hingegen muss man nach 3 Monaten selbst nochmal nachfragen.
Das Beste war dann noch, dass der Sachbearbeiter mir am Telefon ausreden wollte dass ich den Aus- und wiedereinbau zurück erstattet bekomme.
Ich glaube das wird ne Antwaltsache.
Fazit: Finger weg von kfzteile24.de !!
Die sind zwar (relativ) günstig aber wenns ein Problem gibt das allerletzte was ich empfehlen würde, da lässt man echt Nerven und Zeit für liegen.
@87 KW: das hab ich doch auch so gemacht !!! Neue bestellt und alte defekte zurück geschickt ! Und jetzt nix als Warterei und Frust.
ich muss jetzt nochmal schreiben, es ist unfassbar:
Habe von einem Bosch dienst, der die Benzinpumpe zur Prüfung bekommen hat, mitgeteilt bekommen, dass ich kein Kostenersatz für die Benzinpumpe bekomme, da sie äußerlich so aussieht als ob sie länger als eine Woche eingebaut gewesen wäre.
Hammer !!!! Beschuldigen die mich doch tatsächlich der LÜGE ! U.a. weil das Teil 2005 produziert wurde - aber ich habs ja dieses Jahr im Sommer neu gekauft bei kfzteile24 !!!
ich werde jetzt tatsächlich einen Anwalt hinzuziehen, diese Ungerechtigkeit lass ich dem Laden nicht durchgehen. Ein Kumpel ist ein KFZ-Sachverständiger, der wird sich das Teil jetzt ebenfalls anschauen und bestätigen dass es nur 1 Woche eingebaut war.
So ein Stress mit kfzteile24.de - kann ich jetzt JEDEM davon ABRATEN dort zu kaufen !!! Nur Ärger !