Kostenerstattung Reparatur
Hallo zusammen
Ich habe bei den bestehenden Threads leider keinen gefunden, der mir Aufschluss hätte geben können. Daher eröffne ich ein neues Thema.
Ich hatte einen Audi A3 Bj. 2004 / 2.0 TDI / S-Line und bin im Mai in die Werkstatt meines Vertrauens um verschiedene Reparaturen durchführen zu lassen. Unter Anderem die Kupplung, Wasserpumpe und Zahnriehmen sowie den Turbo. Gesamtrechnung etwas um die € 4.600.-.
Alles recht soweit. Etwas 3 1/2 Monate später war ich mit dem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und merkte einen starken Leistungsverlust. Ich schaute in den Seitenspiegel und sah, dass die komplette Autobahn eingeräuchert war. Zum Glück konnte ich direkt abfahren und auf einem Parkplatz anhalten. Über meine Assistance Zusatzversicherung wurde ich innerhalb 15 Minuten abgeschleppt und habe einen Mietwagen erhalten, da mein Ziel noch ca. 170 Km weit weg war, sowie bereits mitten in der Nacht.
Am nächsten Morgen hat mich die abschleppende Werkstatt informiert, dass der Turbo defekt sei und man auch Metallteile in der Ölwanne gefunden hat. Ich habe daraufhin mit der Werkstatt die, die Erstreparatur durchgeführt hat gesprochen und anfangs haben sie sich sehr distanziert gezeigt. Dann haben sie angeboten, dass sie das Fahrzeug holen und prüfen was defekt ist, sowie beheben.
Die andere Werkstatt konnte mir aber zweifelsfrei aufzeigen, dass es der Turbo war und hat mir angeboten die Reparatur zu übernehmen. Sie haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.
Also habe ich die Reparatur (ca. € 2.000.-) durchführen lassen und mir den defekten Turbo und einige der Metallteile aus der Ölwanne mitgeben lassen. Die Werkstatt welche den ersten Turbo eingebaut hat, war anfangs gar nicht gesprächsbereit und haben darauf verwiesen, dass sie das Recht zum Nachbessern gehabt hätten. Sie haben dann angeboten beim Hersteller des Turbos abzuklären ob dieser die Kosten trägt.
Dieser hat ein Angebot über € 240.- gemacht. Wobei ich bereits € 200.- Pfand für die Mitnahme des alten Turbos hinterlegt habe. In Anbetracht, dass ich bereits massiven Aufwand, Ärger und zusätzliche Kosten hatte, hätte ich wenigstens eine gütliche Einigung erwartet.
Allerdings ist die Werkstatt da nicht kompromissbereit. Mein Anliegen wäre nun, ob jemand mit diesen Themen Erfahrung hat und mir ggf. Tipps und Hinweise gegeben kann, wie ich am besten vorgehen soll.
Die Schlichtungsstelle der KFZ Innung bringt nicht, da die Werkstatt dort kein Mitglied ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 12:51:58 Uhr:
Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...
Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.
Ja, da hat die Werkstatt voreilig klein beigegeben und du Glück gehabt:-)
Hatte selber ähnlichen Fall - als Werkstatt. Porsche Cayenne, Radlager (von Kunden mitgebrachtes Teil osteuropäischer Fertigung)
Nach Einbau ABS Ausfall- vermutlich durch verkehrten Einbau, zugegeben. Das Lager ist einseitig magnetisch, Markenlager sind dahingehend markiert, dieses wars nicht....
Kunde wollte nicht bis zum nächste Tag (auf ein neues Lager)warten -hatte Nachbesserung angeboten. Er fuhr zu Porsche ohne denen zu sagen was eigentlich gemacht wurde - sehr schlau.....Die haben gesucht und gesucht, fast das Getriebe gewechselt....und kamen 4500.- später doch auf das Radlager.
Die wollte der Fz Eigner von mir wiederhaben:-)
Das Amtsgericht München brauchte nicht lange und die Sache wurde noch mal ein paar Anwalts sowie GerichtsTausender teurer für ihn :-)
Mir stand eindeutig Nachbesserung zu- die wurde abgelehnt und somit blieb ich kostenfrei.
Ergo: du hättest - hart auf hart - kein Recht bekommen:-) Die waren kulant bzw sind eingeknickt um sich Stress zu sparen. Ich seh das mittlerweile recht gelassen. Hab zwei RAs im Kundenkreis, die freuen sich bei sowas.
55 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 13:51:36 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 13:35:01 Uhr:
Lesen hilft 🙂
HTC
Auch beim dritten Lesen nur was von "Anwalt", aber nichts von Gericht und Urteil gesehen. Was soll ich also überlesen haben?
Hoffnungslos 🙁
HTC
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist dort, wo sich die fehelrhafte Sache vertragsgemäß befindet (ganz herrschende Meinung).
Das heißt: Selbst wenn die erste Werkstatt einen Nachbesserungsversuch unternommen hätte / hätte unternehmen wollen, hätte sie das Fahrzeug auf ihre Kosten dort abholen müssen, wo es sich gerade befand (es sei denn, diese Verpfllichtung wäre durch wirksam einbezogene und nicht unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch Individualvereinbarung abbedungen).
Bitte einen Anwalt fragen. Dilettieren bringt nichts, höchstens irgendwann eine Verjährung der Ansprüche.
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 13:52:26 Uhr:
Es ist noch nicht klar, ob nun ein Material oder ein Einbaufehler vorlag. Ich hätte schon mal zweifel, ob die erste Werkstatt das beim zweiten Versuch besser hinbekommt.HTC
Ich denke nicht, dass die Zweifel an der Kompetenz der ersten Werkstatt dazu berechtigen, gleich eine zweite Werkstatt ranzulassen. Es sei denn, man würde beide bezahlen.
Das Recht der Nachbesserung ist gesetzlich festgeschrieben. Das wird auch ein Anwalt nicht absprechen können.
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 13:52:56 Uhr:
Hoffnungslos 🙁
Naja, wer dir Recht gegeben hat, kann ich leider auch nicht erkennen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. September 2016 um 13:57:15 Uhr:
Das heißt: Selbst wenn die erste Werkstatt einen Nachbesserungsversuch unternommen hätte / hätte unternehmen wollen, hätte sie das Fahrzeug auf ihre Kosten dort abholen müssen, wo es sich gerade befand (es sei denn, diese Verpfllichtung wäre durch wirksam einbezogene und nicht unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch Individualvereinbarung abbedungen).
Stimmt, aber das hat sie ja von sich aus angeboten. Und 50km sind jetzt auch keine Entfernung die danach klingt, dass es unglaubwürdig klingt.
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Dann klär mich doch auf und lass mich nicht dumm sterben. Dass deine Werkstatt nur auf Grund deiner Drohung gekniffen hat, hat doch nichts mit "Recht" bekommen zu tun. Selbst wenn du zum Anwalt gerannt wärst und die hätten dann bezahlt - immer noch nichts mit "Recht" bekommen. Gibt auch wirtschaftliche Entscheidungen für eine Werkstatt, warum was bezahlt wird.
Hallo zusammen
Vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich sollte noch erwähnen, dass die Strecke zwischen erster und zweiter Werkstatt 500 km sind. Es war mitten in der Nacht und ich war beruflich gezwungen am nächsten Tag wieder zurück zu fahren, da ich nur auf einen Kurzbesuch zum Geburtstag meiner Mama die Strecke auf mich genommen habe.
Mir geht es nicht explizit ums Geld, sondern mehr um den massiven Vertrauensverlust. Ich hatte in das Auto in den letzten Monaten mehr als € 8.000.- für Reparaturen investiert und bin bei der Werkstatt seit 10 Jahren mit 4 Autos Kunde.
Die Geburtstagsüberraschung für meine Mutter war dahin, den Geburtstag selbst habe ich ebenfalls nur am Telefon verbracht und den Aufwand, sowie die Mühen für die Behebung sind ebenfalls bei mir geblieben.
Als Kunde scheint man in solchen Situationen wohl immer den zweiten zu machen. Leider eine Erfahrung, dass man auch nach so vielen Jahren der vertrauensvollen Geschäftsbeziehung noch böse auf die Nase fallen kann. Ich hätte auch einem Vergleich zugestimmt, der mir signalisiert, dass ein Einsehen und eine Bemühung um einen Kundenservice, vorhanden ist. Aber € 240.- sind kein Entgegenkommen, sondern Spot und Hohn für einen Kunden.
Den Hinweis zu den Reparaturen hat mir die zweite Werkstatt auch zugesandt.
http://www.werkstattcheck.de/mangelhafte_kfz_reparatur.html
Beste Grüsse
die Quelle ist an mehreren Punkten fehlerhaft.
Zitat:
2.Ein Mangel an der reparierten Stelle tritt innerhalb von zwölf Monaten nach der Kfz Reparatur auf. Nach den üblicherweise geltenden Reparaturbedingungen muss innerhalb dieser Zeit (Gewährleistungsfrist) die Werkstatt den Mangel kostenfrei nachbessern. Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass die Werkstatt durch ihre Leistung den Mangel verursacht hat und nicht der Kunde.
Verschleißteile fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistung. Auf anderen Teilen besteht eine zweijährige Teilegarantie.
es wird völlig verschwiegen, dass nach 6 Monaten die Nachweispflicht, den Mangel verursacht zu haben, auf die Seite des Kunden wechselt. Außerdem gibt es keine "zweijährige Teilegarantie".
Ich habe von der 50km Klausel noch nie gehört. Beim ADAC steht nichts von so etwas: https://www.adac.de/.../default.aspx
Vertrauensverlust ist leider kein Argument um das Recht auf Nachbesserung in einem solchen Fall auszuhebeln. Denn dann könnte man sich das Recht auf Nachbesserung ja auch gleich sparen.
Wenn du außerdem so viele Reparaturen dort hast machen lassen, dann kann ich den Vertrauensverlust über Nacht auch nicht ganz nachvollziehen. Wären die immer ordentlich gewesen, dann vertraut man doch trotzdem und wenn sie das nicht waren, dann war auch vorher schon kein Vertrauen da.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. September 2016 um 13:57:15 Uhr:
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist dort, wo sich die fehelrhafte Sache vertragsgemäß befindet (ganz herrschende Meinung).Das heißt: Selbst wenn die erste Werkstatt einen Nachbesserungsversuch unternommen hätte / hätte unternehmen wollen, hätte sie das Fahrzeug auf ihre Kosten dort abholen müssen, wo es sich gerade befand (es sei denn, diese Verpfllichtung wäre durch wirksam einbezogene und nicht unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch Individualvereinbarung abbedungen).
Bitte einen Anwalt fragen. Dilettieren bringt nichts, höchstens irgendwann eine Verjährung der Ansprüche.
Echt? Der BGH sagt (VIII ZR 220/10) etwas anderes zum Erfüllungsort. Gerade bei umfangreichen Reparaturen am Fahrzeug wird eine Werkstattausrüstung benötigt, soll die zum Fahrzeug transportiert werden?
Die Werkstatt muss allerdings die Verbringungskosten tragen.
Und so haben wir einen praxisgerechten Kompromiss.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 14:15:00 Uhr:
....
Echt? Der BGH sagt (VIII ZR 220/10) etwas anderes zum Erfüllungsort. Gerade bei umfangreichen Reparaturen am Fahrzeug wird eine Werkstattausrüstung benötigt, soll die zum Fahrzeug transportiert werden?Die Werkstatt muss allerdings die Verbringungskosten tragen.
Und so haben wir einen praxisgerechten Kompromiss.
Quatsch, das ist nichts anderes 😁
Das ist die Folge dessen, dass eine Vor-Ort-Reparatur unmöglich ist (auf der Straße vielleicht, zB an einem Autobahn-Randstreifen?). Die Frage ist doch immer, wer zahlt die uisätzlichen Kosten, und nur für die Bestimmung, wie hoch denn diese sind, ist die Frage des /theoretischen...) Erfüllungsortes maßgeblich. Entwickelt wurde dies an einem Fall, in dem es um die Kosten für das Abdecken und Wiedereindecken eines Daches ging, nachdem sich die verwendeten Dachziegel als mangelhaft erwiesen hatten.
@ Blubber-AWD
Du hast aber schon gelesen, dass die Werkstatt bereit war auf ihre Kosten das Fahrzeug zu verbringen?
Damit ist die Frage doch keine Frage mehr.
Eine 50km Grenze gibt es nicht. Die Entfernung spielt nur dann eine Rolle, wenn sich daraus unzumutbare Umstände ergeben.
Seien wir ehrlich, der TE wird genervt gewesen sein und wurde dann mit dem 50km Spruch (an den sich heute niemand mehr erinnern wird) von der Werkstatt eingelullt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 14:03:38 Uhr:
Dann klär mich doch auf und lass mich nicht dumm sterben. Dass deine Werkstatt nur auf Grund deiner Drohung gekniffen hat, hat doch nichts mit "Recht" bekommen zu tun. Selbst wenn du zum Anwalt gerannt wärst und die hätten dann bezahlt - immer noch nichts mit "Recht" bekommen. Gibt auch wirtschaftliche Entscheidungen für eine Werkstatt, warum was bezahlt wird.
OK, also ich rate dem TE erstmal zu drohen, bevor er den Anwalt einschaltet und DU konstruierst hier irgend welche Hirngespinste über Geld Recht und sonst was nur um dich persönlich zu profilieren und dabei rein gar nichts zum Thema beizutragen und überhaupt nichts nützliches dem TE zu empfehlen??? Langeweile?????
Egal aus welchen Grund die Firma bezahlt, das ist das, was der TE erreichen will, und mir persönlich wäre es scheiß egal wie ich es erreiche, so lange mein Gewissen dabei rein bleibt.
Meiner Erfahrung nach geht ein Lader nicht nach kurzem Betrieb einfach in die Luft, da muß schon Schmierung fehlen, die Druckregelung nicht funktionieren, Mechanische Beschädigung vorliegen oder schlichtweg billige Qualität verbaut worden sein. Es gibt Lader mit 200-300 tsd KM auf der Uhr, die immer noch drehen...
Wenn ich in dem vorliegendem Fall die Fehlerursache ermitteln würde, dann wäre die Werkstatt/Mechaniker meine erste Wahl. Rechtlich natürlich nicht belegbar, aber menschlich gesehen durchaus plausibel.
HTC
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. September 2016 um 14:27:43 Uhr:
@ Blubber-AWD
Du hast aber schon gelesen, dass die Werkstatt bereit war auf ihre Kosten das Fahrzeug zu verbringen?Damit ist die Frage doch keine Frage mehr.
Eine 50km Grenze gibt es nicht. Die Entfernung spielt nur dann eine Rolle, wenn sich daraus unzumutbare Umstände ergeben.
Seien wir ehrlich, der TE wird genervt gewesen sein und wurde dann mit dem 50km Spruch (an den sich heute niemand mehr erinnern wird) von der Werkstatt eingelullt.
Ja, hab ich gelesen (allerdings verdrängt... ).
Und du hast recht, wenn er nicht mit Unzumutbarkeit (aus welchen Gründen auch immer) argumentieren kann, wirds eng (zumindest, was die Kostendifferenz angeht).
denkbarer Kompromiss hier tatsächlich: die Werkstatt A verzichtet auf ihre Nachprüfungsrechte und erstattet in Kooperation mit dem Laderanbieter die Materialkosten und die Arbeitszeit, die bei ihnen angefallen wären. Der TE trägt den darüber hinausgehenden Betrag.
Hallo zusammen
Die Unzumutbarkeit bestand darin, dass ich den Mietwagen von der Werkstatt hatte und am Folgetag zwingend wieder zurück fahren musste, da ich einen wichtigen Geschäftstermin hatte.
Die Aussage, dass das Vertrauen nicht über Nacht verschwunden ist stimmt. Die Werkstatt hat in den letzten 12 Monaten neue Mechaniker eingestellt, bei denen ich die Vermutung habe, dass sie maximal an einem Schraubenschlüssel vorbei gelaufen sind.
Für die Reparatur Kupplung komplett, Turbo, sowie Zahnriehmen und Wasserpumpe wurde 23 Tage benötigt.
Zudem habe ich heute, als ich die Schiedsstelle der KFZ Innung kontaktiert habe informiert, dass der Betrieb vor 8 Monaten aus dem Verband ausgetreten ist.
Grüsse
00fi2