Kosten für Zulassung richtig berechnet ?
Tag zusammen,
um 70€ erleichtert bin ich gestern von der Zulassungsstelle gekommen.
Das teilte sich so ziemlich exakt 50:50 zwischen Zulassung (Dauer: 5 Minuten) und Kennzeichen prägen (Dauer: 90 Sekunden) auf. Nur nebenbei: für die Knete arbeite ich schon mal 4 Stunden und länger.
Kann mal jemand von Euch einen Blick auf den Kassenbeleg werfen und schauen, ob das so seine Richtigkeit hat ?
Aufst/Bericht * 2,60€
Erf. Unterl.
Zulassung * 27€
Änd. Kennz.
Klebesiegel * 0,90€
Feinstaubplakette * 5,10€
Einatmen und Ausatmen der Sachbearbeiterin * gratis (Sonderaktion)
Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft und es hatte vorher ein Kennzeichen aus dem selben Zulassungsbezirk. Beim Kauf waren die Nummernschilder schon demontiert, so dass ich davon ausgehe, dass es bereits abgemeldet wurde. Ich habe dann ein neues Kennzeichen bekommen.
Sind jetzt die oben berechneten 27€ für eine ´Neuzulassung´ oder gilt das ganze nicht doch als Ummeldung innerhalb des selben Zulassungsbezirkes ? Oder spricht man nur dann von einer Ummeldung, wenn das Auto noch angemeldet ist ?
Grüße,
Tasnal
Beste Antwort im Thema
2,60 + 27 + 0,90 + 5,10 ungleich 70 Euro... wofür waren die restlichen 35 Euro? Falls für das Kennzeichen, dann mal eben 25 Euro zu viel dafür gezahlt, da kann aber die Zulassungsstelle nichts dafür. Dann braucht man sich auch nicht über die Gebühren mokieren, wenn man so das Geld rauswirft...
35 Antworten
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 22:27:49 Uhr:
Etwas nervig deshalb, dass der TE an allen richtigen Antworten bzw. Infos zu seinen Fragen was auszusetzen hat und mit zweifelhaften Fundstellen im Netz wie oben zu widerlegen versucht. Der Drops ist doch längst gelutscht, nur kapiert es der TE leider nicht. 🙁
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Juli 2018 um 23:47:49 Uhr:
.na das liegt daran,dass seine Ansicht nicht geteilt wurde. Nicht der erste Thread,wo der TE eigentlich nur seine Meinung bestätigt wissen will.
Na, ihr seid ja drauf ...
Das ist das Spannende an Kommunikation im Internet: man interpretiert sich ganz viel zusammen - und das muss nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen.
Deshalb für Euch:
Ich versuche gar nicht, irgendetwas zu widerlegen oder meine Meinung bestätigt zu bekommen. Mir war recht schnell klar, dass meine Quellen (und viele andere auch - die vermutlich auf dieser basieren) falsch bzw. ungenau waren. Ich habe die Quellen genannt und zitiert, damit man sich ein Bild machen kann, wie ich (und vermutlich viele andere auch) auf eine andere Berechnung kommen. Ich habe nie auch nur im Ansatz behauptet, dass das richtig ist, was da steht, ihr Blödsinn erzählt und endlich mal jemand die Richtigkeit meiner Quellen bestätigt. Lest Euch das alles gerne nochmal in Ruhe durch. Da entsteht ganz viel bei Euch im Kopf, was so nicht existiert.
Um einen Abschluss zu finden (und das ganz ohne Ironie und Sarkasmus):
Ich danke Euch für die Richtigstellung. Die Zulassungsbehörde hat mir ihre Dienste korrekt berechnet und das hat alles so seine Richtigkeit.
Wären wir nicht im Internet, würde ich Euch dabei freundlich anlächeln und Euch zum Dank die Hand schütteln. Dafür gibt es auch sicherlich irgendein Emoticon (das sind doch diese Symbole für alles), aber davon habe ich zu wenig Ahnung. Deswegen müsst ihr schon meinen Worten trauen.
Tasnal
Zitat:
@Tasnal schrieb am 26. Juli 2018 um 09:39:35 Uhr:
Ich versuche gar nicht, irgendetwas zu widerlegen oder meine Meinung bestätigt zu bekommen. Mir war recht schnell klar, dass meine Quellen (und viele andere auch - die vermutlich auf dieser basieren) falsch bzw. ungenau waren. Ich habe die Quellen genannt und zitiert, damit man sich ein Bild machen kann, wie ich (und vermutlich viele andere auch) auf eine andere Berechnung kommen. ... Lest Euch das alles gerne nochmal in Ruhe durch. Da entsteht ganz viel bei Euch im Kopf, was so nicht existiert.
Gut dass du es sagst! Nach nochmaligem Lesen des ganzen Threads fragt man sich, warum der mittlerweile auf drei Seiten angewachsen ist, da doch der erste Kommentar (Seite 1!) bereits die richtige Antwort enthielt und spätestens mit dem zweiten Kommentar (Seite 1!) alles Relevante gesagt war.
Egal, doch jetzt nach deinem rührenden Schlusswort scheint der Drops wohl endgültig gelutscht!? 😉
Zitat:
@spreetourer schrieb am 26. Juli 2018 um 09:57:55 Uhr:
Egal, doch jetzt nach deinem rührenden Schlusswort scheint der Drops wohl endgültig gelutscht!? 😉
Da wir uns bei V und S befinden, sind durchaus noch drei Seiten möglich....😎
Zitat:
@spreetourer schrieb am 26. Juli 2018 um 09:57:55 Uhr:
da doch der erste Kommentar (Seite 1!) bereits die richtige Antwort enthielt und spätestens mit dem zweiten Kommentar (Seite 1!) alles Relevante gesagt war.
Von der unbedeutenden Tatsache abgesehen, dass die erste Antwort zumindest in Teilen falsch und die zweite unvollständig war...aber hey, bei solchen Kleinigkeiten sind wir dann doch großzügig...
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Juli 2018 um 12:30:22 Uhr:
und die zweite unvollständig war...
Da will man wertvollen Speicherplatz sparen und es war auch wieder nicht richtig...🙁
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Juli 2018 um 12:30:22 Uhr:
Von der unbedeutenden Tatsache abgesehen, dass ... die zweite unvollständig war...
Aha, weil nicht die komplette Gebührenordnung zitiert wurde? Denn der Teil, auf den es zur Beantwortung der Frage des TE in der Hauptsache ankam, der wurde genannt:
221.1 Zulassung ... 27,- €. 😉