Kosten für Zulassung richtig berechnet ?

Tag zusammen,

um 70€ erleichtert bin ich gestern von der Zulassungsstelle gekommen.
Das teilte sich so ziemlich exakt 50:50 zwischen Zulassung (Dauer: 5 Minuten) und Kennzeichen prägen (Dauer: 90 Sekunden) auf. Nur nebenbei: für die Knete arbeite ich schon mal 4 Stunden und länger.

Kann mal jemand von Euch einen Blick auf den Kassenbeleg werfen und schauen, ob das so seine Richtigkeit hat ?

Aufst/Bericht * 2,60€
Erf. Unterl.

Zulassung * 27€
Änd. Kennz.

Klebesiegel * 0,90€

Feinstaubplakette * 5,10€

Einatmen und Ausatmen der Sachbearbeiterin * gratis (Sonderaktion)

Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft und es hatte vorher ein Kennzeichen aus dem selben Zulassungsbezirk. Beim Kauf waren die Nummernschilder schon demontiert, so dass ich davon ausgehe, dass es bereits abgemeldet wurde. Ich habe dann ein neues Kennzeichen bekommen.

Sind jetzt die oben berechneten 27€ für eine ´Neuzulassung´ oder gilt das ganze nicht doch als Ummeldung innerhalb des selben Zulassungsbezirkes ? Oder spricht man nur dann von einer Ummeldung, wenn das Auto noch angemeldet ist ?

Grüße,

Tasnal

Beste Antwort im Thema

2,60 + 27 + 0,90 + 5,10 ungleich 70 Euro... wofür waren die restlichen 35 Euro? Falls für das Kennzeichen, dann mal eben 25 Euro zu viel dafür gezahlt, da kann aber die Zulassungsstelle nichts dafür. Dann braucht man sich auch nicht über die Gebühren mokieren, wenn man so das Geld rauswirft...

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Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 25. Juli 2018 um 15:30:00 Uhr:


Bei gebrauchten Schildern fragen, ob das Kennzeichen noch nicht vergeben ist. Dann kann man die alten weiter nutzen. Falls anderer Kreis Zettel geben lassen und welche im Netz bestellen. Kostet dort ca. 10-15€.

Gebrauchte Schilder hatte ich nicht und bei den im Netz bestellten muss man die Gebühren von 10,20€ für die Wunschkennzeichen auch noch draufschlagen. Aber klar: ein wenig würde man einsparen. Mir war vorher tatsächlich nicht bewusst, dass man die Schilder auch online ordern kann. Würde ich beim nächsten Mal wohl so machen ...

Tasnal

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 15:32:54 Uhr:


Ich frage mich, was du noch im Internet rumsuchst, wenn doch die richtige Antwort hier schon gegeben wurde. Außerdem steht der amtliche Gebührentarif zur ZULASSUNG ebenfalls im Internet. Man muss nur richtig suchen ... und finden. 😉

Da kommt man ja kaum hinterher ...

Ich suche ja aktuell gar nicht mehr.

Meine unvollständigen Infos hatte ich ja schon vor diesem Thread gefunden.
Und da bin ich natürlich (auf Grund der Quellen und der Häufigkeit der gleichen Infos) erstmal nicht von unvollständigen Infos ausgegangen.

Aber die Frage stellt sich mir trotzdem nach wie vor:

Was genau ist laut diversen Quellen ...

´Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel´ ?

Wenn ich ein Auto anmelden gehe und mich beim Schildermacher an der Reihe anstelle läuft es so ab:

- Der Kunde ganz vorne: Ein Paar KFZ Kennzeichen bitte.
- Schildermacher: 35€ bitte, Danke Tschüss.

- Der Kunde vor mir: Ein Paar KFZ Kennzeichen bitte
- Schildermacher: 35€ bitte, Danke Tschüss

- Ich: Hi, bin der Kollege von Fähnchenhandel XY, ich brauche wieder mal ein Paar KFZ Kennzeichen.
- Schildermacher: 17€ bitte, Danke Tschüss

Der Kunde nach mir: ........
35€ .....

Und so weiter ....

Versucht es! Es klappt! 😉
Mache ich schon seit meinem 18. Lebensjahr.

... nicht weil mir die 35€ zu teuer ist, sondern, weil vom Geld ausgeben noch keiner Reich geworden ist.

Zitat:

@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 15:41:47 Uhr:


Was genau ist laut diversen Quellen ...

´Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel´ ?

Damit ist gemeint, wenn ein bereits

zugelassenes Fahrzeug

verkauft, verschenkt, vererbt wird oder dgl und lediglich der Besitzer/Halter wechselt, der aber im gleichen Zulassungsbezirk wohnen muss. Dann wird in die Zulassung nur der neue Halter eingetragen, die alten gesiegelten Kennzeichenschilder bleiben erhalten, ebenfalls die HU- und Feinstaubplaketten. Kostet 16,70 €.

Amtliche Quelle

hier

bei Pkt bzw. Gebührenziffer 221.8

Aber die gewerblichen Händler dürften alle ihre Gebrauchtwagen abgemeldet haben, und dann muss eben neu angemeldet werden für besagte 27 € zzgl andere Gebühren und neue Kennzeichen.

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Zitat:

@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 15:41:47 Uhr:


Aber die Frage stellt sich mir trotzdem nach wie vor:

Was genau ist laut diversen Quellen ...

´Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel´ ?

Da musst du diese diversen Quellen fragen. Es gibt nur genau eine amtliche Formulierung und die steht in der GebOSt. Weder in der GebOSt noch in der FZV findest du eine Formulierung, die eine "Anmeldung" definiert.

Bezüglich der Kosten an sich: ich kann da keinen Fehler erkennen, berechnet wurden die Gebührenziffern 124, 221.1 und 233. Bei der letzten kann ich jetzt zwar nicht erkennen, warum das dreimal ist, aber daran wird's nicht scheitern...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Juli 2018 um 17:10:20 Uhr:



Zitat:

@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 15:41:47 Uhr:


Aber die Frage stellt sich mir trotzdem nach wie vor:

Was genau ist laut diversen Quellen ...

´Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel´ ?


Da musst du diese diversen Quellen fragen. Es gibt nur genau eine amtliche Formulierung und die steht in der GebOSt. Weder in der GebOSt noch in der FZV findest du eine Formulierung, die eine "Anmeldung" definiert.

Bezüglich der Kosten an sich: ich kann da keinen Fehler erkennen, berechnet wurden die Gebührenziffern 124, 221.1 und 233. Bei der letzten kann ich jetzt zwar nicht erkennen, warum das dreimal ist, aber daran wird's nicht scheitern...

Bei 233 ist es2X Siegel des Landes und 1X HU, ergo 3 X 0,30

Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 17:50:41 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Juli 2018 um 17:10:20 Uhr:


Bezüglich der Kosten an sich: ich kann da keinen Fehler erkennen, berechnet wurden die Gebührenziffern 124, 221.1 und 233. Bei der letzten kann ich jetzt zwar nicht erkennen, warum das dreimal ist, aber daran wird's nicht scheitern...

Bei 233 ist es2X Siegel des Landes und 1X HU, ergo 3 X 0,30

Nö, es geht hier um die Klebesiegel auf den Zulassungspapieren. Die Siegel auf den Kennzeichen werden nach Nummer 228.2 berechnet und die HU-Plakette nach Nummer 228.1

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Juli 2018 um 18:05:13 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 17:50:41 Uhr:


Bei 233 ist es2X Siegel des Landes und 1X HU, ergo 3 X 0,30


Nö, es geht hier um die Klebesiegel auf den Zulassungspapieren. Die Siegel auf den Kennzeichen werden nach Nummer 228.2 berechnet und die HU-Plakette nach Nummer 228.1

Ah, da hab ich was verwustelt. Werd halt doch langsam alt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 16:35:19 Uhr:


Damit ist gemeint, wenn ein bereits zugelassenes Fahrzeug verkauft, verschenkt, vererbt wird oder dgl und lediglich der Besitzer/Halter wechselt, der aber im gleichen Zulassungsbezirk wohnen muss. Dann wird in die Zulassung nur der neue Halter eingetragen, die alten gesiegelten Kennzeichenschilder bleiben erhalten, ebenfalls die HU- und Feinstaubplaketten. Kostet 16,70 €.

Für mich würde das laut ...

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

... eher nach ´Ummeldung: mit Halterwechsel´ klingen.

Zitat:

@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 21:44:46 Uhr:


Für mich würde das laut ...

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren

... eher nach ´Ummeldung: mit Halterwechsel´ klingen.

Diese Seite ist so mit das Schlechteste, was man als Quelle überhaupt nehmen kann... Die Preise alle falsch und dann noch dieser Satz als Krönung des ganzen Quatsches:

Zitat:

Die Gebühren der KFZ – Behörden sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Juli 2018 um 21:48:32 Uhr:


Diese Seite ist so mit das Schlechteste, was man als Quelle überhaupt nehmen kann... Die Preise alle falsch und dann noch dieser Satz als Krönung des ganzen Quatsches: Die Gebühren der KFZ – Behörden sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

Das war ja mal richtig. Vermutlich ist die Seite 10 Jahre alt und wurde nie aktualisiert, daher die vielen Falsch-Infos.

Eigentlich wurde zum Thema ja schon alles richtig erklärt und dargelegt. Etwas nervig deshalb, dass der TE an allen richtigen Antworten bzw. Infos zu seinen Fragen was auszusetzen hat und mit zweifelhaften Fundstellen im Netz wie oben zu widerlegen versucht. Der Drops ist doch längst gelutscht, nur kapiert es der TE leider nicht. 🙁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 22:27:49 Uhr:


Etwas nervig deshalb, dass der TE an allen richtigen Antworten bzw. Infos zu seinen Fragen was auszusetzen hat

.na das liegt daran,dass seine Ansicht nicht geteilt wurde. Nicht der erste Thread,wo der TE eigentlich nur seine Meinung bestätigt wissen will.

Die Gebühren sind völlig richtig berechnet, und für den Preis der Schilder ist die Verwaltung nicht verantwortlich. Die gibt's woanders billiger aber ich hab auch schon von teureren Schilderprägern gehört. Liegt immer daran, wieviel davon in der Nähe der Zulassungsstelle sich gegenseitig den Preis drücken,wenn sie sich nicht doch absprechen,weil genug Kundschaft kommt.
Bei uns vor Ort gibt's nur einen Schilderpräger,da kostet das Pärchen Bleche glaub ich 35 Euro,wenn man eine kurze Kombination hat und dafür auch ein kurzes Blech haben will, soll das noch etwas teurer sein.

Und wie tecci sagt, die betreffende Internetseite ist völliger Müll,taucht nur leider bei der Suchmaschine mit als erstes auf, wenn man Zulassungsstelle xy eingibt. Warum kommt nur keiner drauf gleich auf der zuständigen Seite der Verwaltung zu schauen? ?

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Juli 2018 um 23:47:49 Uhr:


Warum kommt nur keiner drauf gleich auf der zuständigen Seite der Verwaltung zu schauen? ?

Weil die wenigsten irgendwelche Gebühren angeben, da die immer vom Einzelfall abhängen und man sich so einfach Diskussionen sparen kann.

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