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Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens

Themenstarteram 17. April 2008 um 8:39

Hallo,

meiner Lebensgefährtin ist kürzlich jemand in das Auto gefahren. Der Schaden ist überschaubar: Stoßfänger, Scheinwerfer, Pralldämpfer und ein paar Kleinteile. Auf den ersten Blick ist kaum etwas zu sehen. Die Höhe des Schadens liegt knapp über 1000 €, das Gutachten kostete beim Dekra nicht ganz 200 €.

Bei einer telefonischen Rückfrage an die gegnerische Versicherung machte mir die Sachbearbeiterin Vorwürfe, weil ein Gutachten in diesem Fall überflüssig sei und erst ab ca. 3000 € Schadenhöhe nötig ist. So wäre es angeblich auch vorab telefonisch besprochen worden. Meine Antwort war, daß ich nicht bereit bin mit ihr darüber zu diskutieren, da meine Lebensgefährtin als Geschädigte einen Anspruch auf ein neutrales Gutachten hat. Punkt. Dann war auch Ruhe auf der anderen Seite der Telefonleitung.

Meine Frage wäre, ob es irgendwelche Untergrenzen bei der Schadenhöhe gibt, bei denen man quasi im Rahmen der Schadenminderungspflicht nicht zu einem Gutachter darf. Als Laie kann man ja oftmals auch nicht abschätzen was sich hinter einer vermeintlichen Bagatelle vielleicht noch verbirgt. Und bei einem späteren Verkauf des Autos ist es ganz sinnvoll, wenn man die Beschädigungen neutral und detailliert belegen kann.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Beste Antwort im Thema

Hallo Schwatzmaul,

 

massgeblich für einen merkantilen Minderwert sind nicht unbedingt nur die Instandsetzungskosten.

Art und Umfang der Beschädigungen sowie die Marktlage sind hier ein wesentlicher Faktor.

 

Es kann durchaus sein, dass du bei einem neuen Fahrzeug aufgrund des Neuersatz  eines  lackierten Stoßfänger einen merkantilen Minderwert  feststellt, da zum Beispiel in bestimmen Regionen eine Vielzahl von Fahrzeugen angeboten werden und der Interessierte  Käufer  -der ja die Wahl hat- dann logischerweise auf ein "unfallfreies" Fahrzeug bei seiner Kaufentscheidung abstellt. Es ein denn, du  machst etwas am Preis.

 

In einer anderen Region ist dieses "Odium" des Unfallschaden  vielleicht überhaupt nicht von Bedeutung, das dieses Fahrzeugmodell unter Umständen geht wie "geschnitten Brot" egal ob da mal etwas Instand gesetzt wurde oder nicht.

Ob dies aus technischer Sicht gerechtfertigt ist, mag dahingestellt bleiben.  Es ist aber nun einmal der Markt und somit die Praxis.

 

Ich kalkuliere gerade einen Mercedes T-Modell C 43 AMG mit einem erheblichen Seitenschaden. Das Fahrzeug ist EZ 09/1999 und hat 150.000 KM auf der Uhr.  Dem schreibe ich eine Wertminderung obwohl das Auto 9 (!) Jahre alt ist. Diese Wertmnderung wird die Versicherung auch bezahlen (früher oder später, freiwillig oder Gezwungener Maßen, da bin ich mir sicher sowie dies diese Versicherung in Ihrer Werbung auch ist.... :D:D)

 

Was ich damit sagen möchte ist, dass die Ermittlung eines merkantilen Minderwert wirklich von sehr vielen  Faktoren abhängig ist und immer Fallbezogen betrachtet werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug nach einem Unfallschaden in seinem Wert gemindert, die Frage ist, ob und wie sich das auswirkt.

 

Gruss

 

Delle

 

ps.: im Fall von Businessman würde ich zum Beispiel keinen merkantilen Mindertwert bescheinigen.

 

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Hallo Delle,

 

dass wir uns nicht falsch verstehen:

Meine Kritik bezog sich ausschließlich auf den von mir zitierten Beitrag.

 

Ich weiß nicht, was bei Businessman abgezogen wurde und mit welcher Begründung.

Ich hab mir die Fotos gerade nochmal angeschaut und lese:

 

Zitat:

die Firma meint anhand von 2 Fotos und dem Gutachten zu wissen, dass eine Rep. position nicht gebraucht wird und ich deshalb 160 € weniger bekommen.

Das kann eben alles sein. Wir wissen es nicht.

Es kann genauso bedeuten, dass im GA ein Teil zum Austausch vorgesehen ist, das vielleicht auch instandgesetzt werden kann. Oder die Stoßstange hatte einen Altschaden und es wurde etwas bei der Lackierung abgezogen. Oder oder oder...

 

Wir wissen es eben nicht.

Und darum fand ich den zitierten Beitrag unpassend...

 

Dass es erhebliche Probleme mit "maschinellen Kürzungen" gibt, würde ich nie bestreiten!

 

Schöne Grüße

 

Hafi

 

am 6. Juni 2008 um 19:47

Wie ja aus meinen kompletten Text zu erlesen ist, bezieht sich dieser Absatz auf diese Autragsstreicher.

Kann es sein, das man nur noch Absätze liest und diese rauskopiert und somit den kompletten Inhalt ignoriert worauf sich das ganze bezieht.:confused:

Und kein guter VRA liest sich auch nur einen Satz durch von so einem Streichkonzert der Auftragsstreicher. Da muß die Versicherung dann schon mit was handfesteren kommen um Streichungen durchzusetzen.

am 6. Juni 2008 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Jetzt die Frage, kann ich auf den 160 € bestehen, denn mein Gutachter hat sich den Schaden angesehen und die Rep.Position manuell dem Gutachten hinzugefügt.

.... manuell dem Gutachten hinzugefügt - die "Sternchenpositionen" !!!

 

@Dellenzaehler

Wenn du weist, was hier gestrichen wurde, dann klär uns doch auf :D

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@Dellenzaehler

Wenn du weist, was hier gestrichen wurde, dann klär uns doch auf :D

mache ich, wenn der TE dass möchte.

 

Versprochen.

am 6. Juni 2008 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Es ist doch immer wieder interessant, wie schnell sich eine Meinung bildet, ohne das Wissen, was warum aus einem Gutachten nicht akzeptiert und reguliert wurde :D

Wollen wir beide mal wetten, dass ich das weis......

Ich weiß es auch ... :D

 

Auf die Kausalität kommt es dabei wirklich nicht an. Auf das "Lager" des Richters? Naja, könnte sein, das erklärt die häufigen Anerkenntnisse der Versicherungen nach Zustellung der Klagschrift ... Komisch nur, dass diese Anerkenntnisse sogar schon bei einem Richter kommen, der noch gar nicht lange Zivilsachen bearbeitet - und zu der betreffenden Problematik weder etwas geurteilt noch sonst geäußert hat...

 

Oder ist die Lagertheorie doch falsch?

am 7. Juni 2008 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

Auf die Kausalität kommt es dabei wirklich nicht an.

???

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

Auf die Kausalität kommt es dabei wirklich nicht an.

???

schau dir doch bitte noch einmal das Bild vom Schaden an, setze das Schadenbild in Relation zu den Instandsetzungskosten.....

 

oder vertrau mir einfach :D;)

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Ich weiß es auch ... :D

 

Auf die Kausalität kommt es dabei wirklich nicht an. Auf das "Lager" des Richters? Naja, könnte sein, das erklärt die häufigen Anerkenntnisse der Versicherungen nach Zustellung der Klagschrift ... Komisch nur, dass diese Anerkenntnisse sogar schon bei einem Richter kommen, der noch gar nicht lange Zivilsachen bearbeitet - und zu der betreffenden Problematik weder etwas geurteilt noch sonst geäußert hat...

 

Oder ist die Lagertheorie doch falsch?

nun ja...... :D

am 7. Juni 2008 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

schau dir doch bitte noch einmal das Bild vom Schaden an, setze das Schadenbild in Relation zu den Instandsetzungskosten.....

 

oder vertrau mir einfach :D;)

Solange der TE den vorgenommenen Abzug nicht erklärt, kann ein Versicherer auch nicht pauschal als willkürlicher "Kürzer" hingestellt werden und eine Kausalität zwischen Ereignis und Schaden sollte schon gegeben sein, ansonsten ist ein Schadengutachten wertlos.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Solange der TE den vorgenommenen Abzug nicht erklärt, kann ein Versicherer auch nicht pauschal als willkürlicher "Kürzer" hingestellt werden und eine Kausalität zwischen Ereignis und Schaden sollte schon gegeben sein, ansonsten ist ein Schadengutachten wertlos.

wer lesen kann ist klar im Vorteil :rolleyes:

 

Die Versicherung HAT hier schon reguliert. Sie hätte das wohl NICHT getan, wenn es hier Zweifel an der Kausalität gegeben hätte.

 

Im weiteren werden solche Massnahmen nicht aufgrund von schematisierten und Standardtisierten   Kürzungsprotokollen durchgeführt.

 

So dumm ist kein Versicherer.

 

In solchen Fällen erfolgt  immer eine Nachbesichtigung oder Gegenüberstellung die von qulaifizierten Sachverständigen im Auftrag der Versicherung durchgeführt werden.

 

So.... ich habe gerade von Businessman  das Gutachten und die "Gutachtenprüfung" bekommen. Von der Firma die ich im übrigen hier schon vermutet habe.

 

Ich mache mir jetzt ein Bier auf und trinke dazu einen Schnaps.

 

Das mache ich um mich wieder abzuregen, bevor ich hier ausführlich zu diesem Pamphlet Stellung nehmen, dass nicht einmal das Papier Wert ist auf welchem es verfasst wurde (wie eigentlich immer bei gerade dieser Firma)

 

Aber eines vorab:

 

Der SV ist in jedem Fall qualifiziert, Altschäden und/oder oder Betrug liegt hier auch nicht vor.

 

Bis gleich

 

Gruss

 

Delle

Nun geht das los hier:

 

Das hier gegenständliche Fahrzeug hat zwei Anstöße am hinteren Stoßfänger rechtsseitig erfahren. Auch wenn das Fahrzeug vom TE hier gestanden hat, sind die Anstöße als streifend ausgelegt zu bezeichnen.

Im Radlaufbereich sind erhebliche Materialabplatzungen bis auf das Basismaterial des Kunststoffstoßfängers, der wahrscheinlich aus PP (Polypropylen) gefertigt ist, gut zu erkennen.

 

Auf den weiteren Bildern ist die von Businessman bereits angesprochene Verformung des Stoßfängers insbesondere im Übergangsbereich zwischen Radlauf und der aufgebrachten Schutzleiste des Stoßfängers gut und nachvollziehbar erkennbar. Diese ist Bestandteil des Stoßfängers und kann nicht einzeln gewechselt werden.

 

Auch das Spaltmaß zwischen dem Stoßfänger und der hinteren rechten Seitenwand verläuft nicht mehr regelrecht. Dem zu Folge ist hier von einer Anstoßbedingten und bleibenden Verformung des Stoßfänger rechts auszugehen, welche einen Neuersatz des Stoßfängers ohne Bedenken rechtfertigt.

 

Ich wage hier ernsthaft zu bezweifeln, dass nach der Demontage, Instandsetzung und Lackierung bei der Montage hier der Ursprungszustand ohne Restunfallspuren wieder hergestellt werden kann.

 

Nun gut, der SV den Businessman hier beauftragt hat ist ein Dipl.-Ing. also kein Küchentisch- Sachverständiger. Dieser sieht für die Instandsetzung folgenden Reparaturweg vor:

 

-Stoßfänger hinten richten (dazu gleich näheres)

-Stoßfänger hinten nachpassen

-Stoßfänger hinten lackieren

-PTS Sensor hinten rechts lackieren

-Fehlerspeicher Kurztest

 

Bei den von xAKBx hier kritisch betrachteten „Sternchenpositionen“ handelt es sich um die sachverständigenseits manuell vorgegebenen Instandsetzungs- und Einpassmaßnahmen am Stoßfänger welche nun mal ja mindestens erforderlich sind, ob Sie ausreichen bezweifele ich, wie schon gesagt doch erheblich.

 

Der Prüfbericht des Auftragsstreichers hat folgende Vorgabe:

 

Die vorliegende Kalkulation wurde im Auftrag und nach Vorgaben (!) der ……. Versicherung geprüft.

 

Der Prüfbericht ist natürlich mal wieder nicht unterschrieben, so dass nicht nachvollziehbar ist wer diesen überhaupt erstellt hat. Männlein oder Weiblein, Student oder Fischverkäufer, Hausfrau oder Schuhverkäuferin, nun man weis es nicht.:confused:

 

Und darum nennen wir dieses Individuum mal im weiteren :D„Es, dass Menschenkind“.:D

:D„Es, das Menschkind“ :D schreibt nun in seinen Prüfebricht:

 

Nach Überprüfung an Hand der Lichtbilder sind für eine sach- und fachgerechte Reparatur folgende Arbeitspositionen (Stoßfänger hinten richten) nicht erforderlich.

 

Dann erfolgt eine Korrektur der Stundensätze auf Basis regional ansässiger Fachbetriebe die den Schaden -und nun kommt es- vollständig und fachgerecht reparieren können und auf deren Grundlage die korrigierte Kalkulation erstellt wurde.

 

Aha…. Woher weis den :D„Es, dass Menschenkind“ :D das so sicher? Es hat doch außer Businessman und dem SV noch gar keiner weiter das Auto gesehen… (auch keine Bilder)

 

Eine konkrete Reparaturfirma wurde natürlich nicht benannt.

 

Und nun analysieren wir hier mal den Fehler.

 

Der Sacherständige hat geschrieben Stoßfänger nachpassen und Stoßfänger richten. Korrekt hätte es heißen müssen Stoßfänger Instandsetzen und Stoßfänger einpassen.

 

:D„Es, dass Menschenkind“ :D denkt aber nun aha, da liegt ja eine Doppelberechnung vor und streicht eifrig das „richten“ aus der Kalkulation.

 

Hätte ein qualifizierter Sachverständiger dieses Gutachten geprüft, so wäre diesem sofort aufgefallen, dass hier lediglich ein unglücklich verwendeter Begriff vom Sachverständigen verwendet wurde.

 

Er hätte das Gutachten abgehackt und darauf verwiesen, dass die Versicherung hier sogar noch Geld einspart, weil hier kein neuer Stoßfänger aufgeschrieben wurde.

 

Im Weiteren wäre hier auch eine Kotrollvermessung der Achsgeometrie absolut gerechtfertigt, auch diese wurden vom Sachverständigen nicht berücksichtigt.

 

Dieser Prüfbericht ist mal wieder ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass unqualifiziertes Personal mit Aufgaben betraut wird, welchen Sie nicht gewachsen sind und auch nie sein werden.

 

Nicht gegen Gutachtenprüfungen von Seiten der Versicherung. Diese sind berechtigt und auch sinnvoll.

Aber nicht durch Auftragsstreicher, welche von der Materie so viel Ahnung haben, wie eine Kuh vom Rad fahren.

 

Es ist wirklich zum Kotzen…..

Gruss

 

Delle :mad:

 

am 7. Juni 2008 um 17:16

:):):):):):):):):):):)

Danke Dellenzähler!!!!!!!!!!!!!!!! für die klaren Worte!!

Mfg.

SV Stoll

Nur nützen wird es nicht viel.

 

Businessman bekommt hier sicher sein Geld, aber alle die anderen, die so veräppelt werden... Das ist wie Don Quichotte  gegen die Windmühlen....

 

Traurig, aber wahr :(

 

Naja, wir können es wohl nicht ändern. Die Zeit wird zeigen, was so wird.

 

Gruss

 

Delle

am 8. Juni 2008 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Es ist wirklich zum Kotzen…..

Gruss

 

Delle :mad:

Beim Lesen des Berichtes hab ich genau das gleiche Gefühl bekommen ...:rolleyes:.  Wenn solche Probleme im Prozeß streitig werden, geht die Sache an die Unfallanalytiker von der DEKRA. Die sind damit ja eigentlich unterfordert:D, aber haben wenigstens anständig Sachverstand. und erklären dann auch dem technisch unversierten Juristen alles so, das er das auch versteht.

 

Und ich will auch zugeben, dass ich bei der gestrichenen Sternchenposition an etwas anderes gedacht habe - wie Ihr wohl auch.

 

Was mich aber noch interessiert: Gibt es bei den Versicherungen eigentlich so eine Art "Richterdatenbank", in der die Entscheidungen und damit die Rechtsansichten der einzelnen Richter gesammelt werden? Das wäre ja nichts verbotenenes, interessiert mich nur rein praktisch. Denn ich weiß zwar nicht, wieviele Richter in Deutschland Zivilsachen bearbeiten, aber ein paar tausend werden es schon sein. Und deren Rechtsansichten kann ein einelner Saschbearbeiter ja nicht im Kopf haben. Wie funktioniert das mit der "Lagertheorie "?

 

 

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