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Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens

Themenstarteram 17. April 2008 um 8:39

Hallo,

meiner Lebensgefährtin ist kürzlich jemand in das Auto gefahren. Der Schaden ist überschaubar: Stoßfänger, Scheinwerfer, Pralldämpfer und ein paar Kleinteile. Auf den ersten Blick ist kaum etwas zu sehen. Die Höhe des Schadens liegt knapp über 1000 €, das Gutachten kostete beim Dekra nicht ganz 200 €.

Bei einer telefonischen Rückfrage an die gegnerische Versicherung machte mir die Sachbearbeiterin Vorwürfe, weil ein Gutachten in diesem Fall überflüssig sei und erst ab ca. 3000 € Schadenhöhe nötig ist. So wäre es angeblich auch vorab telefonisch besprochen worden. Meine Antwort war, daß ich nicht bereit bin mit ihr darüber zu diskutieren, da meine Lebensgefährtin als Geschädigte einen Anspruch auf ein neutrales Gutachten hat. Punkt. Dann war auch Ruhe auf der anderen Seite der Telefonleitung.

Meine Frage wäre, ob es irgendwelche Untergrenzen bei der Schadenhöhe gibt, bei denen man quasi im Rahmen der Schadenminderungspflicht nicht zu einem Gutachter darf. Als Laie kann man ja oftmals auch nicht abschätzen was sich hinter einer vermeintlichen Bagatelle vielleicht noch verbirgt. Und bei einem späteren Verkauf des Autos ist es ganz sinnvoll, wenn man die Beschädigungen neutral und detailliert belegen kann.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Beste Antwort im Thema

Hallo Schwatzmaul,

 

massgeblich für einen merkantilen Minderwert sind nicht unbedingt nur die Instandsetzungskosten.

Art und Umfang der Beschädigungen sowie die Marktlage sind hier ein wesentlicher Faktor.

 

Es kann durchaus sein, dass du bei einem neuen Fahrzeug aufgrund des Neuersatz  eines  lackierten Stoßfänger einen merkantilen Minderwert  feststellt, da zum Beispiel in bestimmen Regionen eine Vielzahl von Fahrzeugen angeboten werden und der Interessierte  Käufer  -der ja die Wahl hat- dann logischerweise auf ein "unfallfreies" Fahrzeug bei seiner Kaufentscheidung abstellt. Es ein denn, du  machst etwas am Preis.

 

In einer anderen Region ist dieses "Odium" des Unfallschaden  vielleicht überhaupt nicht von Bedeutung, das dieses Fahrzeugmodell unter Umständen geht wie "geschnitten Brot" egal ob da mal etwas Instand gesetzt wurde oder nicht.

Ob dies aus technischer Sicht gerechtfertigt ist, mag dahingestellt bleiben.  Es ist aber nun einmal der Markt und somit die Praxis.

 

Ich kalkuliere gerade einen Mercedes T-Modell C 43 AMG mit einem erheblichen Seitenschaden. Das Fahrzeug ist EZ 09/1999 und hat 150.000 KM auf der Uhr.  Dem schreibe ich eine Wertminderung obwohl das Auto 9 (!) Jahre alt ist. Diese Wertmnderung wird die Versicherung auch bezahlen (früher oder später, freiwillig oder Gezwungener Maßen, da bin ich mir sicher sowie dies diese Versicherung in Ihrer Werbung auch ist.... :D:D)

 

Was ich damit sagen möchte ist, dass die Ermittlung eines merkantilen Minderwert wirklich von sehr vielen  Faktoren abhängig ist und immer Fallbezogen betrachtet werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug nach einem Unfallschaden in seinem Wert gemindert, die Frage ist, ob und wie sich das auswirkt.

 

Gruss

 

Delle

 

ps.: im Fall von Businessman würde ich zum Beispiel keinen merkantilen Mindertwert bescheinigen.

 

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Ich muss da noch mal was fragen. Ich hab mir den Schaden auzahlen lassen, aber die gegn. Versicherung hat das Gutachten bei einer gewissen Firma überprüfen lassen. Die Firma meint anhand von 2 Fotos und dem Gutachten zu wissen, dass eine Rep. position nicht gebraucht wird und ich deshalb 160 € weniger bekommen.

Jetzt die Frage, kann ich auf den 160 € bestehen, denn mein Gutachter hat sich den Schaden angesehen und die Rep.Position manuell dem Gutachten hinzugefügt. Also wird sie ja auch benötigt.

Außerdem hat mir die Firma die Löhne angepasst an meine Region.

Netto wurden vom Gutachter 628 € angegeben, bekommen hab ich 469 €. Das können die sich sonst wo hinstecken, mit dem Geld kann man nichts anfangen.

am 6. Juni 2008 um 15:25

Du brauchst dich in keinem Fall darauf einlassen, was irgendeine andere Firma für die gegnerische Versicherung kalkuliert und die restlichen 160 Euro von der Versicherung einfordern.

Viele Versicherer versuchen es immer wieder über solche Firmen das vorhandene Gutachten zu kürzen. Darüber gibt es genug Urteile das dieses nicht zulässig ist.

Das ist das Geschäft dieser Auftragsstreicher. Da wird  hier mal ein bisschen gekürzt und da mal ein bisschen gestrichen...... die Masse macht es aber dann halt.

 

Nur mal so zu deiner Information. Für diese "Gutachtenprüfung" bekommen diese Firmen zwischen  12 und 20 Euro pro Auftrag. 

 

Du kannst nun noch einmal deinen Sachverständigen kontaktieren und ihm das Ergebnis dieser Prüfung vorlegen. Der wird dir dann eine kostenpflichtige Stellungnahme verfassen (ca. 100 Euro), welche du dann mit einem Schreiben zur Nachregulierung und der weiteren Erstattung des Honorar vom Sachverständigen unter Fristsetzung an die Versicherung weiter leitest.

 

In der Regel wird dann nachreguliert. Passiert da nichts, musst du einen Rechtsanwalt mit der sofortigen Klageerhebung beauftragen.

 

Du kannst aber auch gleich einen Anwalt konsultieren, der dir die oben genannten Schritte abnimmt.

 

Gruss Delle

 

 

Danke, sollte ich es erstmal mit einem Brief an den Versicherer versuchen? Wenn nicht, dann wieder zu meinem Sachverständigen.

Einen Anwalt bezahlt doch die gegn. Versicherung, oder?

Auf deinen Brief setzt sich die Versicherung mit ihrem Ar......

 

Da die Versicherung hier Einwände gegen das  Gutachten erhebt, muss Sie auch deinen Rechtsanwalt bezahlen.

 

Du hast ja sonst keine Möglichkeit an dein Geld zu kommen. Das ist das Prinzip der Waffengleichheit.

 

Versuche erst gar nicht -zumindest nicht in diesem Fall- mit dem Sachbearbeiter zu reden. Der hat seine Anweisungen und darf nicht nachregulieren, auch wenn er das vielleicht sogar von sich aus machen würde.

 

 

am 6. Juni 2008 um 16:45

Bei mir wollte die Versicherung vor kurzen auch durch solch eine Firma die Wertminderung des Gutachtens streichen.

Der RA hat sich aber auch nicht darauf eingelassen und einfach die komplette Schadensregulierung mit der Wertminderung gefordert und die Versicherung hat alles anstandslos bezahlt, ohne auch noch irgendwas von hrem Kürzungsunternehmen zu erwähnen oder die Kürzung durchsetzen zu wollen.

Leider gibt es zuviele, die dieses dann für richtig halten und sich dann zufrieden geben mit der Schadensabwicklung und auf das Geld verzichten was ihnen eigentlich zusteht.

Die Versicherung weiß ganz genau, das diese Kürzungen nicht berechtigt sind und was auf dem Papier steht nicht einen Pfifferling wert ist. Doch in der Praxis sparen die Versicherungen etliches an Geld ein, was dem Geschädigten eigentlich zusteht und deshalb macht sich das trotzdem bezahlt.

Kann sich halt jeder seinen Teil selber zu denken;)

am 6. Juni 2008 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Ich muss da noch mal was fragen. Ich hab mir den Schaden auzahlen lassen, aber die gegn. Versicherung hat das Gutachten bei einer gewissen Firma überprüfen lassen. Die Firma meint anhand von 2 Fotos und dem Gutachten zu wissen, dass eine Rep. position nicht gebraucht wird und ich deshalb 160 € weniger bekommen.

Jetzt die Frage, kann ich auf den 160 € bestehen, denn mein Gutachter hat sich den Schaden angesehen und die Rep.Position manuell dem Gutachten hinzugefügt. Also wird sie ja auch benötigt.

Außerdem hat mir die Firma die Löhne angepasst an meine Region.

Netto wurden vom Gutachter 628 € angegeben, bekommen hab ich 469 €. Das können die sich sonst wo hinstecken, mit dem Geld kann man nichts anfangen.

Es ist doch immer wieder interessant, wie schnell sich eine Meinung bildet, ohne das Wissen, was warum aus einem Gutachten nicht akzeptiert und reguliert wurde :D

Ok, vielen Dank euch beiden.

Die 100 € für meinen Sachverständigen (der gleiche wie beim Gutachten?) muss ich erstmal vorstrecken?

Sollte ich mich da so schnell wie möglich drum kümmern oder kann man nach einem Monat immer noch was verlangen?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Es ist doch immer wieder interessant, wie schnell sich eine Meinung bildet, ohne das Wissen, was warum aus einem Gutachten nicht akzeptiert und reguliert wurde :D

Wollen wir beide mal wetten, dass ich das weis......

Noch eine Frage, zu welchem Anwalt geht man da am besten? Einen für Verkehrsrecht oder für Versicherungen?

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Ok, vielen Dank euch beiden.

Die 100 € für meinen Sachverständigen (der gleiche wie beim Gutachten?) muss ich erstmal vorstrecken?

Sollte ich mich da so schnell wie möglich drum kümmern oder kann man nach einem Monat immer noch was verlangen?

Natürlich der erste, um dessen Gutachten geht es ja......

 

Der SV kann sich auf die Abtretung berufen, die du unterzeichnest hast. Er wird dir sicherlich nicht gleich das Geld abnehmen.

 

Logisch so schnell wie möglich. Das muss hier geklärt werden, auch für die anderen Leser hier im Forum :D

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Noch eine Frage, zu welchem Anwalt geht man da am besten? Einen für Verkehrsrecht oder für Versicherungen?

Am besten für einen, der sonst die Versicherungen vertritt........:cool:

 

 

 

 

 

LOL:D

 

 

zu einem Anwalt für Verkehrsrecht  natürlich .

Ich meinte einen für Versicherungsrecht. :) Nicht einen von der Versicherung. :D

Ich werde am Montag mal zu meinem SV gehen. Werde natürlich berichten, wie es ausgehen wird.

Vielen Dank nochmal!

Zitat:

Die Versicherung weiß ganz genau, das diese Kürzungen nicht berechtigt sind und was auf dem Papier steht nicht einen Pfifferling wert ist. Doch in der Praxis sparen die Versicherungen etliches an Geld ein, was dem Geschädigten eigentlich zusteht und deshalb macht sich das trotzdem bezahlt.

Blaaaaaahhhhblaaaaaahhhhhblaaaaahhhh

 

Sorry, aber soviel Stammtisch-Theorie hab ich hier -zum Glück- schon lange nicht mehr gelesen.

 

Es gibt Kürzungen, bei denen es im Prozess darauf ankommt, welchem "Lager"  der Richter angehört. Die einen  sprechen  den gekürzten Betrag zu, die anderen  weisen die Klage ab. Je nachdem um welche Position es genau geht.

 

Etwas ganz anderes sind Kürzungen wegen nicht unfallbedingter Arbeiten oder Ersatzteilen.

Da ist die Chance für den Versicherer einen Prozess zu gewinnen gut, weil solche Abzüge -in der Regel- nur gemacht werden, wenn die Sache einigermaßen "wasserdicht" ist.

 

Da liegt auch der beste SV ab und zu daneben, weil er auf die Aussage des Auftraggebers angewiesen ist.

Der Versicherer kennt aber auch die Schilderung der Gegenseite, Zeugenaussage, Ermittlungsakte usw.

 

Und dann kann sich so eine Schaden eben auch mal ganz anders darstellen...

 

Ich kann xAKBx nur Recht geben: solange Du das Gutachten nicht gesehen hast, ist das Verschwendung von Web-Space.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Es gibt Kürzungen, bei denen es im Prozess darauf ankommt, welchem "Lager"  der Richter angehört. Die einen  sprechen  den gekürzten Betrag zu, die anderen  weisen die Klage ab. Je nachdem um welche Position es genau geht.

 

Etwas ganz anderes sind Kürzungen wegen nicht unfallbedingter Arbeiten oder Ersatzteilen.

Da ist die Chance für den Versicherer einen Prozess zu gewinnen gut, weil solche Abzüge -in der Regel- nur gemacht werden, wenn die Sache einigermaßen "wasserdicht" ist.

 

Da liegt auch der beste SV ab und zu daneben, weil er auf die Aussage des Auftraggebers angewiesen ist.

Der Versicherer kennt aber auch die Schilderung der Gegenseite, Zeugenaussage, Ermittlungsakte usw.

 

Und dann kann sich so eine Schaden eben auch mal ganz anders darstellen...

 

Ich kann xAKBx nur Recht geben: solange Du das Gutachten nicht gesehen hast, ist das Verschwendung von Web-Space.

Sorry Hafi,

 

aber du willst hier doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass bei diesem Schadenfall die Kausalität in Frage gestellt wird !

 

Und wenn, dann mit einem Kürzungsprotokoll von diesen Auftragsstreichern ?

 

Damit geht der Versicherer unter Umständen in einen Prozess ?

 

Also, dass glaubst du doch wohl jetzt selber nicht oder ?

 

Gruss Delle

 

 

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