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Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens

Themenstarteram 17. April 2008 um 8:39

Hallo,

meiner Lebensgefährtin ist kürzlich jemand in das Auto gefahren. Der Schaden ist überschaubar: Stoßfänger, Scheinwerfer, Pralldämpfer und ein paar Kleinteile. Auf den ersten Blick ist kaum etwas zu sehen. Die Höhe des Schadens liegt knapp über 1000 €, das Gutachten kostete beim Dekra nicht ganz 200 €.

Bei einer telefonischen Rückfrage an die gegnerische Versicherung machte mir die Sachbearbeiterin Vorwürfe, weil ein Gutachten in diesem Fall überflüssig sei und erst ab ca. 3000 € Schadenhöhe nötig ist. So wäre es angeblich auch vorab telefonisch besprochen worden. Meine Antwort war, daß ich nicht bereit bin mit ihr darüber zu diskutieren, da meine Lebensgefährtin als Geschädigte einen Anspruch auf ein neutrales Gutachten hat. Punkt. Dann war auch Ruhe auf der anderen Seite der Telefonleitung.

Meine Frage wäre, ob es irgendwelche Untergrenzen bei der Schadenhöhe gibt, bei denen man quasi im Rahmen der Schadenminderungspflicht nicht zu einem Gutachter darf. Als Laie kann man ja oftmals auch nicht abschätzen was sich hinter einer vermeintlichen Bagatelle vielleicht noch verbirgt. Und bei einem späteren Verkauf des Autos ist es ganz sinnvoll, wenn man die Beschädigungen neutral und detailliert belegen kann.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Beste Antwort im Thema

Hallo Schwatzmaul,

 

massgeblich für einen merkantilen Minderwert sind nicht unbedingt nur die Instandsetzungskosten.

Art und Umfang der Beschädigungen sowie die Marktlage sind hier ein wesentlicher Faktor.

 

Es kann durchaus sein, dass du bei einem neuen Fahrzeug aufgrund des Neuersatz  eines  lackierten Stoßfänger einen merkantilen Minderwert  feststellt, da zum Beispiel in bestimmen Regionen eine Vielzahl von Fahrzeugen angeboten werden und der Interessierte  Käufer  -der ja die Wahl hat- dann logischerweise auf ein "unfallfreies" Fahrzeug bei seiner Kaufentscheidung abstellt. Es ein denn, du  machst etwas am Preis.

 

In einer anderen Region ist dieses "Odium" des Unfallschaden  vielleicht überhaupt nicht von Bedeutung, das dieses Fahrzeugmodell unter Umständen geht wie "geschnitten Brot" egal ob da mal etwas Instand gesetzt wurde oder nicht.

Ob dies aus technischer Sicht gerechtfertigt ist, mag dahingestellt bleiben.  Es ist aber nun einmal der Markt und somit die Praxis.

 

Ich kalkuliere gerade einen Mercedes T-Modell C 43 AMG mit einem erheblichen Seitenschaden. Das Fahrzeug ist EZ 09/1999 und hat 150.000 KM auf der Uhr.  Dem schreibe ich eine Wertminderung obwohl das Auto 9 (!) Jahre alt ist. Diese Wertmnderung wird die Versicherung auch bezahlen (früher oder später, freiwillig oder Gezwungener Maßen, da bin ich mir sicher sowie dies diese Versicherung in Ihrer Werbung auch ist.... :D:D)

 

Was ich damit sagen möchte ist, dass die Ermittlung eines merkantilen Minderwert wirklich von sehr vielen  Faktoren abhängig ist und immer Fallbezogen betrachtet werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug nach einem Unfallschaden in seinem Wert gemindert, die Frage ist, ob und wie sich das auswirkt.

 

Gruss

 

Delle

 

ps.: im Fall von Businessman würde ich zum Beispiel keinen merkantilen Mindertwert bescheinigen.

 

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Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

Beim Lesen des Berichtes hab ich genau das gleiche Gefühl bekommen ...:rolleyes:.  Wenn solche Probleme im Prozeß streitig werden, geht die Sache an die Unfallanalytiker von der DEKRA. Die sind damit ja eigentlich unterfordert:D, aber haben wenigstens anständig Sachverstand. und erklären dann auch dem technisch unversierten Juristen alles so, das er das auch versteht.

 

Und ich will auch zugeben, dass ich bei der gestrichenen Sternchenposition an etwas anderes gedacht habe - wie Ihr wohl auch.

 

Was mich aber noch interessiert: Gibt es bei den Versicherungen eigentlich so eine Art "Richterdatenbank", in der die Entscheidungen und damit die Rechtsansichten der einzelnen Richter gesammelt werden? Das wäre ja nichts verbotenenes, interessiert mich nur rein praktisch. Denn ich weiß zwar nicht, wieviele Richter in Deutschland Zivilsachen bearbeiten, aber ein paar tausend werden es schon sein. Und deren Rechtsansichten kann ein einelner Saschbearbeiter ja nicht im Kopf haben. Wie funktioniert das mit der "Lagertheorie "?

In der Tat. So etwas gibt es wohl. Aber da schauen  nur die Profi Sachbearbeiter rein, die Ahnung haben nicht der "Otto Normalregulierer"

 

Schau mal in dein Postfach .... :D 

 

ps.: also zumindest meine Gutachten werden in solchen Angelegenheiten nicht wissentlich von den grünen Männchen geprüft. Da trage ich mit schönen Schriftsätzen schon für Sorge.... ;)

 

Gruss Delle

Hallo K080907,

 

ich möchte hier nicht zu sehr ins Detail gehen und weiß auch nicht, wie andere Gesellschaften arbeiten.

Aber es ist sicher kein Fehler, wenn man die Urteile, die man im Laufe eines Jahres so erstreitet, genau liest.

Dann bekommt man schon einen guten Überblick darüber, ob eine einheitliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage existiert.

 

Dass ein SB, je nachdem wie groß das Gebiet ist, für das er zuständige ist, die lokale Rechtsprechung nicht auswendig kennt, ist klar. Aber der Anwalt vor Ort, der vom Versicherer mandatiert wird, sollte sie für seinen LG Bezirk schon kennen und bei "aussichtslosen" Sachen wird er kurz zum Hörer greifen...

 

Gruß

Hafi

 

EDIT: Sorry, hab den Beitrag neu gefasst. Erste Version war völlig unverständlich...

 

am 10. Juni 2008 um 6:27

Aha, danke für die Erläuterung, hafi :) 

 

Ein Amtsricher bearbeitet ja im Jahr ca. 600 Zivilsachen. Wenn wir mal einen Anteil von 20 Prozent Verkehrsunfällen schätzen, landen wird bei ca. 120 Verfahren, von denen ca. 30 bis 40 mit Urteil enden. Das betrifft dann aber alle Versicherungen. Im Jahr könnten je nach Marktanteil also schon so 3 bis 5 Urteile eines Richters bei einer Versicherung eingehen, dazu die mündlich in der Verhandlung geäußerten Ansichten. Über mehrere Jahre kann man sich dann wirlich ein Bild machen. Kann ich so nachvollziehen.

 

Den Anwälten traue ich dagegen nicht so recht viel zu. Ich glaube ja, es wäre auch für die Versicherungen günstiger, gleich den eigenen SB zu schicken (geht am Amtsgericht ja grundsätzlich). Denn die Anwälte vor Ort haben meist wenig Ahnung, und oft auch nur den eigenen Geldbeutel im Sinn - der Blick für wirtschaftlich vernünfitge Lösungen für beide Seiten ist da oft verbaut.

 

Wäre viel einfacher, wenn z.B. hafi oder xAKBx selbst für die Versicherung kommen würden:). Wirklich groben Unfug habe ich von Euch jedenfalls noch nie gelesen, von manchen Anwälten aber schon:rolleyes:.  Und daß wir manchmal unterschiedliche (Rechts-)Ansichten haben, muß man sportlich sehen:D

 

 

Ich glaube auch, dass liegt daran, dass die Versicherer häufig "Fabriken" beauftragen. Da macht sich der einzelne Anwalt nicht Heiss, Hauptsache die Umsatzzahlen passen. bei den kleineren Kanzleien ist das schon etwas anders. 

 

Ich kenne Sachbearbeiter von Versicherungen, die "diktieren" den Rechtsanwälten was sie vortragen sollen und das hat dann auch meistens Hand und Fuss ;).

 

Wird der Prozess begleitet, dann wird er in der Regel auch gewonnen. Das ist aber wohl auf beiden Seiten so.

 

Ich möchte das mal hier zu Ende führen. Ich hab mein restliches Geld bekommen.

Ich war beim Gutechter, der sagte mir gleich, ich sollte zum Anwalt oder einen Versuch starten und einen Brief an die geg. Versicherung schreiben. Ich dachte, einen Versuch ist es wert und hab einen Brief geschrieben und darin meine Rechte und das was mir zusteht mit einer Frist reingeschrieben. 1 Woche vor Ablauf der Frist hat die Versicherung aufgegeben und mir das Geld ohne Anwalt ausgezahlt.

Herzlichen Dank nochmals an Dellenzaehler für die Unterstützung.

Hab gern geholfen. :)

 

Gerade dieser Fall zeigt deutlich, dass eine solche Art und Weise von "Gutachtenprüfungen" völliger Mumpitz ist.

 

Und der qualifizierte Schadensachbearbeiter weis das auch, nur er kann in der Regel nicht dagegen unternehmen.

 

Gruss

 

Delle

 

 

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