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Kosten für Kostenvoranschlag

VW Golf
Themenstarteram 12. September 2014 um 20:25

Ist es Deutschland-weit normal 10% für einen Kostenvoranschlag bei VW zu bezahlen?

Der Mann vom Service meinte der Kostenvoranschlag würde zwischen 5-10 % des Schadens kosten.

Nun habe ich den Schaden, nach der fiktiven Rechnung begleichen lassen. Jedoch wurde nach Abzug von Mehrwertsteuer und Verbringung keine 1000 Euro gezahlt, sind nun 10% (130 Euro) echt gerechtfertigt dafür?

Finde es nicht in Ordnung, dass ich für die 10 Min. Arbeit soviel bezahlen soll, obwohl die generische Versicherung einfach alles streicht.

 

Beste Antwort im Thema

Vor einigen Jahren trat eine gegnerische Versicherung auf mich zu. Angeblich hätte sie das Recht mein Fahrzeug zu begutachten und alles solche Geschichten. Zum Glück habe ich mir dann im Anschluss gleich einen Anwalt genommen. Was die Versicherer können kann ich auch.

Mein Brot hole ich beim Bäcker. Mein Haus hat ein Maurer erbaut. Wenn ich rechtlichen Beistand brauche gehe ich zum Anwalt. Was ist daran falsch.

10 weitere Antworten
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10 Antworten
am 12. September 2014 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von klaus201

Ist es Deutschland-weit normal 10% für einen Kostenvoranschlag bei VW zu bezahlen?

Der Mann vom Service meinte der Kostenvoranschlag würde zwischen 5-10 % des Schadens kosten.

Nun habe ich den Schaden, nach der fiktiven Rechnung begleichen lassen. Jedoch wurde nach Abzug von Mehrwertsteuer und Verbringung keine 1000 Euro gezahlt, sind nun 10% (130 Euro) echt gerechtfertigt dafür?

Finde es nicht in Ordnung, dass ich für die 10 Min. Arbeit soviel bezahlen soll, obwohl die generische Versicherung einfach alles streicht.

Die genannten 10 Min. sind wohl eher NICHT realistisch.

Gegenfrage:

Würdest Du für andere Leute kostelos arbeiten ?

Wenn nicht kannst Du Dir die gestellte Frage selbst beantworten.

 

Weiterhin angemerkt:

Derartige Beiträge, in denen nicht mal ansatzweise eine gescheite Aussage zum tatsächlich vorliegenden Schaden getroffen wird, sind kurz und schmerzlos unsinnig!

Themenstarteram 12. September 2014 um 21:17

Ich hatte in den letzten 5 Jahren 3 Schäden bei VW regulieren lassen, für alle habe ich einen "kostenlosen" Kostenvoranschlag erhalten, den die Versicherungen gefordert haben. Bei allen war ich anwesend und kann bezeugen, das es nicht länger als 10 Min. gedauert hat ihn zu erstellen. Nun wurde zum ersten Mal nur nach diesem fiktiven Kostenvoranschlag abgerechnet, und schon muss ich die oben genannten Kosten tragen, finde das nicht ok, besonders wenn ich nun deutlich über 10% zahlen muss.

am 12. September 2014 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von klaus201

Ich hatte in den letzten 5 Jahren 3 Schäden bei VW regulieren lassen, für alle habe ich einen "kostenlosen" Kostenvoranschlag erhalten, den die Versicherungen gefordert haben. Bei allen war ich anwesend und kann bezeugen, das es nicht länger als 10 Min. gedauert hat ihn zu erstellen. Nun wurde zum ersten Mal nur nach diesem fiktiven Kostenvoranschlag abgerechnet, und schon muss ich die oben genannten Kosten tragen, finde das nicht ok, besonders wenn ich nun deutlich über 10% zahlen muss.

Was Du findest oder nicht, ist relativ wurscht.

Wenn Du es Dir leisten kannst, für andere Leute kostenlos Leistungen / Kovo`s zu erstellen und das den ganzen Tag, wovon kaufst Du Dir dann das Brot für die Pausen ?

Beziehst Du dafür dann Hartz IV aus der allgemeinen Kasse, in die Alle einzahlen ?

Das erstellen eine vollständigen KV für einen Unfallschaden / Karosserieschaden erfolgt NUR am Schreibtisch ?

Hier ist immernoch keine ansatzweise gescheite Aussage dazu getroffen worden, um was für einen Schaden es sich handelt.

Wenn eine Reparatur durchgeführt wird, wird der KV üblicherweise mit der Rep. verrechnet.

Damit hat sich auch die Arbeit für einen KV gelohnt.

Bei fiktiver Abrechnung werden keine Einnahmen aus einer Rep. generiert, somit wird der KV in Rechnung gestellt.

Zum Vergleich: Mein BMW-Händler nimmt für die wirklich nur 10-15 Minuten dauerende Arbeit immer 50.- EUR.

KV von über 1000 Euro werden doch ehe von der Versicherung nicht anerkannt , sondern nur über Gutachter , aber mal ehrlich wer hat schon Bock KV zu erstellen, seine Manpower wenn auch überschaubar zu binden und der Kunde rechnet fiktiv ab und es kommt kein Auftrag dabei rum , zu blöd für den Betrieb, daher kann er sich die Arbeit bezahlen lassen und bei Auftragsvergabe wird das verrechnet, sollte man aber vorher klären

KV für einen KV einholen....

Wenn die Versicherung einen KV fordert, dann muss sie ihn auch bezahlen.

Bei unverschuldeten Unfällen (leider 2x im letzten Jahr) habe ich direkt ein Gutachten anfertigen lassen und die Sache meinem RA übergeben. Nach 2 Wochen war das Geld da, ohne dass es mich einen Pfennig gekostet hat. Mit so einm KV gebe ich mich nicht zufrieden.

Themenstarteram 13. September 2014 um 17:39

@hurz100

Mir ging es nicht darum, das der KV nichts kosten darf.

Aber mir wurde mitgeteilt, dass dieser zwisch 5-10% des Schadens betragen kann.

Nun zahlt die Versicherung nach den Abzügen so wenig, das der KV gut 13% kostet.

Und der KV wurde doch eigentlich nur am Schreibtisch ausgeführt. Ausser du hältst es für

Arbeit 2 Fotos zu machen. Die beim KV nicht mitgeschickt worden sind und die zu 100%

unbrauchbar waren.

@all

Es geht um einen winzigen Lackschaden mit einer Delle.

Ich hatte erst gedacht der Schaden würde nur an Bagatellschadensgrenze kratzen, und so würde der KV nicht mit dem höchsten Satz abgerechnet werden. Weil man mir sagte, das die Höhe sich nach der Schadenshöhe der KV's richten würde.

Egal. Man kann nach ca 8 Jahren, wo man viel Geld in der Werkstatt gelassen, nun auch mal wieder zu einer anderen VW-Werkstatt wechseln. Wo man nicht gleich eine 1 Woche nach Geldeingang eine Mahnung erhält.

@Diesel_inside

So mache ich das nun auch, nichts läuft mehr ohne Anwalt und Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von klaus201

 

@Diesel_inside

So mache ich das nun auch, nichts läuft mehr ohne Anwalt und Gutachter.

Ja schön, dabei die Schadensminderungspflichtpflicht nicht vergessen , denn wer für ne 500 Euro Delle den Gutachter holt kann ruhig auf den Kosten sitzen bleiben , weil die Solidargemeinschaft der Beitragszahler dafür zahlt, daher werden für Bagatellen Gutachter von den Versicherungen abgewiesen und von Anwälten , na ja die stehen , wie die Gutachter am Anfang der Nahrungskette und wollen an Dir verdienen, auch die treiben letztendlich die Preise der Versicherungen nach oben. Noch vor Wochen habe ich bei meinem Drittwagen einenen unverschuldeteten Unfall abgerechnet, die Lage war relativ klar , es ist relativ egal ob das Geld nach 5 oder 10 tagen da ist und eine schriftl. Stellungnahme kann ich auch abgeben, was soll ich hier den Anwalt reich machen , der mit 500 Euro zu Buche schlägt :confused:

Vor einigen Jahren trat eine gegnerische Versicherung auf mich zu. Angeblich hätte sie das Recht mein Fahrzeug zu begutachten und alles solche Geschichten. Zum Glück habe ich mir dann im Anschluss gleich einen Anwalt genommen. Was die Versicherer können kann ich auch.

Mein Brot hole ich beim Bäcker. Mein Haus hat ein Maurer erbaut. Wenn ich rechtlichen Beistand brauche gehe ich zum Anwalt. Was ist daran falsch.

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