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Kosten einer Vollabnahme

Themenstarteram 30. Mai 2006 um 18:29

Hallo Oldifreunde!

Hätte die Gelegenheit ein seltenes Auto zu bekommen.

Leider ist eine Vollabnahme nötig.

Weiß jemans, was soetwas bei einem PKW ungefähr kosten würde?

Vielen Dank!

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20 Antworten
am 24. Februar 2011 um 18:45

http://www.tuev-nord.de/.../PreiseTPJan2010.pdf

Gruß SRAM

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was kostet ein H-Gutachten?' überführt.]

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und besitzt dem gemäß einen gültigen Brief, liegen die Kosten so bei ca. 80,- Euro. Ist kein Brief vorhanden und muß dieser erstellt werden, kostet´s rund 100,- Euro. Wichtig: Bei der Überprüfung (durch den TÜV oder DEKRA) ist immer auch eine HU enthalten! Das Auto muß mindestens 30 Jahre alt sein, um den "H"-Status zugeteilt zu bekommen. Aber das trifft ja bei Deinem Goggo zu. 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was kostet ein H-Gutachten?' überführt.]

Du weißt aber schon, dass eine H-Zulassung wesentlich teuerer ist als die mit 250ccm E0-Norm?! Soweit ich weiß, soll es unter Berufung auf EU-Recht möglich sein, ohne H-Kennzeichen, aber mit H-Gutachten des TÜVs auch in Umweltzonen zu fahren. Grund: Die EU-Rechtsnorm ist wohl so fomuliert, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen erhalten könnten(!), in Umweltzonen in Deutschland einfahren dürfen (oder so ähnlich). Angeblich kann man sich mit dem H-Gutachten eine Ausnahmegenehmigung holen. Weiß da jemand genaueres als ich?!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was kostet ein H-Gutachten?' überführt.]

@roboprof: Du hast recht, sorry! Ich meinte, die Beträge noch "im Kopf" zu haben, stimmt aber so, wie ich´s geschrieben habe, nicht. Ich habe gerade mal meine Belege gecheckt (Stand Oktober 2009). So, nun nochmal von vorn:

a) Kosten TÜV (Gutachten gemäß § 21 StVZO): € 136,91 inklusive HU und reduzierter Vollabnahme gemäß § 23 StVZO

b) Kosten der Zulassungsstelle, inklusive Erstellung eines neuen Briefes und Erteilung des H-Kennzeichens: € 109,30

@Daimlerfee: Entschuldigung für meine mit "heiß gestrickter Nadel" geschriebene falsche Antwort. Ich hoffe, das hilft Dir jetzt weiter.

Tipp: Vorher beim TÜV (oder DEKRA) klären, ob die einen Spezialisten für Oldtimer haben, die gehen da in der Regel anders ran (lockerer und kompetenter) als ein "normaler" Prüfer. Meistens muß vorher ein Termin vereinbart werden. So war´s jedenfalls bei mir.  

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was kostet ein H-Gutachten?' überführt.]

am 25. Oktober 2011 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von roboprof

Du weißt aber schon, dass eine H-Zulassung wesentlich teuerer ist als die mit 250ccm E0-Norm?! Soweit ich weiß, soll es unter Berufung auf EU-Recht möglich sein, ohne H-Kennzeichen, aber mit H-Gutachten des TÜVs auch in Umweltzonen zu fahren. Grund: Die EU-Rechtsnorm ist wohl so fomuliert, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen erhalten könnten(!), in Umweltzonen in Deutschland einfahren dürfen (oder so ähnlich). Angeblich kann man sich mit dem H-Gutachten eine Ausnahmegenehmigung holen. Weiß da jemand genaueres als ich?!

gilt leider nicht, bzw. nur für fahrzeuge die in den entsprechenden ländern zugelassen sind.

"Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen."

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was kostet ein H-Gutachten?' überführt.]

Guten Tag,

vor 3 Tagen habe ich mir einen gebrauchten, importierten Ford Mustang zugelegt. Beim Kauf von einem Privatmann war ich zwar etwas skeptisch, dennoch war lt. Dekra Scheck soweit alles in Ordnung, Papiere waren aus meiner Sicht massenweise vorhanden.

Nun kommt die Ohrfeige - der Verkäufer bzw. auch sein befreundeter Autohändler sagten, dass ich kein Problem habe das Auto anzumelden (das hat der Verkäufer mir sogar im Vertrag unterschrieben). Das Auto war noch nicht in Deutschland angemeldet, aber es lag ein TÜV Gutachten zur Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 vor. Beim Strassenverkehrsamt sagte man mir (nach 2-3 Telefonaten der Sachbearbeiterin mit Kollegen), dass das Gutachten nicht mehr gültig ist (18 Monate...nun 2 Monate abgelaufen) ... das Auto wurde seit dem Gutachten nicht mehr bewegt. Weiß jemand, ob ich einen Weg wählen kann um ein neues Vollgutachten zu umgehen ? Vielleicht stumpf bei einem anderen Strassenverkehrsamt oder einer anderen Mitarbeiterin probieren ? (Sie hatte im letzten Zug erst das Datum beachtet :(

DANKE !!!

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