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Kosten bei Widerruf von Finanzierung

Hallo,

Ich brauche mal eure Hilfe.
Zur Situation:
Ich habe vor zwei Wochen ein Auto gekauft und habe dazu einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Habe mich mit dem Kauf allerdings überhaupt nicht gut gefühlt und die Finanzierung vier Tage später widerrufen. Im Vertrag steht, dass bei einem Widerruf des Darlehns auch der Kaufvertrag für das Auto nichtig ist. Danach habe ich erst mal nichts weiter von jemandem gehört. Eigentlich hätte ich das Auto am letzten Wochenende abholen sollen. Aber auch da habe ich nichts gehört. Heute schreibt mich der Händler an, dass er erst jetzt vom Widerruf erfahren hat und das Auto ja extra auf mich zugelassen wurde und ich nun die Kosten für die Zulassung, die Steuer sowie anteilig die Versicherung zahlen muss. Ist das rechtens? Vom Zeitpunkt des Widerrufs bis zur Zulassung des Wagens lagen drei Tage. Ist das nun mein Versäumnis, oder das der Bank, weil die den Widerruf erst so spät weiter gegeben haben? Ist nicht mit Datum des Widerrufs auch gleichzeitig der Kaufvertrag nichtig, so dass ich für danach anfallende Kosten nicht mehr haftbar gemacht werden kann?

Ich wäre froh, wenn ihr mir weiter helfen könntet.

LG Mimi

Beste Antwort im Thema

Bei einem Einschreiben kannst du im Internet nachschauen, wann es dem Empfänger zugestellt wurde.

Was ich aber nicht verstehe, warum du nicht gleichzeitig den Händler von deinem Vertragsrücktritt/Widerruf informiert hast. Dann hätte er sicherlich rechtzeitig das Anmelden des Fahrzeugs auf deinen Namen stoppen können.

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Ich gehe mal von der Annahme aus, dass in dem Darlehensantrag so wie üblich etwas steht wie:
"der Widerruf ist schriftlich zu erbringen" ..." gegenüber dem Darlehensgeber"!!!
Da steht nichts von Informationspflicht an den ausliefernden Händler; nur dass bei Widerruf des Darlehensantrags auch der Kaufvertrag automatisch erlischt!
Normalerweise wird der Händler direkt nach Eingang des Widerrufs darüber informiert von der Bank.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 18. Februar 2020 um 07:19:25 Uhr:


...

Ich hoffe für dich, dass der Kaufvertrag keinen Passus über entstandene Kosten bei Widerruf enthält. Ich erinnere mich an Urteile, in denen der Händler in ähnlichen Fällen sonst diese Kosten ersetzt bekam.

Die Hoffnung teile ich nicht:

Wer zu bequem ist, den Händler Cc. per E-Mail zu informieren, kann ruhig auch für die daraus resultierenden Kosten aufkommen 😉

(der Wertverlust wegen des zusätzlichen Haltereintrags bleibt wohl trotzdem am Händler hängen?)

PS:

besser wäre gewesen, wenn der Händler auf saubere/durchdachte Vertragsklauseln geachtet hätte

siehe

AG Regensburg, Urteil vom 20. Juli 2009, AZ: 9 C 4017/08

Zitat:

... Vor dem Abschluss des Leasingvertrages unterzeichnete der Leasingnehmer bei dem vermittelten Autohaus nachfolgende Belehrung:

„...: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) ... widerrufen. ...

Widerrufsfolgen: ... Können Sie uns die empfangene Leistung ... nur in verschlechtertem zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. ... Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. ...“

... forderte sodann das Autohaus einen gutachterlich ermittelten Wertverlust, allein durch die Zulassung des Kfz, in Höhe von etwa 18.000 Euro.

... Weg des Rücktritts. Ein Widerruf kann unbegründet erfolgen. Die Kehrseite dieses Weges ist dann allerdings, dass sich der Käufer, sofern er vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Geltendmachung so genannter Nutzungsvorteile gefallen lassen muss.

Mir machen solche Leute wie der TE eigentlich Angst.
Kaufen sich ein Auto und schließen einen Finanzierungsvertrag ab, obwohl sie sich dabei angeblich nicht wohl fühlen und widerrufen die Finanzierung vier Tage später wieder.
Typischerweise nimmt man sich für solche Vorhaben genug Zeit und fällt dann eine robuste Entscheidung. Heutzutage hat man ja alle Möglichkeiten dafür. Berichte, Foren, Tests im Internet, Verbraucherorganisationen, ...
Daß solche Leute alle paar Jahre auch Entscheidungen mit viel größerer Bedeutung fällen dürfen, die dazu nicht nur ihnen selbst schadet sondern ggf. auch einer ganzen Nation, das macht mir Angst! Eine Wahlentscheidung ist nämlich nicht mit einem 14-tägigen Widerruf versehen.

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Da sich zu den Gründen nicht geäussert wurde, kann man diese hier nicht nachvollziehen. Ich stelle mal in den Raum, dass der Verkäufer gedrängt hat, jetzt und sofort zu unterschreiben.

Zitat:

@benprettig schrieb am 19. Februar 2020 um 07:44:15 Uhr:


Da sich zu den Gründen nicht geäussert wurde, kann man diese hier nicht nachvollziehen. Ich stelle mal in den Raum, dass der Verkäufer gedrängt hat, jetzt und sofort zu unterschreiben.

Das macht aber die Sache nicht besser. Nicht überall kann man einfach so vom Kauf zurücktreten.
Gott sorge dafür, daß der TE nicht eines Tages so unbedarft eine Immobilie kauft. Da gehts nicht um 20k€ oder 40k€, sondern eher um 200k€ oder 400k€! Und ein Rücktritt wegen einem unguten Gefühl wird in diesem Fall viel teurer und ihn ggf. sein ganzen Leben begleiten.

Da ja schon einiges zur Moral geschrieben wurde: Meiner Meinung nach ist es um die geschäftliche Moral heutzutage ohnehin nicht mehr so gut bestellt, nicht nur bei Käufern auch auf der Verkäuferseite. Der Verkäufer wird in einem sich erheblich wandelnden Markt immer mehr gezwungen, schnell einen Deal zu machen.

Nachhaltigkeit im Sinne einer guten und langfristigen Kundenbeziehung spielt nach meinem Eindruck immer weniger eine Rolle. So habe ich es zumindest empfunden, als ich mich im letzten Jahr nach einem Auto umgesehen habe.

Insofern könnte ich es schon nachvollziehen, dass der (oder die?) TE unter Druck einen Vertrag unterschrieben hat, ohne über die Konsequenzen ausreichend nachgedacht zu haben. Es beschäftigt sich wahrscheinlich auch nicht jeder so intensiv mit dem Autokauf wie der durchschnittliche MT'ler 😉

Auch wenn ich die hier zuvor getätigten Äußerungen unterstütze: der Gesetzgeber hat nun mal die Möglichkeit zum Widerruf geschaffen. Banken und Handel sollten schon im eigenen Interesse in der Lage sein, damit umzugehen. Entweder dadurch dass Fakten erst nach Fristablauf geschaffen werden oder dass es funktionierende Prozesse bei Widerrufen gibt. Die Zeiten, in denen die Bank den Händler per Post über einen Widerruf informiert, gehören hoffentlich der Vergangenheit an.

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