ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. kopie vom fahrzeugbiref beim auto kauf

kopie vom fahrzeugbiref beim auto kauf

Themenstarteram 1. August 2009 um 14:38

also ich will mir morgen ein auto kaufen welches noch angemeldet ist, der verkäufer hat mir angeboten eine kopie vom fahrzeugschein und -bief zu machen, damit ich das fahrzeug mitnehmen kann mit meinen roten kennzeichen. die originalen fahrzeugpapiere will er mir dann per post schicken nachdem er das auto abgemeldet hat.

 

der verkäufer scheint mir seriös (deutscher privatverkäufer). das auto steht 250km von mir und ich hab nur an diesem sonntag zeit es abzuholen.

 

ist das alles in ordnung oder geht das nicht?

Beste Antwort im Thema

Hi,

natürlich geht anmelden nur mit Original Papieren,oder sollen die den neuen Halter in die Kopie eintragen!?

Bei KZK gibt es keine einheitliche Regelung,einige Zulassungsstellen akzeptieren wohl Kopien der Papiere und des Tüv Berichts. Andere verlangen Originaldokumente.

Das einfachste wäre es sicher die Papiere zu holen die deinem Vater zu schicken und der schickt sie dir samt Kennzeichen dann zurück.

Gruß Tobias

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

muss der verkäufer den fahrzeugschein (und brief) nicht seiner zulassungstelle vorzeigen um ihn abzumelden? oder geht das nur mit dem brief?

Weder noch, er muß (zumindest hier in Bielefeld) lediglich der Ordnungsbehörde mitteilen,

  • dass das Fahrzeug veräußert wurde
  • an wen das Fahrzeug veräußert wurde
  • dass der Käufer das Fahrzeug sowie die Fahrzeugpapiere erhalten hat

Details findest du z.b. hier, dort gibt es auch ein entsprechendes Formular.

:confused::confused::confused:

wenn ein angemeldetes KFZ verkauft wird, muss der Verkäufer mit Ausnahme seiner eigenen versicherung niemanden mitteilen, dass das KFZ veräußert wurde. Weder wann, noch warum und erstrecht nicht an wen.

dies erfolgt alles automatisch, sobald der neue eigentümer das KFZ ummeldet und es hierbei automatisch abgemeldet wird.

am 3. August 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

dies erfolgt alles automatisch, sobald der neue eigentümer das KFZ ummeldet und es hierbei automatisch abgemeldet wird.

Nicht nur "sobald", sondern insbesondere auch "wenn" das KFZ umgemeldet wird...

Ich melde mein KFZ ab, bevor ich es dem neuen Eigentümer übereigne, wenn ich schon bis dahin alle möglichen (und unmöglichen) Vorsichtsmaßnahmen getroffenen habe, wäre es IMHO unsinnig damit kurz vor dem Schluß aufzuhören...

Hi Leute,

ich habe mir ein neues gebrauchtes Autos zugelegt. Dieses möchte ich nächsten Samstag abholen.

Der Vorbesitzer hat das Auto bereits abgemeldet.

Die Frage ist ist ob ich direkt das Auto anmelden kann mit Kopien des Fahrzeugscheins/Fahrzeugbriefs/TüvBericht?! Oder bräuchte ich erstmal Kurzzeitkennzeichen (für Kurzzeitkennzeichen würden Kopien reichen wurde mir gesagt)?

(Hintergrund: Der Halter des Fahrzeugs ist mein Vater und wir wohnen 400km voneinander entfernt. Das Auto soll auf ihn zugelassen werden. Ich würde also meinen Vater zur Zulassungsstelle schicken mit den Kopien)

 

Vielen Dank.

Steffen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Zulassung mit Kopien geht nicht.

Ob für ein Kurzzeitkennzeichen Kopien und ggf. wovon, genügen, solltest du mit der zuständigen Zulassungsstelle klären.

Allerdings verstehe ich nicht, wozu Kurzzeitkennzeichen, es gibt doch die Post.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Jap das war ja die Frage ;)

Die Original-Papiere hat ja noch der Vorbesitzer, deswegen hätte ich nur Kopien zur Verfügung, ob für ein Kurzzeitkennzeichen oder der richtigen Anmeldung des Autos.

Sicher das sowas nur mit den Original-Papieren geht?

Danke Steffen :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Hi,

natürlich geht anmelden nur mit Original Papieren,oder sollen die den neuen Halter in die Kopie eintragen!?

Bei KZK gibt es keine einheitliche Regelung,einige Zulassungsstellen akzeptieren wohl Kopien der Papiere und des Tüv Berichts. Andere verlangen Originaldokumente.

Das einfachste wäre es sicher die Papiere zu holen die deinem Vater zu schicken und der schickt sie dir samt Kennzeichen dann zurück.

Gruß Tobias

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Jap ich denke so werde ich es auch machen. Hab gerade dem Vorbesitzer geschrieben, er wird die Papiere meinem Vater zusenden, mein Vater wird das Auto anmelden und mir die Kennzeichen + Papiere dann zusenden.

Besten Dank euch :)

Steffen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Dein Vater benötigt für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf seinen Namen folgende Unterlagen, im Original:

 

• eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

• die Zulassungsbescheinigung Teil II

• die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I

• den noch gültigen HU-Bericht

• seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

 

Kläre bitte mit dem Verkäufer ab, ob die beiden Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) und der noch gültige HU-Bericht, genau so vorhanden sind und übersandt werden.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Ich habe bereits zweimal auf Anzahlung den "Brief" bekommen und damit das neue alte Auto in unserer Zulassugnsstelle zugelassen, bin dann mit den Dokumenten und den Schildern zum Verkäufer gefahren und habe dort bezahlt und alles erledigt. Mit den neuen Schildern am Auto war dann alles erledigt- also kein Übergangskennzeichen oder sowas.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Der Halter wird ja in den Original Brief eingetragen. Im neuen Dokument nur noch zwei möglich, dann wird ein neues Dokument angelegt und bezahlt, aber eben nicht auf der Kopie. Alter Brief (Zulassungsbescheinigung) wird ja entwertet/eingezogen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. kopie vom fahrzeugbiref beim auto kauf